BT-Drucksache 15/1923

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1500, 15/1670- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz 2004)

Vom 21. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1923
15. Wahlperiode 21. 11. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1500, 15/1670 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2004
(Haushaltsgesetz 2004)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Walter Schöler,
Antje Hermenau und Dr. Günter Rexrodt

A. Allgemeine Bemerkungen
Die Bundesregierung hat am 15. August 2003 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2004 – Haushaltsgesetz 2004 –
dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungsent-
wurf in erster Lesung in seiner 58. und 59. Sitzung am
9. und 10. September 2003 sowie in seiner 60. und 61. Sit-
zung am 11. und 12. September 2003. Der Gesetzentwurf
wurde zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss
überwiesen.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss wie in den vorangegangenen Jahren einen Zeitplan
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung
auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden sog. Be-
richterstattergespräche einfließen zu lassen. Das Ergebnis
der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen war
Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.
Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 28. Sitzung am
15. Oktober 2003 die Beratungen zu dem Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2004 auf und schloss diese nach acht

überwiegend ganztägigen Sitzungen am 13. November
2003 mit der sog. Bereinigungssitzung ab.
Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an Plenar-
sitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses einer
möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte dem
Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei die-
sen Etatberatungen so in angemessener und ausreichender
Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmengutachtlich beteiligter Ausschüsse
Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteilig-
ten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach
§ 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne
in die Beratung einbezogen:
4. Ausschuss (Innenausschuss)
Der Innenausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 22. Okto-
ber 2003 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004
(Haushaltsgesetz 2004) – Einzelplan 06 – beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS

Drucksache 15/1923 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Annahme des Gesetzentwurfs.
5. Ausschuss (Sportausschuss)
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner
21. Sitzung am Mittwoch, dem 24. September 2003, im
Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2004 die Sportför-
derungsmittel für das Haushaltsjahr 2004 beraten und die
unter denNummern I bisVI aufgeführtenBeschlüsse gefasst:
I. Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

II. Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

III. Einzelplan 15 – Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

IV. Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Ab-
wesenheit der Fraktion der FDP.

V. Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

VI. Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Ab-
wesenheit der Fraktion der FDP.

6. Ausschuss (Rechtsausschuss)
Der Rechtsausschuss hat in seiner 25. Sitzung amMittwoch,
dem 24. September 2003, den Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2004 – Einzelplan 07 – gutachtlich beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP den Einzelplan anzuneh-
men.
9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
38. Sitzung am Mittwoch, dem 5. November 2003, den Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-

haltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz
2004) – Einzelplan 09 – beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP die Annahme in der Fassung des nachfol-
gend wiedergegebenen Änderungsantrags.
Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Einzelplan 09 – Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Wirtschaft und Arbeit
Kapitel 0902 – Allgemeine Bewilligungen
Schaffung eines neuen Titels in der Titelgruppe 05
Materialeffizienz im Mittelstand
Ziele:
Information und Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen
zur Senkung der Materialkosten vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen.
Gefördert werden sollen
1. Die Beratung von Unternehmen bei der Erarbeitung und

Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung der Material-
kosten

2. Die Information der Unternehmen über die Einsparpo-
tentiale

3. Die Entwicklung einer deutschlandweiten Umsetzungs-
strategie, die das Wissen über die Kostensenkungspoten-
tiale breit verfügbar macht.

Die Pilotphase des Impulsprogramms Materialeffizienz be-
ginnt 2004 und ist auf drei Jahre angelegt.
Der Budgetbedarf von insgesamt 20 Mio. Euro beträgt in:
2004: 2,0 Mio. Euro
2005: 5 Mio. Euro (Verpflichtungsermächtigung in 2004)
2006: 5 Mio. Euro (Verpflichtungsermächtigung in 2004)
Begründung
In den Betrieben des verarbeitenden Gewerbes betragen die
Materialkosten etwa das doppelte der Personalkosten. Die
Entwicklung der Produktivität und Rationalisierungseffekte
haben in der Vergangenheit vor allem im Bereich Personal
erhebliche Fortschritte erbracht.
Mit modernen Managementmethoden und Technologien
lässt sich jedoch auch Materialeffizienz erheblich steigern.
Dadurch sind erhebliche Kosteneinsparungen möglich, so
dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen er-
höht.
Besonders mittelständische Unternehmen verfügen jedoch
häufig nicht über das notwendige Know-how, um diese
Potentiale zu heben. Das Impulsprogramm Materialeffizi-
enz zielt darauf ab, diese Effizienzlücke durch gezielte Infor-
mation und Beratung zu schließen und dadurch technologi-
sches Know-how in Deutschland aufzubauen, die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu steigern und zusätz-
liche Arbeitsplätze zu schaffen.
In einer 24-monatigen Pilotphase sollen die Instrumente in
etwa 60 Betrieben der Privatwirtschaft und der öffentlichen
Hand exemplarisch angewandt und Kommunikationsstrate-
gien erprobt werden. Gleichzeitig wird ein Programm konzi-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1923

piert, dass die Ergebnisse in der gesamten Wirtschaft ver-
fügbar machen soll.
10. Ausschuss (Ausschuss für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft)
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 21. Sitzung am Mittwoch, dem
22. Oktober 2003, den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2004 (Haushaltsgesetz 2004) beraten und empfiehlt
dem Haushaltsausschuss unter Berücksichtigung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen (vgl. Nummern I bis
III) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die An-
nahme des Gesetzentwurfs.
Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen der SPD und
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
I. Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministe-

riums für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft

Kapitel 1002 Allgemeine Bewilligungen
Titel 662 03 Zuschüsse zur Verbilligung von Zin-

sen für Darlehen zur Förderung eines
Bundesprogramms „Tiergerechte
Haltungsverfahren

Absenkung des Titelansatzes um 10 000 TEuro
Begründung
Ziel des Bundesprogramms „Tiergerechte Haltungsver-
fahren“ ist es, einen besonderen Impuls für mehr Tierge-
rechtheit in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu
geben. Die Förderung soll den Ausstieg aus der Käfig-
haltung von Legehennen flankieren.
Das Förderangebot wird von der Praxis äußerst zurück-
haltend in Anspruch genommen. Die Absenkung des Ti-
telansatzes begründet sich darin, die Haushaltsmittel an
die tatsächliche Inanspruchnahme anzupassen. Hierfür
ist ein Mittelansatz von 5,0 Mio. Euro ausreichend.

II. Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft

Kapitel 1002 Allgemeine Bewilligungen
Titel 684 24 Aufklärung der Verbraucher
Anhebung des Titelansatzes um 2 500 TEuro
Begründung
Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, den
Verbraucherschutz als wichtige Querschnittsaufgabe
auszubauen und die Verbraucherkompetenz zu stärken.
Die Verbraucher/innen müssen umfassende Informatio-
nen erhalten, damit sie Kaufentscheidungen bewusst
treffen können und vor missbräuchlichen Praktiken ge-
schützt werden. Mit fortschreitender Internationalisie-
rung wird Verbraucherschutz zu einem wichtigen Globa-
lisierungsthema.
Zur Information und Aufklärung sind verschiedene Kam-
pagnen und Projekte erforderlich, um über den Einsatz
eines Medienmixes (z. B. Printmedien, Internet, Fernse-
hen) eine möglichst große Breitenwirkung zu erzielen.

Themen wie nachhaltiger Konsum und wirtschaftlicher
Verbraucherschutz sind dabei von besonderer Bedeu-
tung.
Gerade im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucher-
schutzes sind Maßnahmen zur Verbesserung der Infor-
mationen und der Markttransparenz eine wesentliche
Aufgabe. Hier sind verstärkt Ansätze notwendig, die ins-
besondere auf der Kompetenz der Verbraucherzentralen
zu den aktuellen verbraucherrelevanten Themen auf-
bauen. Die Mittelaufstockung soll in besonderem Maße
dazu dienen, entsprechende Vorhaben realisieren zu kön-
nen.

III.Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft

Kapitel 1003 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küs-
tenschutzes“ (GAK)

Titel 632 90 Bundesanteil zur Finanzierung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küs-
tenschutzes“ (ohne Investitionen)

Absenkung des Titelansatzes um 6 000 TEuro
Begründung
Nach dem RegE soll der Ansatz für die GAK gegenüber
dem Ansatz des Haushaltsjahres 2003 um rd. 30 Mio.
Euro abgesenkt werden. Damit leistet die Gemein-
schaftsaufgabe einen Beitrag zur Haushaltskonsolidie-
rung und trägt den Einsparungsnotwendigkeiten der
Länder Rechnung.
Eine weitere Reduzierung des Ansatzes um 6 Mio. Euro
ist angesichts der äußerst angespannten Haushaltssitua-
tion vertretbar.

11. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am
Mittwoch, dem 22. Oktober 2003, den Entwurf eines Geset-
zes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2004 – Einzelplan 02 Kapitel 02 03 – Der
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages – beraten und
hat dem federführenden Haushaltsausschuss empfohlen,
den Entwurf anzunehmen. Dieser Beschluss wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN sowie der Fraktion der FDP gefasst. Die Fraktion der
CDU/CSU hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Ferner hat der Verteidigungsausschuss in gleicher Sitzung
am 22. Oktober 2003 den Haushaltsentwurf 2004 – Einzel-
plan 14 – Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung – beraten und hat mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP dem federführenden Haus-
haltsausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen;
die Fraktion der CDU/CSU hat sich an der Abstimmung
nicht beteiligt.
Darüber hinaus wurden die unter den Nummern I bis VI
wiedergegebenen Anträge angenommen, deren Annahme
dem Haushaltsausschuss ebenfalls empfohlen wurde. Die
Anträge wurden mit den Stimmen der Fraktionen SPD,

Drucksache 15/1923 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU angenommen.
I. Antrag der FDP-Bundestagsfraktion sowie der Frak-

tion der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ver-
teidigungsausschuss
zum Entwurf des Einzelplanes 14
Kapitel 1403 – Kommandobehörden, Truppen, Sozi-

alversicherungsbeiträge und Fürsor-
gemaßnahmen für Soldatinnen und
Soldaten

Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundesta-
ges wolle beschließen:
Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufge-
fordert:
1. angemessene Entschädigungsleistungen für Wehr-

dienstgeschädigte zu zahlen,
2. die etwaigen Versorgungslücken, die hinsichtlich

der Behandlung von ehemaligen wehrdienstgeschä-
digten Zeitsoldaten bestehen, zu schließen,

3. die Ungleichbehandlung von Zeit- und Berufssolda-
ten und Beamten im Bereich der medizinischen Ver-
sorgung nach dem Ausscheiden aus dem aktiven
Dienst unverzüglich zu beenden und ein diesbezüg-
liches in der Bundesregierung abgestimmtes Kon-
zept vorzulegen.

Der Einsatz deutscher Soldaten im Ausland kann nach
der bestehenden Rechtslage für den Einzelnen kata-
strophale Folgen haben. Nach dem Soldatengesetz
müssen die Betroffenen nicht nur aus dem Dienst ent-
lassen werden, sondern sie stünden in der nachdienst-
lichen Krankenversorgung schlechter als Beamte.
Begründung
Ziel ist es zum einen, den im Einsatz versehrten Solda-
ten – entsprechend ihren Fähigkeiten – eine Wiederein-
gliederung in die Truppe oder in den zivilen Bereich zu
ermöglichen und zum anderen, die über das Dienst-
ende hinausgehende Ungleichbehandlung von Solda-
ten und Beamten im Falle einer Wehrdienstbeschä-
digung bzw. einer Erkrankung im Dienst zu beenden.

II. Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP
im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
zum Einzelplan 14,
Personalhaushalt bei Kapitel 1404
Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beamtinnen

und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung von 70 Planstellen der BesGr. A 7 nach BesGr
A 8 – statt 35 Hebungen
Begründung
Mit Stand Ende Juni 2003 stehen über 120 Beamte/Be-
amtinnen der Besoldungsgruppe A 7, die seit ca. 12
Monaten die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für
eine Beförderung zum Regierungshauptsekretär/zur
Regierungshauptsekretärin erfüllen, für eine Beförde-

rung heran. Die Situation hat sich nach der ersten er-
folgten Hebung von 35 Planstellen entspannt. Dennoch
kann angesichts von 120 im Beförderungsstau befind-
lichen Beamten/Beamtinnen nicht von einer nachhalti-
gen Bereinigung des Problems gesprochen werden.
Aufgrund der altersbedingten Fluktuation ist mittelfris-
tig nicht mit einer Verbesserung zu rechnen.
Die Beamten/Beamtinnen der BesGr A 8 zählen auf-
grund ihrer langjährigen Diensterfahrung in vielen
Dienstellen zu den Wissensträgern im mittleren Dienst.
Zudem gehört die deutliche Mehrzahl der für eine För-
derung nach BesGr A 8 Heranstehenden der Alters-
gruppe der 30- bis 50-Jähigen an. Zeitige Förderungen
sind daher auch unter Berücksichtigung des „familien-
politischen“ Aspekts geboten.
Durch das Vorziehen der zunächst für den Haushalt
2005 vorgesehenen Rate auf 2004 (damit dann insge-
samt 2 ´ 35 = 70 Hebungen) könnte der bestehende
Beförderungsstau nach BesGr A 8 zwar nicht vollstän-
dig entschärft, aber zumindest gemildert werden.
Kosten:
Die Mehrkosten durch das Vorziehen – 56 000 Euro –
können aus den Personaltiteln des Einzelplans 14 er-
wirtschaftet werden.

III. Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP
im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
zum Einzelplan 14,
Personalhaushalt bei Kapitel 1404
Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beamtinnen

und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung von 40 Planstellen der BesGr A 8 nach BesGr
A 9m
Begründung
Mit Stand Ende Juni 2003 stehen noch 100 Beamte/Be-
amtinnen der Besoldungsgruppe A 8, die seit über 12
Monaten die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für
eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 9m erfül-
len, für eine Beförderung zum Amtsinspektor/zur Amts-
inspektorin heran.
Wegen der geringen Fluktuation bei Planstellen der
BesGr A 9m ergeben sich monatlich durchschnittlich
nur 4 bis 5 Beförderungsmöglichkeiten. Aufgrund der
zwar beantragten, aber nicht erfolgten Hebung von 40
Planstellen zum Haushalt 2003 hat sich die Anzahl der
auf eine Beförderung Wartenden nahezu verdoppelt.
Auf absehbare Zeit ist daher nicht mit einer deutlichen
Reduzierung der Zahl der wartenden Beamten/Be-
amtinnen zu rechnen. Die Beförderungssituation
verschärft sich ständig. Unverändert führt die Inan-
spruchnahme von Altersteilzeit gerade in dieser Besol-
dungsgruppe dazu, dass die Planstellen vergleichs-
weise lange (über die Arbeitsphase hinaus bis zum
Ende der Freistellungsphase) blockiert werden.
Durch die Hebungen können die bestehenden Warte-
zeiten nach BesGr A 9m deutlich verringert werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1923

Kosten:
Die Mehrkosten – 76 000 Euro – können aus den Per-
sonaltiteln des Einzelplanes 14 erwirtschaftet werden.

IV. Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE
GRÜNEN und FDP
im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
zum Regierungsentwurf 2004 des Einzelplans 14
Kapitel 1420 Titel 551 01
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
1. Der Ansatz bei Kapitel 1420 Titel 551 01 wird um

20 Mio. Euro auf 240 Mio. Euro erhöht.
2. Der 2. Haushaltsvermerk bei Kapitel 1420 Titel 551

01 wird wie folgt geändert: Die Zahl 551 11 wird
durch die Worte „Einzelplan 14“ ersetzt.

3. Der Ansatz bei Kapitel 1415 Titel 553 09 wird um
weitere 10 Mio. Euro von 160 Mio. Euro1) auf 150
Mio. Euro sowie bei Kapitel 1419 Titel 553 01 um
weitere 10 Mio. Euro von 948 Mio. Euro2) auf 938
Mio. Euro abgesenkt.

Begründung
Die in diesem Titel veranschlagten Ausgaben dienen
der Finanzierung des Forschungs- und Technologie-
konzepts des Bundesministeriums der Verteidigung,
das darauf abzielt, durch die Gewinnung neuer Er-
kenntnisse die technologischen Voraussetzungen für
langfristig benötigte Entwicklungsfähigkeiten (For-
schung und Basistechnik) bzw. technologischen Vor-
aussetzungen für künftige militärischen Anwendung zu
schaffen (Zukunftstechnik). Sie bilden damit einen
wichtigen Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Aus-
rüstung der Streitkräfte.
Der Ansatz ist seit 1996 kontinuierlich abgesenkt wor-
den, wird allerdings seit 2002 stabil gehalten. In 2002
wurden in dem Titel zusätzlich rd. 29 Mio. Euro im
Haushaltsvollzug aus Einnahmen und über die zusätz-
lichen Mittel des Anti-Terror-Programms bereitge-
stellt, im Haushaltsvollzug 2003 zeichnet sich ebenfalls
eine Erhöhung der Ist-Ausgaben in Höhe von rd. 40
Mio. Euro über den bisherigen 2. Haushaltsvermerk
aus Kapitel 1420 Titel 551 11 ab.
Die Zukunftsfähigkeit der Ausrüstung der Streitkräfte
insbesondere mit Blick auf die Schließung erkannter
Fähigkeitslücken für die zukünftig im Vordergrund ste-
henden Einsätze im Rahmen der internationalen Kon-
fliktverhütung und Krisenbewältigung bedarf einer
stärkeren finanziellen Absicherung. Sie dient zugleich
der Erhaltung sicherheitspolitisch unverzichtbarer
Kernkompetenzen der deutschen wehrtechnischen In-
dustrie.
Die Ansatzerhöhung wird kompensiert durch die An-
satzreduzierungen im Einzelplan 14 an anderer Stelle.
Gleichzeitig soll die Beschränkung der Verstärkungs-
möglichkeit in Kapitel 1420 bei dem ebenfalls der For-
schung und Entwicklung dienenden Titel 551 11 aufge-
hoben und auf den gesamten Einzelplan erweitert

werden, um die Flexibilität bei der Verstärkung dieses
Titels im Haushaltsvollzug weiter zu erhöhen.

V. Antrag der Fraktion der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP
im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
zum Entwurf des Einzelplans 14,
Kapitel 1420 – Wehrforschung, Wehrtechnische und

sonstige militärische Entwicklung
und Erprobung

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Bereitstellung von F- und E-Mitteln aus Einnahmen
des BMVg zur Entwicklung eines dual-use-fähigen
Einsatzfahrzeuges neuer Technologie.
Begründung
Die Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage
haben erhebliche Auswirkungen auf das Fähig-
keitsprofil der Bundeswehr. Aufgrund des gewandelten
Einsatzspektrums werden Fahrzeuge in den verschie-
densten Spezialverwendungen eingesetzt. Eine Opti-
mierung der Einsatzfahrzeuge für die jeweilige Spezi-
alverwendung würde zu unwirtschaftlichen Losgrößen
führen. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte
deshalb eine dual-use-fähige Einsatzplattform entwi-
ckelt werden, die als Basis für alle Nutzungsarten ver-
wendet werden kann. Dadurch wären Serienstückzah-
len zu erreichen, die zu akzeptablen Kosten führen. Die
Entwicklung sollte in einem Joint-Venture-Projekt der
mittelständigen wehrtechnischen Industrie übertragen
werden, die so ihre Kernkompetenzen in diesem Seg-
ment erhalten könnte. Mit einem solchen Vorhaben
würden auch die Auflagen des Haushaltsausschusses
anlässlich der Billigung des Beschaffungsvorhabens
PUMA vom September 2002 erfüllt werden.
Kosten:
Circa 8 Millionen Euro in Abhängigkeit von den Ein-
nahmen aus der Verwertung von Wehrmaterial und
Liegenschaftsveräußerungen.

