BT-Drucksache 15/1973

Staatsvertrag für die Hauptstadtkultur

Vom 11. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1973
15. Wahlperiode 11. 11. 2003

Antrag
der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank,
Klaus Brähmig, Dr. Peter Gauweiler, Siegfried Helias, Dr. Günter Krings,
Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Dorothee Mantel,
Melanie Oßwald, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika Steinbach,
Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann
und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus
Haupt, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Dirk Niebel, Cornelia Pieper,
Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Staatsvertrag für die Hauptstadtkultur

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
dem bereits paraphierten „Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins
abgeleitete Kulturfinanzierung“ in der vorliegenden Fassung nicht zuzustim-
men und keine Ermächtigung zur Unterzeichnung auszusprechen.
Sie wird darüber hinaus aufgefordert, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen,
die „abschließende“ Regelung der Hauptstadtkulturfinanzierung lediglich in
Form einer Verwaltungsvereinbarung zu treffen. Der Deutsche Bundestag er-
wartet, dass diese für das Verhältnis des Gesamtstaates zu seiner Hauptstadt
wesentliche Entscheidung in Form eines Staatsvertrages zwischen der Bundes-
republik Deutschland und dem Land Berlin getroffen wird, so dass hieran auch
das Parlament zu beteiligen ist.

Berlin, den 11. November 2003
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 15/1973 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

Begründung
Ein Abschluss dieses Vertrages auf Regierungsebene würde den Deutschen
Bundestag in unzumutbarer Weise an der sorgfältigen Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Antrags ,Errichtung einer
Stiftung „Staatsoper Unter den Linden“‘ (Bundestagsdrucksache 15/1790) hin-
dern. Der vorgenannte Antrag hat eine Neustrukturierung der Hauptstadtkultur-
förderung zum Ziel und geht damit über die im „Vertrag über die aus der
Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung“ getroffenen Verein-
barungen hinaus. Statt einer grundsätzlichen und unvoreingenommenen Dis-
kussion darüber, welche Aufgaben und Verpflichtungen der Bund bei der
Hauptstadtkulturfinanzierung übernehmen sollte, würde die Bundesregierung
mit ihrer Zustimmung zu den zwischen Bundesregierung und Berliner Senat
vereinbarten Regelungen vollendete Tatsachen in einem Sachzusammenhang
schaffen, der vom Deutschen Bundestag erst noch beraten werden muss. Die
Bundesregierung würde dadurch den Deutschen Bundestag in seinen Rechten
beschneiden.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.