BT-Drucksache 15/2438

Klarstellung der Auswirkungen der EU-Osterweiterung

Vom 27. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2438
15. Wahlperiode 27. 01. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Johannes Singhammer, Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann,
DagmarWöhrl, Ernst Hinsken, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Peter Bleser,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Manfred Carstens (Emstek), Albert
Deß, Alexander Dobrindt, Maria Eichhorn, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Georg Girisch, Ralf Göbel, Dr. Reinhard
Göhner, Kurt-Dieter Grill, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Robert
Hochbaum, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Gunther Krichbaum, Dr. Martina
Krogmann, Dr. Hermann Kues, Barbara Lanzinger, Wolfgang Meckelburg,
Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Gerd Müller, Dr. Joachim Pfeiffer,
Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith,
Albert Rupprecht (Weiden), Anita Schäfer (Saalstadt), Hartmut Schauerte, Thomas
Silberhorn, Max Straubinger, Edeltraut Töpfer und der Fraktion der CDU/CSU

Klarstellung der Auswirkungen der EU-Osterweiterung

Die Osterweiterung der Europäischen Union stellt eine der größten Chancen für
die Menschen unseres Kontinents in diesem Jahrhundert dar. Politisch wird da-
mit die historische Spaltung Europas überwunden und es kann dauerhaft Stabi-
lität und Frieden gesichert werden. Wirtschaftlich bietet der dann weltgrößte
Binnenmarkt neue Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung, sowohl für
die alten als auch für die neuen Mitglieder. Die EU-Osterweiterung wird vor
allem in menschlicher und kultureller Hinsicht zum Zusammenwachsen Euro-
pas beitragen.
Die größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union beinhaltet
aber auch große Herausforderungen. Bereits am 1. Mai 2004 werden Länder
Osteuropas der erweiterten EU angehören, deren Wirtschaftskraft pro Einwoh-
ner z. T. nur 35 % des aktuellen EU-Durchschnitts entspricht. Durch eine jahr-
zehntelange, politisch wie wirtschaftlich unterschiedlich verlaufene Entwick-
lung haben sich in Wirtschaft und Gesellschaft dieser Länder Strukturen
entwickelt, die sich teilweise deutlich von denen westeuropäischer Länder un-
terscheiden. Gleichzeitig ist die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union
noch nicht hinreichend gesichert. Weitere Reformen vor allem in den Bereichen
Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind dringend notwendig.
Die Organe der EU müssen sich auf europäische Aufgaben konzentrieren und
ihre Kompetenzen von denen der Mitgliedstaaten klar abgegrenzt werden.
Zuständigkeit und Entscheidungsfreiräume der Mitgliedstaaten müssen ent-
sprechend den Prinzipien von Subsidiarität und föderalem Wettbewerb gestärkt
und gegen eine zunehmende Zentralisierung abgesichert werden.
Besondere Herausforderungen bestehen für die deutschen Grenzregionen zu den
Beitrittsstaaten. Durch besondere Regelungen muss sichergestellt werden, dass

Drucksache 15/2438 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

auch sie die Chancen der Erweiterung nutzen können. Das zu erwartende För-
dergefälle zwischen deutschen Grenzregionen und den angrenzenden Regionen
der Beitrittsländer darf nicht zu strukturellen Verwerfungen führen. Die Grenz-
regionen in den bisherigen Mitgliedstaaten müssen daher als eigenständiges
Förderziel anerkannt werden.
Gleiches gilt für die neuen Länder insgesamt. Es gilt, die politischen Rahmen-
bedingungen so zu gestalten, dass ostdeutsche Betriebe, die nach wie vor durch-
schnittlich eine geringere Produktivität als deren westdeutsche Wettbewerber
aufweisen und gleichzeitig deutlich höhere Lohnkosten als die Konkurrenten in
den Beitrittsländern erwirtschaften müssen, die Chancen der EU-Osterweite-
rung so gut wie möglich aufgreifen und aktiv für mehr Wachstum und Beschäf-
tigung nutzen können.
Die Chancen, aber auch die Risiken der bevorstehenden EU-Ostweiterung
führen schon heute zu spürbaren Auswirkungen in der gesamten Gesellschaft.
Unternehmer stellen sich mit ihren Investitionsentscheidungen auf die neue
Situation ein, und Betriebe wie auch Arbeitnehmer spüren bereits heute den
besonders in den Grenzregionen deutlich intensivierten Wettbewerb.
Es ist daher die Pflicht der Bundesregierung, die Sorgen der Bevölkerung ernst
zu nehmen und sicherzustellen, dass Fragen, die zwangsläufig durch die Ost-
erweiterung entstehen, öffentlich diskutiert und dafür glaubhafte Antworten
gefunden werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Arbeitsmarkt und Sozialsysteme
1. Welche beschäftigungspolitischen Auswirkungen werden sich im Zuge der

