BT-Drucksache 15/2374

zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1876- LKW-Sonntagsfahrverbot in Deutschland beibehalten

Vom 16. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2374
15. Wahlperiode 16. 01. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg),
Eduard Oswald, weiterer Abgeodneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1876 –

LKW-Sonntagsfahrverbot in Deutschland beibehalten

A. Problem
Die EU-Kommission setzt sich für eine einheitliche europäische Regelung der
Beschränkungen des LKW-Verkehrs an Wochenenden und Feiertagen ein; die
Mitgliedstaaten sollen zusätzliche Fahrverbote künftig nur noch mit ausdrück-
licher Genehmigung der EU-Kommission verhängen dürfen. Wenn erst die
grundsätzlichen Regelungsbefugnisse auf die EU übertragen worden sind, ist
zu befürchten, dass die Ausnahmevorschriften, welche die Fortsetzung der bis-
herigen Regelung in Deutschland ermöglichen, nicht dauerhaft von Bestand
sind.

A. Lösung
Unterstützung der Bundesregierung in dem Bemühen, eine Aushöhlung der
Sonn- und Feiertagsfahrverbote zu verhindern und auf eine länderübergreifende
Strategie zur Bewältigung der Güterverkehre in den Haupttransitländern der
Europäischen Union hinzuwirken.
Einstimmige Annahme des Antrags mit Änderungen

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/2374 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/1876 – mit folgender Maßgabe, im Übrigen un-
verändert anzunehmen:
Die Nummer II wird wie folgt gefasst:
„II. Der Deutsche Bundestag unterstützt daher die Bundesregierung,
– alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um eine Aushöhlung des Sonn-

und Feiertagsfahrverbots zu verhindern. Deutschland muss Fahrverbote im
Rahmen der Subsidiarität nach seinen Erfordernissen weiter selbst bestim-
men können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des mit der EU-
Osterweiterung stark ansteigenden LKW-Verkehrs, der deutsche Regionen
vor größere Herausforderungen stellt als andere EU-Staaten;

– gegenüber der EU-Kommission verstärkt auf eine länderübergreifende Stra-
tegie zur Bewältigung der Güterverkehre in den Haupttransitländern der
Europäischen Union mit dem Ziel zu drängen, Schiene, Wasserweg sowie
den kombinierten Verkehr stärker am Wachstum der Langstrecken-
güterverkehre zu beteiligen. Priorität muss der Ausbau des Verkehrsnetzes
haben, damit dieses den steigenden Herausforderungen auch ohne eine Auf-
hebung des LKW-Sonntagsfahrverbots gewachsen ist. Bevor die EU am
Sonntagsfahrverbot rührt, muss es zu ernsthaften Anstrengungen kommen,
damit die Transeuropäischen Netze schnell Realität werden.“

Berlin, den 14. Januar 2004

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Eduard Oswald Uwe Beckmeyer
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2374

Bericht des Abgeordneten Uwe Beckmeyer

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
15/1876 in seiner 75. Sitzung am 13. November 2003 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
sen zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen
Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den
Ausschuss fürWirtschaft undArbeit, den Ausschuss für Tou-
rismus und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die EU-Kommission setzt sich für eine einheitliche europä-
ische Regelung der Beschränkungen des LKW-Verkehrs an
Wochenenden und Feiertagen ein; die Mitgliedstaaten sollen
zusätzliche Fahrverbote künftig nur noch mit ausdrücklicher
Genehmigung der EU-Kommission verhängen dürfen. Ziel
des Antrags ist es unter anderem, eine Aushöhlung des Sonn-
und Feiertagsfahrverbots zu verhindern und auf eine länder-
übergreifende Strategie zur Bewältigung der Güterverkehre
in den Haupttransitländern der Europäischen Union zu drän-
gen.

III. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
DerAuswärtigeAusschuss hat denAntrag 15/1876 in seiner
30. Sitzung am 14. Januar 2004 beraten und empfiehlt ein-
stimmig dessen Annahme in der Fassung des federführenden
Ausschusses.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 26. Sitzung am
10. Dezember 2003 beraten und empfiehlt einstimmig dessen
Annahme.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 35. Sitzung
am 10. Dezember 2003 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags.
DerAusschuss fürWirtschaft undArbeit hat denAntrag in
seiner 43. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
30. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und empfiehlt
einstimmig dessen Annahme in einer geänderten Fassung.
Die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Tourismus
entsprechen denen, die sich aus der Beschlussempfehlung er-
geben.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 10. Dezember
2003 beraten und empfiehlt einstimmig dessen Annahme in
der geänderten Fassung des federführenden Ausschusses.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung am 10. Dezember 2003
beraten. Der Ausschuss hat sich in der Beratung auf eine ge-
meinsame Textfassung des Antrags verständigt, deren Inhalt
sich aus der Beschlussempfehlung ergibt. Er empfiehlt ein-
stimmig, bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der
SPD, die Annahme des Antrags in dieser Textfassung.
Die Fraktion der SPDwies darauf hin, dass sich alle Frakti-
onen des Deutschen Bundestages in der Plenardebatte am
13. November 2003 einvernehmlich für die Beibehaltung des
Sonntagsfahrverbots für schwere LKW ausgesprochen hät-
ten. Sie betonte , dass sich Bundesminister Dr. Manfred
Stolpe bei der EU nachdrücklich für die Beibehaltung des
Sonntagsfahrverbots eingesetzt habe. Durch die guten Vor-
verhandlungen sei es gelungen,Änderungen inBezug auf das
Sonntagsfahrverbot von der Agenda des Rates abzusetzen.
Kritik an der Bundesregierung sei daher unberechtigt und es
bedürfe keinerAufforderung an denMinister, sondern dessen
Unterstützung gegenüber der EU. Sie schlug vor, in dem An-
trag der Fraktion der CDU/CSU auf Seite 2 unter Nummer II
den Text der Einleitung wie folgt zu fassen: „Der Deutsche
Bundestag unterstützt daher die Position der Bundesregie-
rung, …“ und den zweiten Spiegelstrich zu streichen, da die
darin enthaltene Aussage überholt sei.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, man habe mit dem
Antrag keineswegs die Absicht verfolgt, Bundesminister
Dr. Manfred Stolpe zu kritisieren, sondern habe deutlich ma-
chen wollen, dass der Deutsche Bundestag in seiner Gesamt-
heit das Sonntagsfahrverbot befürworte. Man wolle mit dem
Antrag die Bundesregierung auffordern, schon im Vorfeld
der Beratungen über das Sonntagsfahrverbot in der EU da-
nach zu trachten, noch mehr Staaten als bisher auf die Seite
der Befürworter des Sonntagsfahrverbots zu bringen. Dies
gelte insbesondere im Hinblick auf den Beitritt der osteuro-
päischen Staaten. Es sei wichtig, dass das Parlament deutlich
mache, dass es bei diesem Thema den Bundesminister für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einmütig unterstütze,
um gegenüber der EU zu signalisieren, welche Bedeutung
Deutschland dem Sonntagsfahrverbot beimesse.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
es gelungen sei, die Aufweichung des Sonntagsfahrverbots
abzuwenden, gebe zur Freude Anlass. Allerdings sei klar,
dass diese Entscheidung in Europa revidierbar sei.
Die Fraktion der FDP bemerkte, die entscheidende politi-
sche Frage sei nicht das Sonntagsfahrverbot selbst, sondern
wo darüber in Zukunft entschiedenwerde, ob auf der nationa-
len Ebene oder auf der Ebene der EU. Die Situation werde
durch die Erweiterung der EU immer schwieriger. Ausnah-
men vom Sonntagsfahrverbot würden vor allemDeutschland
als Transitland betreffen.

Berlin, den 14. Januar 2004

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter

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