BT-Drucksache 15/2084

zu dem Gesetzenwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1974- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Vom 25. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2084
15. Wahlperiode 25. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1974 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG)

A. Problem
Die Solarenergie wird als zukunftsträchtige Energiequelle im Rahmen einer kli-
maschonenden, nachhaltigen Energieversorgung angesehen, deren Verbreitung
jedoch aus wirtschaftlichen Gründen längerfristiger finanzieller Anreize bedarf.
Dem ist in den vergangenen Jahren durch eine Kombination verschiedener För-
dermaßnahmen Rechnung getragen worden, hierunter die finanzielle Unterstüt-
zung von Investitionen in Fotovoltaik-Anlagen durch das 100 000-Dächer-So-
larstrom-Programm sowie die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) geregelte vergleichsweise hohe Einspeise-
vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Mit dem Auslaufen des
100 000-Dächer-Solarstrom-Programms ist eine wesentliche Grundlage der
Förderung von Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie entfallen; Anträge auf Gewährung eines zinsgünstigen Dar-
lehens im Rahmen dieses Programms konnten bis zum 30. Juni 2003 gestellt
werden. Bis zur vorgesehenen umfassenden Novellierung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes im Jahr 2004 droht damit nicht nur ein Rückschlag für die
weitere Verbreitung der Stromgewinnung aus Solarenergie, sondern auch ein
erheblicher Schaden für die technologisch zukunftsträchtige Fotovoltaik-Indus-
trie, die in weiten Teilen durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist und
als junge Branche nicht über ausreichende finanzielle Reserven zur Überbrü-
ckung entsprechender Umsatzeinbußen verfügt. Mit dem vorliegenden Gesetz-
entwurf sollen die entstandene wirtschaftliche Unsicherheit in der Fotovoltaik-
Branche beseitigt und die Finanzierungslücke, die mit dem Auslaufen des
100 000-Dächer-Solarstrom-Programms entstanden ist, durch eine Anpassung
der Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie im Rahmen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausgeglichen werden.

Drucksache 15/2084 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss beschlossenen Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

D. Kosten
Die Kosten sind Gegenstand der politischen Diskussion (siehe Bericht).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2084

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1974 – mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) In § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
b) In § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Angabe „9,3“ durch die Angabe

„8,9“ und der abschließende Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
c) In § 8 Abs. 2 Satz 1 wird nach der Nummer 2 folgende Nummer 3 ange-

fügt:
„3. ab einer Leistung von 100 Kilowatt um mindestens 8,3 Cent pro

Kilowattstunde.“
d) In § 8 Abs. 3 Nr. 2 wird die Angabe „§ 38 Abs. 1“ durch die Angabe

„§ 38 Satz 1“ ersetzt.
e) § 8 Abs. 4 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:

„3. auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlagen im Be-
bauungsplan ausgewiesen sind und zum Zeitpunkt des Beschlusses
über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Acker-
land genutzt wurden.“

f) In § 8 Abs. 5 zweiter Halbsatz werden die Wörter „eine Stelle“ durch die
Wörter „zwei Stellen“ ersetzt.

2. Nummer 3 wird wie folgt geändert:
In § 13 werden die Wörter „Vorschriften über die bisherigen Vergütungssätze“
durch die Wörter „bisherigen Vorschriften“ und die Angabe „§ 8“ durch die
Angabe „§ 8 Abs. 1, 2, 5 und 6“ ersetzt und folgender Satz 2 angefügt:
„§ 8 Abs. 3 und 4 ist nur für Strom aus einer Anlage anzuwenden, die nach dem
30. Juni 2004 in Betrieb genommen worden ist.“

Berlin, den 25. November 2003

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Marco Bülow
Berichterstatter

Doris Meyer (Tapfheim)
Berichterstatterin

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Drucksache 15/2084 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marco Bülow, Doris Meyer (Tapfheim),
Michaele Hustedt und Birgit Homburger

I.
Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/1974 – wurde in der
75. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. November
2003 zur federführendenBeratung an denAusschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbera-
tung an denAusschuss fürWirtschaft undArbeit überwiesen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in
seiner Sitzung am 25. November 2003 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und sieben
Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP und von fünf Abgeordneten der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung von zwei Ab-
geordneten der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, dem Ge-
setzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Frakti-
onen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (siehe Be-
schlussempfehlung) zuzustimmen.

