BT-Drucksache 15/2058

1. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/959- Bericht der Bundesregierung - Aktionsplan Verbraucherschutz 2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Jella Teuchner, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1007- zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/959- Bericht der Bundesregierung - Aktionsplan Verbraucherschutz 3. zu dem Antrag Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1001- Umfassende Politik für Verbraucher - weg von einem engen Aktionsplan zum Schutz der Verbraucher

Vom 20. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2058
15. Wahlperiode 20. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

1. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/959 –

Bericht der Bundesregierung – Aktionsplan Verbraucherschutz

2. zu demEntschließungsantrag der Abgeordneten Jella Teuchner, Michael Müller
(Düsseldorf), Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1007 –

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/959 –

Bericht der Bundesregierung – Aktionsplan Verbraucherschutz

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1001 –

Umfassende Politik für Verbraucher – weg von einem engen Aktionsplan zum
Schutz der Verbraucher

A. Problem
Zu Nummer 1
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem „Aktionsplan Verbraucherschutz“
verbraucherpolitische Aspekte systematisch in alle Politikbereiche einzubezie-
hen.

Drucksache 15/2058 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der Aktionsplan soll alle wichtigen Vorhaben auf Bundesebene bündeln, die
Sicherheit, Rechte oder Schutzinteressen, Informationen und Wahlfreiheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Gütern und bei der Inan-
spruchnahme von Dienstleistungen berühren.
Zu Nummer 2
In dem Entschließungsantrag wird zu dem „Aktionsplan Verbraucherschutz“
Stellung bezogen und die Bundesregierung zu einer Reihe unterschiedlicher
Maßnahmen aufgefordert.
Zu Nummer 3
Die Antragsteller stellen fest, dass die Bundesregierung erstmals eine systema-
tische Bündelung aller aus ihrer Sicht wichtigen verbraucherpolitischen Vorha-
ben auf Bundesebene vorgenommen habe, bemängeln jedoch, dass bis heute
weder eine verbraucherpolitische Strategie vorliege noch ein konkreter, über-
greifender Handlungsplan in die Tat umgesetzt worden sei.

B. Lösung
Zu den Nummern 1 und 2
In Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung Annahme des
Entschließungsantrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Zu Nummer 3
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2058

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/959 –

den Entschließungsantrag auf Drucksache 15/1007 anzunehmen,
2. den Antrag – Drucksache 15/1001 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Oktober 2003

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Jella Teuchner
Berichterstatterin

Ursula Heinen
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

GudrunKopp
Berichterstatterin

Drucksache 15/2058 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jella Teuchner, Ursula Heinen, Ulrike Höfken,
Gudrun Kopp

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 22.Mai
2003 die Vorlagen auf den Drucksachen 15/959, 15/1007 und
15/1001 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie zur
Mitberatung an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und Sozi-
ale Sicherung und den Ausschuss für Tourismus (nur Druck-
sachen 15/959 und 15/1001) überwiesen.
Der Entschließungsantrag auf Drucksache 15/1007 wurde
zusätzlich an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung sowie an den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
ZuNummer 1
Mit dem „Aktionsplan Verbraucherschutz“ beabsichtigt die
Bundesregierung, Verbraucherinnen und Verbraucher vor
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden zu schützen.
Auch das Recht, als gleichberechtigteMarktpartner selbstbe-
stimmte Kaufentscheidungen vorzubereiten und treffen zu
können, soll verbessert werden. DieVerbraucherpolitik diene
auch dazu, die Lenkungskräfte des Marktes zu stärken, und
solle zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Umwelt-
schutz beitragen. Durch die Unterstützung von Wettbewerb,
Informationsrechten und Entscheidungsfreiheit trage die
Verbraucherpolitik zu mehr Lebensqualität und Wohlstand
bei. Mit dem Aktionsplan werde eine Grundlage dafür ge-
schaffen, den Verbraucherschutz systematisch weiterzuent-
wickeln und die besonderen Bedürfnisse verschiedener ge-
sellschaftlicher Gruppen zu berücksichtigen.
ZuNummer 2
Mit demEntschließungsantrag unterstützen die Antragsteller
den von der Bundesregierung vorgelegten „Aktionsplan Ver-
braucherschutz“, der den Querschnittscharakter der Verbrau-
cherpolitik besonders deutlich mache, und begrüßen die
Breite der in dem Plan aufgeführten verbraucherpolitischen
Maßnahmen. Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog
fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, die in der
Zusammenstellung aufgeführten Eckpunkte in die verbrau-
cherpolitische Gesamtstrategie der Bundesregierung einflie-
ßen zu lassen. Ein wichtiges Erfordernis sei es auch, die ver-
braucherpolitische Abstimmung und Zusammenarbeit zwi-
schen Bund, Ländern und den Institutionen der Europäischen
Union zu verbessern.
ZuNummer 3
Die Antragsteller bemängeln u. a. die alleinige Zuordnung
der Verbraucherpolitik zu einem Fachressort bzw. zu einem

