BT-Drucksache 15/2281

Vergabepraxis der Bundesanstalt für Arbeit: Teil I - Kommunikationsberatung und virtueller Arbeitsmarkt

Vom 18. Dezember 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2281
15. Wahlperiode 18. 12. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann,
Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt,
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim
Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum,
Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz,
Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz
Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer,
Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU

Vergabepraxis der Bundesanstalt für Arbeit:
Teil I – Kommunikationsberatung und virtueller Arbeitsmarkt

Der Bundesrechnungshof hat den zwischen der Bundesanstalt für Arbeit (BA)
und der WMP Wirtschaft Medien Politik Beratung GmbH (WMP) geschlosse-
nen Vertrag über die Durchführung eines Projektes zur Beratung der BA und
zur Unterstützung der Interessen der BA im Bereich der Koimmunikation und
der politischen Lobbyarbeit geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die BA vor
Abschluss des Vertrages keine Bedarfsanalyse vorgenommen hat, gegen Ver-
gaberecht verstoßen wurde, der Vertrag nicht hinreichend bestimmt war, die
vereinbarte Leistung nicht notwendig war, die erbrachten Leistungen nicht
dokumentiert wurden und der Einsatz des Projektverantwortlichen der WMP
mit haushaltsrechtlichen Grundsätzen nicht in Einklang stand. Weder der Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, noch die Bundes-
regierung haben bisher Konsequenzen aus diesem Bericht gezogen.
Die äußeren Umstände dieses Vertrages haben seit November 2003 erhebliche
Defizite in der Kontrolle und dem wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsmit-
teln sowie den Haushaltsregeln in der BA einerseits und andererseits in der
Ausübung der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit (BMWA) insgesamt offenbart.
Vor dem Hintergrund, dass die BA über ein Mittelvolumen von rund 53 Mrd.
Euro verfügt, und dies ein Höchstmaß an effizientem wie effektivem Mittel-
einsatz gebietet, ergibt sich erheblicher Informationsbedarf über die grundsätz-
liche Mittelkontrolle der BA sowie die Ausübung der Rechtsaufsicht durch das
BMWA.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Vergabeverfahren und Kontrolle im Fall WMP
1. Wie beurteilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang

Clement, sowie die Bundesregierung den Bericht des Bundesrechungshofes
zur Vergabepraxis der BA im Fall Bernd Schiphorst/WMP?

Drucksache 15/2281 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Bericht?
3. Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,

und die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes,
wonach die Angaben des Vorstandsvorsitzenden der BA, Florian Gerster,
„der Vorstand sei bei dem Vergabeverfahren den Empfehlungen der Zentra-
len Beschaffungsstelle gefolgt“ (Bericht des Bundesrechnungshofes, S. 21)
nicht der Wahrheit entsprechen?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, aus diesen Angaben des Vorstandsvorsitzenden
der BA, Florian Gerster, gegenüber dem Bundesrechnungshof, wenn nein,
warum nicht?

4. Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,
und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die
BA gegen das Vergaberecht verstoßen hat und die von der BA vorgetragenen
Gründe für den Verzicht auf die Ausschreibungsvorgaben des Vergaberechts
nicht tragen?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?

5. Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,
und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die
von WMP zu erbringenden Leistungen vertraglich nicht hinreichend be-
stimmt worden sind, mit der Folge, dass WMP weitgehend selbst entschei-
den konnte, welche Leistungen im Rahmen des Vertrages erbracht werden?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?

6. Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,
und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die
im Vertrag mit WMP vereinbarte Unterstützung der BA bei der politischen
Lobbyarbeit weder notwendig noch mit den Aufgaben der BA vereinbar
war?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?

7. Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,
und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach die
BA die Leistungen von WMP weder dokumentiert noch kontrolliert hat?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?

8. Aus welchen Gründen hat das BMWA auf eine Kontrolle des Vertragsab-
schlusses mit der WMP verzichtet?

9. Teilen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,
und die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach der
Einsatz des Projektverantwortlichen der WMP, Bernd Schiphorst, als Leiter
Kommunikation mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen nicht in Einklang
steht?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, daraus, wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2281

10. Seit wann war dem BMWA der Einsatz von Bernd Schiphorst als „Leiter
Kommunikation“ der BA mit „Weisungsbefugnis“ und „Budgetverantwor-
tung“ bekannt?

11. Warum ist nicht bereits zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung des Ver-
gabeverfahrens sowie der Auftragsgestaltung eingeleitet worden?

12. Warum ist seitens des BMWA im Präsidium des Verwaltungsrates keine
detailliertere Auskunft angefordert worden?

13. Ist es korrekt, dass das BMWA und damit auch der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, über die Mitgliedschaft im
Präsidium des Verwaltungsrates der BA zwar eine besondere Prüfung des
Beratervertrages hätte durchsetzen können, dies aber unterlassen hat?
Wenn ja, warum hat das BMWA auf eine derartige Untersuchung verzich-
tet?