EU-Osterweiterung für Deutschland insgesamt, für die Länder, die Grenz-
regionen zu Polen und Tschechien sowie die zehn beschäftigunsintensivsten
Wirtschaftsbereiche kurz-, mittel- und langfristig ergeben?

2. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Beschäftigung in Deutsch-
land aufgrund der EU-Osterweiterung steigen?
Wenn ja, in welcher Größenordnung, in welchen Branchen und in welchem
Zeitraum?

3. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Arbeitslosigkeit aufgrund
der EU-Osterweiterung zurückgehen?
Wenn ja, in welcher Größenordnung und in welchem Zeitraum?

4. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die ausschlaggebenden
Faktoren für die Beschäftigungs- und Arbeitslosenentwicklung, die sich aus
der EU-Osterweiterung ergeben?

5. Wie hoch ist das Lohnkostengefälle Deutschlands zu den Beitrittsländern,
insbesondere zu den größten und geographisch nächsten Ländern Polen,
Tschechien und Ungarn – gegliedert nach den zehn beschäftigungsintensivs-
ten Wirtschaftsbranchen in Deutschland?

6. Von welcher weiteren Entwicklung der Arbeitskosten in den Beitrittsländern
geht die Bundesregierung aus?

7. Wie hoch ist das Steuergefälle Deutschlands zu den Beitrittsländern, und wel-
che Auswirkungen sind daraus für Wachstum und Arbeitsplätze in Deutsch-
land zu erwarten?

8. Wie groß ist die Differenz zwischen den deutschen Lohnersatzeinkommen
und den osteuropäischen Löhnen, und welche Auswirkungen sind daraus für
Wirtschaft, Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland zu erwarten?

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9. Wie quantifiziert die Bundesregierung die konkreten Anreize auf indivi-
dueller Ebene zur Arbeitsmigration, insbesondere durch die Möglichkeit,
das Arbeitseinkommen durch eine Zuwanderung nach Deutschland verviel-
fachen zu können?
Welche Auswirkungen haben in diesem Kontext das Steuergefälle und die
Differenz zwischen deutschen Lohnersatzeinkommen und osteuropäischen
Löhnen?

10. Rechnet die Bundesregierung nach der Osterweiterung mit einer Zuwande-
rung in die bundesdeutsche Arbeitslosigkeit, die daraus resultiert, dass die
deutschen Lohnersatzeinkommen im Verhältnis zu den osteuropäischen
Löhnen einen starken Zuwanderungsanreiz nach Deutschland ausüben?

11. Wie hoch ist insbesondere der Vorteil, den Pendler aus den Beitrittsländern
durch die Kombination hoher Einkommen in Deutschland mit den niedrigen
Preisniveaus in deren Heimatländern realisieren können?

12. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Auswirkungen des
immensen Lohnkostenunterschieds von bis zu 1:10 gegenüber den Beitritts-
ländern zu bewältigen?

13. Welches Ausmaß an Zuwanderung aus Mittel- und Osteuropa erwartet die
Bundesregierung in den einzelnen Jahren von 2004 bis 2010?
Wie wird der deutsche Arbeitsmarkt diese Zuwanderung aufnehmen kön-
nen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bewältigung der Situa-
tion?

14. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Übergangsfristen zur Arbeitneh-
merfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit den deutschen Arbeitsmarkt
oder Teile davon sukzessive für die Arbeitnehmer und Dienstleistungen aus
den Beitrittsländern zu öffnen?
Wenn ja, mit welchen Schritten und mit welchem Zeithorizont?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass es nach Ablauf der Über-
gangsfristen zu Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt, besonders in den
Grenzregionen, kommt?