VI. Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP
im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
zum Entwurf des Einzelplans 14,
Kapitel 1420 – Wehrforschung, Wehrtechnische und

sonstige militärische Entwicklung
und Erprobung

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Bereitstellung von F- und E-Mitteln aus Einnahmen
des BMVg zur Entwicklung von Verfahren und Metho-
den mit deren Hilfe Aufklärungs-, Führungs- und Waf-
fensysteme sowie deren Wirken im Verbund (NCW) auf
Funktion, Leistungsfähigkeit und Interoperabilität un-
tersucht und getestet werden können.
Begründung
Die Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage
haben erhebliche Auswirkungen auf das Fähig-
keitsprofil der Bundeswehr. Aufgrund des gewandelten
Einsatzspektrums ergeben sich teilweise neue Einsatz-1+2) In der Fassung der Beschlussempfehlung der +/– Liste

Drucksache 15/1923 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

arten mit gravierenden Auswirkungen auf Organisa-
tion, Operation, Ausrüstung und Logistik. Zur wirt-
schaftlichen Gestaltung des dabei anstehenden
Transformationsprozesses für Strukturen, Abläufe, Sys-
teme und Ausrüstung, sollten neue Verfahren und Me-
thoden entwickelt und eingesetzt werden. Sie sollten so
ausgelegt werden, dass sie in allen Phasen des Entste-
hungsgangs für Wehrmaterial, für Systeme jeder Teil-
streitkraft zur Bildung von Entscheidungsgrundlagen
herangezogen werden können und die Fähigkeiten von
Systemen im streitkräftegemeinsamen Ansatz überprüft
werden können.
Kosten:
Bis zu 10 Millionen Euro in Abhängigkeit von den Ein-
nahmen aus der Verwertung von Wehrmaterial und
Liegenschaftsveräußerungen.“

Schließlich hat der Verteidigungsausschuss ebenfalls in sei-
ner 23. Sitzung am 22. Oktober 2003 auch den Entwurf des
Haushaltsgesetzes 2004 – Einzelplan 60 Kapitel 60 09 –
Allgemeine Finanzverwaltung – beraten und hat dem feder-
führenden Haushaltsausschuss empfohlen, den Entwurf an-
zunehmen. Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP gefasst. Die Frak-
tion der CDU/CSU hat sich an der Abstimmung nicht betei-
ligt.
12. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend)
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 18. Sitzung am Mittwoch, dem 15. Oktober
2003, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 – Einzel-
plan 17 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Annahme des Gesetzentwurfs.
13. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung)
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat in
seiner 44. Sitzung am Mittwoch, dem 5. November 2003,
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 beraten und
empfiehlt dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Annahme des Gesetzentwurfs.
14. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen)
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz 2004) – in sei-
nen Sitzungen am Mittwoch, dem 15. und 22. Oktober
2003, gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der nach-
folgend unter den Nummern I bis IV wiedergegebenen Än-
derungsanträge der Koalitionsfraktionen.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen unter den
Nummern I bis III wurden jeweils mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU ange-
nommen.
Dabei war der Änderungsantrag (vgl. Nummer III) auf An-
trag der Koalitionsfraktionen in der Ausschusssitzung zuvor
wie folgt geändert worden: Statt „Der Haushaltsvermerk in
Titelgruppe 04 bleibt erhalten“ soll es heißen „Der Haus-
haltsvermerk in Titelgruppe 04 bleibt erhalten, das Ausga-
bevolumen wird um 8 Mio. Euro angehoben“ (Anm.: Die
Änderung ist durch Unterstreichen kenntlich gemacht).
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unter Num-
mer IV wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP angenommen.
Der von der Fraktion der FDP vorgelegte Änderungsantrag
wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU abge-
lehnt.
I. Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN
Umsetzung des nationalen Radverkehrsplanes
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
möge beschließen:
In Kapitel 12 10, Titel 746 22 – 722 (Bau von Radwe-
gen einschließlich Erhaltung auf Bundesstraßen) wird
folgender Haushaltsvermerk ausgebracht:
„Ausgaben für Maßnahmen zur Umsetzung des natio-
nalen Radverkehrsplanes (z. B. Durchführung von
Fachkonferenzen) dürfen aus diesem Titel bis zu einer
Höhe von 2 Mio. Euro getätigt werden. Entsprechendes
gilt für die VE in 2005 und 2006.“

II. Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Wegfall des gegenseitigen Deckungsvermerks zwischen
den Verwaltungsausgaben des BEV und den Schie-
neninvestitionen
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
möge beschließen:
In Kapitel 12 22 wird der gegenseitige Deckungsver-
merk zwischen den Titeln 634 01 und 891 01 aufgeho-
ben.
Begründung
Zwischen beiden Titeln besteht kein sachlicher Zusam-
menhang. Der Deutsche Bundestag hält seit Jahren da-
ran fest, die beiden Titel getrennt zu führen.

III. Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Förderung neuer Verkehre im KV und Gleisanschluss-
programm
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
möge beschließen:

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1923

In Kapitel 1202 sollen künftig aus der Titelgruppe 04
neben der Förderung von Umschlaganlagen des Kom-
binierten Verkehrs auch die Förderung der Errichtung,
des Ausbaus und der Reaktivierung von Gleisanschlüs-
sen sowie die Förderung neuer Verkehre im Kombi-
nierten Verkehr finanziert werden. Dazu zählen auch
Startbeihilfen zur Abfederung von Auslastungslücken
bei der Etablierung von neuen KV-Leistungsangeboten
im Rahmen des Förderprogramms „Nationales PACT“
sowie Investitionszuschüsse für KV-Ausrüstungen.
Der Haushaltsvermerk in Titelgruppe 04 bleibt erhal-
ten, das Ausgabenvolumen wird um 8 Mio. Euro ange-
hoben.
Für diese Maßnahmen werden in Titelgruppe 04 zwei
neue Titel ausgebracht:
a) Titel 683 41 „Zuschüsse an Privatunternehmen

zur Förderung neuer Verkehre im
Kombinierten Verkehr“

Zur Durchführung der Maßnahme dürfen Ausgaben
bis zu 15 Mio. Euro des Gesamtvolumens der Titel-
gruppe geleistet werden.
Es wird eine VE in Höhe von 11,25 Mio. Euro ausge-
bracht, in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 je 5,625
Mio. Euro.
b) Titel 892 41 „Investitionszuschüsse an private

Unternehmen zur Errichtung, Ausbau
und Reaktivierung von Gleisan-
schlüssen“

Zur Durchführung von entsprechenden Maßnahmen
dürfen Ausgaben bis zu 8 Mio. Euro aus dem Gesamt-
volumen der Titelgruppe 04 geleistet werden.
In den Jahren 2005 und 2006 werden für dieses Pro-
gramm VE in Höhe von 6 Mio. Euro ausgebracht, da-
von je 3 Mio. Euro in den Jahren 2005 und 2006.

IV. Kapitel 1225 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne
Investitionen)

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
möge beschließen:
Titel 622 02 – 411 Entlastung von Wohnungsunterneh-

men nach der Verordnung zum Alt-
schuldenhilfe-Gesetz (AHGV)

wird um 315 Mio. Euro aufgestockt.
Die Aufstockung erfolgt durch die Einsparung im Rah-
men der Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes
2004.
Verpflichtungsermächtigung ................ 315 000 TEuro
Davon fällig:
Im Haushaltsjahr 2005 .......................... 70 000 TEuro
Im Haushaltsjahr 2006 .......................... 52 500 TEuro
Im Haushaltsjahr 2007 .......................... 52 500 TEuro
Im Haushaltsjahr 2008 .......................... 52 500 TEuro
Im Haushaltsjahr 2009 .......................... 52 500 TEuro
Im Haushaltsjahr 2010 .......................... 35 000 TEuro
Begründung
Betroffene Wohnungsunternehmen können nur noch bis
Ende 2003 Anträge zur Entlastung nach § 6a AHG

stellen. Bis Ende 2003 wird die Summe der bewilli-
gungsfähigen Anträge, die Summe der bisher im Haus-
halt eingestellten Mittel um 375 Mio. Euro über-
steigen. 60 Mio. Euro der insgesamt benötigten
Aufstockungssumme sind in der Titelgruppe 02, im
Titel 882 28 – 411 bereits eingestellt.
Der Stadtumbau in den neuen Ländern kann nur mit
funktionsfähigen Wohnungsunternehmen gelingen.
Wohnungsunternehmen mit hohem Leerstand müssen
die Möglichkeit zum Rückbau oder Abriss von Woh-
nungen haben. Die dazu benötigten Finanzmittel kön-
nen sie nicht aus eigener Kraft aufbringen.
Für existenzgefährdete Wohnungsunternehmen mit ei-
nem Leerstand von mind. 15 % des Wohnungsbestan-
des wird mit der Altschuldenhilfeverordnung (AHGV)
die Härtefallregelung des § 6a AHG umgesetzt. Da-
nach werden Zuschüsse zur Tilgung von aus Zeiten der
ehemaligen DDR übernommenen Altschulden gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist
der Rückbau oder Abriss von Wohnungen. Die Zahlung
der Altschuldenhilfe ist bis zum Jahr 2010 vorgesehen.

15. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 22. Sitzung am Mittwoch, dem 15. Okto-
ber 2003, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2004 – Einzelplan 16 – beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
angenommen.
Der nachfolgend wiedergegebene Entschließungsantrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen.
Fünf Änderungsanträge der Fraktion der FDP wurden mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.
Entschließung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Der Umweltausschuss stellt fest:
Das Prinzip der Nachhaltigkeit wird auch in der Haushalts-
politik konsequent angewendet. Der Umwelthaushalt 2004
steht im Einklang mit dem Konsolidierungskonzept der Re-
gierung für den Gesamthaushalt. Der BMU-Haushalt sinkt
insgesamt um rd. 0,3 Prozent oder 2,6 Millionen Euro auf
791,4 Millionen Euro. Damit leistet das BMU seinen Bei-
trag zum Abbau der Staatsverschuldung und zum Erreichen
des Ziels eines ausgeglichenen Staatshaushalts.
Der Haushalt des BMU bildet nur einen Teil der Umwelt-
schutzausgaben des Bundes. Umweltschutz ist eine Quer-
schnittsaufgabe. Insgesamt sind im Bundeshaushalt 2004
Umweltschutzausgaben von rd. 4,3 Milliarden Euro veran-
schlagt. Der BMU-Haushalt macht davon mit seinen 791,4
Millionen Euro lediglich 18 Prozent aus, während sich die
übrigen umweltrelevanten Ausgaben in unterschiedlicher
Höhe auf die anderen Ressorts – insbes. die Bundesministe-

Drucksache 15/1923 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

rien für Wirtschaft, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Finan-
zen und Forschung – verteilen.
Der Umweltausschuss begrüßt:
l dass es trotz des Zwangs zum Sparen überwiegend ge-

lungen ist, Ansätze für wichtige Bereiche im Umwelt-
haushalt auf dem Niveau des Jahres 2003 fortzuschrei-
ben und weiterhin zukunftsweisende Schwerpunkte zu
setzen;

l dass die Ansätze der großen Programmtitel – Umwelt-
forschung, Naturschutzgroßprojekte, Erprobungs- und
Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschut-
zes – im Einklang mit den Konsolidierungszielen sachge-
recht fortgeschrieben werden;

l dass die Projektfördermittel für Umwelt- und Natur-
schutzverbände mit 4,061 Millionen Euro fortgeschrie-
ben werden. Für die Verbände bestehen damit erneut
Projektfinanzierungsmöglichkeiten in einem dem Vor-
jahr entsprechenden Umfang. Der hohe Stellenwert der
Verbände bei der ökologischen Erneuerung in vielen Le-
bensbereichen wird damit erneut betont;

l dass die Finanzierung der internationalen Zusammenar-
beit auf dem Gebiet des Naturschutzes gesichert wurde
und damit Deutschland seine führende Rolle im Natur-
schutz beibehalten wird und sich auch weiterhin enga-
giert in die übergreifende internationale Naturschutz-
zusammenarbeit mit Regierungs- und Nichtregierungs-
organisationen einbringen kann;

l dass der umweltpolitischen Bedeutung des Bereichs der
erneuerbaren Energien bereits im Haushalt 2003 durch
die Verlagerung der Zuständigkeiten vom BMWA auf das
BMU verstärkt Rechnung getragen worden ist. Die För-
derung und der Ausbau der erneuerbaren Energien ist
ein wesentlicher Schwerpunkt der rot-grünen Umwelt-
politik und liefert einen wichtigen Beitrag zum Klima-
schutz. Diese Bedeutung schlägt sich auch im Umwelt-
haushalt 2004 nieder. Der Umweltausschuss unterstützt
deshalb die der Koalitionsvereinbarung entsprechende
Erhöhung des Ansatzes für das Marktanreizprogramm
für erneuerbare Energien von 190 Millionen Euro auf
200 Millionen Euro, hält es aber für erforderlich, die
Schwerpunktbildung bei den erneuerbaren Energien
auch im Forschungsbereich durch eine entsprechende
Mittelausstattung deutlich zu machen;

l dass das BMU-Beratungshilfeprogramm für den Um-
weltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas mit
2,24 Millionen Euro fortgeschrieben wird. Damit wird
der anhaltend hohen Nachfrage nach Beratung und Un-
terstützung der EU-Beitrittsstaaten bei der Erarbeitung
von Projektanträgen auf Förderung aus dem EU-Haus-
halt (PHARE-Programm) Rechnung getragen.

Der Umweltausschuss spricht sich für die weitere Beratung
des Haushaltes 2004 dafür aus:
1. das 2003 auslaufende Zukunftsinvestitionsprogramm

(ZIP) zumindest für den Bereich der Erforschung und
Entwicklung umweltschonender Energieformen in ange-
messener Größenordnung zu verstetigen, um so die For-
schung – insbesondere in den Feldern Geothermie, so-
larthermische Stromerzeugung und Offshore-
Windenergie-Nutzung – auf hohem Niveau fortführen

und ausbauen zu können. Dies trifft auch für die Versteti-
gung der ökologischen Begleitforschung auf Offshore-
Forschungsplattformen zu;

2. diesem Votum entsprechend den bisherigen ZIP-Titel für
die Erforschung und Entwicklung umweltschonender
Energieformen im Bereich der nichtnuklearen Ener-
gieforschung (Kapitel 1602 Titel 686 97), der im Regie-
rungsentwurf mit nur 20 % des Vorjahresansatzes ver-
anschlagt ist, um mindestens 10 Millionen Euro
aufzustocken und die Finanzierung aus dem Gesamt-
haushalt zu decken. Zumindest sollte durch Aufnahme
von Haushaltsvermerken die Leistung von Mehrausga-
ben in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro bei Kapi-
tel 1602 Titel 686 97 ermöglicht werden, die durch Min-
derausgaben in entsprechender Höhe bei Kapitel 1602
Titel 686 24 – „Förderung von Einzelmaßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien“ – (Marktanreizpro-
gramm) gedeckt werden;

3. bei der Energieforschung insgesamt darauf zu achten,
dass adäquate Mittel vor allem auch für die Forschung
im Bereich Energieeffizienz bereit gestellt werden;

4. für die bundesweite Servicestelle für die lokale Agenda
21 (Kapitel 1602 Titel 685 04) eine einmalige Anschluss-
finanzierung in 2004 zu entwickeln, vor allem auch im
Zusammenhang mit der Internationalen Konferenz für
Erneuerbare Energien, die im kommenden Jahr in Bonn
stattfinden wird. Für eine kontinuierliche Fortentwick-
lung der Nachhaltigkeitsstrategie und den für 2004 vor-
zulegenden Fortschrittsbericht der Bundesregierung ist
der Fortbestand der Kapazitäten in der Servicestelle für
die lokale Agenda 21 notwendig, weil sie neben den ge-
schaffenen Gremien der Bundesregierung, Staatssekre-
tärskabinett und Rat für Nachhaltige Entwicklung, eine
Verzahnung der bundesweiten kommunalen Initiativen
und Strategien sicherstellt;

5. die angemessene personalwirtschaftliche Begleitung des
Umzugs des Umweltbundesamtes von Berlin nach Des-
sau sicherzustellen und hierzu im erforderlichen Umfang
zusätzliche kw-Stellen in den Haushalt 2004 aufzuneh-
men.

Der Umweltausschuss fordert darüber hinaus die Bundes-
regierung auf:
rechtzeitig vor den Beratungen zum Haushalt 2005 einen
Bericht vorzulegen, der einen nach Fachgebieten geglieder-
ten Überblick über alle laufenden Forschungsaktivitäten im
Umweltbereich gibt. Der Überblick sollte unter Einbezie-
hung des UFOPLANs die Umweltforschung des BMU sowie
des BMBF, BMWA, BMVEL und BMGS umfassen.
16. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe)
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 21. Sitzung am Mittwoch, dem 23. September
2003, im Rahmen der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2004 die Einzelpläne des Auswärtigen Amts
und des Bundesministeriums der Justiz unter menschen-
rechtlichen Gesichtspunkten beraten und die nachfolgend
wiedergegebenen gutachtlichen Voten abgegeben:

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/1923

Bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU wird empfohlen,
dass im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) bei Kapitel 05 02
Titel 687 35 „Sonstige Leistungen an Organisationen und
Einrichtungen im internationalen Bereich, Nr. 3: Hilfsfonds
des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(UNHCR)“ aus dem freiwilligen Beitrag der Bundesregie-
rung in Höhe von 5 Mio. Euro 400 000 Euro zur Aufrecht-
erhaltung der gegenwärtigen Präsenz in der Bundesrepublik
Deutschland zweckgebunden werden (Earmarking)
sollen (vgl. Nummer I).
Im Einzelplan 07 (Bundesministerium der Justiz) Kapitel
07 02 Titelgruppe 01 Titel 685 11 „Deutsches Institut für
Menschenrechte“ hält es der Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe einstimmig für die weitere Entwick-
lung des Deutschen Instituts für Menschenrechte für erfor-
derlich, dass bei gleich bleibendem Ansatz in Höhe von
1,534 Mio. Euro (614 000 Euro aus Einzelplan 07, je
460 000 Euro aus den Einzelplänen 05 und 23) die Mittel
2004 für 12 Stellen verwendet werden können (vgl. Num-
mer II).
I. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN
Titel 0502 687 35 Hilfsfonds des Hohen Flüchtlings-

kommissars der Vereinten Natio-
nen (UNHCR)

Antrag:
Aus dem freiwilligen Beitrag der Bundesregierung in
Höhe von 5 Mio. Euro sollen 400 000 Euro zur Auf-
rechterhaltung der gegenwärtigen Präsenz in der Bun-
desrepublik Deutschland zweckgebunden werden (Ear-
marking).
Begründung
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hält die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen
Präsenz des UNHCR in der Bundesrepublik Deutsch-
land für dringend erforderlich. Mit der Zweckbindung
der Mittel können die drohende Schließung des
UNHCR-Büros in Nürnberg und Stellenstreichungen
im UNHCR-Büro in Berlin abgewendet und eine Fort-
führung der unverzichtbaren Arbeit des UNHCR bei
der Weiterentwicklung des Asyl- und Flüchtlingsrechts
in der Bundesrepublik gewährleistet werden.

II. Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP
Titel 0702 685 11 Deutsches Institut für Menschen-

rechte
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hält es für die weitere Entwicklung des Deut-
schen Instituts für Menschenrechte für erforderlich,
dass bei gleich bleibendem Ansatz in Höhe von 1 534
Mio. Euro (614 000 Euro aus Einzelplan 07, je
460 000 aus den Einzelplänen 05 und 23) die Mittel ab
2004 für 12 Stellen verwendet werden können. Erst
dann stehen Personal und Projektmittel in einem ange-
messenen Verhältnis.
Diese Regelung kann – auch nach Ansicht des Deut-
schen Instituts für Menschenrechte – bis einschließlich
2006 Bestand haben. Sollten zwischen dem Institut und

der Politik allerdings zusätzliche Aufgaben vereinbart
werden, müsste das Budget neu verhandelt werden.

17. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem
15. Oktober 2003, den Entwurf des Einzelplans 30 zum
Bundeshaushalt 2004 beraten und die unter den Nummern I
bis VI aufgeführten Änderungsanträge mehrheitlich verab-
schiedet.
I. Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung


Begründung
Erhöhung des Titelansatzes für die Vernetzung der
Grundlagenforschung für erneuerbare Energien.

II. Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung



III. Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung



IV. Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung


Begründung
Erhöhung des Titelansatzes für Vorhaben im Bereich
der Bionik.

Kapitel Titel Seite Zweck-bestimmung BisherigerAnsatz(in T Euro)
Antrag
(in T Euro)

NeuerAnsatz(in T Euro)
3002 685 05 18 StrukturelleInnovationenin Bildung undForschung

67 100 + 1 000 68 100

Kapitel Titel Seite Zweckbestim-mung BisherigerAnsatz
(in T Euro)

Antrag
(in T Euro)

NeuerAnsatz
(in T Euro)

3002 685 13 22 InnovativeArbeitsgestal-tung undDienstleistun-gen

27 000 + 1 000 28 000

Kapitel Titel Seite Zweckbestim-mung BisherigerAnsatz
(in T Euro)

Antrag
(in T Euro)

Neuer An-satz
(in T Euro)

3004 685 01 42 Programm„Anwendungs-orientierteForschungundEntwicklungan Fachhoch-schulen

10 000 + 1 000 11 000

Kapitel Titel Seite Zweck-bestimmung BisherigerAnsatz
(in T Euro)

Antrag
(in T Euro)

NeuerAnsatz
(in T Euro)

3005 683 15 48 Biotechnologie 110 000 + 1 000 111 000

Drucksache 15/1923 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

V. Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung


Begründung
Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen bewegt sich die Ertragssituation der Deut-
schen Stiftung Friedensforschung weit unterhalb des
bei Gründung vorausgesetzten Niveaus. Die Erfüllung
des Stiftungszweckes ist deshalb grundsätzlich in
Frage gestellt. Zum Ausgleich der Einnahmeverluste
benötigt die Stiftung dringend eine Aufstockung des
Stiftungsvermögens.

VI. Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung



18. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung)
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem
15. Oktober 2003, den Einzelplan 23 des Entwurfs des Bun-
deshaushaltsplans für das Jahr 2004 gutachtlich beraten und
hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP beschlossen, die Annahme des Einzel-
plans 23 mit den unter den Nummern I bis IV wiedergege-
benen Maßgaben zu empfehlen:
I. Titel 866 01:

Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für die
Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit um 100 Mio.
Euro (einstimmige Annahme bei Enthaltung der Frak-
tion der FDP);

II. Titel 896 03:
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für die Bi-
laterale Technische Zusammenarbeit um 50 Mio. Euro
(einstimmige Annahme bei Enthaltung der Fraktion
der FDP);

III. Titel 896 04:
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zur Förde-
rung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen um
4 Mio. Euro (mit den Stimmen der Fraktionen der
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP);

IV. Ausweisung eines Baransatzes in Höhe von 33 Mio.
Euro für die Entwicklungszusammenarbeit mit Afgha-
nistan – Kundus – (einstimmige Annahme).