14. Ist es korrekt, dass das BMWA derzeit das Vergabeverfahren im Fall Schip-
horst/WMP im Zuge der Rechtsaufsicht überprüft?

15. Wann ist im BMWA die Entscheidung gefallen, die Rechtsaufsicht in die-
sem Fall auszuüben, und aus welchen Gründen?

16. Wann werden die Ergebnisse dieser Überprüfung vorliegen?
17. Auf welche Art und Weise und nach welchen Kriterien kontrolliert das

BMWA derzeit die Mittelvergabe der BA?
18. In welchen Fällen hat das BMWA im Zuge der Rechtsaufsicht über den

Verwaltungsrat bislang seit Januar 2002 eine gesonderte Prüfung der
Mittelvergabe angefordert?

19. Ist es korrekt, dass die Kosten, die dem Verwaltungsrat der BA bezüglich
des Beratervertrages mit Schiphorst/WMP schriftlich vorgelegt wurden,
nicht mit den vertraglich fixierten Leistungen übereinstimmen?

20. Wenn ja, in welcher Höhe weichen die vertraglichen Leistungen von den
Angaben des Vorstandes der BA an den Verwaltungsrat ab?

21. Ist dem BMWA diese Diskrepanz im Zuge der Rechtsaufsicht bereits im
April dieses Jahres, als der Verwaltungsrat über den Beratervertrag infor-
miert worden ist, aufgefallen, und wenn nein, warum nicht?

22. Sind das BMWA sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement, der Auffassung, dass eine Dokumentation der Berater-
leistungen seitens der BA erforderlich ist?

23. Wenn ja, wie wird die Kontrolle über Beraterverträge innerhalb der BA
erreicht, wenn nein, auf welche Art und Weise übt der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, sowie die Bundesregierung eine
Kontrolle der Mittelvergabe der BA aus?

24. Warum hat das BMWA nicht darauf gedrängt, dass eine Präsentation der
Arbeit von WMP vor dem 15. Oktober 2003 stattgefunden hat, so dass eine
fristgerechte Kündigung des WMP-Vertrages prinzipiell möglich gewesen
wäre?

25. Ist dem BMWA und damit auch dem Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, Wolfgang Clement, über die Mitgliedschaft im Präsidium des
Verwaltungsrates der BA bekannt, mit welchen anderen Firmen die BA
Beraterverträge seit März 2002 abgeschlossen hat?

Drucksache 15/2281 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

26. Wenn ja, mit welchen Firmen wurden diese Verträge abgeschlossen?
27. Sind diese Aufträge im Vorfeld öffentlich ausgeschrieben worden?
28. Mit welchen Angeboten haben die Firmen die Ausschreibungen für sich

entschieden und welche Kosten wurden vertraglich fixiert?
29. Ist dem BMWA und damit auch dem Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit, Wolfgang Clement, über die Mitgliedschaft im Präsidium des Ver-
waltungsrates der BA bekannt, in welchen Fällen die BA Leistungen dieser
Beraterverträgen dokumentiert und damit kontrolliert hat?

30. In welchen Fällen ist dies nicht geschehen?
31. Warum hat das BMWA und damit der Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit, Wolfgang Clement, in diesen Fällen auf eine Dokumentation und
Kontrolle verzichtet?

32. Auf welche Art und Weise konnte das BMWA im Rahmen des Präsidiums
des Verwaltungsrates in diesen Fällen einen wirtschaftlichen und sparsa-
men Umgang mit Beitragsmitteln gewährleisten?

33. Hat in diesen Fällen eine Nachfrage nach der effizienten und effektiven
Mittelverwendung durch einen Vertreter der Bundesregierung in der BA
stattgefunden?

34. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Vorstandsvorsitzende der BA,
Florian Gerster, wegen des Vertragsschlusses mit der WMP schadenser-
satzpflichtig gegenüber der BA ist? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie
gekommen?
Wenn nein, warum nicht?

35. Hält die Bundesregierung Änderungen zur Beteiligung und Aufsicht durch
den Verwaltungsrat für erforderlich?

36. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einlassung, dass die bemängelte
unzureichende Dokumentation der BA mit der neuen Philosophie des
Steuerns und Führens nicht vereinbar sei und die Vorgänge nicht mit den
traditionellen Maßstäben behördlicher Arbeitsweise gemessen werden
dürften?

37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Meinrad Dreher
(Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Dezember 2003), dass der Vertrag
mit WMP vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf rechtlich nicht zustande gekommen bzw. nichtig ist, und
wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus im Hin-
blick auf die bereits geleisteten Zahlungen an WMP?

II. Virtueller Arbeitsmarkt (VAM)/Arbeitsagentur.de
38. Ist es nach Informationen des BMWA im Präsidium des Verwaltungsrates

der BA korrekt, dass die BA den Auftrag, einen virtuellen Arbeitsmarkt zu
errichten, an die Firma Accenture vergeben hat?

39. Welche Rolle spielt die Unternehmensberatung Accenture in der BA:
Unternehmensberater, IT-Berater, IT-Generalunternehmer etc.?

