BT-Drucksache 15/239

Realisierung einer bedarfsgerechten Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren von mindestens 20 %

Vom 18. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/239
15. Wahlperiode 18. 12. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr
(Münster), Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Realisierung einer bedarfsgerechten Betreuungsquote für Kinder unter
drei Jahren von mindestens 20 %

In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD undBÜNDNIS 90/ DIEGRÜNEN
ist festgelegt, dass durch eine bundesgesetzliche Regelung in dieser Legislatur-
periode in jedem Bundesland eine bedarfsgerechte Betreuungsquote für Kinder
unter drei Jahren vonmindestens 20 % sichergestellt wird. Hierfür wird der Bund
denKommunen ab 2004 jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. DieMittel
sollen dadurch bereitgestellt werden, dass die Kommunen durch die Umsetzung
des Hartz-Konzeptes bei ihnen entstehende Minderausgaben in entsprechender
Höhe behalten dürfen. Mit dieser Maßnahme sollen insbesondere die Chancen
für Alleinerziehende erweitert werden, Kinder und Beruf zu vereinbaren. Bun-
deskanzler Gerhard Schröder und die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Renate Schmidt, haben zwischenzeitlich die Absicht der
Bundesregierung, diese Vereinbarung umzusetzen, mehrfach bekräftigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Soll die Betreuungsquote von mindestens 20 % durch Bundesrecht in Form

einer auf die Jugendämter bezogenen verbindlichen Vorgabe zur Bereitstel-
lung einer entsprechenden Platzzahl oder in Form eines Rechtsanspruches für
Kinder bzw. ihre Eltern geregelt werden bzw. welche andere Form der recht-
lichen Regelung ist beabsichtigt?

2. Bezieht sich die vorgesehene Betreuungsquote von 20 % ausschließlich auf
Betreuungsangebote in Einrichtungen oder soll auch die Tagespflege in die
Quote eingerechnet und dementsprechend in die neue öffentliche Förderung
einbezogen werden?

3. Sofern die Tagespflege einbezogenwerden soll, ist dann an eine unterschiedli-
che oder eine gleichwertigeBehandlung der Tagespflege und derBetreuung in
Einrichtungen gedacht, etwa im Hinblick auf ein Wahlrecht der Betreuungs-
form für die Eltern und im Hinblick auf die Höhe von Elternbeiträgen?

4. Ist für den Fall, dass die Tagespflegemit bundesrechtlichen Regelungen in die
öffentliche Förderung einbezogenwerden soll, vorgesehen, dass auch einheit-
liche Vorgaben geschaffen werden zur Höhe des Aufwendungsersatzes, zur
Qualifikation der Tagespflegepersonen und zu weiteren Eckwerten für die
Betreuungsqualität?

Drucksache 15/239 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Wird angesichts des politischen Schwerpunkts der Verbesserung des Betreu-
ungsangebotes für Kinder unter drei Jahren eine bundeseinheitliche Rege-
lung für Tagesmütter und -väter im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
geschaffen werden?

6. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren könnten von den im
Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten 1,5 Mrd. Euro bundesweit geschaf-
fen werden und reichen diese Mittel zur Sicherstellung der vorgegebenen
Betreuungsquote von 20 %?

7. Wie viele Plätze (Krippen- und Ganztagesgruppen) müssen in den einzelnen
Bundesländern jeweils geschaffen werden, um die vorgesehene Betreuungs-
quote für Kleinkinder umzusetzen?

8. Nach welchem Schlüssel sollen die zur Finanzierung vorgesehenenMittel in
Höhe von 1,5 Mrd. Euro jährlich an die einzelnenBundesländer verteilt wer-
den bzw. dort verbleiben oder gegebenenfalls auch abgezogen werden?

9. Sollen auch diejenigen Länder, die die Mindestquote von 20 % bereits erfül-
len, in die Förderung einbezogen werden?

10. Wie soll verhindert werden, dass die bundeseinheitliche Mindest-Betreu-
ungsquote von 20 % auf diejenigen Länder, die diese derzeit bereits übertref-
fen, als Anreiz zum Abbau bestehender und auch nachgefragter Plätze
wirkt?

11. Welche finanziellen Mittel müssten für den bedarfsgerechten Ausbau in den
Ländern jeweils aufgewendet werden?

12. Wie hoch müsste der finanzielle Beitrag des Bundes sein, wenn bei der Auf-
gabenverlagerung auf die Kommunen das Konnexitätsprinzip vollständig
Anwendung finden würde?

13. Wird der Bund für den Fall, dass die Höhe der bei den Kommunen durch die
Umsetzung des Hartz-Konzepts entstehenden Minderausgaben nicht 1,5
Mrd. Euro jährlich ab 2004 erreicht, die betreffendenMittel den Kommunen
in anderer Form zur Verfügung stellen, und wenn ja, in welcher?

14. Wie soll sichergestellt werden, dass die vomBund für denAusbau der Klein-
kinderbetreuung vorgesehenen Mittel, d. h. die Einsparungen der Kommu-
nen aus der Umsetzung der Hartz-Konzepte, nicht auf kommunaler Ebene
anderweitig verwendet werden?

Berlin, den 17. Dezember 2002
Ina Lenke
Klaus Haupt
Dr. Heinrich L. Kolb
Daniel Bahr (Münster)
Ernst Burgbacher
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Christoph Hartmann (Homburg)
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.