Darüber hinaus beschloss der Ausschuss zur integrierten
Verbundfinanzierung einstimmig sowie zum Europäischen
Entwicklungsfonds einstimmig bei Enthaltung der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP die nachfolgend wiedergegebe-
nen Entschließungen.
I. Integrierte Verbundfinanzierung

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung betrachtet die Verbundfinanzierung als
wichtiges Instrument der Entwicklungszusammenarbeit.
Er fordert die Bundesregierung auf, dieses Instrument
aktiv fortzuentwickeln und es möglichst bald auch in der
Variante der Integrierten Verbundfinanzierung einzuset-
zen. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, da-
bei folgendes zu gewährleisten:
– Das Instrument soll flexibel in allen entwicklungs-

politisch geeigneten Kooperationsländern und Vor-
haben eingesetzt werden können.

– Die Kondition des Instruments, insbesondere die
Deckungsentgelte, sollen aus Sicht des Partners im
Kooperationsland attraktiv sein und den Besonder-
heiten des einzelnen Vorhabens gerecht werden.

– Das Risiko der Deckung soll – ebenso wie in allen
Deckungsinstrumenten nach § 3 des Haushaltsgeset-
zes – vom Gesamthaushalt getragen werden. Es soll
insbesondere den Einzelplan 23 nicht belasten.

II. Europäischer Entwicklungsfonds
Kapitel 2302 Titel 896 02 – Beitrag zu den „Europäi-
schen Entwicklungsfonds“ der Europäischen Union
(Abkommen von Lomé und Cotonou):
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung betrachtet die Entwicklungszusammen-
arbeit der Europäischen Union mit ihren Partnern in
Afrika, Karibik und Pazifik (AKP) als wichtigen Beitrag,
um gemeinsam mit ihnen Entwicklungsziele zu errei-
chen, die in der Millenniumserklärung der Vereinten
Nationen niedergelegt sind. Er unterstützt die Bemühun-
gen der Bundesregierung, den Europäischen Entwick-
lungsfonds (EEF) in diesem Zusammenhang zu einem
noch wirksameren Finanzierungsinstrument zu machen.
Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, sich da-
bei wie bisher von folgenden Gesichtspunkten leiten zu
lassen:
– Systematisches Monitoring und regelmäßige Evaluie-

rungen sollen einen gezielten armutswirksamen Mit-
teleinsatz gewährleisten.

– Zuständigkeitsunschärfen, Inflexibilitäten und büro-
kratische Hemmnisse im Verfahren sollen weiter ab-
gebaut werden. Dies würde auch dazu beitragen,
dass der Mittelabfluss weiter an Berechenbarkeit,
Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz gewinnt.

– Die Koordinierung und Kohärenz zwischen den ent-
wicklungspolitischen Programmen der Mitgliedstaa-
ten und denen der Europäischen Kommission sind
weiter zu verbessern.

Kapitel Titel Seite Zweck-bestimmung BisherigerAnsatz
(in T Euro)

Antrag
(in T Euro)

NeuerAnsatz
(in T Euro)

3005 698 29(neu) 55 Deutsche Stif-tung Friedens-forschung
+ 1 000 1 000

Kapitel Titel Seite Zweckbestim-mung BisherigerAnsatz
(in T Euro)

Antrag
(in T Euro)

Neuer An-satz
(in T Euro)

3006 683 12 66 Mikrosystem-technik 50 000 + 3 000 53 000

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/1923

19. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf der
Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans 2004 in seiner 25. Sitzung am Mittwoch, dem
22. Oktober 2003, beraten und hat dem Haushaltsansatz
2004 – Einzelplan 09 – mit der Maßgabe der nachfolgend
wiedergegebenen Änderungen zugestimmt.
I. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN
Der Einzelplan 09 Kapitel 0902 Titelgruppe 16 Titel
686 12 – 650
– Förderung der Leistungssteigerung im Tourismus-
gewerbe –
wird um 100 000 Euro auf 1900 TEuro angehoben.
Von diesen 1900 TEuro werden 200 000 Euro verzeich-
net unter:
4. Steigerung der Effizienz von nachhaltigen touristi-

schen Angeboten.
Begründung
Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und
die ökonomische Entwicklung sollen und dürfen keine
sich ausschließenden Prozesse sein – egal in welchem
Wirtschaftsbereich.
Nachhaltige touristische Angebote zeichnen sich sowohl
durch einen besonders intensiven Erlebnis- und Erho-
lungswert der Reisen aus, als auch durch Umweltver-
träglichkeit und soziale Verantwortung.
Für die Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in
der Tourismuswirtschaft kommt der basisorientierten
Öffentlichkeitsarbeit und der entsprechenden Qualifizie-
rung der Anbieter eine besonders hohe Bedeutung zu.
Dies gilt gleichermaßen für die „kleinen Spezialisten“
als auch für den konventionellen Massentourismus.
Entscheidendes überregionales Instrument für die Ver-
besserung der Effizienz nachhaltiger touristischer An-
gebote in Deutschland ist eine Plattform, auf der sich
Anbieter, Nachfrager, Theoretiker und Politikverant-
wortliche, Nichtregierungsorganisationen und Medien-
vertreter informieren, austauschen und den nachhaltigen
Tourismus weiterentwickeln.
Ein profiliertes Beispiel hierfür ist der „Reisepavillon –
Marktplatz für anderes Reisen“. Er hat sich in den Jah-
ren seiner Existenz seit 1991 allmählich zum wichtigsten
Forum für die Anbieter entwickelt, die sich an Kriterien
des Nachhaltigen Tourismus orientieren. Die Markt-
Konsolidierung der kleinen und mittleren Reiseveran-
stalter, die sich dem nachhaltigen Tourismus verpflichtet
fühlen, und somit die Absicherung von Arbeitsplätzen
auf die besondere Kombination von Messeplatz und an-
spruchsvollem Begleitprogramm zurückzuführen, wie sie
der Reisepavillon seit Jahren gewährleistet. Immer mehr
Destinations- und Großschutzgebietsvertreter integrie-
ren sich in den nachhaltigen Tourismus. Potenzielle Rei-
sende informieren sich über nachhaltige Angebote und
erhöhen die Nachfrage.

Mit dem Dachverband zur Förderung des Nachhalti-
gen Tourismus „forum anders reisen“ gibt es einen
engagierten Zusammenschluss kleiner und mittelstän-
discher Reiseveranstalter, die bei ihren Produkten
großen Wert auf die Entwicklung eines sanften, auf
Nachhaltigkeit aufgebauten Tourismus legen. Mit ih-
rem Kriterienkatalog für einen nachhaltigen Tourismus
hat das Forum für seine Mitglieder das Leitbild eines
umwelt- und sozialverantwortlichen Tourismus präzi-
siert und für die Unternehmensebene handhabbar ge-
macht.
Mit der Dachmarke „Viabono – Reisen natürlich ge-
nießen“ existiert ein Marketinginstrument, das Ver-
brauchern Hilfestellung bei der Suche nach umweltori-
entierten Tourismusangeboten in Deutschland bietet.
Die Viabono-Kriterien für Hotels und Gaststätten,
Campingplätze, Naturparks und Kommunen bauen auf
den Erfahrungen der Umwelt- und Verbraucherver-
bände ebenso auf wie auf denen der kommunalen Spit-
zen- und touristischen Wirtschaftsverbände. Ziel ist es,
die Nachfrage nach umweltverträglichen touristischen
Angeboten zu steigern.
Mit Hilfe der Dachmarke „Viabono“ könnten attrakti-
vere, umwelt- und sozialverträgliche Tourismusange-
bote den Anteil des Inlandtourismus der Deutschen
steigern. Vielversprechende Angebote können – als ein
bedeutender Beitrag zur Entwicklung eines nachhalti-
gen Qualitätstourismus in Deutschland – bei Fahrrad-,
Wander- und Wassersporttourismus entwickelt werden.
Die eingestellten Gelder dienen zur Unterstützung von
Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen sowie
zur Qualifizierung von Angebot und Nachfrage im Be-
reich des nachhaltigen Tourismus.
Der Ausschuss für Tourismus hat über die beiden Sätze
des Änderungsantrags getrennt abgestimmt:
Der Erhöhung des Haushaltsansatzes um 1 900 TEuro
haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der CDU/
CSU-Fraktion zugestimmt.
Der Zweckbindung von 200 000 Euro für bestimmte
nachhaltige touristische Angebote haben die Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU zuge-
stimmt. Die Fraktion der FDP hat die Zweckbindung
abgelehnt.

II. Der Ausschuss für Tourismus stimmt dem Haushalts-
gesetz 2004
Kapitel 09 02 Titelgruppe 16 Titel 686 13 – 650
– Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus
e. V., Frankfurt (Main) –
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, FDP und eines Teils der CDU/CSU-
Fraktion, bei Stimmenthaltung der übrigen Mitglieder
der CDU/CSU-Fraktion zu.

III. Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, noch einmal
darüber nachzudenken und bemüht zu sein, dass ein
weiterer Haushaltsansatz für die Gemeinschaftsauf-

Drucksache 15/1923 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk-
tur“ in den Haushaltseinzelplan 09 aufgenommen
wird.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktion der
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

21. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 21. Sit-
zung am Mittwoch, dem 22. Oktober 2003, den Entwurf ei-
nes Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz 2004)
– Einzelplan 04 – gutachtlich beraten und dazu den nachfol-
gend wiedergegebenen Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.
Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Einzelplan 04 Kapitel 0405
Titel 894 15 Programm „Kultur in den neuen

Länden“
Bisheriger Ansatz: 0 (Titel soll entfallen)
Ansatz neu: 20 000 TEuro
Begründung
Der Ausschuss für Kultur und Medien setzt sich dafür ein,
dass das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ mit
20 000 TEuro auch im Haushaltsjahr 2004 weitergeführt
wird. Die Kultureinrichtungen in den neuen Bundesländern
können einen plötzlichen Stopp der Förderungen durch den
Bund noch nicht aus eigener Kraft abfangen. Die Folge
wären Schließungen von Kultureinrichtungen in großem
Umfang ebenso wie das abrupte Beenden unzähliger Pro-
jekte. Damit einher ginge der zusätzliche Verlust von mehre-
ren Tausend Arbeitsplätzen.
Ferner hat der Ausschuss für Kultur und Medien in gleicher
Sitzung am 22. Oktober 2003 den Haushaltsentwurf 2004
– Einzelplan 05 – gutachtlich beraten und dazu den nachfol-
gend wiedergegebenen Antrag mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU angenommen.
AntragderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN
Deutsche Kulturzentren in Mittel- und Osteuropa fördern.
Aufbau von zehn neuen Kulturzentren.
Einzelplan 05, Kapitel 0504, Titel 687 17
Der Ausschuss für Kultur und Medien bittet den Haushalts-
ausschuss des Deutschen Bundestages sich dafür einzuset-
zen, in das Kapitel 0504, Titel 687 17 des Einzelplans 05
Programmmittel in Höhe von 300 000 Euro für den Aufbau
von zehn Deutschen Kulturzentren in Mittel- und Osteuropa
einzustellen.
Begründung
Im Rahmen einer „public private partnership“ mit der
Robert Bosch-Stiftung baut das Auswärtige Amt gegenwär-
tig Deutsche Kulturzentren in Mittel- und Osteuropa auf.
Die Räumlichkeiten werden von lokalen Kulturgesellschaf-
ten, die Kulturmanager von der Robert Bosch-Stiftung ge-
stellt. Das Auswärtige Amt und die Stiftung wollen diese

Partnerschaft ausbauen, wobei das Auswärtige Amt Zuwen-
dungen für die Programmarbeit übernimmt. Für jedes Kul-
turzentrum ist ein Betrag von 30 000 Euro ausreichend, um
eine angemessene Kulturarbeit leisten zu können. Im Rah-
men des angestrebten kulturpolitischen Präsenzausbaus in
Mittel- und Osteuropa bilden die Deutschen Kulturzentren
eine innovative, kostengünstige und deshalb effektive Er-
gänzung an Orten, wo Goethe-Institute nicht getragen oder
eröffnet werden können.

C. Besonderer Teil
1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 – Haushalts-
gesetz 2004 – in der Fassung der vorliegenden Beschluss-
empfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 13. November 2003 mit der Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP und bei Nichtbeteiligung
der Fraktion der CDU/CSU an der Abstimmung zuge-
stimmt.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses steigen die Ausgaben des Bundeshaushalts 2004 gegen-
über dem Ist des Jahres 2003 um 1,2 vom Hundert auf 257,3
Mrd. Euro. Im Regierungsentwurf 2004 war ein Ansatz von
251,2 Mrd. Euro vorgesehen, der damit um 6,1 Mrd. Euro
aufgestockt wurde.
Die Nettokreditaufnahme beträgt 29,3 Mrd. Euro und sinkt
damit gegenüber dem von der Bundesregierung veran-
schlagten Betrag in Höhe von 30,84 Mrd. Euro um 1,540
Mrd. Euro. Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Be-
richt verwiesen.

2. Beratungen des Haushaltsausschusses
2.1 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung
Die CDU/CSU-Fraktion betonte zu Beginn der Beratungen
des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsge-
setz 2004), sie halte den vorgelegten Gesetzentwurf für
nicht beratungsreif. Daher beantragte sie, die Beratungen
zum Bundeshaushalt 2004 auszusetzen, bis das Vermitt-
lungsverfahren zu den haushaltsrelevanten Gesetzgebungs-
vorhaben abgeschlossen sei, die Regierungskoalition den
Haushaltsentwurf entsprechend überarbeitet und bei den
großen Schätzansätzen (Steuern, Arbeitsmarkt) realistische
Zahlen vorgelegt habe. Da dieser Antrag mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde, betei-
ligte sich die CDU/CSU-Fraktion weder an den Einzelplan-
beratungen noch an den Beratungen der Bereinigungssit-
zung. Nach Abschluß der Bereinigungssitzung hob die
CDU/CSU-Fraktion erneut hervor, dass auch nach Ab-
schluss der Beratungen im Haushaltsausschuss der Haus-
haltsentwurf 2004 nicht beschlossen werden könne, solange
nicht gravierende Mängel beseitigt seien. Der Entwurf sei
nach wie vor verfassungswidrig, er verstoße gegen die
Maastrichter Defizitgrenze und berge Risiken von bis zu 20
Mrd. Euro. Die CDU/CSU-Fraktion beteiligte sich nicht an
der Schlussabstimmung zum Haushalt 2004.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/1923

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bedauerten, dass die CDU/CSU-Fraktion sich an den Haus-
haltsberatungen nicht beteilige, da sie damit ihrer Mitver-
antwortung hinsichtlich des parlamentarischen Budget-
rechts nicht gerecht werde. Der Haushaltsentwurf sei Teil
eines Modernisierungsprogramms zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung. Er bilde den Dreiklang von
Strukturreformen, einer aktuellen Haushaltskonsolidierung
im Umfang von 14 Mrd. Euro sowie der Nachfragestärkung
durch die vorgesehene Steuerentlastung zum 1. Januar 2004
von über 22 Mrd. Euro und durch Investitionsimpulse ab.
Es sei politisches Ziel der Koalitionsfraktionen, dieses Kon-
zept parlamentarisch durchzuberaten, die Unterschiede zu
den Auffassungen der Opposition dabei deutlich herauszu-
arbeiten und es den Bürgern danach zur Bewertung zu prä-
sentieren. Bei der Ablehnung der von der CDU/CSU-Frak-
tion beantragten Aussetzung der Haushaltsberatungen
verwiesen die Koalitionsfraktionen auch darauf, dass in kei-
nem Bundesland wegen der noch im Gesetzgebungsverfah-
ren befindlichen Reformen die Haushaltsberatungen ausge-
setzt worden seien. Auch eine etwaige notwendige
Anpassung von Schätzansätzen während der Beratungen sei
kein triftiger Grund für eine Aussetzung. Nach Vorlage der
November-Steuerschätzung würden die Schätzansätze wie
üblich entsprechend angepasst. Die Koalitionsfraktionen
betonten, der Haushaltsentwurf 2004 sei verfassungsfest.
Der Basishaushalt – das heißt ohne das Vorziehen der Steu-
erentlastungsstufe 2005 – halte die Verschuldensgrundregel
von Artikel 115 Abs. 1 GG ein. Unter Einbeziehung des
Vorziehens der Entlastungsstufe 2005 liege die Neuver-
schuldung zwar über dem Investitionsvolumen, diese Über-
schreitung stehe aber im Einklang mit der Verfassung, denn
nach Artikel 115 Abs. 1 GG sei ein Überschreiten zur Ab-
wehr einer drohenden Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts zulässig. Genau diesem Ziel diene das Vor-
ziehen der Steuerentlastungsstufe.
Die FDP-Fraktion hob hervor, dass sie angesichts einer die
Investitionsausgaben weit übersteigenden Nettokreditauf-
nahme den Haushalt 2004 für im Grundsatz verfassungs-
widrig hält. Zudem seien aufgrund der anstehenden Bera-
tungen im Vermittlungsausschuss noch wesentliche
haushaltswirksame Veränderungen in Milliardenhöhe zu er-
warten, so dass die Einwände der CDU/CSU-Fraktion hin-
sichtlich der Haushaltsberatungen und der Beschlussfähig-
keit des Haushaltes 2004 geteilt werden können. Für die
Fraktion der FDP sei es jedoch wesentlich, den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufzuzeigen, dass
der Haushalt 2004 ein erhebliches Einsparpotenzial habe.
Mit saldierten Einsparvorschlägen in einer Höhe von 2,2
Mrd. Euro habe sie ernsthaft Sparanstrengungen dokumen-
tiert und dabei gleichzeitig eine qualitative Konsolidierung
vorgenommen. Ebenso sehe sie durch ihre aktive Beteili-
gung an den Haushaltsberatungen die Möglichkeit gegeben,
mit Einsparvorschlägen die exorbitante Verschuldung, wenn
auch nur ansatzweise, einzudämmen.
Soweit im Folgenden von „einvernehmlich“ oder „interfrak-
tionell“ die Rede ist, bedeutet dies durch die Nichtbeteili-
gung der CDU/CSU-Fraktion jeweils Einvernehmen zwi-
schen den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP.

Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundes-
präsidialamt)

Der Regierungsentwurf sah für den Etat des Bundespräsi-
denten Ausgaben in Höhe von rd. 22,962 Mio. Euro vor; im
Vorjahr waren es rd. 20,466 Mio. Euro. In seinen Beratun-
gen schloss sich der Haushaltsausschuss den einvernehm-
lichen Berichterstattervorschlägen an und erhöhte den Aus-
gabeansatz um 77 TEuro auf insgesamt 23,039 Mio. Euro.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für den Deut-
schen Bundestag Ausgaben von rd. 548,929 Mio. Euro ver-
anschlagt worden; im Vorjahr waren es rd. 540,734 Mio.
Euro gewesen. Der Haushaltsausschuss hat den Plafond im
Laufe der Beratungen im Saldo um 23 TEuro auf insgesamt
548,906 Mio. Euro abgesenkt. Zur Beratung dieses Einzel-
plans lagen dem Haushaltsausschuss ausschließlich einver-
nehmliche Berichterstattervorschläge vor, die in diesem Fall
unter Beteiligung auch der Fraktion der CDU/CSU zustande
kamen. Die Fraktion der CDU/CSU verzichtete bei diesem
Einzelplan ausdrücklich auf ihren noch im Berichterstatter-
vorschlag formulierten Antrag, alle Titel des Einzelplans
offen zu stellen. Der Einzelplan wurde von allen im Haus-
haltsausschuss vertretenen Fraktionen einvernehmlich ange-
nommen.
Einzelplan 03 (Bundesrat)
Der Regierungsentwurf sah für den Haushalt des Bundesra-
tes bei den Ausgaben einen Betrag von rd. 17,796 Mio.
Euro vor, was einer Erhöhung gegenüber dem Ausgabensoll
des Vorjahres um 739 TEuro entspricht. Der Haushaltsaus-
schuss erhöhte das Ausgabevolumen dieses Einzelplans im
Saldo um 457 TEuro auf insgesamt 18,253 Mio. Euro.
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers

und des Bundeskanzleramtes)
Der Regierungsentwurf bezifferte das Ausgabevolumen die-
ses Einzelplans auf rd. 1,488 Mrd. Euro nach rd. 1,483 Mrd.
Euro im Vorjahr. In seinen Beratungen stockte der Haus-
haltsausschuss die Ausgaben im Saldo um einen Betrag in
Höhe von 2,228 Mio. Euro auf einen Gesamtbetrag von
1,490 Mrd. Euro auf.
Die Fraktion der FDP hat zur Beratung dieses Einzelplans
zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen 10 Ände-
rungsanträge in die Einzelplanberatung eingebracht. Die
Anträge der FDP-Fraktion wiesen auf die Finanznot und die
ihrer Meinung nach exorbitante Verschuldung hin und wa-
ren überwiegend auf eine Herabsetzung der Ansätze ausge-
richtet, mit dem Ziel, zusätzliche Schulden abzuwenden.
Die drei von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Ände-
rungsanträge waren ausschließlich titelbezogen begründet.
Im Übrigen wurden einige redaktionelle Änderungen vorge-
nommen.
Im Kapitel des Presse- und Informationsamtes der Bundes-
regierung beschloss der Haushaltsausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen einvernehmlich, den Titel für Informa-
tionstagungen um 100 TEuro abzusenken. Der weiterge-
hende Antrag der FDP-Fraktion, den Ansatz um 200 TEuro
abzusenken, fand keine Mehrheit. Die Absenkungsanträge
der Fraktion der FDP unter anderem bei den Baransätzen

Drucksache 15/1923 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

des Geschäftsbedarfs und der Kommunikation, bei Dienst-
reisen, der Öffentlichkeitsarbeit und bei Forschung und Un-
tersuchungen wurden ohne Ausnahme mit den Stimmen der
Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP zurückgewiesen. Bei den informationspolitischen Ein-
richtungen beschloss der Haushaltsausschuss mit Koaliti-
onsmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, den
Baransatz bei der Deutschen Atlantischen Gesellschaft e. V.
(DAG) um 30 TEuro auf 239 TEuro zu erhöhen.
Im Kapitel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) wurde auf Antrag und mit der Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei den kulturellen Einrichtungen und
Aufgaben im Inland die Stiftung Deutsche Kinemathek
(SDK) in die institutionelle Förderung aufgenommen. Bis
zur Übernahme aller Finanzierungsanteile durch die BKM
war für die SDK eine Projektförderung vorgesehen. Ferner
wurde für die Baumaßnahme „Topographie des Terrors“ die
ursprünglich im Haushaltsjahr 2003 ausgebrachte Verpflich-
tungsermächtigung mit den Fälligkeiten für die Jahre 2005
bis 2007 nachveranschlagt, da die in 2003 eingestellte Ver-
pflichtungsermächtigung wegen des beantragten Insolvenz-
verfahrens des jetzigen Unternehmers nicht in Anspruch ge-
nommen werden kann.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan insge-
samt Ausgaben in Höhe von rd. 2,183 Mrd. Euro nach rd.
2,229 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Während seiner Beratun-
gen senkte der Haushaltsausschuss die Mittelansätze im
Saldo um 9,818 Mio. Euro auf Gesamtausgaben von 2,173
Mrd. Euro ab.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so-
wie die Fraktion der FDP hatten zur Beratung dieses Einzel-
plans zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen 15
weitere Änderungsanträge in die Einzelplanberatung einge-
bracht. Die Anträge der FDP-Fraktion waren überwiegend
auf eine Herabsetzung der Ansätze ausgerichtet, mit dem
Ziel, zusätzliche Schulden abzuwenden. Die Änderungsan-
träge der Koalitionsfraktionen zielten größtenteils auf struk-
turelle Umschichtungen ab. Zur Erhöhung der Flexibilität
bei der Bewirtschaftung wurden die in die Flexibilisierung
einbezogenen Titel erweitert und zahlreiche Haushaltsver-
merke zusätzlich aufgenommen.
Kürzungsvorschläge der FDP-Fraktion im Bereich Ge-
schäftsbedarf und Kommunikation sowie Öffentlichkeitsar-
beit im Kapitel des Auswärtigen Amts fanden ebenso wenig
eine Mehrheit im Ausschuss wie der Antrag zum Kapitel
der Allgemeinen Bewilligungen, den Beitrag an die Verein-
ten Nationen um 15 Mio. Euro auf 353,555 Mio. Euro zu-
rückzuführen. Die Anträge wurden mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion
abgelehnt. In seiner Bereinigungssitzung stockte der Haus-
haltsausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP den Beitrag an die Vereinten Nationen
unter Hinweis auf die gestiegenen Kosten der laufenden
Einsätze auf 366,160 Mio. Euro auf. Die Ausgaben für Öf-
fentlichkeitsarbeit wurden im Kapitel der Allgemeinen Be-

willigungen einvernehmlich um 400 TEuro auf 20,310 Mio.
Euro abgesenkt.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion auf Reduzierung
des Ansatzes für Beiträge an Organisationen und Einrich-
tungen im internationalen Bereich um 8 000 TEuro auf
140 312 TEuro fand keine Mehrheit. Auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen wurde dieser Haushaltsansatz jedoch mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP um 1 Mio. Euro sowie einer wei-
teren wechselkursabhängigen Absenkung letztlich auf
144,713 Mio. Euro zurückgeführt. Aus diesem Ansatz sind
künftig auch Beiträge an ein neu gegründetes „Antarktis-
sekretariat“ möglich.
Mit Unterstützung der Fraktion der FDP beschloss der Haus-
haltsausschuss auf Vorschlag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN, denAnsatz zur Unterstützung
von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisen-
prävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung um
897 TEuro auf 13,897 Mio. Euro zu erhöhen. Gleichzeitig
wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis bei den Erläu-
terungen im Bereich der Projektförderung als zweiter Punkt
der Aufbau von zehn neuenKulturzentren inMittel- und Ost-
europamit einemMittelansatzvon300TEuro aufgenommen.
In den Einzelplanberatungen wurde einvernehmlich der
deutsche Beitrag zur Beseitigung und Sicherung ehemals
sowjetischer Massenvernichtungswaffen und -materialien
um 1,272Mio. Euro auf 64,728Mio. Euro zurückgeführt und
die eingesparten Mittel anderen Zweckbestimmungen zuge-
wiesen. In der Bereinigungssitzung wurde dieser Ansatz ein-
vernehmlich um weitere 300 TEuro auf 64,428 Mio. Euro
zurückgeführt.
Die Änderungsanträge der FDP-Fraktion, im Kapitel der
Vertretungen des Bundes im Ausland den Ansatz für Mieten
und Pachten um 4,0 Mio. Euro sowie den Ansatz zum Er-
werb von Liegenschaften im Ausland um 2,0 Mio. Euro zu
kürzen, fanden keine Zustimmung im Ausschuss.
Im Kapitel der Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
beschloss der Haushaltsausschuss bei der Titelgruppe der
Allgemeinen Auslandskulturarbeit (Projektförderung) mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Frak-
tion den Ansatz für internationale Aktivitäten gesellschaft-
licher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtun-
gen im Inland und Ausland um 325 TEuro zu erhöhen und
diese Mittel zusätzlich der Förderung von Sportbeziehungen
zufließen zu lassen. In der Bereinigungssitzung wurde mit
Koalitionsmehrheit beim gleichen Titel das Aspen Institute
Berlin mit einem Ansatz von 100 TEuro aufgenommen. Die
FDP-Fraktion stimmte diesem Vorhaben nicht zu. Ferner
wurde in der Bereinigungssitzung der Ansatz der Program-
marbeit im Bereich Film, Fernsehen und neue Medien um
den Punkt Deutsche Welle, Afghanistan mit einem Ansatz
in Höhe von 600 TEuro mit dem gleichen Stimmenverhält-
nis erweitert.
Durch eine Umschichtung innerhalb des Einzelplans wur-
den beim Deutschen Archäologischen Institut für Forschung
und Untersuchungen einvernehmlich zusätzlich 850 TEuro
bereitgestellt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/1923

Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
einen Plafond in Höhe von rd. 4,092 Mrd. Euro vor und lag
damit um rd. 78,58 Mio. Euro über dem Ansatz des Vorjah-
res. Im Rahmen der Einzelplanberatung führte der Haus-
haltsausschuss die Ausgabeansätze im Saldo um 34,595
Mio. Euro auf 4,057 Mio. Euro zurück.
Auch bei diesem Einzelplan legte die FDP-Fraktion zahlrei-
che Einsparanträge unter Hinweis auf die Finanznot und die
hohe Verschuldung vor.
Dem Vorschlag der Berichterstatter folgend, wurden die
Kosten für den Aufbau eines bundesweiten digitalen
Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisa-
tionen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Kapitel Allge-
meine Bewilligungen mit einem Baransatz in Höhe von 5
Mio. Euro zentral für den Bund veranschlagt. Die Kostenan-
teile der Länder sind dabei nicht berücksichtigt. Der Vor-
schlag der FDP-Fraktion, den Mittelansatz für die eGovern-
ment-Initiative „BundOnline 2005“ auf Null zu setzen,
wurde unter Hinweis darauf, dass es sich hierbei um eines
der erfolgreichsten Projekte der Bundesregierung handele,
das darüber hinaus im internationalen Ranking einen der
vordersten Plätze einnehme, mit der Koalitionsmehrheit ge-
gen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt.
Die Diskussion um den 20. Katholischen Weltjugendtag
2005 in Köln und dessen Finanzierung nahm bei den Bera-
tungen des Zuschusses zur Durchführung von Kirchentagen
weiten Raum ein. Trotz des grundsätzlichen Einvernehmens
hinsichtlich der Bedeutung der Veranstaltung und der Ver-
pflichtung des Bundes, sich finanziell daran zu beteiligen,
wurde der Regierungsansatz vorerst unverändert gelassen.
In der Bereinigungssitzung wurde einvernehmlich eine Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Mio. Euro ausge-
bracht und die Zweckbestimmung des Titels ergänzt.
Für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zu-
gunsten der russischen Präsidial- und Ministerialverwaltung
bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung wurde
auf Vorschlag der Berichterstatter einvernehmlich ein neuer
Titel mit einem Baransatz von 150 TEuro ausgebracht. Auf-
grund eines interfraktionellen Antrages wurde ein neuer
Titel mit einem Baransatz von 200 TEuro ausgebracht für
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungs-
arbeit.
Bei der Titelgruppe der Sportförderung wurde auf Vorschlag
der Berichterstatter die Projektförderung für Sporteinrich-
tungen im Beitrittsgebiet insbesondere im Hinblick auf die
Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2004 (Athen) und
2006 (Turin) um 700 TEuro aufgestockt. Die Ausbringung
eines neuen Titels für die Beteiligung des Bundes an den
Olympiabewerbungs-Sofortmaßnahmen in Leipzig wurde
ausdrücklich bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. In
der Bereinigungssitzung wurden mit Koalitionsmehrheit ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP für diesen Zweck
3 Mio. Euro veranschlagt. Mit den gleichen Mehrheiten
wurde darüber hinaus festgelegt, dass bei den Zuwendungen
für die Errichtung von Sportstätten für den Breitensport in
den neuen Ländern und im ehemaligen Ostteil Berlins (Son-

derförderprogramm „Goldener Plan Ost“) 5 Mio. Euro ver-
anschlagt werden. Die Gegenfinanzierung dieser beiden
zusätzlich beschlossenen Maßnahmen wurde über die Erhö-
hung der Globalen Minderausgabe um 8 Mio. Euro erreicht.
Im Kapitel des Statistischen Bundesamtes wurde die Ver-
pflichtungsermächtigung zur Sanierung des Dienstgebäudes
um 22,52 Mio. Euro auf insgesamt 42,520 Mio. Euro erhöht.
Im Kapitel des Bundesinstituts für Sportwissenschaften
wurde einvernehmlich auf Vorschlag der Berichterstatter
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700 TEuro
zur Finanzierung des Dopingkontrolllabors ausgebracht.
Im Rahmen des Projektes „Europäische Grenzpolizei“ ist
Deutschland federführend für das Zentrum Landgrenzen zu-
ständig. Einvernehmlich wurden hierfür im Kapitel des
Bundesgrenzschutzes zwei neue Titel mit entsprechenden
Deckungsvermerken, allerdings ohne Baransatz, ausge-
bracht.
Im Kapitel des Zivilschutzes wurden, dem Berichterstatter-
vorschlag folgend, die Haushaltsmittel für die Ausbildung
der Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen um 1,432 Mio.
Euro auf 3,988 Mio. Euro zurückgeführt.
Im Kapitel des Bundesamtes für die Anerkennung ausländi-
scher Flüchtlinge wurde einvernehmlich eine Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 4,110 Mio. Euro zur Vor-
bereitung und künftigen Umsetzung eines neuen
Unterbringungskonzeptes des Bundesamtes aufgrund rück-
läufiger Asylbewerberzahlen ausgebracht. Bei den Ge-
richtskosten und den Sachverständigenkosten wurde der
Mittelansatz im gleichen Kapitel um 400 TEuro bzw. 1 000
TEuro abgesenkt. Die Mittel für die Förderung der Integra-
tion von Ausländern und Aussiedlern wurden einvernehm-
lich um 1,3 Mio. Euro auf 102,818 Mio. Euro erhöht. Mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP wurde bei der Förderung der
sonstigen Integration von Ausländern sowohl der Baransatz
um 4,401 Mio. Euro auf 21,141 Mio. Euro aufgestockt als
auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,929
Mio. Euro ausgebracht. Der Haushaltsausschuss beschloss
darüber hinaus, den Ansatz für die Rückführung von Deut-
schen um 700 TEuro auf 6 600 TEuro und den Ansatz der
Kosten der Erstaufnahme von Spätaussiedlern um 800
TEuro auf 8 040 TEuro zu reduzieren.

Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zu-
nächst Gesamtausgaben in Höhe von rd. 344,268 Mio. Euro
nach einem Ausgabeansatz von rd. 345,345 Mio. Euro im
Vorjahr vorgesehen. Der Haushaltsausschuss folgte in sei-
nen Beratungen den einvernehmlichen Berichterstattervor-
schlägen und reduzierte im Saldo die Ausgaben um 4,152
Mio. Euro auf insgesamt 340,116 Mio. Euro.
Auf Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurden beim Deutschen Institut für Menschen-
rechte bei gleich bleibendemMittelansatz zusätzliche Stellen
genehmigt. Im Übrigen wurden Veränderungen gegenüber
dem Regierungsansatz lediglich bei bestehenden gesetz-
lichen und vertraglichen Verpflichtungen vorgenommen.

Drucksache 15/1923 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Finanzen)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan insge-
samt Ausgaben in Höhe von rd. 3,338 Mrd. Euro gegenüber
rd. 3,286 Mrd. Euro im letzten Jahr vor. Der Haushaltsaus-
schuss hat das Ausgabevolumen im Laufe seiner Beratun-
gen im Saldo um 182,884 Mio. Euro erweitert. Die Gesamt-
ausgaben betragen damit 3,520 Mrd. Euro. Zur Beratung
dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsausschuss aus-
schließlich einvernehmliche Berichterstattervorschläge vor.
Die Koalitionsfraktionen verzichteten auf die Vorlage von
zusätzlichen Änderungsanträgen. Die FDP-Fraktion legte
insgesamt 14 Änderungsanträge zu nahezu allen Kapiteln
des Einzelplans vor. Diese hatten zum Ziel, die Haushalts-
ansätze abzusenken und zusätzliche Schulden abzuwenden;
gleichwohl fanden sie im Ausschuss keine Mehrheit.

Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Arbeit)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rd. 25,003
Mrd. Euro nach rd. 18,508 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Auf-
grund der Umstrukturierung dieses Geschäftsbereichs
stockte der Haushaltsausschuss die Ausgabeansätze im
Laufe der Beratungen im Saldo um rd. 7,947 Mrd. Euro auf
32,951 Mrd. Euro auf.
Zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen legten die
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Einzelplanberatung rund ein Dutzend Änderungsanträge
vor, mit denen insbesondere im Kapitel der Leistungen nach
dem SGB III und gleichartige Leistungen eine umfassende
Umgestaltung vorgenommen wurde. In diesem Zusammen-
hang wurden mehrere neue Titel mit zahlreichen neuen
Haushaltsvermerken ausgebracht. Die knapp vierzig Ände-
rungsanträge der FDP-Fraktion waren überwiegend auf eine
Absenkung der Ansätze ausgerichtet, mit dem Ziel, zusätz-
liche Schulden abzuwenden. Sie fanden im Ausschuss keine
Mehrheit.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde der Bar-
ansatz bei der Kommunikativen Begleitung und Evaluation
wirtschafts- und marktpolitischer Vorhaben einvernehmlich
um 1 000 TEuro abgesenkt und die Erläuterungen aufgrund
einer neuen Schwerpunktsetzung modifiziert. Der Antrag
der FDP-Fraktion, den Baransatz auf Null zu setzen, da es
sich hierbei um Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit han-
dele, wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Um bei der
Projektabwicklung die notwendigen Flexibilisierungsspiel-
räume zu erhalten, wurden auf Vorschlag der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Initiative
„Neue Qualität der Arbeit“ zwei Haushaltsvermerke ausge-
bracht. Die FDP-Fraktion lehnte diesen Vorschlag ab. Auf-
grund aktualisierter Zahlen wurde der Ansatz für die Bei-
träge an internationale Organisationen einvernehmlich um
2,758 Mio. Euro auf 23,564 Mio. Euro abgesenkt. Der An-
trag der FDP-Fraktion, den Ansatz um 4 Mio. Euro auf
22,322 Mio. Euro herabzusetzen, wurde mehrheitlich abge-
lehnt.
Die gesamte Titelgruppe der Maßnahmen zugunsten des
Steinkohlenbergbaus sowie der sozialen Hilfsmaßnahmen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kohle- und

Stahlindustrie wurde bis zur Bereinigungssitzung zurückge-
stellt. In der Bereinigungssitzung wurden Zuschüsse für den
Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz
an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen
infolge von Kapazitätsanpassungen mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP von 2,101 Mrd. Euro be-
schlossen. Ferner wurde eine Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 6,079 Mrd. Euro vereinbart; die Verpflich-
tungsermächtigung wurde qualifiziert gesperrt.
In der Titelgruppe der Energieforschung wurde mit Koali-
tionsmehrheit bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion der
Ansatz für die Forschung und Entwicklung zur rationellen
Energieumwandlung und -verwendung um 2 Mio. Euro auf
22,429 Mio. Euro aufgestockt; diese zusätzlichen 2 Mio.
Euro wurden im Rahmen der Erläuterungen dem Bereich
der nichtnuklearen Energieforschung, insbesondere im Be-
reich der Brennstoffzellen, zugeschlagen. Die von der FDP-
Fraktion innerhalb dieser Titelgruppe vorgelegten Kür-
zungsvorschläge fanden keine Berücksichtigung.
In der Titelgruppe der Maßnahmen zur Förderung der ratio-
nellen und sparsamen Energieverwendung wurden der ent-
sprechende Baransatz um 3 Mio. Euro auf 18 Mio. Euro er-
höht und die entsprechenden Erläuterungen umfangreich
erweitert. Zweck dieser Maßnahme war es, eine Neuge-
wichtung der Instrumentarien bei den Maßnahmen zur Un-
terstützung des Exports von Technologien für erneuerbare
Energien zu erzielen.
In der Titelgruppe Forschung, Entwicklung und Innovation
im Mittelstandsbereich wurde auf Antrag der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion ein neuer
Titel zur Verbesserung der Materialeffizienz mit einem An-
satz in Höhe von 1 Mio. Euro ausgebracht. Der Haushalts-
ausschuss beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion, den Baransatz für die Förderung der beruf-
lichen Aufstiegsfortbildung aufgrund neuer Bedarfsberech-
nungen um 3,1 Mio. Euro auf 48,588 Mio. Euro zu erhöhen.
Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Schiffswerften beschloss der Haushaltsausschuss mehrheit-
lich bei den Titeln der Wettbewerbshilfen für deutsche
Schiffswerften und der Innovationsbeihilfen zugunsten der
deutschen Werftindustrie gegenseitige Deckungsvermerke
sowohl für die Baransätze als auch für die Verpflichtungser-
mächtigungen auszubringen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die
Stimmen der FDP-Fraktion wurde bei der Gemeinschafts-
aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
beim Titel der Zuweisungen an die alten Bundesländer die
Erläuterung gestrichen, wonach ab 2004 keine Verpflich-
tungsermächtigungen für Neubewilligungen mehr zugelas-
sen wurden. Im Gegenzug wurde bei den Zuweisungen an
die neuen Bundesländer ein Haushaltsvermerk neu aufge-
nommen, wonach Verpflichtungsermächtigungen bis zur
Höhe von 100 000 TEuro bei dem zuvor genannten Titel in
Anspruch genommen werden können.
In der Titelgruppe zur Förderung des Tourismus wurden
beim Ansatz zur Förderung der Leistungssteigerung im Tou-
rismus durch Haushaltsvermerk die Erläuterungen für ver-
bindlich erklärt und eine weitere Erläuterung „Steigerung
der Effizienz von nachhaltigen touristischen Angeboten“

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/1923

aufgenommen und mit einem Baransatz von 200 TEuro aus-
gestattet. Die in den Erläuterungen vorgesehenen übrigen
Baransätze wurden entsprechend überarbeitet, da der Ge-
samtansatz erhalten blieb.
Im Kapitel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle (BAFA) wurden bei einigen Personaltiteln im Zu-
sammenhang mit der Umsetzung von mehreren Stellen/
Planstellen für die Durchführung des Sicherheitsüberprü-
fungsgesetzes vom BAFA ins Ministerium Anpassungen er-
forderlich. Die Beschlüsse hierzu wurden im Ausschuss ein-
vernehmlich gefasst.
Die Einführung einer Grundsicherung für Arbeitsuchende
zu Lasten des Bundes nach § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB II
machte es erforderlich, das Kapitel für „Leistungen nach
dem SGB III und gleichartige Leistungen“ umzubenennen
in „Leistungen nach dem SGB II und III und gleichartige
Leistungen“. Redaktionelle Änderungen wurden darüber
hinaus durch die Umbenennung der „Bundesanstalt für
Arbeit“ in „Bundesagentur für Arbeit“ notwendig. Infolge
dieser Umstrukturierungen wurden mehrere neue Titel aus-
gebracht und neue Haushaltsvermerke eingestellt bzw. vor-
handene Haushaltsvermerke ergänzt. Die redaktionellen
Änderungen wurden im Haushaltsausschuss einvernehmlich
beschlossen, die inhaltlichen Änderungen wurden mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
FDP-Fraktion angenommen. Die zu diesem Kapitel vorge-
legten Änderungsanträge der FDP-Fraktion fanden ebenso
wenig eine Mehrheit wie die übrigen Anträge der FDP-
Fraktion zu diesem Einzelplan.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft)

