BT-Drucksache 15/2483

zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/771- Mögliche Interessenüberschneidungen bei der Vergabe öffentlicher Mittel über die Bundesanstalt für Arbeit auf allen Ebenen nachhaltig vermeiden

Vom 11. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2483
15. Wahlperiode 11. 02. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Gudrun Kopp,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/771 –

Mögliche Interessenüberschneidungen bei der Vergabe öffentlicher Mittel über
die Bundesanstalt für Arbeit auf allen Ebenen nachhaltig vermeiden

A. Problem
Vorbereitung einer Regelung, die Interessenüberschneidungen bei der Bundes-
anstalt für Arbeit abstellt; Abberufung der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden
Dr. Ursula Engelen-Kefer als Mitglied der Selbstverwaltung der Bundesanstalt
für Arbeit.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/2483 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/771 – abzulehnen.

Berlin, den 11. Februar 2004

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Dr. Hermann Kues
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2483

Bericht des Abgeordneten Dr. Hermann Kues

I. Überweisung und Voten der mitberatenden
Ausschüsse

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/771
wurde in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11.
Dezember 2003 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung und den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Mitberatung überwiesen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 54. Sitzung am 11. Februar 2004 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP be-
schlossen, die Ablehnung des Antrages zu empfehlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 27. Sitzung am 28. Januar
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU und bei Abwesenheit der Fraktion der FDP be-
schlossen, die Ablehnung des Antrages zu empfehlen.

II.Wesentlicher Inhalt des Antrags auf
Drucksache 15/771

Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion der FDP hat
der Skandal bei der Bundesanstalt für Arbeit Anfang 2002,
bei dem fehlerhaft Vermittlungserfolge zugewiesen worden
sind, gezeigt, dass die drittelparitätischen Selbstverwal-
tungsstrukturen bei der Bundesanstalt für Arbeit auf Grund
von Interessenüberschneidungen eine Tendenz zur Selbstbe-
dienungsmentalität und zur Verschwendung fördern. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, die stellvertretende
Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dr. Ur-
sula Engelen-Kefer, als Mitglied der Selbstverwaltung der
Bundesanstalt für Arbeit abzuberufen, da dieser Vermitt-
lungsskandal in ihre Mitverantwortung falle. Zudem sei Dr.
Ursula Engelen-Kefer zumindest ehrenamtlich in verschie-
denen Führungspositionen der Weiterbildungsbranche tätig
gewesen. Im Vorgriff auf eine grundlegende Reform der

Selbstverwaltungsstrukturen der Bundesanstalt für Arbeit
sei dafür zu sorgen, dass in einem Verwaltungsverfahren für
eine Behörde auch jene Person nicht tätig werden darf, die
eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Selbstverwaltungs-
gremium eines Sozialversicherungsträgers oder einer sonsti-
gen Institution ausübt, die in einem „engen sachlichen Zu-
sammenhang zur Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsor-
gan“ der Bundesanstalt für Arbeit oder einer ihrer Dienst-
stellen steht. Nach geltendem Recht dürfe derjenige, der
über Leistungen aus Beitragsmitteln entscheide, nicht letzt-
lich selbst der Begünstigte sein. Die Regierung soll ferner
dafür sorgen, dass die Bundesanstalt für Arbeit kurzfristig
eine Regelung vorbereitet, um mögliche Interessenüber-
schneidungen abzustellen.
Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 15/771 ver-
wiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
in seiner 50. Sitzung am 11. Februar 2004 beraten.
Seitens der Fraktion der FDP wurde betont, Ziel des An-
trags sei es, mit der Forderung nach einer gesetzlichen Klar-
stellung dem Anschein entgegenzutreten, dass aufgrund in-
stitutioneller Verbundenheiten bei Fragen der Fort- und
Weiterbildung andere Interessen als die der Beitragszahler
verfolgt würden. Daher sei der Antrag nach wie vor aktuell.
Nach Auffassung der übrigen im Ausschuss vertretenen
Fraktionen hat sich der Antrag der Fraktion der FDP inzwi-
schen im Wesentlichen überholt. Auch wurde es als proble-
matisch angesehen, wenn sich das Parlament in konkrete
Personalüberlegungen einmische.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beschloss mit
der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP, die Ablehnung des Antrages zu empfeh-
len.

Berlin, den 11. Februar 2004

Dr. Hermann Kues
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.