15. Mit welchen beschäftigungspolitischen Auswirkungen insbesondere für ge-
ringqualifizierte deutsche Arbeitsuchende rechnet die Bundesregierung im
Zuge der EU-Osterweiterung?

16. In welcher Größenordnung wird es bis 2010 und bis 2015 zu Verdrängungs-
effekten kommen?

17. Welche Belastungen für die deutschen Sozialsysteme, insbesondere im Be-
reich Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, erwartet die Bundesregie-
rung in der Folge der Arbeitsmigration nach der EU-Osterweiterung, bei-
spielsweise durch Arbeitslosigkeit nach einem Jahr abhängiger Arbeit in
Deutschland?

18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es infolge der Arbeitsmig-
ration nicht zu finanziellen Engpässen in den Sozialsystemen kommt?

19. Befürwortet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des laufenden Ver-
mittlungsverfahrens eine Abkoppelung der Regelungen zur Arbeitnehmer-
freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit vom Zuwanderungsrecht?

20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in verschiedenen Regionen
Deutschlands einen spezifischen Fachkräftemangel gibt, der sich bei einer
konjunkturellen Belebung der deutschen Wirtschaft negativ auswirken
könnte, und wenn ja, plant die Bundesregierung, die Übergangsfristen zur

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Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Dienstleistungsfreiheit branchen- und
regionalspezifisch umzusetzen?
Wenn ja, in welcher Weise plant die Bundesregierung bei der Ausgestaltung
der Übergangsfristen nach Branchen und Regionen zu differenzieren?

21. In welchen Branchen entfallen die mit den EU-Beitrittstaaten vereinbarten
Werkvertragskontingente nach der EU-Osterweiterung und in welchen
Branchen bleiben sie erhalten und werden erweitert oder beschränkt?

22. Ist es richtig, dass Werkvertragsunternehmen aus den Beitrittsländern ab
dem 1. Mai 2004 ihre Dienstleistungen unbeschränkt anbieten dürfen – mit
Ausnahme der Bereiche, in denen Übergangsfristen bei der Dienstleistungs-
freiheit vorgesehen sind –, und dass sie bei ihrer Preiskalkulation auch auf
das Lohnniveau in den Heimatländern abstellen können?
Mit welchen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt rechnet die
Bundesregierung, welche Branchen sind besonders betroffen, und welche
Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um ausreichend Ersatz für die
bedrohten Arbeitsplätze zu schaffen?

23. Befürwortet die Bundesregierung, dass einzelne Arbeitsamtsbezirke in
eigener Zuständigkeit entscheiden können, ob Werkvertragsarbeitnehmer
sowohl nach Anzahl als auch Branche eine Arbeitserlaubnis erhalten?
Wenn nein, warum nicht?

24. Beabsichtigt die Bundesregierung mit weiteren Drittstaaten Werkvertrags-
und Gastarbeitnehmerkontingente zu vereinbaren bzw. Saisonarbeitneh-
merabkommen abzuschließen?

25. Sind Erstattungsansprüche der deutschen Krankenversicherungsträger bei
Erbringung von Sachleistungsaushilfe an Versicherte aus den Beitrittsstaa-
ten im Hinblick auf Finanzierungsprobleme der Krankenversicherungen in
den einzelnen Beitrittsstaaten abgesichert?

26. Kann das deutsche Krankenversicherungssystem die Behandlung verwei-
gern, wenn Versicherungsträger der Beitrittsstaaten mit Kostenerstattungen
in Verzug sind?
Übernimmt der Bund ggf. eine Ausfallhaftung?

27. Was wird die Bundesregierung tun, um das Zusammenwachsen der Men-
schen auf beiden Seiten der Grenzen zu fördern?
Gibt es z. B. grenzüberschreitende Ausbildungsverbünde oder Praktika im
jeweils anderen Staat oder sind diese geplant?
Gibt es Programme oder Projekte zur Förderung des Lernens der jeweils
anderen Sprache?

28. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Arbeitsplatzverluste
beim Bundesgrenzschutz (BGS) und beim Zoll durch deren Aufgabenredu-
zierung nach der EU-Osterweiterung?

29. Durch welche Ausgleichsmaßnahmen in der jeweiligen Region beabsichtigt
die Bundesregierung Arbeitsplätze, die auf Grund der EU-Osterweiterung
beim BGS und beim Zoll wegfallen, zu kompensieren?

