BT-Drucksache 15/1809

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1180- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - EntschRÄndG)

Vom 22. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1809
15. Wahlperiode 22. 10. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1180 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung
des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften
(Entschädigungsrechtsänderungsgesetz – EntschRÄndG)

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Walter Schöler, Antje Hermenau und Otto Fricke

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, bei der Durchfüh-
rung des Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetzes
(EALG) durch Änderungen in der Verwaltungsorganisation
und im Verwaltungsverfahren die Abarbeitung der anhängi-
gen Verfahren zu beschleunigen und die Durchführung die-
ser Gesetze bis spätestens zum Jahr 2010 abschließen zu
können.
Durch den Gesetzentwurf und den hierzu im Finanzaus-
schuss beschlossenen Änderungen ergeben sich folgende
finanzielle Auswirkungen:
Von der Umstellung der Entschädigung auf unmittelbare
Gelderfüllung sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten.
Die neuen Verzinsungsregelungen werden im Bereich der
NS-Verfolgten zu zusätzlichen Kosten für den Entschädi-
gungsfonds führen, da hier bisher keine Verzinsung vorge-
sehen war. Die Verzinsung der Geldleistungen entspricht bis
Ende 2007 der Verzinsung der Schuldverschreibungen, die
zusätzliche Verzinsung ab 2008 wird zu zusätzlichen Kosten
des Entschädigungsfonds führen. Es entstehen bis zum Jahr
2015 Mehrkosten für den Bundeshaushalt in Höhe von rund
540 Mio. Euro.
Für die Verzinsung der Entschädigungsansprüche nach
dem Entschädigungsgesetz ab dem 1. Januar 2008 mit

6 Prozent p. a. anstelle von 4 Prozent p. a. entstehen Mehr-
kosten in Höhe von insgesamt 153 Mio. Euro im Zeitraum
2008 bis 2015.
Für die Verzinsung der Entschädigungsansprüche nach dem
NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz ab dem 1. Januar 2008
mit 6 Prozent p. a. anstelle von 4 Prozent p. a. entstehen
Mehrkosten in Höhe von insgesamt 8,4 Mio. Euro im Zeit-
raum 2008 bis 2010.
Durch die Verlagerung der Zuständigkeit für die Durchfüh-
rung der vermögensrechtlichen Verfahren der NS-Verfolgten
auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
werden bis zum Zeitpunkt der prognostizierten Erledigung
der Verfahren Ende 2010 insgesamt bis zu 293 Stellen zur
Wahrnehmung der Aufgaben benötigt. Hierdurch entstehen
Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten) von insgesamt
rund 126 Mio. Euro (sieben Jahre à 18 Mio. Euro). Die beim
Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen benötig-
ten Stellen können durch Umsetzungen aus dem Stellenbe-
stand der Bundesvermögensverwaltung (Kapitel 08 04) zur
Verfügung gestellt werden.
Für die so genannten steckengebliebenen Entschädigungen
kommen für die zu zahlenden Entschädigungen Kosten auf
den Bund und den Entschädigungsfonds zu, die aufgrund

Drucksache 15/1809 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
der bestehenden Rechtsprechung im Wesentlichen bereits
aus zivilrechtlichen Gründen vorgegeben sind.
Der Verzicht auf die Einberechnung des so genannten Haus-
zinssteuerabgeltungsbetrages in die Bemessungsgrundlage
für den Abführungsbetrag von Gebietskörperschaften oder
sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung an den Entschä-
digungsfonds führt zu Mindereinnahmen des Entschädi-
gungsfonds in Höhe von insgesamt ca. 2 Mio. Euro.
Personelle Belastungen kommen auf die betroffenen Bun-
desländer im Bereich der so genannten stecken gebliebenen
Entschädigungen durch die Einführung eines neuen Verwal-
tungsverfahrens zu. Die aufgrund der zu zahlenden Entschä-
digungen entstehenden Kosten führen nicht zu zusätzlichen
Belastungen, da sie sich im Wesentlichen bereits auf der
Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche ergeben.

Im Übrigen ergeben sich für die Bundesländer durch Ände-
rungen der Verwaltungsorganisation (Zuständigkeit für NS-
Verfolgte geht auf den Bund über) und aufgrund von Ver-
fahrensvereinfachungen Einspareffekte, die zur schnelleren
Abarbeitung der laufenden Verfahren führen sollen und so
zu einer früheren Beendigung der Verwaltungstätigkeit im
Bereich der offenen Vermögensfragen führen können.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP für
mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 22. Oktober 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

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