BT-Drucksache 15/1840

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1668- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verfütterungsverbotsgesetzes

Vom 24. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1840
15. Wahlperiode 24. 10. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1668 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verfütterungsverbotsgesetzes

A. Problem
Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung der Kommission
vorgelegt, mit dem mehrere Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 (TSE-Verordnung)
geändert werden sollen. Dabei ist vorgesehen, die EG-rechtlichen Grundlagen
des Verfütterungsverbots, deren Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2003 befristet
ist, zunächst in ihrer Gültigkeit zu verlängern und dann durch Übernahme in-
haltlich ähnlicher, nunmehr unbefristeter Regelungen zum 1. September 2003
zu ersetzen.
Die Anpassung des Verfütterungsverbotsgesetzes ermöglicht die erforderliche
zeitnahe Anpassung der nationalen Regelungen an das künftig unmittelbar gel-
tende Gemeinschaftsrecht.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Da es sich lediglich um eine Verordnungsermächtigung handelt, mit der dem
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft er-
möglicht werden soll, die deutschen Verfütterungsverbotsregelungen an unmit-
telbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft anzupassen, entste-
hen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.
2. Vollzugsaufwand
Ein zusätzlicher Aufwand im Verwaltungsvollzug ergibt sich nicht.

Drucksache 15/1840 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten
Durch das Gesetz entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Erzeuger und die
sonstigen Wirtschaftsbeteiligten. Daher sind Auswirkungen auf die Einzel-
preise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau nicht
zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1840

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1668 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 22. Oktober 2003

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Drucksache 15/1840 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Julia Klöckner, Ulrike Höfken
und Hans-Michael Goldmann

1. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 66. Sitzung am 16.
Oktober 2003 den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1668
zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26. September
2003 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung
genommen, zu der eine Gegenäußerung der Bundesregie-
rung vorliegt.
2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung der
Kommission vorgelegt, mit dem mehrere Anhänge der Ver-
ordnung (EG)Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 22. Mai 2001 (TSE-Verordnung) geän-
dert werden sollen. Dabei ist vorgesehen, die EG-recht-
lichen Grundlagen des Verfütterungsverbots, die Entschei-
dungen 2000/766/EG und 2001/9/EG, deren Geltung zur

Dauer bis zum 30. Juni 2003 befristet ist, in ihrer Gültigkeit
zu verlängern und dann durch Übernahme inhaltlich ähnli-
cher, nunmehr unbefristeter Regelungen in den Anhang IV
der TSE-Verordnung zum 1. September 2003 zu ersetzen.
Mit dem Gesetz soll eine Verordnungsermächtigung ge-
schaffen werden, mit der dem Bundesministerium für Ver-
braucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ermöglicht
werden soll, die deutschen Verfütterungsverbotsregelungen
an unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Ge-
meinschaft anzupassen.

3. Beratungsverlauf im Ausschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlage in seiner 21. Sitzung am
22. Oktober 2003 behandelt und ohne Aussprache mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Berlin, den 22. Oktober 2003
Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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