BT-Drucksache 15/2427

Menschen- und Minderheitenrechte in Rumänien

Vom 27. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2427
15. Wahlperiode 27. 01. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Holger Haibach, Hermann Gröhe, Rainer Eppelmann,
Dr. Egon Jüttner, Irmgard Karwatzki, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Melanie Oßwald, Daniela Raab, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg,
Hubert Hüppe, Volker Kauder, Julia Klöckner, Werner Lensing, Albert Rupprecht
(Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU

Menschen- und Minderheitenrechte in Rumänien

Rumänien strebt für das Jahr 2007 die Mitgliedschaft in der Europäischen Union
an. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Erfüllung der „Kopenhagener
Kriterien“, die u. a. die Einhaltung von Standards bei Menschen- und Minder-
heitenrechten vorsehen. Der Regelmäßige Bericht der Europäischen Union für
das Jahr 2003 führt zwar eine Reihe von Verbesserungen in diesem Bereich an,
dennoch bestehen faktisch noch immer erhebliche Defizite, vor allem bei der
Durchsetzung der Rechte für ethnische und religiöseMinderheiten in Rumänien.
Insbesondere Angehörige der Roma sind nach diesem Bericht weiterhin Diskri-
minierungen im praktischen Leben ausgesetzt, so dass von einem umfassenden
Minderheitenschutz nicht gesprochen werden kann. Dies bestätigt auch das US-
Department of State in seinem Country Report on Human Rights Practices für
das Jahr 2002.
Nach offiziellen staatlichen Angaben leben 18 anerkannte Minderheiten neben
der rumänischen Bevölkerungsmehrheit in dem Land. Größte ethnischeMinder-
heiten sind Roma (ca. 0,5 Millionen Angehörige laut Volkszählung von 2002;
der Regelmäßige Bericht der Europäischen Union spricht jedoch von Schätzun-
gen, nach denen rund 1,8 bis 2,5 Millionen Roma in Rumänien leben), Ungarn
(ca. 1,5 Millionen Angehörige laut Volkszählung von 2002) sowie Deutsche (ca.
60 000 Angehörige nach Angaben des Auswärtigen Amtes). Trotz der Garantie
der Minderheitenrechte durch die rumänische Verfassung, kommt es gerade in
der Verwaltungspraxis immer wieder zu Einschränkungen bei der Benutzung
der jeweiligen Sprache und der Ausübung der Kultur und der Religion.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation der ethnischenMin-

derheiten in Rumänien?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass Angehörigen vonMinderhei-
ten nicht alle in der rumänischen Verfassung garantierten Rechte gewährt
werden?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Rumänien die
Kopenhagener Kriterien in Bezug auf die Wahrung der Minderheitenrechte
bis zum geplanten Beitritt zur Europäischen Union nicht nur auf legislativer
Ebene implementiert, sondern auch faktisch gegenüber den betroffenen
Gruppen umsetzt?

Drucksache 15/2427 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die deutsche Minderheit
in Rumänien?
Gibt es spezielle Projekte, die dem Erhalt der deutschen Sprache dienen?
Stehen der deutschen sowie der ungarischen Minderheit ausreichend Kin-
dergärten, Schulen und Hochschulen zur Verfügung, in denen muttersprach-
licher Unterricht möglich ist?

4. Stellen die Bundesregierung bzw. die Europäische Union finanzielle Mittel
zum Erhalt von deutschen Kulturgütern sowie Dörfern und Städten in den
Minderheitengebieten zur Verfügung?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

5. Wie viele Angehörige der deutschen Minderheit sind seit der politischen
Wende in Rumänien nach Deutschland ausgewandert?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Auswanderungen und wie
bewertet sie diese?

6. Fördert die Bundesregierung den Verbleib von Angehörigen der deutschen
Minderheit in ihrer rumänischen Heimat?
Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Mitteln erfolgt diese Unterstüt-
zung zum Verbleib in Rumänien?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche und tatsächliche Stellung
der nicht-orthodoxen Kirchen in Rumänien im Vergleich zur rumänisch-
orthodoxen Kirche?

8. Inwieweit ist die von den religiösen Minderheiten in Rumänien beklagte
Diskriminierung Thema in bi- und multilateralen Gesprächen mit der rumä-
nischen Regierung?

9. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Stellung der Grie-
chisch-Katholischen Kirche vor dem Hintergrund der Enteignung ihres
Eigentums in der Zeit der kommunistischen Diktatur zu Gunsten der Rumä-
nisch-Orthodoxen Kirche und der bis heute nur zögerlichen und teilweisen
Rückübertragung?
Spricht sie diese Problematik in bi- und multilateralen Gesprächen an?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche und finan-
zielle Situation von diakonischen Einrichtungen der Reformierten, der
Lutherischen und der Unitarischen Kirchen, denen vor allem Personen der
deutschen und ungarischen Minderheiten angehören?

Berlin, den 27. Januar 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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