BT-Drucksache 15/2491

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1099- Fusion der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstifung des Bundes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Helga Daub, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1113- Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder

Vom 11. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2491
15. Wahlperiode 11. 02. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen),
Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1099 –

Fusion der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Helga Daub,
Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1113 –

Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder

A. Problem
Nach dem Antrag auf Drucksache 15/1099 soll sich der Deutsche Bundestag
für eine Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Län-
der aussprechen. Dabei soll die durch Fusion entstehende „Deutsche Kulturstif-
tung“ mehr sein als die Addition der bisher bestehenden Teile. Nach Auffas-
sung der Antragsteller ist eine Fusion nur dann sinnvoll, wenn mit der Zusam-
menlegung der beiden Stiftungen eine neue inhaltliche Ausrichtung verbunden
ist. Dabei müssten insbesondere das Aufgaben- und das Förderprofil klarer ge-
fasst werden.
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/1113 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, bei den Verhandlungen über die Fusion der Kulturstiftung des Bundes
mit der Kulturstiftung der Länder insbesondere die Punkte „Aufgaben und
Ziele“, „Mittelvergabe und Personalstruktur“ sowie „Finanzierung“ zu berück-
sichtigen. Aufgaben und Ziele der „Deutschen Kulturstiftung“ müssten sich aus
den bisherigen Stiftungszwecken ergeben, die Mittelvergabe müsse transparent
und nachvollziehbar sein, die Finanzausstattung sollte haushaltsunabhängig
sein.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/1099 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Drucksache 15/2491 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/1113 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme der Anträge.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2491

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag auf Drucksache 15/1099 abzulehnen;
2. den Antrag auf Drucksache 15/1113 abzulehnen.

Berlin, den 11. Februar 2004

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Günter Nooke
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Drucksache 15/2491 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Günter Nooke,
Dr. Antje Vollmer und Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
DieAnträge aufDrucksache 15/1099 undDrucksache 15/1113
sind in der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages am
26. Juni 2003 an den Ausschuss für Kultur und Medien zur
federführendenBeratung und den Innenausschuss, denHaus-
haltsausschuss sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen
worden.

2. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur und
Medien

Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
die Anträge auf den Drucksachen 15/1099 und 15/1113 in
seiner 16. Sitzung am 2. Juli 2003 erstmalig und in seiner
27. Sitzung am 28. Januar 2004 abschließend beraten. In
dieser Sitzung hat der Ausschuss den Antrag auf Druck-
sache 15/1099 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP abgelehnt. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung den
Antrag auf Drucksache 15/1113 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU ebenfalls abgelehnt.

3. Voten mitberatender Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Januar
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/1099 empfoh-
len. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung außerdem mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 15/1113 abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. No-
vember 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/1099 abzuleh-
nen. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung außerdem mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 15/1113 abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 15/1099 empfohlen. Der Aus-

schuss hat in dieser Sitzung außerdem mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Frak-
tion der CDU/CSU die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 15/1113 empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Anträge
Nach dem Antrag auf Drucksache 15/1099 soll sich der
Deutsche Bundestag für eine Fusion der Kulturstiftung des
Bundes und der Kulturstiftung der Länder aussprechen. Da-
bei soll die durch Fusion entstehende „Deutsche Kulturstif-
tung“ mehr sein als die Addition der bisher bestehenden
Teile. Nach Auffassung der Antragsteller ist eine Fusion nur
dann sinnvoll, wenn mit der Zusammenlegung der beiden
Stiftungen eine neue inhaltliche Ausrichtung verbunden ist.
Dabei müssten insbesondere das Aufgaben- und das Förder-
profil klarer gefasst werden.
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/1113 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden, bei den Verhandlungen über
die Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstif-
tung der Länder insbesondere die Punkte „Aufgaben und
Ziele“, „Mittelvergabe und Personalstruktur“ sowie „Finan-
zierung“ zu berücksichtigen. Aufgaben und Ziele der
„Deutschen Kulturstiftung“ müssten sich aus den bisherigen
Stiftungszwecken ergeben, die Mittelvergabe müsse trans-
parent und nachvollziehbar sein, die Finanzausstattung
sollte haushaltsunabhängig sein.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD unterstrich, dass es zwar einen frak-
tionsübergreifenden Konsens zur Fusion der Kulturstiftung
des Bundes und der Kulturstiftung der Länder gebe, dass
aber angesichts des Scheiterns der Verhandlungen und der
derzeit bestehenden Verhärtungen zwischen Bund und Län-
dern nicht der richtige Zeitpunkt sei, um bereits jetzt die
Aufgaben einer möglichen gemeinsamen Stiftung konkret
festzulegen. Die SPD-Fraktion werde daher beide Anträge
ablehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass trotz des Schei-
terns der Verhandlungen am Ziel der Fusion der Kulturstif-
tung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder fest-
gehalten werden sollte. Vor diesem Hintergrund sei es wei-
terhin wünschenswert, wenn die konkreten Vorgaben im
vorliegenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion umgesetzt
würden. Auch wenn man das Problem des Zeitablaufs sehe,
sei es dennoch wichtig, dass sich der Deutsche Bundestag
zu diesem Thema äußere.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
es grundsätzlich richtig sei, konsequent zu sein, wenn Ver-
handlungen gescheitert seien. Angesichts der Kündigung
des Mitwirkungsabkommens an der Kulturstiftung der Län-
der durch den Bund sei aber zu befürchten, dass es zu einem
Ungleichgewicht zwischen der Kulturstiftung des Bundes
und der Kulturstiftung der Länder komme werde. Daraus

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2491

könne langfristig ein großes Kunst- und Kulturproblem ent-
stehen.
Die Fraktion der FDP räumte ein, dass der Zeitpunkt für
die von allen Fraktionen begrüßte Fusion der Kulturstiftung
des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder nicht günstig
sei. Im gemeinsamen Interesse sei es aber wichtig, an der
grundsätzlichen Zielsetzung einer Fusion festzuhalten. An-
gesichts der Übereinstimmung in der Sache müsse gemein-
sam versucht werden, den von allen als unbefriedigend
empfundenen derzeitigen Zustand zu verändern.

Berlin, den 11. Februar 2004
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Günter Nooke
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

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