30. Welche Auswirkungen hat die EU-Osterweiterung nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die grenzüberschreitende Kriminalität, insbesondere
auf Menschen-, Drogen- und Waffenhandel sowie die Schleusung und Ver-
schiebung gestohlener Kraftfahrzeuge?

31. Mit welchenMaßnahmen technischer, organisatorischer und personeller Art
hat die Bundesregierung die Sicherheitsbehörden des Bundes auf die zu er-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2438

wartenden Auswirkungen der Osterweiterung bezüglich der inneren Sicher-
heit vorbereitet?

32. Mit welchen Maßnahmen wurde die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit
zwischen Deutschland und den Beitrittsstaaten ausgebaut, welche konkre-
ten Ergebnisse hat die bisherige grenzpolizeiliche Zusammenarbeit ge-
bracht und welche weiterenMaßnahmen der grenzpolizeilichen Zusammen-
arbeit erachtet die Bundesregierung zukünftig für sinnvoll?

33. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass negative wirtschaftliche
und soziale Auswirkungen der EU-Erweiterung in Deutschland möglichst
frühzeitig erkannt werden, und wie soll diesen entgegengewirkt werden?

34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in Deutschland bereits ent-
sprechende modellhafte Monitoring-Vorhaben gibt?

35. Wenn nein, könnte sich die Bundesregierung vorstellen, diese als Modell für
ein bundesweites Monitoring zu nehmen?

II. Wirtschaft und Wettbewerb
36. Wie schätzt die Bundesregierung das Wachstumspotential für Deutschland

durch die EU-Osterweiterung kurz-, mittel- und langfristig ein?
Wie werden sich die Wachstumsraten in Deutschland verändern?

37. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen Fak-
toren, die im Zuge der Osterweiterung der EU das deutsche Wachstum
wesentlich beeinflussen werden?

38. Hat die Bundesregierung eine Analyse vorgenommen, welche Branchen in
Deutschland besonders von der EU-Osterweiterung profitieren werden?
Wenn ja, wird die Bundesregierung diese Analyse dem Deutschen Bundes-
tag vorlegen und wann?

39. Gibt es eine derartige Studie auch für die Branchen, die durch die Osterwei-
terung ggf. negativ betroffen sind?
Wenn ja, wird die Bundesregierung diese Analyse dem Deutschen Bundes-
tag vorlegen und wann?

40. Wenn die Bundesregierung eine derartige Analyse nicht vorgenommen hat,
auf welche Grundlage hat sie ihre Politik im Zuge der Verhandlungen zur
EU-Osterweiterung gegründet?

41. Wie viele deutsche Unternehmen, insbesondere Industriebetriebe bzw. pro-
duzierendes Gewerbe, planen nach Einschätzung der Bundesregierung in
den kommenden 3 bzw. 5 Jahren, Produktionsstätten ins Ausland zu verla-
gern, und wie viele haben dabei die Beitrittsländer als Zielregion?

42. Wie viele mittelständische Unternehmen planen in den nächsten 3 bzw.
5 Jahren eine Standortverlagerung ins Ausland und insbesondere in die Bei-
trittsländer?

43. Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie viele auslän-
dische Betriebe Standortverlagerungen nach Deutschland und insbesondere
in die neuen Bundesländer planen und welche Gründe diesen Überlegungen
zugrunde liegen?

44. Welches sind die 5 Branchen, die – bezogen auf die Gesamtzahl der Unter-
nehmen, die Standortverlagerungen planen, bzw. bezogen auf die Gesamt-
zahl der gefährdeten Arbeitsplätze – ammeisten von geplanten Standortver-
lagerungen betroffen sind?

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45. Wie viele Arbeitsplätze – gegliedert nach Branchen – werden dadurch in
den nächsten 3 bzw. 5 Jahren durch verlagerungsbereite Unternehmen im
Inland insgesamt und aufgrund von Standortnachteilen in Deutschland
abgebaut?

46. Wie viele Ausbildungsplätze – gegliedert nach Branchen und Größenklas-
sen – werden dadurch in den nächsten 3 bzw. 5 Jahren durch verlagerungs-
bereite Unternehmen im Inland abgebaut?

47. Wie viele Arbeitsplätze für benachteiligte junge Menschen werden da-
durch – gegliedert nach Branchen und Größenklassen – in den nächsten
3 bzw. 5 Jahren durch verlagerungsbereite Unternehmen im Inland abge-
baut?