40. Wenn Accenture Generalunternehmer war, wer war für die Qualitäts-
kontrolle des Projekts verantwortlich?

41. Hat Accenture die BA bei diesem Projekt in der Vorbereitung zur Aus-
schreibung unterstützt, und wenn ja, in welcher Form bzw. mit welchem
Ergebnis?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2281

42. Ist es korrekt, dass Accenture die Ausschreibung mit einem Angebot ge-
wonnen hat, das ein Kostenvolumen von 35 Mio. Euro vorsah, wenn nein,
mit Angabe welcher Kosten hat Accenture das Ausschreibungsverfahren
für sich entschieden?

43. Ist es korrekt, dass diese Kostenschätzung für diesen Auftrag im Zuge der
Vertragsverhandlungen mit Accenture auf 56 Mio. Euro gestiegen ist und
über diese Höhe der Vertrag abgeschlossen wurde?

44. Wenn ja, warum wurde kein neues Ausschreibungsverfahren in Gang ge-
setzt?

45. Wenn ja, aus welchen Gründen ergab sich diese Kostensteigerung?
46. Wenn ja, gibt es andere Auftragsvergaben in der BA, die im Zuge der Ver-

tragsverhandlungen eine derartige Kostensteigerung vorgesehen haben?
47. Wenn nein, welcher konkrete Betrag wurde mit Accenture für den VAM

vertraglich vereinbart?
48. Ist es korrekt, dass sich die offiziellen Kosten für diesen Auftrag derzeit auf

rund 77 Mio. Euro belaufen, und wenn ja, warum wurde keine neue Aus-
schreibung in Gang gesetzt?

49. Wenn nein, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung nach In-
formationen aus dem Präsidium des Verwaltungsrates der BA für diesen
Auftrag?

50. Ist es korrekt, dass der BA ein sog. Change Request (Änderungs-
vorschläge) von Accenture vorliegt, der das Volumen des Projekts auf
88 Mio. Euro ausweitet, und wenn ja, aus welchen Gründen ergab sich
diese Kostensteigerung?

51. Ist es korrekt, dass innerhalb der BA bereits mit Kosten in Höhe von rund
100 Mio. Euro für den VAM gerechnet wird, und wenn ja, warum wird kein
neues Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt?

52. Hält die Bundesregierung die von der BA betriebene Auftragsvergabe für
mit den Regeln der Vergabeverordnung in Einklang, und wenn ja, warum?

53. Hat das BMWA dafür Sorge getragen, dass die Mittel für diesen Auftrag
monatlich von der BA kontrolliert worden sind, und wenn nein, warum
nicht?

54. Wenn nein, auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung im Präsi-
dium des Verwaltungsrates darauf Einfluss genommen, eine sparsame und
wirtschaftliche Mittelvergabe in diesem Fall sicherzustellen?

55. Hat sich das BMWA über die Kostenentwicklung beim VAM informiert,
wenn nein, warum nicht, wenn ja, wann und in welcher Form?

56. Wenn ja, haben diese Informationen zu einer Überprüfung des Auftrages an
Accenture geführt?

57. Auf welche Art und Weise will das BMWA sicherstellen, dass in Zukunft
eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Beitragsmittel der
Arbeitslosenversicherung erfolgt?

58. Trifft es zu, dass Accenture in größerem Umfang Programmierarbeiten im
Ausland fertigen ließ bzw. lässt, und wenn ja, ist dies aus Sicht der
Bundesregierung problematisch hinsichtlich der Gewährleistung, Weiter-
entwicklung etc.?

59. Ist das Projekt mit der zukünftigen Struktur der BA kompatibel, vor dem
Hintergrund, dass die Planung des Projekts vor Abschluss der Planungen
für die gesamte BA erfolgte?

Drucksache 15/2281 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

60. Wurden/werden der BA die Quellcodes von arbeitsagentur.de offen gelegt?
61. Ist arbeitsagentur.de eine Intranetanwendung, d. h. sind die Datenbanken

nur von PCs der BA aus anwählbar?
62. Ist Wimmi, eine Anwendung des Arbeitsamts München, das mit Geldern

der BA unterstützt wurde, für den bundesweiten Einsatz geprüft worden?
63. Trifft die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“

48/2003, S. 106, zu, dass das Arbeitsamt München von Vertretern der
BA gezwungen worden ist, das System Wimmi abzuschalten?

64. Trifft es zu, dass der Vorstand der BA, Heinrich Alt, die Arbeitsvermitt-
lung der Internetsite meinestadt.de ausdrücklich gelobt, das Projekt prä-
miert und als beispielgebend für den Bereich Public-Privat Partnership
(meinestadt.de und BA) gewürdigt hat?

Berlin, den 18. Dezember 2003
Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Veronika Bellmann
Dr. Rolf Bietmann
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Alexander Dobrindt
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Reinhard Göhner
Kurt-Dieter Grill
Ernst Hinsken
Robert Hochbaum
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Wolfgang Meckelburg
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hartmut Schauerte
Johannes Singhammer
Max Straubinger
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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