Der Regierungsentwurf zu diesem Einzelplan bezifferte
Gesamtausgaben in einer Höhe von rd. 5,209 Mrd. Euro
nach rd. 5,627 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsaus-
schuss erhöhte den Plafond im Saldo um 2,528 Mio. Euro
auf 5,211 Mrd. Euro.
Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung zusätzlich zu den Bericht-
erstattervorschlägen mehr als 15 Änderungsanträge der
FDP-Fraktion vor. Diese hatte die Mehrzahl ihrer Einspar-
anträge mit der Finanznot und einer exorbitanten Verschul-
dung begründet und darauf hingewiesen, dass die vorge-
schlagenen Einsparungen eine notwendige Maßnahme zum
Abwenden zusätzlicher Schulden sei. Die Anträge der FDP-
Fraktion fanden ausnahmslos keine Mehrheit im Ausschuss.
Einvernehmlich wurde von den Berichterstattern im Kapitel
der Allgemeinen Bewilligungen ein Leertitel für Aus-
gleichsmaßnahmen für durch Trockenheit und Hitze ge-
schädigte landwirtschaftliche Betriebe ausgebracht, um bei
Bedarf das im Jahr 2003 begonnene Hilfsprogramm auch in
2004 fortsetzen zu können.
In Anpassung an den tatsächlichen Bedarf beschloss der
Haushaltsausschuss auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP die Zuschüsse zur Verbilligung von
Zinsen für Darlehen zur Förderung eines Bundesprogramms
für tiergerechte Haltungsverfahren von 15 Mio. Euro auf
5 Mio. Euro abzusenken. Der Antrag der FDP-Fraktion, den

Ansatz auf Null zu setzen, wurde mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr-
heitlich abgelehnt.
Die beiden Anträge der FDP-Fraktion, sowohl den Ansatz
für die Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demons-
trationsvorhaben als auch den Ansatz für die Zuschüsse zur
Förderung des ökologischen Landbaus auf Null zu setzen,
wurden mit Koalitionsmehrheit zurückgewiesen. In der Be-
reinigungssitzung verständigte sich der Haushaltsausschuss
einvernehmlich darauf, die Zuschüsse zur Förderung von
Modell- und Demonstrationsvorhaben (ohne/für Investitio-
nen) jeweils um 3 Mio. Euro abzusenken.
Die im Regierungsentwurf vorgesehene Globale Minder-
ausgabe (GMA) in Höhe von 107 Mio. Euro wurde mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN um 2 Mio. Euro auf 109 Mio. Euro heraufge-
setzt. In der Bereinigungssitzung wurde beschlossen, einen
Teil der GMA aufzulösen; der verbleibende Betrag in
Höhe von 30 Mio. Euro ist im Rahmen des Haushaltsvoll-
zugs zu erwirtschaften.
In der Titelgruppe Landwirtschaftliche Sozialpolitik wurde
der Ansatz für die Krankenversicherung der Landwirte
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP um
21 Mio. Euro heraufgesetzt. In der Bereinigungssitzung
wurde in der gleichen Titelgruppe der Ansatz für die Zu-
schüsse zur Alterssicherung der Landwirte nach einem aktu-
ell festgestellten Minderbedarf um 42 000 TEuro abgesenkt.
Unter Hinweis darauf, dass die Stiftung Warentest ihren
Zweck nur dann erfüllen könne, wenn sie als unabhängige
Stiftung etabliert werde, beantragte die FDP-Fraktion in der
Titelgruppe Verbraucherpolitik eine Erhöhung des Zuschus-
ses an die Stiftung Warentest um 12 Mio. Euro sowie eine
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 48 Mio.
Euro. Diese Anträge fanden keine Unterstützung im Aus-
schuss. Einem einvernehmlichen Vorschlag der Berichter-
statter folgend, erhöhte der Haushaltsausschuss den Mit-
telansatz für die Aufklärung der Verbraucher um 2,5 Mio.
Euro auf 15 Mio. Euro.
Die Anträge der FDP-Fraktion, die Zuschüsse zum einem
für Investitionen des Bundesinstituts für Risikobewertung
und zum anderen für Forschungs- und Entwicklungsvorha-
ben im Agrarbereich für Umweltschutz um 500 TEuro bzw.
600 TEuro zurückzuführen, wurden mit den Stimmen der
Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP abgelehnt und die Ansätze wie im Regierungsentwurf
vorgesehen beschlossen.
Bei der Titelgruppe für nachwachsende Rohstoffe beschloss
der Haushaltsausschuss auf Vorschlag der Berichterstatter,
eine zusätzliche Erläuterung aufzunehmen. Diese Erläute-
rung fordert für das Jahr 2004 die Auflage eines Pro-
gramms, mit dem die Umrüstung von Motoren in landwirt-
schaftlichen Betrieben auf Treibstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen gefördert werden soll. Zu diesem Zweck sollen
bis zu 5 000 TEuro bereitgestellt werden. In den Beratun-
gen der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz für Zu-
schüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden
Rohstoffe mit Koalitionsmehrheit um 800 TEuro auf
8 500 TEuro aufgestockt.

Drucksache 15/1923 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Anträge der FDP-Fraktion, im Bereich des Kapitels für
die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrar-
struktur und des Küstenschutzes die Mittelansätze um ins-
gesamt 100 Mio. Euro zurückzuführen, fanden keine Mehr-
heit. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte
Vorschlag einer Absenkung des Bundesanteils zur Finanzie-
rung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küsten-
schutz um 6 Mio. Euro auf 287 Mio. Euro wurde einver-
nehmlich beschlossen.
Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich Ge-
samtausgaben in Höhe von rd. 26,491 Mrd. Euro nach rd.
26,069 Mrd. Euro im vergangenen Jahr vor. Der Haushalts-
ausschuss hat den Plafond im Saldo um rd. 913,045 Mio.
Euro auf 25,578 Mrd. Euro reduziert.
Die Koalitionsfraktionen legten bei der Beratung dieses
Einzelplanes in der Einzelplanberatung rund ein Dutzend
Änderungsanträge zusätzlich zum Berichterstattervorschlag
vor. Zahlreiche Vorschläge des Berichterstattervorschlages
wurden aufgrund struktureller Veränderungen innerhalb des
Einzelplans notwendig. Ferner wurde eine Vielzahl zusätzli-
cher Haushaltsvermerke ausgebracht. Die Fraktion der FDP
legte rd. 20 Änderungsanträge zu nahezu allen Kapiteln des
Einzelplanes vor. Die Mehrzahl der Einsparanträge war mit
der Finanznot und einer hohen Verschuldung begründet. Die
Anträge der FDP-Fraktion fanden ausnahmslos keine Mehr-
heit.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde die
gesamte Titelgruppe zur Zukunftssicherung der deutschen
Magnetschwebebahntechnik bis in die Bereinigungssitzung
zurückgestellt. In den Beratungen der Bereinigungssitzung
wurde mit Koalitionsmehrheit der Baransatz für die anwen-
dungsnahe Weiterentwicklung der Magnetschwebebahn-
technik als Verkehrssystem der Zukunft um 27,627 Mio.
Euro auf 40,0 Mio. Euro erhöht. Ebenfalls aufgestockt
wurde die Verpflichtungsermächtigung von 8,226 Mio.
Euro auf 32,5 Mio. Euro. Die Ausgaben wurden in Höhe
von 10 000 TEuro und die Verpflichtungsermächtigung in
voller Höhe qualifiziert gesperrt. Die Zuweisungen an die
Länder zur Realisierung von Anwendungsstrecken für die
Magnetschwebebahntechnik wurden um 160 Mio. Euro auf
40 Mio. Euro zurückgeführt; neu ausgebracht wurde eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 510 Mio. Euro.
Die Ausgaben wurden in Höhe von 20 000 TEuro und die
Verpflichtungsermächtigung in voller Höhe qualifiziert ge-
sperrt.
Die Titelgruppe Förderung von Umschlaganlagen des Kom-
binierten Verkehrs wurde auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen einvernehmlich durch den Zusatz „und neuer Verkehre
im Kombinierten Verkehr sowie Förderung der Errichtung,
des Austausches und der Reaktivierung von Gleisanschlüs-
sen“ ergänzt. Innerhalb der gleichen Titelgruppe wurden auf
Antrag der Koalitionsfraktionen zwei neue Titel ausge-
bracht. Mit dem ersten ist beabsichtigt, das neue Programm
zur Förderung neuer Verkehre im Kombinierten Verkehr zu
fördern. Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
11,250 Mio. Euro wurde ebenso wie die Mehrausgabe bis
zu 15 000 TEuro qualifiziert gesperrt. Der zweite neue Titel

wurde aufgrund der beabsichtigten neuen Förderrichtlinien
zu Errichtung, Ausbau und Reaktivierung von Gleis-
anschlüssen erforderlich. Die Verpflichtungsermächtigung
wurde auf 6 Mio. Euro festgesetzt. Auch hier wurde eine
qualifizierte Sperre der Mehrausgaben sowie der Verpflich-
tungsermächtigung ausgebracht.
Durch die Verzögerungen bei der Einführung der Lkw-Maut
wurden in der entsprechenden Titelgruppe einige Anpassun-
gen notwendig, die mit Koalitionsmehrheit beschlossen
wurden. Der von der CDU/CSU-Fraktion in der Einzelplan-
beratung vorgelegte und bis in die Bereinigungssitzung zu-
rückgestellte Antrag, die bis zum 31. August 2003 erhobene
zeitbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für deutsche und
ausländische Lkw unverzüglich wieder zu erheben, wurde
in der Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und
gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Der
Antrag der Koalitionsfraktionen, die Globale Minderaus-
gabe als teilweiser Ausgleich der mit der Verschiebung der
Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut verbundenen
Minderausgaben zu kompensieren und diese auf nunmehr
49,427 Mio. Euro festzusetzen, wurde mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP angenommen.
Im Kapitel des Bundesamtes für Güterverkehr nahm der
Haushaltsausschuss einvernehmlich zwei neue Titel auf.
Die Ausgaben für die Online-Abwicklung von Einzahlun-
gen im Rahmen des Straßenkontrolldienstes durch Private
wurde mit einem Baransatz von 195 TEuro und die Ausga-
ben für die Online-Abwicklung von Einzahlungen im Rah-
men des Mautkontrolldienstes durch Private mit 773 TEuro
veranschlagt.
Die insgesamt sechs von der FDP-Fraktion im Kapitel der
Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstra-
ßen) vorgelegten Einsparvorschläge wurden ausnahmslos
mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Durch die Übertragung der neuen Aufgabe auf das Kraft-
fahrt-Bundesamt, „Personalisierer im Rahmen der Kontroll-
gerätekarte“, wurden innerhalb des Kapitels mehrere
Anpassungen erforderlich. Die damit verbundenen Mehr-
ausgaben sowie die Aufnahme eines neuen Titels zur
Beschaffung von Rohlingen für die Fertigung der Kontroll-
gerätekarte wurden mit der Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion be-
schlossen.
Im Kapitel des Deutschen Wetterdienstes folgte der Haus-
haltsausschuss dem Berichterstattervorschlag und erhöhte
mit Koalitionsmehrheit die Verpflichtungsermächtigung für
den Neubau der Zentrale in Offenbach um 26 000 TEuro
auf 71 000 TEuro.
Einvernehmen bestand bei der Aufnahme eines neuen Ein-
nahmetitels für die Erstattung von Ausgaben durch die
EASA und ggf. Dritte im Kapitel des Luftfahrt-Bundesam-
tes (LBA); dieser war durch die Arbeitsaufnahme der Euro-
päischen Agentur für Luftsicherheit (EASA) ab Ende Sep-
tember 2003 erforderlich geworden. Die weiteren, darüber
hinausgehenden ausgabenwirksamen Anpassungen des
LBA-Haushaltes wurden mit den Stimmen der Fraktionen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/1923

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP ebenfalls angenommen.
Im Kapitel der Eisenbahnen des Bundes wurde auf Antrag
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der FDP-Fraktion ein neuer Titel für die
Vergabe von Gutachterleistungen zur Beratung des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bei
einem möglichen Börsengang der Deutschen Bahn AG im
Jahre 2005 eingestellt. Der Baransatz in Höhe von 5 000
TEuro wurde qualifiziert gesperrt. Der Ansatz für Darlehen
für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes wurde in der Einzelplanberatung um 8 TEuro auf
608 Mio. Euro erhöht. In den Beratungen der Bereinigungs-
sitzung wurde zusätzlich die Verpflichtungsermächtigung
von 65 Mio. Euro auf 188 Mio. Euro aufgestockt. Zur
Sicherstellung einer bedarfsgerechten Veranschlagung wur-
den in der Einzelplanberatung die Baukostenzuschüsse für
Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Im Rah-
men der Bereinigungssitzung wurde der Baransatz, wie im
Berichterstatterprotokoll bereits vorgeschlagen, auf 2,287
Mrd. Euro festgelegt; die Verpflichtungsermächtigung
wurde jedoch von 197,0 Mio. Euro auf 434,0 Mio. Euro
hochgesetzt und gesperrt. Die Beschlussfassung in der Be-
reinigungssitzung zu diesem Kapitel erging mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP.
Die Entlastung von Wohnungsunternehmen nach der Ver-
ordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz sowie das Wohngeld
nach demWohngeldgesetz im Kapitel zumWohnungswesen
und Städtebau wurden bis zur Bereinigungssitzung zurück-
gestellt. Der Gesamtansatz der Titelgruppe zur Förderung
des Städtebaus wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP um 76,651 Mio. Euro auf 526,334
Mio. Euro heraufgesetzt. Mit dem gleichen Stimmenver-
hältnis wurde die haushaltsrechtliche Ermächtigung für den
Stadtumbau West entsprechend der bereits bestehenden Re-
gelung für den Stadtumbau Ost geschaffen. In den Beratun-
gen der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz für die Ent-
lastung von Wohnungsunternehmen nach der Verordnung
zum Altschuldenhilfe-Gesetz von 95 Mio. Euro auf 143,159
Mio. Euro angehoben und in einer Höhe von 47,2 Mio. Euro
qualifiziert gesperrt. Zusätzlich wurde eine Verpflichtungs-
ermächtigung von 266,906 Mio. Euro ausgebracht und
ebenfalls qualifiziert gesperrt. Ferner wurden die für Zuwei-
sungen zur Förderung des Wohnens in städtischen Quartie-
ren veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 42,8 Mio.
Euro auf Null zurückgesetzt; der Titel wurde jedoch als
Leertitel erhalten. Die dadurch frei werdenden Mittel wur-
den als Gegenfinanzierung des erhöhten Ansatzes für die
Entlastung von Wohnungsunternehmen vorgesehen. Des
Weiteren wurden die Ansätze für Zuweisungen zur Förde-
rung städtebaulicher Maßnahmen in den alten bzw. den
neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) um
4 400 TEuro bzw. 959 TEuro reduziert. Der in die Bereini-
gungssitzung zurückgestellte Ansatz für das Wohngeld nach
dem Wohngeldgesetz wurde in Anpassung auf Grund des
Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt um 791 000 TEuro auf 1,859 Mrd. Euro neu fest-
gelegt. Die Beschlüsse der Bereinigungssitzung zu diesem
Kapitel wurden einvernehmlich gefasst.

Im Kapitel der Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in
Berlin und Bonn diskutierte der Haushaltsausschuss die
Zukunft des Palastes der Republik und beschloss auf der
Grundlage eines interfraktionellen Antrages einvernehmlich
bei einer Stimmenthaltung, das mit dem Land Berlin abge-
stimmte Vorhaben der Bundesregierung, nämlich den Palast
der Republik nunmehr zurückzubauen. Die Finanzierung
der Maßnahme ist innerhalb der bereits vom Haushalts-
ausschuss freigegebenen Kosten und der entsprechenden
Finanzierungsübersicht zur Entwicklungsmaßnahme sicher-
zustellen.

Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan ein Aus-
gabevolumen von rd. 24,248 Mrd. Euro nach rd. 24,378
Mrd. Euro im Vorjahr vor. Nach Abschluss der Beratungen
lag der Plafond dieses Einzelplans im Saldo um rd. 188,102
Mio. Euro unter den Ansätzen des Regierungsentwurfs. Der
neue Ansatz beträgt damit rd. 24,060 Mrd. Euro.
Zur Beratung dieses Einzelplans brachte die FDP-Fraktion
neben dem Berichterstattervorschlag in der Einzelplanbera-
tung knapp 40 Änderungsanträge ein. Unter Hinweis auf die
angespannte Haushaltslage legte die FDP-Fraktion Einspar-
vorschläge in einem Volumen von rd. 240 Mio. Euro vor.
Die Einsparvorschläge betrafen nahezu alle Kapitel des Ein-
zelplans. Die FDP-Anträge wurden ausnahmslos mit der
Stimmenmehrheit der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt. Die in den Berichterstattervor-
schlägen eingebrachten Änderungen zielten größtenteils auf
strukturelle Umschichtungen ab; auch wurden zahlreiche
zusätzliche Haushaltsvermerke ausgebracht.
Der bereits in der Einzelplanberatung von 310 TEuro auf
385 TEuro erhöhte Ansatz für die Förderung wissenschaft-
licher, kultureller und sonstiger Einrichtungen durch die
Bundeswehr im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen
wurde in der Bereinigungssitzung nochmals um 1 Mio.
Euro zur Kapitalaufstockung der Deutschen Stiftung Frie-
densforschung verstärkt. Die Fraktion der FDP stimmte ge-
gen diesen Antrag der Koalitionsfraktionen.
Für den Betrieb und die Unterhaltung der Schieß- und
Übungsplätze im Kapitel der Kommandobehörden, Trup-
pen, Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen
für Soldatinnen/Soldaten wurde in der Titelgruppe der Kos-
ten für Truppenübungen in der Einzelplanberatung der Bar-
ansatz um 2 500 TEuro auf 83,5 Mio. Euro heraufgesetzt. In
der Bereinigungssitzung wurde die zuvor neu ausgebrachte
qualifizierte Sperre für die Verpflichtungsermächtigung
wieder zurückgenommen.
In der Einzelplanberatung wurde bei den Maßnahmen
der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen
– humanitären und sonstigen – Einsätzen die Verpflich-
tungsermächtigung einvernehmlich von 20 Mio. Euro auf
50 Mio. Euro festgesetzt.
Im Kapitel der Bundeswehrverwaltung und Rechtspflege
wurden die Titelgruppen für die Informationstechnik sowie
für das Informations- und Kommunikationssystem der Bun-
deswehr einvernehmlich bis zur Bereinigungssitzung zu-
rückgestellt.