48. Welches sind die Hauptursachen für die geplanten Standortverlagerungen
von und nach Deutschland und den daraus resultierenden Arbeitsplatzauf-
bzw. -abbau?

49. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung die Höhe der
Arbeitskosten und dabei insbesondere die Höhe der Lohnzusatzkosten in
Deutschland bei unternehmerischen Entscheidungen, angesichts der EU-
Osterweiterung Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern?
Welcher zusätzliche Verlagerungsdruck resultiert aus dem Fördergefälle ab
dem Zeitpunkt des Beitritts?

50. Welche Rolle spielen die große Regelungsdichte, das unflexible Arbeits-
recht sowie die Höhe der Bürokratiekosten bei unternehmerischen Entschei-
dungen zu Standortverlagerungen?

51. Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung eine Zunahme der
Produktionsverlagerungen in die Beitrittsgebiete, insbesondere bei nicht
Standort gebundenen Leistungen, zu verhindern?

52. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Aussichten
Deutschlands für Neu- und Erweiterungsinvestitionen in dem durch die EU-
Erweiterung intensivierten Standortwettbewerb zu verbessern?

53. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, dass sich ein Unter-
nehmen aus den EU-Beitrittsländern in einemMitgliedstaat der jetzigen EU
niederlässt, ausgenommen Deutschland und Österreich, und von dort mit
Arbeitnehmern aus den EU-Beitrittsländern in Deutschland tätig wird, und
wenn ja, welche wirtschaftlichen, insbesondere wettbewerblichen Konse-
quenzen erwachsen daraus für die deutsche Wirtschaft nach Auffassung der
Bundesregierung?

54. Sind grenzüberschreitende Telekommunikationsdienste in und aus den Bei-
trittsländern nach der EU-Osterweiterung durch Übergangsfristen einge-
schränkt, und in welchem Umfang können deutsche Telekommunikations-
dienstleister nach der Osterweiterung in den Beitrittsländern tätig werden?

55. Welche Auswirkungen der Erweiterung erwartet die Bundesregierung auf
die EU-Wettbewerbspolitik insbesondere auf die Regionalbeihilfen?

56. Wie ist der Harmonisierungsstand bei den direkten und indirekten Steuern,
welche Übergangsfristen wurden den Beitrittsländern eingeräumt und wie
hoch sind die Belastungen mit direkten Steuern in den Beitrittsländern?

57. Sind ausschließlich private Verkehrsbetriebe im öffentlichen Personennah-
verkehr (ÖPNV) von den Folgen der EU-Osterweiterung betroffen, und
wenn nein, inwieweit auch andere?

58. Wie viele Busbetriebe und Arbeitsplätze werden voraussichtlich in
Deutschland nach der Erweiterung, durch die Tätigkeit von Busunterneh-
men aus den Beitrittsländern, in ihrer Existenz gefährdet sein?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/2438

59. Wie hoch sind die dadurch bedingten Steuerausfälle und Sozialkosten?
60. Wie können die deutschen Auftraggeber die Einhaltung der nationalen und

internationalen Vorschriften in Unternehmen aus den Beitrittsländern wirk-
sam kontrollieren?
Resultieren hieraus Wettbewerbsnachteile für deutsche Busunternehmen?

61. Haben deutsche Pauschalreisende gegenüber Reiseunternehmen aus den
Beitrittsländern, die keinen Sitz in Deutschland haben, die gleichen Rechte
wie in Deutschland?

III. Regionalpolitik
62. Durch welche konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung den

Strukturwandel der Wirtschaft, insbesondere in den deutschen Grenzregio-
nen zu den EU-Beitrittsländern?

63. Hat die Bundesregierung angesichts der anstehenden Osterweiterung der
EU zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels in den
Grenzregionen ergriffen, die über das bisher bereits bestehende und einge-
setzte Instrumentarium hinausgehen?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

64. Ist die Bundesregierung bereit, die Fördergebiete der Gemeinschafts-
aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) mit dem
zusätzlichen Regionalindikator „Grenzlage zu den EU-Beitrittsländern“ neu
abzugrenzen?