II.
Die Solarenergie wird als zukunftsträchtige Energiequelle im
Rahmen einer klimaschonenden, nachhaltigen Energiever-
sorgung angesehen, deren Verbreitung jedoch aus wirtschaft-
lichen Gründen längerfristiger finanzieller Anreize bedarf.
Dem ist in den vergangenen Jahren durch eine Kombination
verschiedener Fördermaßnahmen Rechnung getragen wor-
den, hierunter die finanzielle Unterstützung von Investitio-
nen in Fotovoltaik-Anlagen durch das 100 000-Dächer-So-
larstrom-Programm sowie die im Rahmen des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes vom29.März 2000 (BGBl. I S. 305) gere-
gelte vergleichsweise hohe Einspeisevergütung für Strom
aus solarer Strahlungsenergie. Mit dem Auslaufen des
100 000-Dächer-Solarstrom-Programms ist eine wesentliche
Grundlage der Förderung von Investitionen in Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie entfal-
len; Anträge auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens
imRahmen dieses Programms konnten bis zum 30. Juni 2003
gestellt werden. Bis zur vorgesehenen umfassenden Novel-
lierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2004
droht damit nicht nur ein Rückschlag für die weitere Ver-
breitung der Stromgewinnung aus Solarenergie, sondern
auch ein erheblicher Schaden für die technologisch zukunfts-
trächtige Fotovoltaik-Industrie, die in weiten Teilen durch
kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist und als junge
Branche nicht über ausreichende finanzielle Reserven zur
Überbrückung entsprechender Umsatzeinbußen verfügt. Mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die entstandene
wirtschaftliche Unsicherheit in der Fotovoltaik-Branche be-
seitigt und die Finanzierungslücke, die mit dem Auslaufen
des 100 000-Dächer-Solarstrom-Programms entstanden ist,
durch eine Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus
solarer Strahlungsenergie im Rahmen des Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetzes ausgeglichen werden.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1974 – in seiner
Sitzung am 25. November 2003 beraten.

Von Seiten der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde zu dem Gesetzentwurf ein Änderungsan-
trag mit den in der Beschlussempfehlung wiedergegebenen
Maßgaben eingebracht. Die Änderungen wurden im Einzel-
nen wie folgt begründet:
Zu Nummer 1 (Artikel 1 Nr. 2)
Zu Buchstabe a
Die Änderung durch Buchstabe a ist eine rein grammatikali-
sche Folge der Änderung durch Buchstabe c.
Zu Buchstabe b
Buchstabe b senkt den Vergütungssatz für Anlagen mit einer
installierten Leistung ab 30 Kilowatt gegenüber dem bisheri-
gen Entwurf ab.
Zu Buchstabe c
Durch die Änderung in Buchstabe c erfolgte eine weitere Ab-
senkung der Vergütung für Anlagen mit einer installierten
Leistung ab 100 Kilowatt.
Zu Buchstabe d
Die Änderung korrigiert einen Schreibfehler.
Zu Buchstabe e
Die Änderung in Buchstabe e ist rein sprachlicher Art und
dient der Klarstellung der Regelung.
Zu Buchstabe f
Buchstabe f ändert die Rundungsvorschrift der Degressions-
regelung.
Zu Nummer 2 (Artikel 1 Nr. 3)
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 der bisher gültigen Fassung des
EEG befanden sich auch Anlagen zur Erzeugung von Strom
aus solarer Strahlungsenergie im Anwendungsbereich des
Gesetzes, die nicht an oder auf baulichenAnlagen angebracht
sind, die vorrangig anderen Zwecken als der Erzeugung
von Strom aus solarer Strahlungsenergie dienen. Nach der
Neufassung gelten für diese Anlagen erschwerte Anforde-
rungen nach § 8 Abs. 3 und 4 EEG. Im Interesse des Vertrau-
ensschutzes ist eine sechsmonatige Übergangsfrist für Anla-
gen erforderlich, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
bereits im Planungs- oder Baustadium befanden.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wur-
den die Regelungen des Gesetzentwurfs und des von den Ko-
alitionsfraktionen eingebrachtenÄnderungsantrags erläutert.
Die Eilbedürftigkeit des Beratungsverfahrens sei vor allem
wirtschaftlich begründet. Nach dem Auslaufen des 100 000-
Dächer-Solarstrom-Programms, das sein Ziel erreicht habe
und aufgrund der knappen Haushaltslage nicht wieder aufge-
legt werden könne, drohe der Fotovoltaik-Industrie, bedingt
durch die absehbare Zurückhaltung potenzieller Käufer von

