BT-Drucksache 15/1966

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1663- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Vom 10. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1966
15. Wahlperiode 10. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1663 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung
einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

A. Problem
Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Änderung des Vorschlagsrechtes zur Ernen-
nung des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Landwirt-
schaft und Ernährung (BLE) in ein Anhörungsrecht gemäß § 6 Abs. 1 des
Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung sowie die Anpassung einer weiteren Vorschrift an das geänderte
Gemeinschaftsrecht.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Für den Bund entsteht durch das Gesetz kein zusätzlicher Vollzugsaufwand, da
die bestehenden Aufgaben im Wesentlichen unverändert bleiben. Für die Län-
der und Gemeinden entsteht kein zusätzlicher Vollzugsaufwand, da sie an der
Durchführung des Gesetzes nicht beteiligt sind.

E. Sonstige Kosten
Durch das Gesetz entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft. Aus-
wirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, werden sich dementsprechend nicht ergeben.

Drucksache 15/1966 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1663 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. November 2003

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Matthias Weisheit
Berichterstatter

Albert Deß
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1966

Bericht der Abgeordneten Matthias Weisheit, Albert Deß, Friedrich Ostendorff
und Hans-Michael Goldmann

1. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 66. Sitzung am 16. Ok-
tober 2003 den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1663 zur
alleinigenBeratung an denAusschuss fürVerbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Der Bundesrat
hat in seiner 791. Sitzung am 26. September 2003 zu dem
Gesetzentwurf Stellung genommen, zu der eine Gegenäuße-
rung der Bundesregierung vorliegt.

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
§ 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundes-
anstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLEG) sieht vor,
dass der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Landwirt-
schaft und Ernährung dem Bundesministerium für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft den Präsidenten
und Vizepräsidenten der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (BLE) zur Ernennung vorschlägt. Zukünftig
soll an die Stelle dieses Vorschlagsrechtes ein Anhörungs-
recht treten.
Des Weiteren soll in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BLEG eine Be-
zugnahme auf EG-Recht aktualisiert und die dort geregelte
Kreditermächtigung an das geänderte Gemeinschaftsrecht
angepasst werden.

3. Beratungsverlauf im Ausschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 21. Sitzung am 22. Oktober
2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache
15/1663 eine nichtöffentliche Anhörung am 5. November
2003 durchzuführen. An dieser Anhörung nahmen Vertreter
nachstehender Verbände sowie folgende Sachverständige
teil:
– Deutscher Bauernverband
– Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels
– Deutscher Raiffeisenverband
– Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, Humboldt-Universität

Berlin
– Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Salzwedel, Köln.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung
am 5. November 2003 abschließend behandelt.

In die Beratungen sind auch die Ergebnisse der Anhörungs-
sitzung eingeflossen.
Die Koalitionsfraktionen begrüßten den Gesetzentwurf,
mit dem das Benennungsrecht für die Leitung der Bundes-
anstalt für Landwirtschaft und Ernährung als einer nachge-
ordneten Behörde des Bundesministeriums für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft an die tatsächlichen
politischen Verantwortlichkeiten angepasst werde. Die Auf-
gabenstruktur der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-
nährung habe sich zudem in einer Weise entwickelt, die die
behördlichen Aufgaben in einem Umfang in den Vorder-
grund treten ließe, die ein Vorschlagsrecht des Verwaltungs-
rates nicht mehr rechtfertige. Ein solches Vorschlagsrecht
sei bei Anstalten des öffentlichen Rechts, die weder körper-
schaftlich verfasst sind noch Selbstverwaltungsrecht haben,
weder rechtlich notwendig noch allgemein üblich. Dies hät-
ten auch einige Vertreter der Anhörung zu diesem Gesetz-
entwurf nochmals verdeutlicht. Ausdrücklich sei damit
keine Kritik an der bisher geleisteten Arbeit des Verwal-
tungsrates verbunden, die vielmehr die ungeteilte Anerken-
nung der Koalitionsfraktionen finde. Mit dem vorgeschlage-
nen Anhörungsrecht bleibe der Verwaltungsrat im Übrigen
auch künftig in die Entscheidung einbezogen.
Die Fraktion der CDU/CSU vertrat auch unter Berufung
auf die Anhörung die Meinung, dass die Tätigkeit der Bun-
desanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Belange
von Wirtschaft und Verbrauchern nachhaltig berühre und
nicht allein von behördlich-administrativen Aufgaben ge-
prägt sei. Die Arbeit des Verwaltungsrates habe sich bewährt
und auch habe er in der Frage der Benennung der Leitung der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu konsen-
sualen Entscheidungen ganz wesentlich beigetragen.
Kritisiert wurde, dass der Gesetzentwurf einen Abbau de-
mokratischer Bürgerbeteiligung bewirke und in einem zeit-
lichen Zusammenhang mit einer anstehenden Nachbeset-
zung stehe.
Seitens der Fraktion der FDP wurde ebenfalls die verdienst-
volle Arbeit des Verwaltungsrates hervorgehoben. Sie sehe
keine Notwendigkeit, bewährte Strukturen zu ändern. Auch
wenn die vorgeschlagene Neuregelung rechtlich zulässig sei,
bedeute dies nicht gleichzeitig, dass sie auch sinnvoll sei.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat dem Gesetzentwurf mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP zugestimmt.

Berlin, den 5. November 2003
Matthias Weisheit
Berichterstatter

Albert Deß
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

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