65. Wann legt die Bundesregierung das von Bundeskanzler Gerhard Schröder
am 18. Dezember 2000 in Weiden angekündigte „vernünftige, auch mate-
riell unterlegte Programm der Förderung der Grenzregionen“ auf ?
Wie lautet der gesamte exakte Wortlaut der entsprechenden Weidener-Rede
des Bundeskanzlers?

66. Verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung des Strukturwandels in den
Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern das Ziel einer Entwicklung hin
zu technologisch anspruchsvolleren und wissensintensiven Gütern und
Dienstleistungen?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?

67. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass den Mitgliedstaaten und Re-
gionen zumindest in den Gebieten, in denen die EU-Förderung künftig ent-
fällt, größere beihilferechtliche Spielräume für eine eigenständige Regio-
nalpolitik mit nationalen Mitteln eingeräumt werden müssen?
Wenn ja, wie will sie dies – insbesondere gegenüber der restriktiven Haltung
der Europäischen Kommission – auf EU-Ebene durchsetzen?

68. Welche Auswirkungen der Erweiterung erwartet die Bundesregierung auf
die EU-Strukturpolitik?
Mit wie viel Rückflüssen von EU-Mitteln nach Deutschland in welche
Regionen ist nach Ansicht der Bundesregierung zu rechnen?

IV. Neue Länder
69. Welche beschäftigungspolitischen Auswirkungen wird die EU-Osterweite-

rung nach Einschätzung der Bundesregierung für die neuen Länder kurz-,
mittel- und langfristig nach sich ziehen?

Drucksache 15/2438 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

70. Ergeben sich für die neuen Länder im Zuge der EU-Osterweiterung spezi-
fische Herausforderungen?

71. Auf welchen Feldern sieht die Bundesregierung besondere ostdeutsche
Chancen im Zuge der EU-Osterweiterung?

72. Mit welchen Beschäftigungseffekten rechnet die Bundesregierung im Zeit-
raum bis 2014 im Zusammenhangmit der Osterweiterung in den neuen Län-
dern?

73. Sieht die Bundesregierung spezifische ostdeutsche Herausforderungen da-
rin, dass ostdeutsche Betriebe im Durchschnitt eine geringere Produktivität
als Betriebe in Westdeutschland aufweisen, gleichzeitig aber deutlich höhe-
re Lohnkosten als Betriebe der EU-Beitrittsländer erwirtschaften müssen?

74. Wenn ja, mit welcher politischen Strategie plant die Bundesregierung diesen
Herausforderungen zu begegnen?

75. Hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine eigenständige Wirt-
schaftspolitik für die neuen Länder konzipiert?
Wenn nein, warum nicht?

76. Für welche Wirtschaftsbranchen sieht die Bundesregierung im Zuge der
Osterweiterung der EU besondere beschäftigungspolitische Chancen, für
welche Branchen besondere Risiken?

77. Welche Abstufung der Fördersätze zwischen Ostdeutschland und den neuen
Mitgliedstaaten insbesondere im Beihilfenrecht strebt die Bundesregierung
an?

V. Verkehr
78. Hat die Bundesregierung eine konkrete Bedarfsplanung erarbeitet, die den

spezifisch Erweiterungsbedingten Neu- und Ausbaubedarf der Verkehrsträ-
ger Straße, Schiene undWasserstraße darstellt, und wenn ja, hat die Bundes-
regierung diese Bedarfsplanung mit den Anrainerstaaten Polen und Tsche-
chische Republik abgestimmt?

79. Hat die Bundesregierung zusammenhängende Korridore an den Grenzen zu
Polen und zur Tschechischen Republik festgelegt, in denen dem Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur Priorität eingeräumt wird, und wenn nein, warum
nicht?

80. Warum hat die Bundesregierung von der Aufnahme weiterer Projekte in den
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2003, die im Zu-
sammenhang mit der EU-Osterweiterung stehen, abgesehen?

81. Plant die Bundesregierung, das für Mautkontrollen beim Bundesamt für
Güterverkehr eingestellte Personal verstärkt für betriebliche und straßensei-
tige Kontrollen illegaler Kabotageverkehre einzusetzen, solange die LKW-
Maut nicht erhoben werden kann?

82. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, Verkehre nach
Ost- und Südosteuropa durch Drittstaatenangehörige auf deutschen Fahr-
zeugen arbeitsgenehmigungsfrei zu stellen?