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2084

Fotovoltaik-Anlagen, bis zur umfassenden Novellierung des
EEG ein starker Umsatz- und Beschäftigungseinbruch, der
für diese vorwiegend aus jungenmittelständischenUnterneh-
men bestehende Branche kaum zu verkraften sein werde. Da-
her habe man sich dazu entschlossen, vor der umfassenden
Novellierung des EEG ein Vorschaltgesetz zur Anpassung
der Einspeisevergütung für Strom aus Fotovoltaik-Anlagen
einzubringen. Man begrüße ausdrücklich, dass die Fraktion
der CDU/CSU dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen
werde, da im Sinne einer langfristigen Planungssicherheit für
die Fotovoltaik-Branche eine breite parlamentarische Unter-
stützung des Vorschaltgesetzes wünschenswert sei. Vor die-
semHintergrund halte man auch die durch den Änderungsan-
trag unter Nummer 1Buchstabe b undNummer 1Buchstabe c
eingeführte Herabsetzung der Einspeisevergütung für Anla-
gen mit einer Leistung von 30 bis 100 Kilowatt um 0,4 Cent
pro Kilowattstunde und für Anlagen ab einer Leistung von
100 Kilowatt um einen Cent pro Kilowattstunde für tragbar,
auchwennman über diese auf einenWunsch der Fraktion der
CDU/CSU zurückgehende Regelung nicht glücklich sei.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde dargelegt, dass man
sich den Ausführungen der Berichterstatterin der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN anschließe, die denGesetzent-
wurf und den hierzu vorliegenden Änderungsantrag für die
Koalitionsfraktionen erläutert und begründet habe. Den im
Änderungsantrag formulierten Maßgaben stimme man zu,
auch wenn dies für die Maßgaben schwer falle, die eine Her-
absetzung der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen
Einspeisevergütung verfügten. Da es jedoch wichtig sei, das
Vorschaltgesetz auf eine breite parlamentarische Basis zu
stellen und auf diese Weise der Fotovoltaik-Branche eine
tragfähige Zukunftsperspektive zu signalisieren, trage man
den im Änderungsantrag zum Ausdruck kommenden Ver-
handlungskompromiss mit der Fraktion der CDU/CSU mit.
In der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs werde auf
komplizierte Vorschriften verzichtet und damit die bisherige
Tradition einer unbürokratischen Förderung der Solarenergie
fortgesetzt. Förderung der Gewinnung von Strom aus Solar-
energie sei insbesondere auch Handwerks- und Gewerbeför-
derung; sie bedürften unbürokratischer, unkomplizierter För-
deransätze. Mit der bisherigen Förderung der Solarenergie
sei es gelungen, in Deutschland den Grundstein für eine zu-
kunftsfähige Industrie mit einem weltweit außerordentlich
großen Absatzpotenzial zu legen. Diese Perspektive gelte es
zu erhalten.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde erklärt, dass
man dem vorliegenden Änderungsantrag und dem so geän-
derten Gesetzentwurf zustimmen werde, auch wenn man der
sehr engen Terminierung des Beratungsverfahrens kritisch
gegenüberstehe. Für die Zustimmung sprächen neben um-
welt- und klimapolitischenAspekten vor allem industriepoli-
tische Gründe. Es gelte die Fotovoltaik-Industrie vor weite-
rem Schaden zu bewahren und einen wirtschaftlichen Ein-
bruch in dieser Branche zu vermeiden. Zugleich müsse
jedoch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Auge
behalten werden. Für besonders wichtig halte man die unter
Nummer 1 Buchstabe e des Änderungsantrags aufgeführte
Maßgabe zu § 8 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzentwurfs; die hierin