Drucksache 15/1923 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beim Kapitel Sanitätswesen diskutierte der Haushaltsaus-
schuss ausführlich darüber, wie die Qualität der Aus- und
Fortbildung der Ärzte/Ärztinnen der Bundeswehr sicherge-
stellt werden kann und darüber, welcher Verhandlungsstand
bei der geplanten Aufnahme der Bundeswehrkrankenhäuser
in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erreicht wor-
den ist. Der Haushaltsausschuss sah in diesem Zusammen-
hang keine Veranlassung, dem Antrag der FDP-Fraktion zu
folgen und den Baransatz bei den Einnahmen aus der Heil-
behandlung Dritter um 20,5 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro
heraufzusetzen und lehnte diesen mit der Koalitionsmehr-
heit ab.
Im Kapitel Unterbringung wurde der Antrag der FDP-Frak-
tion, den Haushaltsansatz für die Erstattung von Verwal-
tungsausgaben an die Länder um 50 Mio. Euro auf 267,225
Mio. Euro abzusenken, mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der FDP-Fraktion abgelehnt. Einvernehmlich angenommen
wurde jedoch die Ausbringung einer qualifizierten Sperre in
Höhe von 100 000 TEuro. Im Bereich der Investitionen und
Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr wurde
der Ansatz für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
um 9,2 Mio. Euro auf 130,2 Mio. Euro heraufgesetzt.
Im Kapitel für Feldzeugwesen beschloss der Haushaltsaus-
schuss, die Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung
von Fahrzeugen auf 99 Mio. Euro und die Verpflichtungser-
mächtigung für die Beschaffung von Kampffahrzeugen auf
293 Mio. Euro abzusenken. Aufgestockt hat der Haushalts-
ausschuss hingegen die Verpflichtungsermächtigung für die
Beschaffung von Munition und die Beschaffung von Feld-
zeugmaterial auf 767 Mio. Euro bzw. 277 Mio. Euro. Die in
diesem Kapitel in der Einzelplanberatung zurückgestellten
Titel wurden in der Bereinigungssitzung, den ursprüngli-
chen Vorschlägen der Berichterstatter entsprechend, mit Ko-
alitionsmehrheit gegen die Stimmen der FDP-Fraktion be-
schlossen. Der Ansatz für den Betrieb der Fahrzeuge des
Flottenmanagements wurde mit dem gleichen Stimmenver-
hältnis um 20 TEuro auf 150 Mio. Euro reduziert.
Im Kapitel für Quartiermeisterwesen wurde auf Vorschlag
der Berichterstatter der Ansatz für Betriebsstoffe für die
Bundeswehr einvernehmlich um 11 000 TEuro zurückge-
führt. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP wurde die Verpflichtungser-
mächtigung bei der Beschaffung von Quartiermeistermate-
rial auf 63 000 TEuro erhöht.
Auf Anregung der Berichterstatter und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP wurden im Kapitel für
Schiffe und Marinegerät beim Ansatz für Betreiber und Vor-
haltechartermodelle für Schiffe sowohl eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 48 000 TEuro als auch zwei
Haushaltsvermerke aufgenommen. Letztere sehen vor, dass
die Ausgaben einfach und die Verpflichtungsermächtigung
qualifiziert gesperrt sind. Für die Beschaffung von Schiffen,
Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und
sonstigem Marinegerät beschloss der Haushaltsausschuss
mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der FDP-
Fraktion die Verpflichtungsermächtigung auf 41 000 TEuro
zurückzuführen.
Den Anträgen der FDP-Fraktion, im Kapitel für Flugzeuge,
Flugkörper und flugtechnisches Gerät den Ansatz für die

Flugzieldarstellung und Charterkosten für Luftfahrzeuge
um 14 Mio. Euro und den Ansatz für die Erhaltung von
Flugzeugen, Flugkörpern und sonstigem flugtechnischem
Gerät um 8 Mio. Euro abzusenken, war kein Erfolg beschie-
den. Einvernehmen bestand jedoch im Haushaltsausschuss
darin, die Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung
von Flugzeugen, Flugkörpern und sonstigem flugtechni-
schem Gerät auf 104 Mio. Euro abzusenken und die Ver-
pflichtungsermächtigung für die Beschaffung des Waffen-
systems Unterstützungshubschrauber auf 67 Mio. Euro
heraufzusetzen. In der Bereinigungssitzung beschloss der
Haushaltsausschuss, dem ursprünglichen Berichterstatter-
vorschlag folgend, beim Titel Betreibermodelle und Vorhal-
techarter für Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches
Gerät einen Baransatz von 100 TEuro und eine qualifiziert
gesperrte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 627,170
Mio. Euro auszubringen.
Die Beschlussfassung für die Beschaffung des Waffensys-
tems EUROFIGHTER 2000 wurde ebenso wie die Ver-
pflichtungsermächtigung für die Entwicklung des Waffen-
systems EUROFIGHTER 2000 im Kapitel für Wehr-
forschung, wehrtechnische und sonstige militärische
Entwicklung und Erprobung ausdrücklich bis zur Bereini-
gungssitzung zurückgestellt. In der Bereinigungssitzung
wurden für die Beschaffung des Waffensystems EURO-
FIGHTER 2000 1,120 Mrd. Euro und für die Entwicklung
109 Mio. Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 623 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.
Mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der FDP-Fraktion
wurde beim Titel für die Beschaffung des Großraumtrans-
portflugzeuges A400M eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 11 Mio. Euro neu aufgenommen.
Im Kapitel für Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige
militärische Entwicklung und Erprobung stellte der Haus-
haltsausschuss die Beratung des Ansatzes für wehrtechni-
sche Forschung und Technologie bis in die Bereinigungssit-
zung zurück. In den Beratungen der Bereinigungssitzung
wurde ein Baransatz von 239 000 TEuro und die bereits
von den Berichterstattern vorgeschlagene Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 190 000 TEuro einvernehmlich
beschlossen. Gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
senkten die Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung
mit Stimmenmehrheit sowohl den Baransatz für wehrtech-
nische Entwicklung und Erprobung um 20 Mio. Euro auf
385 Mio. Euro als auch die Verpflichtungsermächtigung
von 1,084 Mrd. Euro auf 286,0 Mio. Euro ab. Einverneh-
men bestand im Haushaltsausschuss darin, die Verpflich-
tungsermächtigung für die Entwicklung des Kampfflug-
zeuges MRCA von 51 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro
zurückzuführen.
Im Kapitel der Bewilligungen im Rahmen der Mitglied-
schaft der NATO und zu anderen internationalen Organisa-
tionen bemängelte die Opposition die mangelnde Transpa-
renz der Ausgaben der NATO und forderte ausdrücklich
einen Bericht, der den Aufwuchs begründet und eine Ein-
zelaufstellung der Ausgaben vorsieht. Die Koalitionsfrak-
tionen erhöhten mit der Mehrheit ihrer Stimmen gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP den Ansatz für den Beitrag
zu den NATO-Militärhaushalten um 15,247 Mio. Euro auf
121,347 Mio. Euro.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/1923

Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Gesundheit und Soziale
Sicherung)

Der Regierungsentwurf wies für den Haushalt dieses Ge-
schäftsbereichs Gesamtausgaben in Höhe von rd. 81,882
Mrd. Euro gegenüber rd. 82,033 Mrd. Euro im Vorjahr aus.
In seinen Beratungen erhöhte der Haushaltsausschuss die
Ausgaben im Saldo um rd. 1,582 Mrd. Euro auf rd. 83,465
Mrd. Euro.
Zusätzlich zum Berichterstattervorschlag hatten sowohl die
Koalitionsfraktionen als auch die FDP-Fraktion zur Einzel-
planberatung jeweils fünf Änderungsanträge vorgelegt. Im
Übrigen schloss sich der Haushaltsausschuss den zahlrei-
chen Änderungen aus dem Berichterstattervorschlag an.
Im Kapitel des Bundesministeriums beschloss der Haus-
haltsausschuss bei der Beschaffung von Impfstoffen einver-
nehmlich die Ausbringung eines Haushaltsvermerkes, wo-
nach der WHO (Weltgesundheitsorganisation) bis zu 2 Mil-
lionen Impfstoffdosen unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden können. Der Antrag der Fraktion der FDP, die Mittel
für die Öffentlichkeitsarbeit um 3Mio. Euro auf 6 Mio. Euro
zurückzuführen, fand im Ausschuss ebenso wenig eine
Mehrheit wie der Antrag, den Baransatz für Forschung, Un-
tersuchung u. Ä. von 9 450 TEuro auf 6 000 TEuro zu redu-
zieren.
Unter Hinweis auf die sukzessive zurückgehenden Aus-
siedlerzahlen und die insgesamt schwierige Haushaltslage
beantragte die FDP-Fraktion eine Absenkung des Ansatzes
bei der Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der
Krankenkasse an Aussiedler um 2 Mio. Euro auf 5,5 Mio.
Euro. Der Antrag fand keine Mehrheit.
In der Titelgruppe zur Förderung der Eingliederung behin-
derter Menschen schloss sich der Haushaltsausschuss dem
Vorschlag der Berichterstatter an und erhöhte den Ansatz
für die Erstattung von Fahrgeldausfällen um 20 000 TEuro
auf 240 000 TEuro.
Im Kapitel des Bundesversicherungsamtes wurden durch
die Erhöhung der Umlage der Ausgaben gemäß § 274
Abs. 2 SGB V auf die Kranken- und Pflegekasse infolge der
Ausgabenerhöhung in der Titelgruppe der Aufwendungen
für die Prüfung der Kranken- und Pflegekassen bei zahlrei-
chen Titeln Anpassungen notwendig, die der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich beschloss.
Aufgrund eines interfraktionellen Antrages erhöhte der
Haushaltsausschuss im Kapitel des Bundessozialgerichtes
bei den Baumaßnahmen über 1 Mio. Euro im Einzelfall den
Baransatz um 7 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro und brachte zu-
sätzlich eine qualifizierte Sperre der Ausgaben sowie der
Verpflichtungsermächtigung aus.
Im Kapitel der Kriegsopferversorgung beschloss der Haus-
haltsausschuss aufgrund des Berichterstattervorschlages,
beim Bestattungsgeld eine qualifizierte Sperre in Höhe von
800 TEuro auszubringen.
Im Kapitel der Sozialversicherung folgte der Haushalts-
ausschuss dem Berichterstattervorschlag und senkte den
Baransatz beim Einnahmetitel der Erstattungen für Aufwen-
dungen aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungs-
systemen in die Rentenversicherung um 70 Mio. Euro auf
1,770 Mrd. Euro ab. Bei der Titelgruppe der Leistungen an

die Rentenversicherung wurde der Gesamtansatz um 1,512
Mrd. Euro auf 77,794 Mrd. Euro erhöht. Im Einzelnen
wurde unter anderem als Folge der Neuschätzung des Ver-
bandes Deutscher Rentenversicherungsträger der Zuschuss
des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und An-
gestellten um 1,5 Mrd. Euro auf 29,196 Mrd. Euro sowie
der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Ar-
beiter und der Angestellten in den neuen Ländern (ein-
schließlich ehemaliges Ost-Berlin) um 374 Mio. Euro auf
7,888 Mrd. Euro erhöht. Darüber hinaus wurden noch wei-
tere Anpassungen bei ausgewählten Titeln der Titelgruppe
notwendig. Der in der Einzelberatung um 315 Mio. Euro
auf 17,203 Mrd. Euro zurückgeführte Ansatz für den Zu-
schuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter
und Angestellten wurde in der Bereinigungssitzung mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP um 61 Mio. Euro auf 17,264 Mrd. Euro
heraufgesetzt.
Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von rd. 791,408 Mio. Euro
vor, die damit um rd. 2,614 Mio. Euro unterhalb der ver-
gleichbaren Ansätze des Vorjahres lagen. Der Haushaltsaus-
schuss senkte den Plafond im Saldo um 1,994 Mio. Euro auf
789,414 Mio. Euro ab.
Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem Aus-
schuss neben dem Berichterstattervorschlag in der Einzel-
planberatung fünf Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor,
die jedoch im Ausschuss allesamt keine Mehrheit fanden.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN leg-
ten zur Einzelplanberatung zwei weitere Anträge vor.
So fand im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen der An-
trag der Fraktion der FDP, den Ansatz des Titels „For-
schung, Untersuchung u. a.“ um 4 Mio. Euro aufzustocken,
um einen neuen Forschungsschwerpunktbereich „Energie-
speicherung“ einzurichten, keine Mehrheit. Im Zusammen-
hang mit der Beratung der Zuschüsse an Verbände und
sonstige Vereinigungen auf dem Gebiet des Umweltschut-
zes wurden die für eine Förderung maßgeblichen Kriterien
ausführlich diskutiert. Seitens der Koalitionsfraktionen
wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die zwi-
schenzeitlich erfolgte Änderung der Förderkriterien im Ein-
klang mit dem hierzu erarbeiteten BRH-Bericht (BRH =
Bundesrechnungshof) und seinen Empfehlungen erfolgt sei.
Dazu gehöre auch, langfristig von einer institutionellen För-
derung zur Projektförderung zu gelangen. Mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP wurde der Ansatz für Zuschüsse an Verbände und
sonstige Vereinigungen auf dem Gebiet des Umweltschut-
zes um 500 TEuro auf 11,962 Mio. Euro aufgestockt. In der
Bereinigungssitzung wurde dieser Titel mit dem gleichen
Stimmenverhältnis um weitere 12 TEuro erhöht.
Bei der Beratung der Förderung von Einzelmaßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien wurden auf Vorschlag der
Koalitionsfraktionen zwei Deckungsvermerke eingestellt,
die die jeweilige Gegenfinanzierung der Mittelansätze für
die „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneu-

Drucksache 15/1923 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

erbarer Energien“ zum einem und für die ‚Erforschung und
Entwicklung umweltschonender Energieformen im Bereich
der nicht nuklearen Energieforschung“ zum anderen sicher-
stellen sollen.
In der Bereinigungssitzung wurde im Kapitel des Umwelt-
bundesamtes mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP eine neue Titelgruppe „Deutsche Emissions-
handelsstelle“ mit entsprechenden Haushaltsvermerken in
den Haushalt eingestellt. Auf Grund der Entscheidung, Auf-
gaben der Gentechnik aus dem Zuständigkeitsbereich des
Umweltbundesamtes in den des Bundesamtes für Natur-
schutz zu verlagern, wurden in der Bereinigungssitzung
mehrere Korrekturen der entsprechenden Ansätze erforder-
lich; die Beschlüsse hierzu wurden einvernehmlich getrof-
fen. Im Kapitel des Bundesamtes für Naturschutz wurden
die korrespondierenden Änderungen mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP vollzogen.
Bei den Beratungen zum Kapitel des Bundesamts für Strah-
lenschutz lagen dem Haushaltsausschuss auch bei den Ti-
teln „Projekt Konrad“ und „Projekt Gorleben“ Änderungs-
anträge vor. Die Fraktion der FDP forderte bei beiden Titeln
die Zweckbestimmung „Errichtung von Anlagen des Bun-
des zur Sicherung und Endlagerung radioaktiver Abfälle“
aufzunehmen und eine Erhöhung der Ansätze um 41 Mio.
Euro bzw. 74,5 Mio. Euro vorzunehmen. Mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wur-
den die Anträge der FDP-Fraktion im Haushaltsausschuss
abgelehnt. Einem Antrag der FDP-Fraktion, den Ausgabe-
titel zur Erkundung weiterer Standorte für die Endlagerung
radioaktiver Abfälle auf Null Euro zurückzuführen, war in
der Einzelplanberatung ebenso wenig Erfolg beschieden,
wie den vorausgegangenen Anträgen.

Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
Ausgaben in Höhe von rd. 4,746 Mrd. Euro vor; damit
wurde der Plafond gegenüber dem Vorjahr um rd. 355,25
Mio. Euro abgesenkt. Der Gesamtausgabeansatz wurde im
Saldo im Verlauf der Beratungen um 126,352 Mio. Euro auf
rd. 4,872 Mrd. Euro aufgestockt.
Abweichend von dem sonst bei den Haushaltsberatungen
üblichen Verfahren, die in den Berichterstattergesprächen
offen gestellten Titel in der Einzelplanberatung zu schließen
und diese bei Bedarf durch Vorlage entsprechender Anträge
in der Bereinigungssitzung erneut zu diskutieren, stellten
die Berichterstatter aus grundsätzlichen Erwägungen eine
Reihe von Ausgabetiteln aus dem Bereich der Zuweisungen
und Zuschüsse (ohne Investitionen) ausdrücklich bis zur
Bereinigungssitzung offen.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde in der
Bereinigungssitzung sowohl der Ansatz zur Förderung von
Modellprojekten zur Beratung, Ausbildung und Unterstüt-
zung von Initiativen gegen Rechtsextremismus in den neuen
Bundesländern als auch der Ansatz zur Förderung von Mo-
dellprojekten zur Beratung von Opfern bzw. potentiellen
Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten in den neuen

Bundesländern mit Koalitionsmehrheit und gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP jeweils um 500 TEuro auf 4,5
Mio. Euro angehoben. In der Titelgruppe der Maßnahmen
der Jugendpolitik wurden die Zuschüsse und Leistungen für
laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der
freien Jugendhilfe um 4,5 Mio. Euro auf 106,69 Mio. Euro
aufgestockt. Dieser Beschluss wurde mit der Koalitions-
mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion der FDP gefasst.
Im Kapitel des Bundesamtes für den Zivildienst wurde aus-
führlich über den Fortbestand der Zivildienstschulen und die
künftige Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Verpflich-
tungen gegenüber den Zivildienstleistenden unter gleich-
zeitiger Beachtung betriebswirtschaftlicher Anforderungen
diskutiert. In der Bereinigungssitzung wurde mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP der Ansatz der
Kosten der Durchführung von Einführungslehrgängen mit
37 580 TEuro und die Verpflichtungsermächtigung mit
75 525 Mio. Euro beschlossen.
Auf Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde im Bereich der gesetzlichen Leistungen
für die Familie eine in der Summe ausgabenneutrale Umset-
zung von Mittelansätzen vorgenommen, da die der ur-
sprünglichen Veranschlagung im Regierungsentwurf zu-
grunde liegende geplante gesetzliche Änderung nicht
wirksam geworden war. In der Bereinigungssitzung wurde
in der Titelgruppe Kindergeld nach dem Bundeskindergeld-
gesetz mit Koalitionsmehrheit bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP ein neuer Titel „Kinderzuschlag für An-
spruchsberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz“ mit
einem Baransatz von 124 000 TEuro in den Haushalt einge-
stellt.
Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 17,273 Mio. Euro vor. Diese lagen
damit um 1 065 TEuro über den Ansätzen des Vorjahres. Im
Laufe seiner Beratungen folgte der Haushaltsausschuss den
Ergebnissen des Berichterstattergesprächs und führte den
Ausgabeansatz im Saldo um 240 TEuro auf rd. 17,033 Mio.
Euro zurück.
Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)
Der Regierungsansatz sah für den Bereich des Bundesrech-
nungshofes Ausgaben in Höhe von rd. 90,258 Mio. Euro
vor; damit lag dieser Plafond um 15,032 Mio. Euro über
dem vergleichbaren Vorjahresansatz. Den Beschlüssen der
Berichterstatter folgend senkte der Haushaltsausschuss im
Verlauf seiner Beratungen die Ausgaben um 1,544 Mio.
Euro auf 88,714 Mio. Euro.
Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan ein Aus-
gabevolumen in Höhe von rd. 3,80 Mrd. Euro nach rd.
3,767 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Der Haushaltsausschuss
reduzierte im Verlauf seiner Beratungen die Ausgaben im
Saldo um rd. 16,567 Mio. Euro auf insgesamt 3,783 Mrd.
Euro.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 23 – Drucksache 15/1923

Die FDP-Fraktion hatte für die Beratung dieses Einzelpla-
nes mehr als ein Dutzend Änderungsanträge zusätzlich zu
den Berichterstattervorschlägen eingebracht. In der Mehr-
zahl der Änderungsanträge handelte es sich um Einsparvor-
schläge; das Einsparvolumen belief sich auf rd. 2 Mrd.
Euro. Bei ihren Anträgen verwies die FDP-Fraktion auf die
Finanznot und die exorbitante Verschuldung.
Bei den Einnahmetiteln der bilateralen finanziellen Zusam-
menarbeit mit den Entwicklungshilfeländern beantragte die
FDP-Fraktion die Änderung der jeweiligen Haushaltsver-
merke dergestalt, dass frei werdende Mittel der Entschul-
dung tatsächlich zur Armutsbekämpfung verwandt werden.
Die Anträge fanden keine Mehrheit im Ausschuss.
Den weiteren Ausbau der entwicklungspolitischen
Bildungsarbeit deutscher Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP; der Ansatz wurde
um 1,3 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro aufgestockt.
Auf Vorschlag der Berichterstatter und mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion
erhöhte der Ausschuss sowohl den Ansatz der beruflichen
Aus- und Fortbildung als auch den Ansatz der Zuschüsse an
integrierte Fachkräfte und rückkehrende Fachkräfte um
7 000 TEuro auf 90 Mio. Euro bzw. um 5 000 TEuro auf 50
Mio. Euro.
Der Antrag der FDP-Fraktion, den deutschen Beitrag zum
Globalen Fonds (GFATM) zu verdoppeln, um einen wirksa-
men Beitrag zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und
Malaria zu erreichen, wurde mehrheitlich mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Ebenfalls keine Zustim-
mung im Ausschuss fand der FDP-Antrag, die Beteiligung
an Einrichtungen der Weltbankgruppe um 15 Mio. Euro auf
355,228 Mio. Euro zurückzuführen.
Unter der Auflage, dass eine Gegenfinanzierung innerhalb
des Einzelplans erreicht wird, beschloss der Haushaltsaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP,
den Ansatz für die Förderung des Senior-Experten-Services
innerhalb der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft
um 3 000 TEuro auf 38,5 Mio. Euro zu erhöhen.
Die Anträge der FDP-Fraktion, zum einem die Beteiligung
am Kapital der Asiatischen Entwicklungsbank um 5 Mio.
Euro und zum anderen die Beteiligung am Kapital der Afri-
kanischen Entwicklungsbank um 8 Mio. Euro zu reduzie-
ren, konnten im Haushaltsausschuss keine Mehrheit finden.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die
Stimmen der FDP-Fraktion wurden jedoch 8,403 Mio. Euro
des Baransatzes bei der Beteiligung am Kapital der Afrika-
nischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwick-
lungsfonds qualifiziert gesperrt.
Aufgrund eines geschätzten Minderbedarfs wurde auf An-
trag der Koalitionsfraktionen mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen und der Fraktion der FDP der Beitrag zu den
Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union
um 16,3 Mio. Euro auf 468,691 Mio. Euro gesenkt. Der
weiterführende Antrag der FDP-Fraktion, den Beitrag um
55,953 Mio. Euro zu reduzieren, fand keine Zustimmung.

Bei Titelgruppe 04, der institutionellen Förderung von Ein-
richtungen der Entwicklungszusammenarbeit, wurde dem
Berichterstattervorschlag folgend der Mittelansatz für den
Betrieb um 33 TEuro und der Ansatz für Zuschüsse für In-
vestitionen um 10 TEuro erhöht. Die Erhöhung ergibt sich
als Folge des geänderten Anteils des Bundes und der Länder
bei der institutionellen Förderung.
Ebenfalls einvernehmlich wurde die Aufnahme einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 100 TEuro für das
Haushaltsjahr 2005 zur Weiterförderung des Zentrums für
internationale Zusammenarbeit beschlossen.

Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung)

Der Regierungsentwurf sah ursprünglich bei diesem Einzel-
plan Gesamtausgaben in Höhe von 8,209 Mrd. Euro vor.
Diese lagen damit um 155,029 Mio. Euro unter dem ver-
gleichbaren Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss
hat den Plafond im Laufe seiner Beratungen um 52,064
Mio. Euro auf insgesamt rd. 8,261 Mrd. Euro aufgestockt.
Die Fraktion der FDP brachte im Laufe der Einzelplanbera-
tungen neben den Berichterstattervorschlägen mehr als zehn
zusätzliche Anträge ein. Sie musste sich in Anbetracht ihrer
Erhöhungsvorschläge von den Koalitionsfraktionen vorwer-
fen lassen, keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung ein-
zubringen. In der Bereinigungssitzung wurden mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen im gesamten
Einzelplan zahlreiche zusätzliche Haushaltsvermerke, ins-
besondere qualifizierte Haushaltssperren, ausgebracht.
Dem Berichterstattervorschlag folgend wurde mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie FDP die im Kapitel des Bundesministeriums ver-
anschlagte Globale Minderausgabe um 624 TEuro auf
144 376 TEuro abgesenkt. Die Fraktion der FDP stimmte
diesem Vorschlag zu, betonte jedoch, dass sie gleichwohl
grundsätzliche Bedenken gegen eine Globale Minderaus-
gabe habe und es künftig auch im Interesse des Haushalts-
ausschusses liegen müsse, diese zu vermeiden. In der Berei-
nigungssitzung setzte der Haushaltsausschuss den Ansatz
mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP auf 145 Mio. Euro und damit auf den ursprüngli-
chen Regierungsansatz fest.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde auf Vor-
schlag der Koalitionsfraktionen die bereits im Protokoll des
Berichterstattergesprächs eingebrachte Erhöhung des Ti-
telansatzes im Bereich der Strukturellen Innovationen in
Bildung und Forschung mit dem Ziel der Vernetzung der
Grundlagenforschung für erneuerbare Energien mehrheit-
lich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen.
In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz in Höhe von
68 100 TEuro belassen, es wurde lediglich ein Haushalts-
vermerk zusätzlich aufgenommen. Um dem nachlassenden
Interesse der Schüler und Jugendlichen an den Naturwissen-
schaften entgegenzusteuern, beschloss der Haushaltsaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP den Haushaltsansatz bei „All-
gemeine Forschungsförderung und Bildungsplanung“ für
die Durchführung der Chemie-Olympiade in 2004 um 400
TEuro auf 4 600 TEuro zu erhöhen. Der von der FDP-Frak-
tion darüber hinaus eingebrachte Vorschlag, den Ansatz bei

Drucksache 15/1923 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

den Verpflichtungsermächtigungen zur Verstetigung der
Verpflichtungsermächtigungen über die Jahre um 10 900
TEuro zu erhöhen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Da die
Mittel des Förderprogramms zur Ausstattung von Junior-
professuren im laufenden Haushaltsjahr nur sehr zögerlich
abgerufen worden waren, beschloss der Haushaltsausschuss
mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion eine
Absenkung des Mittelansatzes um 4 200 TEuro auf
25 800 TEuro.
Unter Hinweis darauf, dass die Maßnahme „Ausbildungs-
platzentwickler“ einschließlich „Regiokom-Ost“ am eigent-
lichen Bedarf vorbeigehe, beantragte die FDP-Fraktion im
Kapitel der Beruflichen Bildung und Maßnahmen der Wei-
terbildung die Rückführung des Ansatzes bei der beruf-
lichen Bildung um 10 000 TEuro auf 35 000 TEuro. Der
Antrag fand im Ausschuss, außer bei der antragstellenden
Fraktion, keine Zustimmung.
Im Kapitel für Hochschulen, Wissenschaft und Ausbil-
dungsförderung bewilligte der Haushaltsausschuss auf An-
trag und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zusätzli-
che Mittel in Höhe von 1 000 TEuro zur Finanzierung eines
Programms zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
und jüngeren Spitzenwissenschaftlern aus mittel- und osteu-
ropäischen Ländern an Hochschulen und Forschungsein-
richtungen in den neuen Bundesländern. Mit dem Antrag,
den Mittelansatz bei dem Programm „Anwendungsorien-
tierte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen“ um
2 500 TEuro aufzustocken, erzielte die FDP-Fraktion im
Haushaltsausschuss keine Mehrheit. Der Vorschlag der
Koalitionsberichterstatter auf Erhöhung des Mittelansatzes
um 1 000 TEuro auf 11 000 TEuro wurde sodann auch mit
den Stimmen der FDP-Fraktion angenommen. In der Berei-
nigungssitzung wurde der Ansatz für die Leistungen für
europäische und internationale Wissenschaftseinrichtungen
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
um 624 TEuro auf 8,424 Mio. Euro heraufgesetzt. In der
Einzelplanberatung wurde der Antrag der FDP-Fraktion,
den Ansatz beim Aus- und Neubau von Hochschulen um
135 Mio. Euro auf 1 060 Mrd. Euro anzuheben, von der
Koalitionsmehrheit wegen des Fehlens eines geeigneten
Deckungsvorschlags kritisiert und mit der Koalitionsmehr-
heit abgelehnt.
In der Bereinigungssitzung wurden mit Koalitionsmehr-
heit und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP in der
Titelgruppe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG) die Ansätze für BAföG für Schülerinnen und
Schüler und die Zuschüsse an Studierende jeweils um
28 000 TEuro angehoben.
In den Beratungen des Kapitels für Lebenswissenschaften,
Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung, Naturwissen-
schaftliche Grundlagenforschung schloss sich der Haus-
haltsausschuss in seiner Einzelplanberatung den Bericht-
erstattervorschlägen an und erhöhte bei der Biotechnologie
den Ansatz um 1 000 TEuro. Des Weiteren wurde der Titel
„Deutsche Stiftung Friedensforschung“ mit einem Mittelan-
satz von 1 000 TEuro wieder in den Einzelplan aufgenom-
men. Diesen Vorschlägen der Koalitionsfraktionen schloss
sich auch die FDP-Fraktion an.
Dem Berichterstattervorschlag folgend, erhöhte der Haus-
haltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP innerhalb der Titel-
gruppe „Innovation durch neue Technologie“ den Ansatz
für die Mikrosystemtechnik um 3 000 TEuro auf 53 000
TEuro. Der Antrag der FDP-Fraktion auf Aufstockung des
Mittelansatzes für Nanomaterialien, Neue Werkstoffe um
2 900 TEuro auf 89 400 TEuro fand hingegen keine Mehr-
heit.
Im Kapitel der Neuen Technologien, Mobilität und Infra-
struktur im 21. Jahrhundert, Weltraumforschung und -tech-
nik diskutierte der Haushaltsausschuss sehr eingehend in
der Einzelplanberatung die Ausgaben für die Titelgruppe
zur Weltraumforschung und -technik im Rahmen des natio-
nalen Programms. Die FDP-Fraktion hatte hierzu zwei An-
träge mit dem Ziel vorgelegt, die Ausgaben für die For-
schungs- und Entwicklungsvorhaben sowie für die
Investitionen um 5 000 TEuro bzw. 8 500 TEuro aufzusto-
cken. Die antragstellende Fraktion argumentierte, dass die
Weltraumforschung und -technik im Rahmen des nationalen
Programms einer stärkeren Finanzausstattung bedürfe, um
auch künftig den Anschluss im internationalen Feld halten
zu können. Die FDP-Fraktion konnte sich gegen die Koali-
tionsmehrheit mit ihren Anträgen nicht durchsetzen. Unter
Hinweis darauf, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien
und ihre feste Einbindung in verschiedenartige Energiever-
sorgungssysteme sich erst dann wirtschaftlich und somit
auch subventionsunabhängig durchsetzen werde, wenn die
erzeugte Energie zuverlässig zur Verfügung stehe und –
dem tatsächlichen Bedarf angepasst – kontinuierlich abge-
rufen werden könne, beantragte die FDP-Fraktion, einen
neuen Titel für die Energiespeicherforschung zu etablieren.
Der Antrag fand im Haushaltsausschuss keine Mehrheit.
Einzelplan 32 (Bundesschuld)
Der Plafond dieses Einzelplanes lag im Regierungsentwurf
mit rd. 39,935 Mrd. Euro um rd. 4,901 Mrd. Euro unter dem
Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den Pla-
fond im Saldo um rd. 227,102 Mio. Euro auf rd. 39,708
Mrd. Euro zurückgeführt.
Im Kapitel der Verzinsung senkte der Haushaltsausschuss
aufgrund des Abbaus von Eigenbeständen den Ansatz der
Zinseinnahmen aus Beständen von Bundesanleihen, Bun-
desobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzins-
lichen Schatzanweiungen um 220 792 TEuro auf 694 383
TEuro ab. Ferner wurden die Zinsen für Bundesanleihen um
597 102 TEuro auf 23,154 Mrd. Euro zurückgeführt. Die
Zinsen für Bundesobligationen sowie für Schuldscheindar-
lehen wurden hingegen um 25 000 TEuro bzw. 310 000
TEuro auf 6,237 Mio. Euro bzw. 2,238 Mrd. Euro aufge-
stockt. Schließlich beschloß der Haushaltsausschuss auf
Grund eines höheren Emissionsvolumens den Diskont für
unverzinsliche Schatzanweisungen um 120 000 TEuro an-
zuheben. Das Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobliga-
tionen u. a. wurde wegen einer Verringerung des Spreads
zwischen Emissions- und Aufstockungsrendite um 72 000
TEuro reduziert. Die Beschlüsse bei der Beratung dieses
Einzelplans wurden ausnahmslos einvernehmlich gefasst.
Einzelplan 33 (Versorgung)
Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe von
rd. 8,981 Mrd. Euro lag um rd. 174,994 Mio. Euro über dem
vergleichbaren Ausgabeansatz des Vorjahres. Der Haus-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/1923

haltsausschuss folgte dem einvernehmlichen Ergebnis des
Berichterstattergesprächs und reduzierte den Ausgabesaldo
insgesamt um 188,298 Mio. Euro auf rd. 8,792 Mrd. Euro.
In der Bereinigungssitzung wurden im Kapitel der Leistun-
gen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungs-
gesetz (AAÜG) bei mehreren Titeln einvernehmlich die An-
sätze auf Grund der aktuellen Ist-Entwicklung reduziert und
dem neuen Bedarf angepasst.
Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ausga-
ben in Höhe von rd. 9,757 Mrd. Euro nach rd. 12,779 Mrd.
Euro im Vorjahr veranschlagt. Der Haushaltsausschuss
senkte die Ausgaben in seinen Beratungen im Saldo um rd.
2,211 Mrd. Euro auf insgesamt rd. 7,546 Mrd. Euro ab.
Mit dem einvernehmlichen Berichterstattervorschlag zum
Kapitel der Steuern und steuerähnlichen Abgaben wurden
die Ansätze des Regierungsentwurfs nach der neuesten
Steuerschätzung aktuell angepasst. In der Titelgruppe „Ver-
änderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen“ wurde be-
reits im Regierungsentwurf für den Haushalt 2004 für den
Abbau von Steuervergünstigungen ein Ansatz von insge-
samt 1,2 Mrd. Euro eingeplant. Zusätzlich fand in dieser
Titelgruppe auch die von den Ministerpräsidenten Roland
Koch und Peer Steinbrück vorgelegte Subventionsabbau-
Initiative Berücksichtigung. Da die von den Ministerpräsi-
denten eingebrachte Initiative umfassende Vorschläge zum
Abbau sowohl von Steuervergünstigungen als auch von
Finanzhilfen vorsah, wurden entsprechende Umschichtun-
gen notwendig.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde der An-
satz bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Beteili-
gungen und aus sonstigem Kapitalvermögen des Bundes mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der FDP-Fraktion von 100 Mio. Euro auf 3,1 Mrd. Euro an-
gehoben. Der Antrag der FDP-Fraktion, den Ansatz um
500 000 TEuro aufzustocken, wurde mit dem umgekehrten
Stimmenverhältnis abgelehnt. Die zur Umsetzung der be-
amtenrechtlichen Maßnahmen des Haushaltsbegleitgesetzes
(HBeglG) ausgebrachte Globale Minderausgabe wurde
ebenfalls mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP abgesenkt.
Im Kapitel der Sonderleistungen des Bundes wurde der
Leertitel der Einnahmen aus dem Treuhandvermögen „Post-
nachfolgeunternehmen“ zur Finanzierung des Bundes-Pen-
sions-Service für Post und Telekommunikation e. V. zu-
nächst auf 2 Mrd. Euro festgelegt und im Beratungsverlauf
um weitere 2 Mrd. Euro auf 4 Mrd. Euro erhöht. Der Zu-
schuss an den Bundes-Pensions-Service für Post und Tele-
kommunikation e. V. wurde an die aktuellen Versorgungs-
empfängerzahlen angepasst und um 35 000 TEuro auf
4,915 Mrd. Euro zurückgeführt. Diese Veränderungen wur-
den mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP beschlossen.
2.2 Haushaltsgesetz
Die nach Abschluss der Haushaltsberatungen veranschlagte
Nettokreditaufnahme (29,3 Mrd. Euro) überschreitet die
Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen
(rd. 24,6 Mrd. Euro) um rd. 4,7 Mrd. Euro. Nach

Artikel 115 Grundgesetz (GG) darf die Nettokreditauf-
nahme die Summe der im Haushalt veranschlagten Investiti-
onen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftli-
chen Gleichgewichts überschreiten.
Nach Auffassung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN befindet sich die deutsche Wirtschaft seit
mittlerweile fast drei Jahren in einer konjunkturellen Stag-
nationsphase, die sich auch im ersten Halbjahr des Jahres
2003 fortgesetzt hat. Die für 2003 erwartete konjunkturelle
Erholung ist bislang nicht eingetreten. Eine der Ursachen
für das ausgebliebene Wirtschaftswachstum war der Irak-
krieg, der die Verunsicherung der Investoren und Konsu-
menten zunächst noch verstärkt hatte und somit die kon-
junkturelle Entwicklung – sowohl im Inland als auch
weltweit – deutlich abgebremst hat. Auf Grund dessen kam
auch in Deutschland die Wirtschaft nicht in Schwung, viel-
mehr dauerte im ersten Halbjahr 2003 die Stagnation der
Wirtschaftsleistung an. Für die Entwicklung des realen
Bruttoinlandsprodukts (BIP) ergaben sich im ersten und
zweiten Quartal sogar geringfügige Rückgänge (saisonbe-
reinigt – 0,2 v. H. bzw. – 0,1 v. H.).
Angesichts dieser ungünstigen Entwicklung rechnet die
Bundesregierung in ihrer Herbstprognose für das laufende
Jahr mit einer Stagnation des BIP. Für 2004 muss davon
ausgegangen werden, dass der reale BIP-Anstieg nicht aus-
reichen wird, um Beschäftigung in nennenswertem Umfang
aufzubauen. Diese Einschätzung wird vom Sachverständi-
genrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-
wicklung und von internationalen Institutionen geteilt.
Daher wird die Zahl der Arbeitslosen nach der Herbst-
projektion der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt des
Jahres 2003 bei 4,39 Millionen liegen. Sie wird sich im
Jahre 2004 zwar voraussichtlich auf 4,36 Millionen verrin-
gern, liegt damit aber immer noch um ca. 0,5 Millionen
höher als in der Zeit vor der Stagnation. Wegen dieser wei-
terhin verschlechterten Aussichten droht eine abermalige
Verfehlung sowohl des Wachstums- als auch des Beschäfti-
gungsziels im Jahre 2004. Die bereits für die Jahre 2002 und
2003 festzustellende Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts kann länger anhalten als erwartet.
Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen ist es in dieser
Situation angezeigt, dass der Bund mit dem Vorziehen der
3. Steuerreformstufe auf 2004 einer drohenden Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts entgegenwirkt. Ein-
nahmeausfälle des Bundes in Höhe von rd. 7 Mrd. Euro bei
den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Ausgaben füh-
ren dazu, dass die Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt
2004 die Summe der Investitionen übersteigt. Mit diesen
Einnahmeausfällen auf allen staatlichen Ebenen ist jedoch
nach Auffassung der Koalition eine Stärkung der Kaufkraft
verbunden. Auch die Investitionstätigkeit kann durch ver-
besserte Absatzperspektiven im Verbrauchersektor profitie-
ren. Positiv auf die Investitionstätigkeit wirkt nach Auffas-
sung der Koalition auch die Steuerentlastung, mit der
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen spürbar ent-
lastet werden sollen. Soweit Kredite die Summe der Investi-
tionen überschreiten, dienen sie nach Auffassung der Koali-
tion unmittelbar dem Ziel, das Wachstum des BIP zu stärken
und damit einen Impuls für eine konjunkturelle Erholung zu
geben. Mittelfristig sind auch positive Wirkungen auf die
Beschäftigung zu erwarten. Die Finanz- und Wirtschafts-

Drucksache 15/1923 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

politik der Bundesregierung entspricht nach Auffassung der
Koalition unter den gegebenen Bedingungen und Möglich-
keiten den Erfordernissen der konjunkturellen Situation und
wirkt nicht prozyklisch. Sie ist darauf ausgerichtet, im
Zusammenspiel von kurzfristiger Ausweitung der Kredit-
aufnahme, längerfristiger Ausgabenbegrenzung und struk-
turellen Reformen die Grundlage für einen selbsttragenden
Aufschwung zu schaffen und so eine Störung des gesamt-
wirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Das ent-
spricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:
Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer erhöh-
ten Nettokreditaufnahme hat die Finanzpolitik eine mittel-
fristige Konsolidierungsstrategie zur Überwindung der Stö-
rung zu verfolgen.
Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und FDP teilten diese
Auffassung nicht.
Nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion ist der Haushalt
2004 auch nach den Beratungen im Haushaltsausschuss
nach wie vor verfassungswidrig. Er verstößt gegen die
Maastrichter Defizitgrenze und birgt Risiken von bis zu 20
Mrd. Euro. Darüber hinaus sind wesentliche haushaltsrele-
vante Gesetzgebungsvorhaben noch nicht berücksichtigt,
die derzeit noch im Vermittlungsverfahren anhängig und mit
erheblichen Auswirkungen für den Bundeshaushalt ver-
bunden sind. Insbesondere zu nennen sind das Haus-
haltsbegleitgesetz mit dem Vorziehen der 3. Stufe der
Steuerreform, das Steuervergünstigungsabbaugesetz, die
Gemeindefinanzreform, die Tabaksteuer sowie das Gesetz
zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
(Hartz IV). Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion wi-
derspricht es dem Grundsatz der Haushaltswahrheit, einen
Haushalt zu verabschieden, der durch die Ergebnisse des
Vermittlungsverfahrens voraussichtlich wenige Woche spä-
ter in wesentlichen Teilen überholt ist und bereits zu Beginn
des Jahres 2004 durch einen Nachtragshaushalt angepasst
werden müsste.
Mit rd. 29 Mrd. Euro überschreitet die geplante Neuver-
schuldung die Investitionsausgaben um rd. 4 Mrd. Euro und
ist damit die höchste geplante Neuverschuldung in der Ge-
schichte der Bundesrepublik Deutschland. Um die Neuver-
schuldung zu drücken, sind im Etat Privatisierungserlöse in
Höhe von 7 Mrd. Euro eingestellt worden. Ein wesentlicher
Teil dieser Privatisierungserlöse soll durch zusätzliche
Platzhaltergeschäfte von Anteilen des Bundes an der Tele-
kom und der Bundespost mit der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau erzielt werden. Dies ist nach Auffassung der CDU/
CSU-Fraktion, die sich durch den Bundesrechnungshof
bestätigt sieht, eine teure und risikoreiche Finanzierung;
außerdem stellt das Treuhandvermögen bei der Bundesan-
stalt für Post und Telekommunikation einen milliarden-
schweren Schattenhaushalt dar, der mit der Bundeshaus-
haltsordnung nicht vereinbar ist.
Darüber hinaus ist eine Überschreitung der Defizitgrenze
nach Artikel 115 Grundgesetz (GG) nur erlaubt, wenn eine
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes gege-
ben ist und wenn darüber hinaus die erhöhte Nettokreditauf-
nahme und die damit finanzierten Maßnahmen zur Abwehr
der Störung geeignet sind. Nach Auffassung der CDU/CSU-
Fraktion wird weder die zusätzliche Erhöhung der Nettokre-
ditaufnahme noch das damit finanzierte Vorziehen der Steu-
erreform dieser Forderung gerecht. Die Bundesregierung

bekämpft hier mit konjunkturellen Maßnahmen vorwiegend
strukturelle Probleme. Deshalb können diese Maßnahmen
keinen spürbaren Wachstumsschub auslösen, insbesondere
weil z. B. die notwendigen Strukturreformen auf den Ar-
beitsmarkt nicht erfolgen.
Mit dem Haushalt 2004 wird auch zum dritten Mal in Folge
die 3 %-Defizit-Grenze des Maastricht-Vertrages über-
schritten. Dies stellt nach Auffassung der CDU/CSU-Frak-
tion den „vorsätzlichen“ Bruch eines völkerrechtlichen Ver-
trages dar, wodurch der Stabilitäts- und Wachstumspakt
seine Glaubwürdigkeit verlieren würde.
Der Bundeshaushalt 2004 ist darüber hinaus mit weiteren
erheblichen Risiken behaftet, die sich nach Auffassung der
Opposition aus falschen gesamtwirtschaftlichen Annahmen
sowie zu optimistischen Ansätzen bei den Steuereinnahmen
und Arbeitsmarktausgaben ergeben. Damit verstößt der
Haushalt gegen die in Artikel 110 GG geforderten Haus-
haltsgrundsätze der Wahrheit und Vollständigkeit.
Die Bundesregierung hat nach Auffassung der CDU/CSU-
Fraktion durch eine jahrelange wirtschafts- und wachstums-
feindliche Politik die finanziellen Gestaltungsspielräume
des Staates derart eingeengt, dass eine zukunftsorientierte
Politik zum Wohle unserer Gesellschaft nicht mehr möglich
ist. Deutschland braucht einen grundlegenden Politikwech-
sel. Umfassende Reformen des Arbeitsmarktes, Neubegrün-
dung der sozialen Sicherungssysteme, eine durchgreifende
Vereinfachung des Steuersystems und eine umfassende Ent-
bürokratisierung sind Kernelemente dieses Politikwechsels.
Damit soll die soziale Marktwirtschaft als die erfolgreichste
Wirtschaftsordnung für die Bundesrepublik Deutschland fit
gemacht werden für die Chancen der Globalisierung.
Um zu einer zukunftsorientierten Finanz- und Wirtschafts-
politik zurückzufinden, müssen nach Auffassung der CDU/
CSU-Fraktion noch einmal sämtliche Titelansätze aller Res-
sorthaushalte auf Einsparmöglichkeiten hin geprüft werden
und neue Schwerpunkte gesetzt werden, wie z. B. die Stär-
kung der Verkehrsinfrastruktur, die Stärkung von Forschung
und Entwicklung sowie eine verbesserte Förderung des
Städtebaues.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist der Bundeshaushalt
2004 verfassungswidrig, realitätsfern und nicht beschlussfä-
hig. Den Bundeshaushalt 2004 wird das gleiche Schicksal –
mit einem zu erwartenden Nachtragshaushalt – wie die
Haushalte 2002 und 2003 ereilen. Die erwartete Neuver-
schuldung für das Haushaltsjahr 2004 wird weit über der
veranschlagten Summe von 29,3 Mrd. Euro liegen. Nach
Auffassung der FDP-Fraktion ist mit einer Neuverschul-
dung von über 40 Mrd. Euro zu rechnen. Mit diesem Haus-
halt wird die Erosion verantwortungsbewusster und ver-
trauenswürdiger Haushaltspolitik weiter fortgesetzt und
vorsätzlich gegen Artikel 115 GG und die Maastricht-Krite-
rien verstoßen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein
völkerrechtlicher Vertrag, den es mit Blick auf die Geld-
wertstabilität einzuhalten gilt.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist der Bundeshaushalt
2004 nicht beschlussfähig. Die FDP-Fraktion verwies in
dem Zusammenhang auf die noch anstehenden Beratungen
im Vermittlungsausschuss und die sich daraus möglicher-
weise ergebenden haushaltswirksamen Veränderungen in
Milliardenhöhe. Sie hält dieses Vorgehen in Bezug auf die