83. Ist die Bundesregierung bereit, dasVerkehrswegeplanungsbeschleunigungs-
gesetz und das Planungsvereinfachungsgesetz auf die „Verkehrsprojekte
Europäische Einheit“ zu erstrecken?

84. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Bahnverbin-
dungen zwischen Deutschland und den EU-Beitrittsländern Polen und
Tschechische Republik besser zu vernetzen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/2438

85. Welche wirtschafts- und verkehrspolitische Bedeutung haben nach Ein-
schätzung der Bundesregierung der Auf- und Ausbau von Regionalflug-
häfen in den deutschen Grenzregionen und welche Auswirkungen hat dies
für die Verkehrspolitik der Bundesregierung?

86. Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Bundesregierung die EU-
Osterweiterung auf die deutschen Busunternehmen, insbesondere die des
Mittelstandes, haben?

87. Erachtet die Bundesregierung bilaterale Kooperationen von deutschen Bus-
unternehmen mit Unternehmen aus den EU-Beitrittsländern für sinnvoll,
um so dem steigenden Konkurrenzdruck standzuhalten, und wenn ja, wie
unterstützt die Bundesregierung solche Kooperationen?

88. Welche Schutz- bzw. Hilfsmaßnahmen sieht die Bundesregierung für die
deutschen Busunternehmen, insbesondere die des Mittelstandes, vor, die in
den grenznahen Gebieten Bayerns, Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpom-
merns und Sachsens vom erheblich steigenden Konkurrenzdruck durch Un-
ternehmen aus den EU-Beitrittsländern betroffen sind?

89. In welchem Umfang werden nach Auffassung der Bundesregierung Bus-
unternehmen aus den EU-Beitrittsländern ohne eigenen Betriebssitz in
Deutschland Verkehre des ÖPNV durchführen, und wie will die Bundes-
regierung gewährleisten, dass in diesen Fällen die Verkehrssicherheit und
die ordnungsgemäße Durchführung des ÖPNV gesichert bleibt?

90. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, dass künftig auch Subunter-
nehmen im ÖPNV und Unternehmen, die in Freistellungsverkehren tätig
sind (beispielsweise im Schülerverkehr), den Nachweis einer Unternehmer-
genehmigung nach § 13 Personenbeförderungsgesetz erbringen müssen?

91. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in den Beitrittsverträ-
gen bei der Verwirklichung der Kabotagefreiheit im Güterkraftverkehr eine
Übergangsfrist von maximal 5 Jahren vorgesehen ist, bei der Arbeitnehmer-
freizügigkeit jedoch maximal 7 Jahre, so dass bei Erreichen der Kabotage-
freiheit und weiterlaufender Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Fahrpersonal aus den Beitrittsstaaten auf Fahrzeugen aus den Beitrittsstaa-
ten in Deutschland arbeitserlaubnisfrei eingesetzt werden kann, nicht jedoch
auf deutschen Fahrzeugen?

92. Was will die Bundesregierung tun, um den Gleichschritt von Dienstleis-
tungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit im Güterkraftverkehr zu erreichen?

93. Hat die Bundesregierung Kostenvergleiche für den Güterkraftverkehr zwi-
schen Deutschland und den Beitrittsstaaten erstellt, um die bilateralen Ver-
handlungen über Kabotagekontingente vorzubereiten, und wenn ja, welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung bislang daraus gewonnen?

94. InwelchenTeilbereichenwird nachErkenntnissen derBundesregierung zum
1. Mai 2005 derAcquis Communitaire imVerkehrsbereich nicht erfüllt sein?

95. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um durch nicht umgesetzte Ge-
meinschaftsregelungen in den Beitrittsstaaten hervorgerufeneWettbewerbs-
verzerrungen zu Lasten des deutschen Transportgewerbes zu verhindern?

96. Wie gedenkt die Bundesregierung, unerlaubte Kabotage von Transport-
unternehmern aus den Beitrittsstaaten in Deutschland zu kontrollieren und
zu sanktionieren?

97. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Arbeitsplatzabbau und
Insolvenzen bei den deutschen Grenzspediteuren an den Grenzen zu Polen
und der Tschechischen Republik, die durch die EU-Osterweiterung zahl-
reiche Aufgabenfelder verlieren?

