BT-Drucksache 15/2023

zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1528- Sicherheit im Busverkehr

Vom 13. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2023
15. Wahlperiode 13. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Klaus Brähmig,
Ernst Hinsken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1528 –

Sicherheit im Busverkehr

A. Problem
Die Fraktion der CDU/CSU hat einen Antrag eingebracht, nach dem der Deut-
sche Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, bis zum
Jahresende ein Verkehrssicherheitskonzept vorzulegen, die Kontrollen durch
das Bundesamt für Güterverkehr im Zusammenspiel mit den Polizeien der Län-
der zu verstärken, gemeinsam mit den europäischen Partnern auf den europäi-
schen Haupturlaubsstrecken die Kontrollsysteme zu verstärken und aufeinan-
der abzustimmen, bei der EU in Brüssel auf die europaweite Einführung eines
digitalen Fahrtenschreibers zu drängen sowie unverzüglich ein obligatorisches
Fahrsicherheitstraining für Busfahrer einzuführen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/2023 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/1528 – abzulehnen.

Berlin, den 13. November 2003

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender

Heinz Paula
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2023

Bericht des Abgeordneten Heinz Paula

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
15/1528 in seiner 63. Sitzung am 25. September 2003 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie
den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU soll der Deut-
sche Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffor-
dern, bis zum Jahresende ein Verkehrssicherheitskonzept
vorzulegen, die Kontrollen durch das Bundesamt für Güter-
verkehr im Zusammenspiel mit den Polizeien der Länder zu
verstärken, gemeinsam mit den europäischen Partnern auf
den europäischen Haupturlaubsstrecken die Kontrollsys-
teme zu verstärken und aufeinander abzustimmen, bei der
EU in Brüssel auf die europaweite Einführung eines digita-
len Fahrtenschreibers zu drängen sowie unverzüglich ein
obligatorisches Fahrsicherheitstraining für Busfahrer einzu-
führen.

III. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
15/1528 in seiner 20. Sitzung am 15. Oktober 2003 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 36. Sitzung am 15. Oktober 2003 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage in seiner
23. Sitzung am 15. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung des
Antrags.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 20. Sitzung am 22. Oktober 2003
beraten. Er hat sich durch das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen einen schriftlichen Bericht
über Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit im Reise-
busverkehr erstatten lassen, welcher in der Sitzung gemein-
sam mit dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU beraten
wurde. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koa-
litionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion der SPD führte aus, jede Initiative sei zu be-
grüßen, wenn sie dem Ziel diene, mehr Sicherheit im Reise-
busverkehr zu schaffen. Die Forderungen aus dem Antrag
seien aber überholt. Ein digitaler Fahrtenschreiber werde für
Neufahrzeuge bereits im nächsten Jahr eingeführt. Es gebe
auch bereits ein Abkommen, welches Kontrollen auf den
Haupturlaubsstrecken vorsehe. Was das geforderte Fahr-
sicherheitstraining für Busfahrer betreffe, gebe es bereits er-
weiterte Regelungen über die freiwillige Ausbildung und
auch eine EU-Richtlinie über die Grundausbildung und die
Weiterbildung der Fahrer. Zu der Forderung nach Verstär-
kung der Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr
im Zusammenwirken mit den Polizeien der Länder, erklärte
sie, es handle sich primär um eine Angelegenheit der Län-
der; das Bundesamt für Güterverkehr könne nur ergänzend
tätig werden. Sie forderte dazu auf, sich bei den Ländern,
welche dem Bundesamt für Güterverkehr die Möglichkeit
zur Kontrolle bislang nicht eingeräumt hätten, dafür einzu-
setzen, dass diese Möglichkeit geschaffen werde.
Die Fraktion der CDU/CSU empfahl, ihrem Antrag zu-
zustimmen. Der Reisebusverkehr müsse sicherer gemacht
werden. Dazu müsse man verstärkten Druck auf „schwarze
Schafe“ ausüben, indem man die Kontrollen intensiviere.
Rechtstreue Unternehmen müssten im Wettbewerb ge-
schützt werden. Man benötige verschärfte Sanktionen bei
technischen Mängeln und eine verbesserte Technik bei Bus-
sen, z. B. durch die Einführung von Fahrdynamiksystemen.
Erforderlich sei auch die Einführung des Straftatbestandes
der Manipulation von Geschwindigkeitsbegrenzern und
Kontrollgeräten. Man unterstützte die Forderung an die
Länder, die Kontrollen durch das Bundesamt für Güterver-
kehr zu ermöglichen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, der
Omnibus sei nach wie vor ein sehr sicheres Verkehrsmittel.
Die Unfälle seien aber geeignet, die Branche in Verruf zu
bringen. Deswegen müsse in diesem Bereich etwas gesche-
hen. Die in den letzten Jahren verabschiedeten Regelungen
hätten zu einer wesentlichen Verbesserung geführt. Das zen-
trale Problem bleibe aber, dass der enorme Druck in der
Branche immer wieder dazu führe, dass die Lenkzeiten bzw.
die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten würden.
Man begrüße, dass die Sanktionen noch einmal deutlich
verschärft werden sollten. Dies könne aber nicht die allei-
nige Lösung sein. Bezüglich des Antrags der Fraktion der
CDU/CSU schloss sie sich den Ausführungen der Fraktion
der SPD an.
Die Fraktion der FDP erklärte, unabhängig davon, welche
technischen Vorgaben man noch beschließe, sei entschei-
dend, deren Einhaltung konsequent zu überwachen. Dazu
werde auf absehbare Zeit kein Bundesland mit seinen Poli-
zeikräften in der Lage sein. Man könne überlegen, ob man
nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes
für Güterverkehr, welche zur Zeit nicht für die Überwa-
chung der Maut eingesetzt werden könnten, für ein Bus-
Sonderprogramm einsetze, und man solle darüber diskutie-
ren, wie die Kontrollrechte des Bundesamtes für Güterver-
kehr im Hinblick auf Busse ausgeweitet werden könnten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 4 – Drucksache 15/2023

Man stimme dem Antrag zu und fordere die Bundesregie-
rung zu gesetzgeberischen Maßnahmen und zu Gesprächen
mit den Ländern auf.

Berlin, den 13. November 2003

Heinz Paula
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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