BT-Drucksache 15/225

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - 15/108- Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK-Gesetzes

Vom 18. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/225
15. Wahlperiode 18. 12. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/108 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Modulation
von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und
zur Änderung des GAK-Gesetzes

A. Problem
Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 2002 die Einführung einer freiwilli-
gen nationalen Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik ab dem Jahre 2003 beschlossen, womit entsprechendes EG-Recht
umgesetzt wurde. Im Sommer dieses Jahres hat die EU-Kommission Vor-
schläge zur Einführung einer EU-weiten obligatorischen Modulation vorgelegt.
Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund der Kommissionsvorschläge die Ein-
führung einer freiwilligen nationalen Modulation für einen kurzen Zeitraum für
nicht verantwortbar, da sie mit hohen Kosten, enormem Verwaltungsaufwand
und Anlastungsrisiken verbunden wäre. Auch hätten die übrigen EU-Mitglied-
staaten noch keine Modulation eingeführt oder diese wieder eingestellt. Der
Bundesrat verlangt daher die Aufhebung dieses Gesetzes.

B. Lösung
Ablehnung desGesetzentwurfs aufDrucksache 15/108mit den Stimmender
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/108.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/225 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/108 – abzulehnen.

Berlin, den 18. Dezember 2002

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Ulrike Höfken
Stellv. Vorsitzende

Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/225

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Jahr und Waltraud Wolff (Wolmirstedt)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
15/108 in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember 2002 beraten
und an den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft zur federführenden Beratung und an
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen. Die Bundesregierung
hat die Gesetzesinitiative des Bundesrates auf Drucksache
15/108 abgelehnt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Bundesrat begründet die Forderung nach einer Auf-
hebung des Modulationsgesetzes wie folgt: Angesichts der
Vorschläge der EU-Kommission zur Einführung einer EU-
weiten obligatorischen Modulation hält er es nicht für ver-
antwortbar, auf nationaler Ebene für einen relativ kurzen
Zeitraum eine freiwillige Modulation einzuführen. Dies
wäre mit hohen Kosten, enormem Verwaltungsaufwand und
Anlastungsrisiken verbunden und angesichts der derzeitigen
Haushaltslage von Bund und Ländern nicht akzeptabel.
Auch hätten die übrigen EU-Mitgliedstaaten entweder noch
keine Modulation eingeführt oder wieder eingestellt, weil
eine Umsetzung nicht durchführbar sei. Schließlich würden
die erheblichen Anstrengungen der Verwaltungen zur Um-
setzung des Modulationsgesetzes von den Verhandlungen
auf EU-Ebene zur Ausgestaltung der obligatorischen EU-
Modulation überlagert.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. So sei
es durchaus möglich, dass die freiwillige nationale Modu-
lation für mehrere Jahre Anwendung finden werde. Auch
habe man durch die auf nachdrücklichen Wunsch der Bun-
desländer erfolgte Herausnahme der sog. kleinen Beihil-
fen aus der Modulation einen Weg gefunden, der eine ver-
waltungsmäßige Umsetzung der Modulation mit vertretba-
rem Aufwand ermögliche. Im Übrigen habe lediglich
Frankreich die freiwillige nationale Modulation vorläufig
ausgesetzt. In Großbritannien und Nordirland würde die-
ses Instrument dagegen weiterhin genutzt. Im Einzelnen
siehe Drucksache 15/108.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlage auf Drucksache 15/108 in sei-
ner 5. Sitzung am 18. Dezember 2002 behandelt und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Ableh-
nung des Gesetzentwurfs.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlage in seiner 3. Sitzung am
18. Dezember 2002 abschließend behandelt.
Seitens der Koalitionsfraktionen wurde darauf hingewiesen,
dass sich an den Voraussetzungen für die Gesetzesinitiative
zur Einführung der Modulation nichts geändert habe. Die
Kritik an einer eingeschränkten Verwendbarkeit von Modu-
lationsmitteln sei unzutreffend. Vielmehr hätten die jüngs-
ten PLANAK-Beschlüsse gezeigt, dass es eine große Viel-
falt an Einsatzmöglichkeiten gebe. Auch sei die ursprüng-
lich mit der Modulation verbundene Bürokratisierung im
Bundesratsverfahren nicht unerheblich abgebaut worden.
Im Hinblick auf die Vorbereitungen der EU auf eine obliga-
torische Modulation sei es sinnvoll, dieses Instrument auf
nationaler Ebene bereits im Vorgriff einzuführen.
Seitens der Fraktionen der CDU/CSU und FDP wurden die
Argumente des Bundesrates zur Aufhebung des Gesetzes
unterstrichen.
So seien die Modulationsmittel nicht in bereits laufende
Förderprogramme zu integrieren und in einer Reihe von
Bundesländern bestehe kein Bedarf für weitere Förderpro-
gramme. Auch würden den Bauern mit der Modulation Mit-
tel entzogen, weshalb diese Maßnahme von der Landwirt-
schaft abgelehnt werde.
Zudem stehe der Verwaltungsaufwand für die nationale Mo-
dulation in keinemVerhältnis zu den frei werdendenMitteln.
Die Vorbereitung der EU zur Einführung einer obligatori-
schen Modulation sollte abgewartet werden, um in Kenntnis
der dann geltenden Vorgabe Regelungen zu treffen.

Berlin, den 18. Dezember 2002
Dr. Peter Jahr
Berichterstatter

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

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