BT-Drucksache 15/2101

zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Kahrs, Eckhardt Barthel (Berlin), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1320- Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Vom 27. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2101
15. Wahlperiode 27. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Kahrs, Eckhardt Barthel (Berlin),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg),
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1320 –

Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

A. Problem
Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus haben bislang in der
Gedenkkultur der Bundesrepublik Deutschland wenig Beachtung gefunden.

B. Lösung
Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homo-
sexuellen in Berlin.
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags.

D. Kosten
Die Kosten wurden nicht abschließend erörtert.

Drucksache 15/2101 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1320 anzunehmen.

Berlin, den 27. November 2003

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Vera Lengsfeld
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2101

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Vera Lengsfeld, Claudia Roth
(Augsburg) und Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Antrag auf Drucksache 15/1320 ist in der 63. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 25. September 2003 an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Bera-
tung und den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen wor-
den.
2. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur und Medien
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag in seiner 23. Sitzung am 12. November 2003 be-
raten. Der Ausschuss hat in getrennter Abstimmung die
Nummern 1 bis 3 des Antrags auf Drucksache 15/1320 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU und die Nummer 4 des Antrags mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP angenommen. In der Ge-
samtabstimmung hat der Ausschuss den Antrag auf Druck-
sache 15/1320 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU angenommen.
3. Voten mitberatender Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Novem-
ber 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/1320 anzunehmen.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Novem-
ber 2003 beschlossen, auf die Abgabe eines mitberatenden
Votums zu verzichten.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner Sitzung am 12. November 2003 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/1320
anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. No-
vember 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Antrags
auf Drucksache 15/1320 empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/1320 soll der Deutsche
Bundestag die Errichtung eines Denkmals für die im Natio-
nalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin be-
schließen. Das Denkmal soll am südöstlichen Rand des
Großen Tiergartens errichtet werden. Die Gestalt des Denk-
mals soll in einem künstlerischen Wettbewerb gefunden
werden. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert,

im Einvernehmen mit dem Senat von Berlin sowie den Initi-
atoren des Denkmalprojekts für die Verwirklichung des
Grundsatzbeschlusses Sorge zu tragen.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD betonte, dass der Deutsche Bundes-
tag in seiner Beschlussfassung über das Denkmal für die er-
mordeten Juden Europas im Jahre 1999 ausdrücklich festge-
halten habe, dass die Bundesrepublik Deutschland ver-
pflichtet bleibe, der anderen Opfer des Nationalsozialismus
würdig zu gedenken. Der vorliegende Antrag der Koaliti-
onsfraktionen, mit dem für die Opfergruppe der Homosexu-
ellen ein würdiges Denkmal in der Hauptstadt geschaffen
werden solle, sei Ergebnis dieses selbst auferlegten Auftrags
des Deutschen Bundestages. Es sei zu begrüßen, dass das
Land Berlin für das geplante Denkmal einen günstigen Platz
am Rande des Tiergartens in der Mitte Berlins zur Verfü-
gung stelle. Die Kosten für das Denkmal würden sich auf
ca. 500 000 Euro belaufen und sich damit in einem über-
schaubaren Rahmen halten. Angesichts der Bedeutung die-
ses nationalen Denkmals sei es wünschenswert, dass der
Antrag die einhellige Zustimmung aller Fraktionen finde.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass sie dem vorlie-
genden Antrag nicht zustimmen könne. Mit Blick auf das
im Beschluss des Deutschen Bundestages zum Denkmal für
die ermordeten Juden Europas geforderte würdige Geden-
ken aller Opfergruppen halte sie ein abgestimmtes Verfah-
ren für erforderlich. Die Vorlage einzelner Anträge zur Er-
richtung einzelner neuer Denkmale sei nicht der richtige
Weg, ein würdiges Gedenken sicherzustellen. Der Be-
schluss beinhalte keinen Automatismus, für alle Opfergrup-
pen neue Gedenkstätten schaffen zu müssen, zumal es in
Deutschland eine Vielzahl von Erinnerungs- und Gedenk-
stätten für die Opfer des Nationalsozialismus gebe. Insbe-
sondere vor dem Hintergrund der Finanznot bereits beste-
hender Gedenkstätten an authentischen Orten zögere die
Fraktion, weitere Denkmale zu errichten. Der Beschluss des
Deutschen Bundestages sollte im Übrigen auch dahin ge-
hend verstanden werden, dass man sich für eine würdige
und angemessene Erhaltung und Pflege der bestehenden
Gedenkstätten einsetze. Außerdem sei es Aufgabe der Poli-
tik, die bestehenden Gedenkstätten stärker in das Bewusst-
sein der Menschen zu bringen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
es sich um einen sehr wichtigen Antrag handele, da die ho-
mosexuellen Opfer des Nationalsozialismus bislang in der
Gedenkkultur kaum berücksichtigt worden seien. Mit der
Ehrung der Verfolgten werde die Erinnerung an Unrecht
aufrechterhalten und zugleich ein Signal gegen Intoleranz,
Ausgrenzung und Gewalt gesetzt, die es auch heutzutage
gerade gegenüber Schwulen und Lesben noch gebe. Da es
um ein Denkmal der Bundesrepublik Deutschland gehe, sei
es wichtig, im Deutschen Bundestag einen Grundsatzbe-
schluss über die Errichtung herbeizuführen. Es sei erfreu-
lich, dass der Berliner Senat seine Unterstützung deutlich
gemacht habe und den Standort, über den es eine breite

Drucksache 15/2101 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Übereinstimmung gebe, unentgeltlich zur Verfügung stelle.
Zur Gestaltung werde es ein transparentes Wettbewerbsver-
fahren ohne vorherige Festlegungen geben. Es sei zu hoffen,
dass der Antrag einmütige Zustimmung finde, da er ein
wichtiges politisches Signal sei.
Die Fraktion der FDP stellte fest, dass in der Debatte um
das Denkmal für die ermordeten Juden Europas auch die
Auffassung vertreten worden sei, dass das zentrale Mahn-
mal nicht nur für die jüdischen, sondern für alle Opfer be-
stimmt sein müsse. Die Mehrheit des Deutschen Bundesta-
ges habe sich seinerzeit aber anders entschieden, so dass der

vorliegende Antrag in der Tradition des Bundestagsbe-
schlusses aus dem Jahre 1999 stehe. Auch wenn grundsätz-
lich keine Einwände gegen den Antrag bestünden, sei es be-
dauerlich, dass nicht versucht worden sei, die anderen Frak-
tionen einzubeziehen, da bei den Gedenkstätten eine Ge-
meinsamkeit über die Fraktionsgrenzen hinweg sehr wichtig
sei. Die Formulierung in Nummer 4 des Antrags, wonach
der Deutsche Bundestag die Bundesregierung ersuche, für
die Verwirklichung des Grundsatzbeschlusses Sorge zu tra-
gen, sei unangemessen, da die Umsetzung dieses Beschlus-
ses in engem Einvernehmen mit dem Parlament erfolgen
sollte.

Berlin, den 27. November 2003
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Vera Lengsfeld
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

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