formulierte Klarstellung sei dringend erforderlich. Die Zu-
stimmung der Fraktion der CDU/CSU beziehe sich aus-
schließlich auf den vorliegenden geänderten Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des EEG; sie präjudiziere
keineswegs die Haltung der Fraktion der CDU/CSU zur ge-
planten umfassenden Novelle des EEG.
Von Seiten der Fraktion der FDP wurde unterstrichen, dass
man die Förderung der erneuerbaren Energien einschließlich
der Fotovoltaik in Deutschland befürworte, jedoch eine
marktwirtschaftliche Ausrichtung der Förderung und ihre
Verknüpfung mit den Instrumenten der internationalen Kli-
maschutzpolitik (Kioto-Mechanismen) und der Entwick-
lungspolitik fordere. Hierzu habe man einen eigenen Antrag
vorgelegt (Drucksache 15/1813). Gerade der Fotovoltaik-
Branche in Deutschland gelte es, Märkte in Staaten zu er-
schließen, die über für die Nutzung der Solarenergie wesent-
lich günstigere klimatischeVoraussetzungen als Deutschland
verfügten. Diesen Zukunftschancen dürfeman sich nicht ver-
schließen. Bereits mehrfach habe man die Bundesregierung
im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Emis-
sionshandels aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Ver-
knüpfung der Energiepolitik mit den Instrumenten der inter-
nationalen Klimaschutzpolitik und der Entwicklungspolitik
zu schaffen. Alle entsprechenden Anträge der Fraktion der
FDP seien bedauerlicherweise abgelehnt worden; hierdurch
seien auch Chancen für die weitere Entwicklung der Fotovol-
taik vertan worden. Ausdrücklich unterstreichen wolle man,
dass bei einer Änderung des Förderungsmodells bestehenden
Anlagen im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmun-
gen Bestandsschutz eingeräumt werden müsse; insofern
gelte die Forderung nach einer Umorientierung der Förde-
rung erneuerbarer Energien für neu zu errichtende Anlagen.
Dies habe man auch in dem Antrag auf Drucksache 15/1813
deutlich gemacht. Wenn man den erneuerbaren Energien auf
Dauer eine Chance einräumen wolle, bedürfe es sowohl unter
ökologischen als auch unter ökonomischen und sozialen
Gesichtspunkten vernünftiger Rahmenbedingungen. Der Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen berücksichtige dagegen
weder die ökonomische noch die soziale Dimension. Auch
der Änderungsantrag beinhalte keine substanzielle Verbesse-
rung des Gesetzentwurfs. Besonders hinzuweisen sei auf die
Widersprüchlichkeit zwischen der Förderung von auf Frei-
flächen installierten Fotovoltaik-Anlagen und demAnspruch,
den Flächenverbrauch in Deutschland zu reduzieren. Sowohl
der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen als auch ein
hierdurch geänderter Gesetzentwurf würden abgelehnt.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP, dem von den Fraktionen
SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENeingebrachtenÄnde-
rungsantrag (siehe Beschlussempfehlung) zuzustimmen.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP, dem Deutschen Bundes-
tag zu empfehlen, demGesetzentwurf – Drucksache 15/1974
– mit den in der Beschlussempfehlung wiedergegebenen
Maßgaben zuzustimmen.

Berlin, den 25. November 2003
Marco Bülow
Berichterstatter

Doris Meyer (Tapfheim)
Berichterstatterin

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

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