BT-Drucksache 15/1856

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1666, 15/1706- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verkehrsstatistik

Vom 29. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1856
15. Wahlperiode 29. 10. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1666, 15/1706 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verkehrsstatistik

A. Problem
Es ist eine Anpassung an geänderte Anforderungen der Europäischen Union so-
wie der nationalen Datennutzer, die Zusammenführung der verschiedenen ge-
setzlichen Bestimmungen in einem Gesetz für die Verkehrsstatistik sowie eine
Entlastung der Auskunftspflichtigen erforderlich.

B. Lösung
Es soll eine Ergänzung der Luftverkehrsstatistik sowie eine Neukonzipierung
der Eisenbahnstatistik und der Statistik des gewerblichen Straßen-Personenver-
kehrs vorgenommen werden und die Übernahme in das Verkehrsstatistikgesetz
erfolgen.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/1856 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksachen 15/1666, 15/1706 – mit folgenden Maßga-
ben, im Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 1 Nr. 8 wird wie folgt geändert:
1. § 17 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a werden die Wörter „des Unternehmens“ durch die Wörter
„am Unternehmen“ ersetzt.

b) In Buchstabe g werden die Wörter „und Dauer“ gestrichen.
2. In § 18 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie in § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d und

Abs. 2 Nr. 2 werden jeweils die Wörter „des Unternehmens“ durch die Wör-
ter „am Unternehmen“ ersetzt.“

Berlin, den 27. Oktober 2003

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Eduard Oswald Horst Friedrich (Bayreuth)
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1856

Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksachen
15/1666 und 15/1706 in seiner 66. Sitzung am 16. Oktober
2003 beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Es ist eine Anpassung an geänderte Anforderungen der
Europäischen Union sowie der nationalen Datennutzer, die
Zusammenführung der verschiedenen gesetzlichen Bestim-
mungen in einem Gesetz für die Verkehrsstatistik sowie eine
Entlastung der Auskunftspflichtigen erforderlich. Dazu soll
mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1666 eine Er-
gänzung der Luftverkehrsstatistik sowie eine Neukonzipie-
rung der Eisenbahnstatistik und der Statistik des gewerb-
lichen Straßen-Personenverkehrs vorgenommen werden
und die Übernahme in das Verkehrsstatistikgesetz erfolgen.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 15/1706 beinhaltet die Gegenäußerung der Bundes-
regierung zu der Stellungnahme des Bundesrates.

III. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 15/
1666 in seiner 21. Sitzung am 22. Oktober 2003 beraten und
empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in
der Fassung des von den Koalitionsfraktionen im federfüh-
renden Ausschuss eingebrachten Änderungsantrags (Aus-
schussdrucksache 15(14)374).

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
die Vorlagen in seiner 20. Sitzung am 22. Oktober 2003 be-
raten. Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsan-
trag (Ausschussdrucksache 15(14)374) zu dem Gesetzent-
wurf eingebracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussemp-

fehlung und Teil V dieses Berichts ergibt. Der Änderungs-
antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Der
Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs der Bundesregierung in der geänderten Fassung in
Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 15/1706. Die
Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, der Änderungs-
antrag komme den Anliegen des Bundesrates entgegen. Die
Forderung des Bundesrates, kleine und mittlere Unterneh-
men zu entlasten, sei das Ziel des gesamten Gesetzentwurfs.
Die Fraktion der CDU/CSU brachte den Willen zum Aus-
druck, die gesamten Änderungsvorschläge des Bundesrates
zu übernehmen. Die Fraktion der FDP erklärte, sie sei
zwar für den Gesetzentwurf, aber in der Fassung, welche
der Bundesrat vorschlage.

V. Begründung der Änderungen
Zu Nummer 1 Buchstabe a
Erfasst werden soll, in wessen Eigentum das Unternehmen
steht. Die geänderte Formulierung bringt dies zum Aus-
druck.
Zu Nummer 1 Buchstabe b
Die Erfassung der Dauer der Omnibusreisen im Gelegen-
heitsfernverkehr soll entfallen, da sie eher für die Beurtei-
lung von Struktur und Entwicklung des Tourismus als für
die Beurteilung von Struktur und Entwicklung des Ver-
kehrswesens relevant ist. Dieses Merkmal wird im Übrigen
auch in den Statistiken für die sonstigen Verkehrsträger
nicht erfasst. Durch den Verzicht auf die zusätzliche Unter-
gliederung des Gelegenheitsfernverkehrs nach der Reise-
dauer werden die Auskunftspflichtigen spürbar entlastet.
Zu Nummer 2
Die Begründung zu Nummer 1 Buchstabe a gilt entspre-
chend.

Berlin, den 27. Oktober 2003

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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