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/1923

Haushaltsgrundsätze Klarheit, Wahrheit und Vollständigkeit
für nicht vertretbar. Eine erneute Befassung des Haushalts-
ausschusses nach Kenntnis der Ergebnisse im Vermittlungs-
ausschuss ist dringend erforderlich. Die Bundesregierung
wird daher aufgefordert, dem Parlament einen überarbeite-
ten und verfassungskonformen Bundeshaushalt 2004 vorzu-
legen.
Darüber hinaus verwies die FDP-Fraktion auf das Rekord-
volumen der Ausgaben, die mit 257,3 Mrd. Euro etatisiert
sind. Gleichzeitig mahnte sie eine Verbesserung der Ausga-
benstruktur im Haushalt an. Sie legte dar, dass die struktu-
rellen Probleme des Haushaltes weiterhin ungelöst bleiben.
Dies kann an dem historischen Tief der Investitionsquote
mit 9,6 Prozent festgemacht werden. Hier bedarf es zukünf-
tig einer wesentlichen Verbesserung, auch unter dem As-
pekt, dass die Höhe der Investitionen als ein wichtiger
Faktor für die konjunkturelle Entwicklung und die Arbeits-
marktsituation sowie die private Wirtschaftstätigkeit anzu-
sehen ist.

2.2.1 Änderungsantrag
Aufgrund eines Antrags der Koalitionsfraktionen hat der
Haushaltsausschuss Änderungen zum Entwurf des Haus-
haltsgesetzes 2004 beschlossen. Der mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-

nommene Änderungsantrag wird nachfolgend unter Punkt
2.2.2 begründet.
2.2.2 Begründung zu dem angenommenen Änderungs-

antrag der Koalitionsfraktionen
Zu § 2 Abs. 6 Satz 1
Die Aufstockung des Volumens der Zins-Swap-Geschäfte
dient der weiteren Optimierung von Zinszahlungsströmen
und der Senkung von Zinsausgaben.
Zu § 11 Abs. 3 (neu eingefügt)
Grundsätzlich finanziert sich die im Jahr 2004 zu errich-
tende Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nach dem
BMF-Entwurf des Errichtungsgesetzes vollständig durch
Einnahmen aus der Verwertung des Grundvermögens des
Bundes. Zur Anschubfinanzierung und zur Überbrückung
etwaiger Liquiditätsengpässe in der Errichtungsphase kann
die Bundesanstalt vom Bund ein verzinsliches, unterjährig
rückzahlbares Betriebsmitteldarlehen erhalten, dessen Höhe
durch die Regelung des Haushaltsgesetzes auf bis zu
200 000 000 Euro begrenzt wird.
Zu § 11 Abs. 4
Folgeänderungen nach Einfügung von Absatz 3.

Berlin, den 13. November 2003
Dietrich Austermann
Berichterstatter

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter

Drucksache 15/1923 – 28 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Haushalt 2004

Ergebnis der Beratung
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht

Mio. €

IIII.... AAAAuuuussssggggaaaabbbbeeeennnn

Entwurf ..................................................................................... 251.200

Steigerung +1,2 v. H. gegenüber 2003

Veränderung ............................................................................ +6.100

Ausgaben nnnneeeeuuuu ......................................................................... 257.300

Steigerung -1,1 v. H. gegenüber 2003 (incl. Nachtrag)

Investitionen

• Entwurf ............................................. 24.806

• Veränderung .................................... -167

Investitionen nnnneeeeuuuu ................................ 24.639

IIIIIIII.... EEEEiiiinnnnnnnnaaaahhhhmmmmeeeennnn

1. Steuereinnahmen

• Entwurf ............................................................................. 201.442

• Veränderung .................................................................... -3.765

Steuereinnahmen nnnneeeeuuuu ........................................................ 197.677

2. Sonstige Einnahmen

• Entwurf ............................................................................. 18.918

• Veränderung .................................................................... +11.405

Sonstige Einnahmen nnnneeeeuuuu ................................................... 30.323

3. Nettokreditaufnahme

• Entwurf ............................................................................. 30.840

• Veränderung .................................................................... -1.540

Nettokreditaufnahme nnnneeeeuuuu ................................................... 29.300

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/1923

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2004
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen

Einzelplan
Ressort

Regierungs-
entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss

Neuer
Ansatz

Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 27 - - - 27

02 Deutscher Bundestag 1.791 - - - 1.791

03 Bundesrat 10 - - - 10

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 2.606 - - - 2.606

05 Auswärtiges Amt 143.901 - - - 143.901

06 Bundesministerium des Innern 387.005 - - - 387.005

07 Bundesministerium der Justiz 312.065 - - - 312.065

08 Bundesministerium der Finanzen 1.107.469 - - - 1.107.469

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 307.629 3.100.000 - +3.100.000 3.407.629

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft

233.309 7.500 - +7.500 240.809

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

4.329.438 11.975 - +11.975 4.341.413

14 Bundesministerium der Verteidigung 286.691 - - - 286.691

15 Bundesministerium für Gesundheit und So-
ziale Sicherung

2.057.799 5.067 70.000 -64.933 1.992.866

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

79.448 - - - 79.448

17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

62.675 1.250 - +1.250 63.925

19 Bundesverfassungsgericht 45 - - - 45

20 Bundesrechnungshof 355 - - - 355

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung

709.447 - - - 709.447

30 Bundesministerium für Bildung und For-
schung

350.286 - - - 350.286

32 Bundesschuld 34.840.675 - 1.760.792 -1.760.792 33.079.883

33 Versorgung 856.655 - 30.000 -30.000 826.655

60 Allgemeine Finanzverwaltung 205.130.674 20.393.000 15.558.000 +4.835.000 209.965.674

SSSSuuuummmmmmmmeeee 222255551111....222200000000....000000000000 22223333....555511118888....777799992222 11117777....444411118888....777799992222 ++++6666....111100000000....000000000000 222255557777....333300000000....000000000000

Im Epl. 32 (Spalte 6) Nettokreditaufnahme = 29.300.000
Im Epl. 60 (Spalte 5) Steuermindereinahmen = 3.765.000
Im Epl. 60 (Spalte 5) Münzeinnahmen = 270.000

Drucksache 15/1923 – 30 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2004
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben

Einzelplan
Ressort

Regierungs-
entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss

Neuer
Ansatz

Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 22.962 183 106 +77 23.039

02 Deutscher Bundestag 548.929 11.301 11.324 -23 548.906

03 Bundesrat 17.796 486 29 +457 18.253

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1.488.058 4.570 2.342 +2.228 1.490.286

05 Auswärtiges Amt 2.183.396 3.058 12.876 -9.818 2.173.578

06 Bundesministerium des Innern 4.092.579 23.630 58.225 -34.595 4.057.984

07 Bundesministerium der Justiz 344.268 1.383 5.535 -4.152 340.116

08 Bundesministerium der Finanzen 3.338.032 192.558 9.674 +182.884 3.520.916

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 25.003.349 15.233.523 7.285.547 +7.947.976 32.951.325

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft

5.209.103 113.042 110.514 +2.528 5.211.631

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

26.491.843 231.052 1.144.097 -913.045 25.578.798

14 Bundesministerium der Verteidigung 24.248.813 110.005 298.107 -188.102 24.060.711

15 Bundesministerium für Gesundheit und So-
ziale Sicherung

81.882.494 1.984.870 402.263 +1.582.607 83.465.101

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

791.408 1.101 3.095 -1.994 789.414

17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

4.746.134 171.689 45.337 +126.352 4.872.486

19 Bundesverfassungsgericht 17.273 501 741 -240 17.033

20 Bundesrechnungshof 90.258 4 1.548 -1.544 88.714

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung

3.800.000 16.343 32.910 -16.567 3.783.433

30 Bundesministerium für Bildung und For-
schung

8.209.189 80.924 28.860 +52.064 8.261.253

32 Bundesschuld 39.935.244 455.000 682.102 -227.102 39.708.142

33 Versorgung 8.981.013 - 188.298 -188.298 8.792.715

60 Allgemeine Finanzverwaltung 9.757.859 445.426 2.657.119 -2.211.693 7.546.166

SSSSuuuummmmmmmmeeee 222255551111....222200000000....000000000000 11119999....000088880000....666644449999 11112222....999988880000....666644449999 ++++6666....111100000000....000000000000 222255557777....333300000000....000000000000

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 31 – Drucksache 15/1923

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2004
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen

Einzelplan
Ressort

Regierungs-
entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss

Neuer
Ansatz

Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

02 Deutscher Bundestag 14.553 - - - 14.553

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 234.441 33.427 256 +33.171 267.612

05 Auswärtiges Amt 155.424 - - - 155.424

06 Bundesministerium des Innern 525.214 103.559 4.296 +99.263 624.477

07 Bundesministerium der Justiz 620 - - - 620

08 Bundesministerium der Finanzen 307.866 10.318 318 +10.000 317.866

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 1.570.414 8.085.200 105.500 +7.979.700 9.550.114

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft

738.962 6.639 7.000 -361 738.601

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

9.796.379 1.356.670 416.596 +940.074 10.736.453

14 Bundesministerium der Verteidigung 12.852.499 2.891.370 1.305.678 +1.585.692 14.438.191

15 Bundesministerium für Gesundheit und So-
ziale Sicherung

117.311 30.084 - +30.084 147.395

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

337.070 - - - 337.070

17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

226.599 11.376 - +11.376 237.975

19 Bundesverfassungsgericht 3.194 - - - 3.194

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung

2.450.723 2.500 - +2.500 2.453.223

30 Bundesministerium für Bildung und For-
schung

3.145.629 6.080 1.080 +5.000 3.150.629

60 Allgemeine Finanzverwaltung 203.650 - - - 203.650

SSSSuuuummmmmmmmeeee 33332222....666688880000....555544448888 11112222....555533337777....222222223333 1111....888844440000....777722224444 ++++11110000....666699996666....444499999999 44443333....333377777777....000044447777

Drucksache 15/1923 – 32 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2004
- Beträge in Mio € -

Einnahmen

(Veränderung von mehr als 50 Mio €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Einnahmen

09 12 11902 Aussteuerungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit nach § 46 SGB II +3.100

Sonstiges Epl. 09 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++3333....111100000000

Sonstiges Epl. 10 +8

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++8888

Sonstiges Epl. 12 +12

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++11112222

15 13 23201 Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der Überführung von Zusatzver-
sorgungssystemen in die Rentenversicherung -70

Sonstiges Epl. 15 +5

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----66665555

Sonstiges Epl. 17 +1

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++1111

32 01 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt -1.540

32 05 16211 Zinseinnahmen aus Beständen von Bundesanleihen, Bundesobligationen,
Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen -221

Sonstiges Epl. 32 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----1111....777766661111

Sonstiges Epl. 33 -30

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----33330000

60 01 01101 Lohnsteuer -1.700

60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer -425

60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag) -530

60 01 01401 Körperschaftsteuer -550

60 01 01501 Umsatzsteuer -664

60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer -571

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 33 – Drucksache 15/1923

(Veränderung von mehr als 50 Mio €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Einnahmen

60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzaus-
gleich zwischen Bund und Ländern +143

60 01 01701 Gewerbesteuerumlage +68

60 01 01801 Zinsabschlag -187

60 01 02202 BNE-Eigenmittel der EU +1.200

60 01 03102 Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Heizöl und anderen Heizstoffen als
gasförmigen Kohlenwasserstoffen) +84

60 01 03103 Mineralölsteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und
031 04 erfasste Aufkommen) -911

60 01 03104 Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas, Flüssiggas und anderen
gasförmigen Kohlenwasserstoffen zum Verheizen) -573

60 01 03301 Branntweinsteuer +80

60 01 03602 Versicherungsteuer -150

60 01 03703 Stromsteuer +300

60 01 04401 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer -350

60 01 01118 Kleinunternehmerförderungsgesetz +164

60 01 01119 Entfernungspauschale -510

60 01 01120 Vorziehen des ESt-Tarifs 2005 auf 2004 +7.050

60 01 01121 Haushaltsbegleitgesetz, steuerliche Maßnahmen -5.936

60 01 01211 Abbau von Steuervergünstigungen -600

60 01 01212 Streichung Eigenheimzulage -128

60 01 01411 Zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung, insbesondere der Körperschaft-
steuer (Steuervergünstigungsabbaugesetz - Korb II) -142

60 01 01412 Zeitanteilige Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter -100

60 01 01414 Investmentmodernisierungsgesetz -292

60 01 01513 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt +2.704

60 01 01514 Steueränderungsgesetz 2003 -135

60 01 01711 Reform der Gewerbesteuer -1.074

60 02 13301 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus sonstigem Ka-
pitalvermögen des Bundes +3.000

60 02 37201 Globale Mindereinnahme +1.500

60 03 23401 Einnahmen aus Abführungen des Erblastentilgungsfonds +100

60 04 13302 Einnahmen aus dem Treuhandvermögen "Postnachfolgeunternehmen" zur
Finanzierung des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunika-
tion e. V. (Postbeamtenversorgungskasse) +4.000

Sonstiges Epl. 60 -30

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++4444....888833335555

Drucksache 15/1923 – 34 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2004
- Beträge in Mio € -

Ausgaben

(Veränderung von mehr als 50 Mio €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Sonstiges Epl. 01 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++0000 ++++0000

Sonstiges Epl. 02 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++0000 ++++0000

Sonstiges Epl. 03 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++0000 ++++0000

Sonstiges Epl. 04 +2 +33

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++2222 ++++33333333

Sonstiges Epl. 05 -10 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----11110000 ++++0000

06 02 89402 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspo-
litischen und demokratischen Bildungsarbeit +60

Sonstiges Epl. 06 -35 +39

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----33335555 ++++99999999

Sonstiges Epl. 07 -4 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----4444 ++++0000

08 04 42201 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten +107

Sonstiges Epl. 08 +76 +10

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++111188883333 ++++11110000

09 02 68314 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Ab-
satz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von
Kapazitätsanpassungen +6.079

09 12 68101 Arbeitslosenhilfe -6.688

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/1923

(Veränderung von mehr als 50 Mio €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

09 12 68108 Eingliederungshilfe für Spätaussiedler sowie für Asylberechtigte und Kon-
tingentflüchtlinge -53

09 12 68502 Sonderprogramm des Bundes - Arbeit für Langzeitarbeitslose -524 -100

09 12 63613 Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende +1.464

09 12 68112 Arbeitslosengeld II +10.649

09 12 68511 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit +2.585 +1.900

09 12 68561 Sonderprogramm des Bundes - Arbeit für Langzeitarbeitslose +524 +100

Sonstiges Epl. 09 -9 +1

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++7777....999944448888 ++++7777....999988880000

10 02 97201 Globale Minderausgabe im Einzelplan 10 +77

Sonstiges Epl. 10 -74 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++3333 ++++0000

Sonstiges Epl. 11 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++0000 ++++0000

12 02 88231 Zuweisungen an die Länder zur Realisierung von Anwendungsstrecken für
die Magnetschwebebahntechnik -160 +510

12 22 86101 Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bun-
des +8 +123

12 22 89101 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbah-
nen des Bundes +22 +237

12 25 62202 Entlastung von Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschul-
denhilfe-Gesetz (AHGV) +48 +267

12 25 63201 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz -791

12 25 88201 Zuweisungen zur Förderung des Wohnens in städtischen Quartieren -43 -158

12 25 88204 Zuweisungen zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungs-
bedarf - die soziale Stadt -77 -129

12 25 88213 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungs-
maßnahmen in den alten Ländern -4 -85

12 25 88214 Zuweisungen zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungs-
bedarf - die soziale Stadt +77 +129

Sonstiges Epl. 12 +7 +45

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----999911113333 ++++999944440000

14 03 42301 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Ausbildungsgeld für Anwärte-
rinnen und Anwärter der Sanitätsoffizierlaufbahn -148

14 10 55309 Betrieb von Truppenküchen durch einen privaten Dienstleister +54

14 15 55304 Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials der Streitkräfte -12 +1.676

14 15 55404 Beschaffung von Munition +227

Drucksache 15/1923 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

14 15 55405 Beschaffung von Feldzeugmaterial, soweit nicht an anderer Stelle veran-
schlagt +73

14 19 55309 Betreibermodelle und Vorhaltecharter für Flugzeuge, Flugkörper und flug-
technisches Gerät +627

14 19 55401 Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits-
und sonstigem flugtechnischen Gerät -202

14 19 55403 Beschaffung des Waffensystems Unterstützungshubschrauber +58

14 20 55111 Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung -20 -798

14 20 55118 Entwicklung des Waffensystems Eurofighter 2000 -30 -190

Sonstiges Epl. 14 +22 +61

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----111188888888 ++++1111....555588886666

15 13 63622 Erstattung von Aufwendungen der BfA auf Grund der Überführung von Zu-
satzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern
(einschl. ehemaliges Ost-Berlin) -100

15 13 63623 Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung
der Arbeiter und der Angestellten +80

15 13 63681 Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und der An-
gestellten +1.500

15 13 63682 Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und der An-
gestellten in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) +374

15 13 63683 Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter
und der Angestellten -254

Sonstiges Epl. 15 -17 +30

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++1111....555588883333 ++++33330000

Sonstiges Epl. 16 -2 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----2222 ++++0000

17 10 68113 Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldge-
setz +124

Sonstiges Epl. 17 +2 +11

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++111122226666 ++++11111111

Sonstiges Epl. 19 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++0000 ++++0000

Sonstiges Epl. 20 -2 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----2222 ++++0000

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37 – Drucksache 15/1923

(Veränderung von mehr als 50 Mio €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Sonstiges Epl. 23 -17 +3

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----11117777 ++++3333

Sonstiges Epl. 30 +52 +5

SSSSuuuummmmmmmmeeee ++++55552222 ++++5555

32 05 57501 Zinsen für Bundesanleihen -597

32 05 57504 Zinsen für Schuldscheindarlehen +310

32 05 57506 Diskont für unverzinsliche Schatzanweisungen +120

32 05 57509 Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisun-
gen, unverzinsliche Schatzanweisungen und Darlehen -72

Sonstiges Epl. 32 +12 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----222222227777 ++++0000

33 04 43353 Versorgungsbezüge -58

Sonstiges Epl. 33 -131 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----111188888888 ++++0000

60 02 97205 Globale Minderausgabe +440

60 02 97215 Globale Minderausgabe -600

60 02 97225 Globale Minderausgabe -2.000

Sonstiges Epl. 60 -52 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee ----2222....222211112222 ++++0000

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