BT-Drucksache 15/2509

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/2174- Für eine Reform und Stärkung der Menschenrechtskommission

Vom 13. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2509
15. Wahlperiode 13. 02. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/2174 –

Für eine Reform und Stärkung der Menschenrechtskommission

A. Problem
Im Vorfeld der 60. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Na-
tionen (MRK) wird die langjährige Diskussion um die Reform der MRK wei-
tergeführt. Der Antrag der FDP enthält Forderungen an die Bundesregierung,
die auf der Grundlage des erreichten hohen Menschenrechtsstandards das Ziel
verfolgen, die Mechanismen der MRK rationaler und transparenter zu gestalten
und damit ihre Effizienz zu stärken. Der Antrag zielt auch auf den Abbau der
Politisierung, die die MRK in ihrer Aufgabenwahrnehmung behindert, zum
Teil lähmt. Der Antrag spricht sich u. a. dafür aus, die Wahl der Mitglieder der
MRK an bestimmte menschenrechtlich relevante Kriterien zu knüpfen, die für
eine effektive Arbeit der MRK unerlässlich sind. Er setzt sich weiter dafür ein,
dass die MRK-Mechanismen objektiven Kriterien unterstellt werden und die
Selektivität der Arbeit der MRK auch im Umgang mit den fünf ständigen Mit-
gliedern des Sicherheitsrates beseitigt wird. Schließlich plädiert der Antrag für
die Schaffung eines ständigen „Menschenrechtsrates der UN“ nach dem Vor-
bild der ECOSOC.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/2509 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/2174 – abzulehnen.

Berlin, den 28. Januar 2004

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende und
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2509

Bericht der Abgeordneten Christoph Strässer, Hermann Gröhe, Christa Nickels und
Rainer Funke

I. Überweisung und Mitberatung
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/2174
wurde in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages am
11. Dezember 2003 dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und dem
Auswärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
31. Sitzung am 28. Januar 2004 beraten. Er hat mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
den Antrag abzulehnen.
II. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 31. Sitzung am 28. Januar
2004 beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU schlug vor, in Nummer 6 des
Forderungskatalogs des FDP-Antrags in der vorletzten Zeile
hinter „wie beispielsweise“ einzufügen: „nicht nur die russi-
sche Tschetschenienpolitik, sondern auch“. Indem nicht nur
– wie im FDP-Antrag – der Umgang der USA mit den Ge-
fangenen in Guantanamo, sondern auch das Tschetschenien-
problem beim Namen genannt werde, wolle die Fraktion der
CDU/CSU einen Beitrag zur Beseitigung der immer wieder
kritisierten Selektivität der Arbeit der MRK leisten. Unter
dieser Voraussetzung werde man dem Antrag der FDP zu-

stimmen. Die Fraktion der FDP war mit der von der Frak-
tion der CDU/CSU vorgeschlagenen Einfügung einverstan-
den. Die Fraktion der SPD begründete die Ablehnung des
Antrags der Fraktion der FDP, auch in der vorgeschlagenen
geänderten Form, damit, dass die Koalitionsfraktionen
rechtzeitig vor der MRK einen eigenen Antrag zur MRK
vorlegen würden. Weiter seien einzelne Forderungen des
Antrags der Fraktion der FDP, z. B. die in Nummer 1, 9 und
14 genannten Anliegen, angesichts der Aktivitäten der Bun-
desregierung unangemessen. Es sei auch nicht sinnvoll,
neue Institutionen und Kontrollmechanismen in das MRK-
System einzubauen. Schließlich sei durch die Wahrneh-
mung der Leitung der deutschen Delegation durch die Men-
schenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth,
auch eine politische Einflussnahme der Bundesregierung
auf das Geschehen in der MRK sichergestellt. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den Antrag außer mit
den bereits von der Fraktion der SPD genannten Gründen
damit ab, dass die Forderung im Antrag der Fraktion der
FDP, die Mitgliedschaft in der MRK an bestimmte Kriterien
zu binden, sehr problematisch sei. Denn die MRK erfülle
auch die Rolle eines Forums für den Dialog mit „problema-
tischen“ Staaten.
Als Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss den An-
trag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/2174 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP abgelehnt.

Berlin, den 28. Januar 2004
Christa Nickels
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

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