BT-Drucksache 15/2428

Beteiligung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder

Vom 27. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2428
15. Wahlperiode 27. 01. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank,
Dr. Peter Gauweiler, Siegfried Helias, Steffen Kampeter, Volker Kauder,
Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten,
Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Beteiligung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) wurde 1987 als Stiftung bürgerlichen
Rechts gegründet und hat 1988 in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Der Stif-
tungszweck ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen
Ranges. Im Rahmen des so genannten Errichtungsabkommens, dem nach 1990
auch die Neuen Länder beitraten, beteiligen sich alle sechzehn Länder der Bun-
desrepublik Deutschland an der Finanzierung der Stiftung.
Im Rahmen des so genannten Mitwirkungsabkommens obliegt der Kulturstif-
tung die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst- und
Kulturvorhaben mit Mitteln des Bundes als eigene Aufgabe. In Wahrnehmung
dieser Zielvorgabe betreut die Kulturstiftung unter anderem vier Fonds (Kunst-
fonds, Literaturfonds, Fonds Soziokultur, Fonds Darstellende Künste), sowie
die Förderung von insgesamt rund 30 Institutionen, Veranstaltungen und Initia-
tiven.
Nach der nicht zustande gekommenen Fusion der Kulturstiftung der Länder mit
der im Jahr 2002 gegründeten Kulturstiftung des Bundes (KSB) mit Sitz in Halle
an der Saale hat die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Christina Weiss, das Mitwirkungs-
abkommen bei der Kulturstiftung der Länder gekündigt. Unmittelbar nach Ver-
abschiedung des Bundeshaushalts für 2004 wurden in der Kulturstiftung des
Bundes Beschlüsse über die Bereitschaft zur Übernahme von Förderungen her-
beigeführt, die Auswirkungen auf den Haushalt der Beauftragten für Kultur und
Medien bereits im Jahr 2004 haben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Summe beläuft sich der Anteil des Bundes an der Kulturstiftung

der Länder im Rahmen des Mitwirkungsabkommens?
2. Welche Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen werden in welcher Hö-

he im Rahmen des Mitwirkungsabkommens durch den Bund finanziert?
3. Welche Förderungen von Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen wer-

den nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens am 31. Dezember 2005 – und
in welcher Höhe – der Kulturstiftung des Bundes zur Finanzierung aus dem
Haushalt der KSB übertragen?

Drucksache 15/2428 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Wird die Kulturstiftung des Bundes im Zuge der Übertragung von Förderun-
gen die bisher für die Kulturstiftung der Länder aufgewendeten oder andere
zusätzlicheMittel zur Verfügung gestellt bekommen, und wenn ja, in welcher
Höhe?

5. Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Förderung derjenigen Institutionen, Ver-
anstaltungen und Initiativen, zu deren Förderung der Stiftungsrat der KSB
seine Bereitschaft bereits am 2. Dezember 2003 erklärt hat, aus Haushalts-
mitteln der Kulturstiftung des Bundes?

6. Welche Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen wird die Bundesregie-
rung nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens am 31. Dezember 2005 auch
weiterhin – nicht über die Kulturstiftung des Bundes – fördern und in welcher
Höhe, und welche nicht?

7. Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung hinsichtlich der durch
die Übertragung von Förderungen an die Kulturstiftung des Bundes nach
Ablauf des Mitwirkungsabkommens frei werdenden Mittel, und umMittel in
welcher Größenordnung handelt es sich?

Berlin, den 27. Januar 2004
Günter Nooke
Bernd Neumann (Bremen)
Renate Blank
Dr. Peter Gauweiler
Siegfried Helias
Steffen Kampeter
Volker Kauder
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Norbert Lammert
Vera Lengsfeld
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Edeltraut Töpfer
Wolfgang Zeitlmann
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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