Fachausschuss im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung
oder des Deutschen Bundestages, die sich nicht bewährt
habe. Dies sei zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Ziel müsse eine optimale Bearbeitung der Verbraucherfragen
und die Durchsetzung einer effektiven Verbraucherpolitik
sein. Darüber hinaus wird für eine stärkere Harmonisierung
der Verbraucherpolitik in der EU und für eine intensivere Zu-
sammenarbeit der Behörden über einzelstaatliche Grenzen
hinaus geworben. Das von der Bundesregierung im Aktions-
plan genannte Verbraucherinformationsgesetz solle sich aus-
schließlich auf eine enge Umsetzung der EU-Richtlinie über
die allgemeine Produktionssicherheit beschränken.

III. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Die mitberatenden Ausschüsse haben in ihren Sitzungen am
25. Juni, 2. Juli, 24. September und 15. Oktober 2003 wie
folgt votiert:
ZuNummer 1
Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
sowie der Ausschuss für Tourismus empfehlen Kenntnis-
nahme.
ZuNummer 2
Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Ar-
beit, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend, der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung,
der Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, der
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union sowie der Ausschuss für Tourismus empfeh-
len jeweils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die An-
nahme der Vorlage.
ZuNummer 3
Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Ar-
beit, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend, der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
sowie der Ausschuss für Tourismus empfehlen jeweils mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSUAblehnung der Vorlage.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft hat dieVorlagen abschließend in seiner 20. Sitzung
am 15. Oktober 2003 behandelt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2058

Übereinstimmend wurde festgestellt, dass eine umfassende
Verbraucherpolitik zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher notwendig sei.
Von den Koalitionsfraktionen wurde hervorgehoben, dass
mit dem Aktionsplan Verbraucherschutz erstmals in dieser
Wahlperiode ein Handlungsrahmen des Bundes für die kon-
sequente Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes fest-
geschrieben worden sei. Hierzu gebe es drei wichtige Grund-
sätze und zwar dasVorsorgeprinzip für gesundheitlichenVer-
braucherschutz, den Vorsorgeschutz der wirtschaftlichen
Interessen sowie die Stärkung der Eigenverantwortung. Ein-
bezogen sei hierbei die Marktorientierung der Landwirt-
schaft. Wirtschaft und Verbraucherschutz gehörten eng zu-
sammen. Der Antrag der FDP-Fraktion greife mit seiner ein-
zigen Forderung nach finanzieller Unabhängigkeit der Stif-
tungWarentest zu kurz. Verbraucherpolitik sei nicht nur reine
Wettbewerbspolitik, sondern erfordere vielmehr unabhän-
gige Informationen der Verbraucher.
Von der Fraktion der CDU/CSUwurde der Aktionsplan als
eine gute Beratungsgrundlage bezeichnet. Zwar werde der
Regelungsbedarf aufgezeigt, nicht jedoch, wann die entspre-
chende Umsetzung erfolgen solle. Aus diesem Grunde habe
man die Beratungen über den Antrag der eigenen Fraktion
(Drucksache 15/927) vorerst zurückgestellt, bis es Klarheit
über die Zeitachse der Umsetzung gebe. Bemängelt wurde an
demAntrag der Koalitionsfraktionen das Fehlen von konkre-

ten Aussagen darüber, wie Verbraucherpolitik betrieben wer-
den solle. Ähnliches gelte für den Antrag der FDP-Fraktion.
Seitens der FDP-Fraktion wurde die Bedeutung eines eigen-
verantwortlichen und eigenständigenHandelns amMarkt un-
terstrichen, was eine entsprechende Verbraucherinformation
und geeignete wirtschaftliche Rahmenbedingungen voraus-
setze. Verbraucherpolitik sei eine Querschnittsaufgabe, die
man nicht nur sektoral betrachten könne. Kritisiert wurde am
Antrag der Koalitionsfraktionen, dass er sich auf eine The-
mensammlung beschränke.
Im Übrigen wurde auf die ausführliche Aussprache im Ple-
num anlässlich der Überweisung der Vorlagen in der 46. Sit-
zung am 22. Mai 2003 verwiesen.
Der 10. Ausschuss hat den Bericht der Bundesregierung –
„Aktionsplan Verbraucherschutz“ – auf Drucksache 15/959
zur Kenntnis genommen.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf
Drucksache 15/1007 wurde mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP angenommen.
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/1001
wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.

Berlin, den 15. Oktober 2003
Jella Teuchner
Berichterstatterin

Ursula Heinen
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

GudrunKopp
Berichterstatterin

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