Drucksache 15/2438 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

98. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den bevorste-
henden Umstrukturierungsprozess bei den deutschen Grenzspediteuren zu
unterstützen, um so Speditionsinsolvenzen bzw. Arbeitsplatzabbau zu ver-
hindern?

VI. Umwelt/Energie
99. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nach der EU-Osterweiterung

Verwertungsabfälle zu Dumpingpreisen in den EU-Beitrittsländern ent-
sorgt werden, da Entsorgungsbetriebe aus diesen Ländern auf Grund der
niedrigeren Umwelt-, Sozial- und Lohnstandards erheblicheWettbewerbs-
vorteile gegenüber den deutschen Mitgliedsunternehmen haben?

100. Mit welchen Maßnahmen unterbindet die Bundesregierung einseitige
Wettbewerbsvorteile von „Dumpinganlagen“ in den EU-Beitrittsländern
gegenüber deutschen Entsorgungsbetrieben?

101. Befürwortet die Bundesregierung, dass bei kommunalen Ausschreibungen
für Entsorgungsleistungen die Einhaltung der in Deutschland geltenden
Tarif- und SozialbestimmungenGrundvoraussetzung für die Vergabe kom-
munaler Aufträge ist?

102. Befürwortet die Bundesregierung ein europaweit anerkanntes, einheit-
liches Zertifizierungsverfahren für alle in der EU tätigen Entsorgungs-
betriebe, das ein messbares und vergleichbar hohes Qualitätsniveau der
Unternehmen sicherstellt?

103. Welche Auswirkungen wird die EU-Osterweiterung für die deutsche und
europäische Energie- und Klimaschutzpolitik nach sich ziehen?

VII. Landwirtschaft
104. Wie erfolgt die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem 1. Mai

2004 in den Beitrittsländern?
105. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Anpassung der Vorschrif-

ten der Beitrittsländer an EU-Recht in den Bereichen Land- und Ernäh-
rungswirtschaft?

106. In welchemBereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft wurden den Bei-
trittsländern Übergangsregelungen mit welcher Dauer eingeräumt?

107. Wie begründet die Bundesregierung Ausnahmen, wie z. B. in den Berei-
chen Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, für die Bei-
trittsländer?

108. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass EU-Recht in den Be-
reichen Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Naturschutz in Deutschland ver-
schärft umgesetzt wird, aber gleichzeitig in den Beitrittsländern über das
EU-Recht hinausgehende Ausnahmen zugelassen werden?

109. Welche Auswirkungen haben die Ausnahmeregelungen in den Beitrittslän-
dern für die Wettbewerbssituation der deutschen Land- und Ernährungs-
wirtschaft?

110. Welche Hemmnisse im beiderseitigen Handelsaustausch von Agrargütern
zwischen der EU und den Beitrittsländern wird es ab dem Zeitpunkt des
Beitritts noch geben?

111. Welche Maßnahmen und mit welchen finanziellen Mitteln werden nach
dem Zeitpunkt des Beitritts noch ergriffen, um die Verarbeitungsindustrie
von landwirtschaftlichen Produkten auf EU-Standard zu bringen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/2438

112. Wie wird sichergestellt, dass in den EU-Beitrittsländern nicht nach EU-
Standards hergestellte Lebensmittel in den freien Warenverkehr gelangen?

113. Welche Auswirkungen hat die von der Bundesregierung mitgetragene Dis-
kussion über die Beschränkung des EU-Haushaltes auf 1 % des Brutto-
inlandsproduktes auf die Entscheidung des Europäischen Rates in Kopen-
hagen, die Obergrenze für die EU-Agrarausgaben bis 2013 festzulegen?

Berlin, den 27. Januar 2004
Johannes Singhammer
Klaus Hofbauer
Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Ernst Hinsken
Veronika Bellmann
Dr. Rolf Bietmann
Peter Bleser
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Klaus Brähmig
Manfred Carstens (Emstek)
Albert Deß
Alexander Dobrindt
Maria Eichhorn
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Georg Girisch
Ralf Göbel
Dr. Reinhard Göhner
Kurt-Dieter Grill
Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Robert Hochbaum
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Gunther Krichbaum
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Barbara Lanzinger
Wolfgang Meckelburg
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Gerd Müller
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
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Kurt J. Rossmanith
Albert Rupprecht (Weiden)
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