BT-Drucksache 15/2080

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1849- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Rohstoffstatistikgesetz - RohstoffStatG)

Vom 25. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2080
15. Wahlperiode 25. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1849 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Statistiken der
Rohstoff- und Produktwirtschaft einzelner Wirtschaftszweige
(Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG)

A. Problem
Die Überprüfung des internationalen und nationalen Datenbedarfs im Eisen-
und Stahlbereich sowie in der Nichteisenmetallwirtschaft hat ergeben, dass auf
die fachstatistischen Erhebungen teilweise (Eisen- und Stahlbereich) bzw.
völlig (Nichteisenmetallwirtschaft) verzichtet werden kann. Für eine Entlas-
tung der Wirtschaft und einen aktiven Bürokratieabbau ist daher die Anpassung
der deutschen Rechtsgrundlage notwendig.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Nach einer Kostenkalkulation des Statistischen Bundesamtes entstehen beim
Bund für die Durchführung des Gesetzes künftig jährlich Kosten in Höhe von
rd. 538 400 Euro.
Werden die Kosten der gegenwärtig angeordneten Erhebungen im Eisen- und
Stahlbereich in Höhe von 813 000 Euro den Kosten der neuen Rechtsgrundlage
gegenübergestellt, entstehen beim Statistischen Bundesamt Kosteneinsparun-
gen in Höhe von 274 600 Euro.

Drucksache 15/2080 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Zusätzlich werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das
bisher die NE-Metallstatistik durchgeführt hat, ca. 135 000 Euro eingespart.
Die Gesamteinsparung der öffentlichen Haushalte beträgt ca. 410 000 Euro.

E. Sonstige Kosten
Durch den Vollzug des Gesetzes reduziert sich bei der deutschen Wirtschaft der
Meldeaufwand. Es werden Kosten eingespart, da die Anzahl der Erhebungs-
merkmale sich verringert und die Periodizitäten der Meldungen sich verlän-
gern.
Der Umfang der derzeitigen Fachstatistik Eisen und Stahl wird um ca. 65 %
reduziert und die NE-Metallstatistik ganz abgeschafft. Damit wird ein beacht-
licher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2080

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 15/1849 unverändert
anzunehmen.

Berlin, den 25. November 2003

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Gudrun Kopp
Vorsitzender Berichterstatterin

Drucksache 15/2080 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gudrun Kopp

I.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
15/1849 wurde in der 75. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 13. November 2003 an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Arbeit zur federführenden Beratung überwiesen.

II.
Mit der Neufassung des Rohstoffstatistikgesetzes (Roh-
stoffStatG) soll dem reduzierten Bedarf an fachstatistischen
Daten seitens der Europäischen Union (EU) im Zusammen-
hang mit dem Auslaufen des Vertrages über die Gründung
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS-Vertrag) am 23. Juli 2002 und dem nationalen Be-
streben zu weiterer Reduzierung der Belastung der Wirt-
schaft durch amtliche Statistik entsprochen werden. Die
Neufassung sieht zum einen die Anpassung des Erhebungs-
umfangs an die EU-Anforderungen vor. Zum anderen soll
den weiterhin bestehenden nationalen Informationsbedürf-
nissen Rechnung getragen werden.

Durch die Neufassung wird daher der bisherige Umfang der
Fachstatistik mit ihren zuletzt 34 verschiedenen Erhebungs-
vordrucken mittels Streichung und Zusammenfassung von
Erhebungsmerkmalen reduziert. Dadurch wird eine Vermin-
derung des Erhebungsumfangs und damit eine Entlastung
von der Meldepflicht um ca. 65 Prozent erreicht. So entfal-
len z. B. alle Erhebungen bei den Eisen-, Stahl- und Tem-
pergießereien und beim Schrotthandel. Der Bereich der
Nichteisenmetalle wird in der Neufassung des Gesetzes
nicht mehr berücksichtigt, da künftig in diesem Bereich
keine speziellen fachstatistischen Erhebungen mehr durch-
geführt werden sollen. Insgesamt wird so ein erheblicher
Beitrag zum angestrebten Bürokratieabbau geleistet.

III.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung in seiner 41. Sitzung am
25. November 2003 abschließend beraten. Der Ausschuss
beschloss einstimmig, dem Plenum zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf – Drucksache 15/1849 – unverändert anzuneh-
men.

Berlin, den 25. November 2003

Gudrun Kopp
Berichterstatterin

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