BT-Drucksache 15/1755

Europäische und nationale Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung

Vom 14. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1755
15. Wahlperiode 14. 10. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Joachim Pfeiffer, Dagmar Wöhrl,
Karl-Josef Laumann, Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Horst Seehofer,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann,
WolfgangBörnsen (Bönstrup), Cajus Caesar, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött,
Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Georg Girisch,
Dr. Reinhard Göhner, Tanja Gönner, Josef Göppel, Robert Hochbaum,
Ernst Hinsken, Jürgen Klimke, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dr. Martina Krogmann,
Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Doris Meyer (Tapfheim),
Laurenz Meyer (Hamm), Ulrich Petzold, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber,
Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger,
Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Europäische und nationale Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung

Die Europäische Union (EU) strebt eine generelle Steigerung des Anteils der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Energieerzeugung mittels Förderung in
den einzelnen Mitgliedstaaten an. Der Gesetzgebungsprozess für eine solche
Regelung per Richtlinie findet derzeit in den legislativen Gremien der EU statt.
Dabei fordert die Europäische Kommission mit ihrem aktuellen Entwurf vom
23. Juli 2003 (KOM (2003) 416 endgültig) eine mit Blick auf den Eigentümer
und die Verwendung des in KWK-Anlagen erzeugten Stroms diskriminierungs-
freie Förderung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Ausschuss für Industrie,
Außenhandel, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments (EU-Ple-
narsitzungsdokument A5-0138/2003) spricht sich darüber hinaus für eine Stei-
gerung des Anteils der Energieerzeugung in den einzelnen Mitgliedstaaten der
EU durch KWK-Anlagen auf 18 % aus. Beide Regelungen hätten erhebliche
Auswirkungen auf den gegenwärtigen Stand der nationalen Gesetzgebung und
damit auf die KWK-Wirtschaft in Deutschland.
Entgegen diesen Bestrebungen der EU häufen sich in der veröffentlichten
Meinung Darstellungen, die das Erreichen der Ziele des nationalen „Gesetzes für
die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), nämlich
den Ausbau von KWK-Anlagen im Sinne einer effizienteren und damit ökonomi-
scheren und ökologischeren Energieerzeugung in Deutschland massiv in Frage
stellen. Konkret strebt die Bundesregierungmittels Förderung vonKWK-Anlagen
neben dem grundsätzlichen Ausbau der Technologie (inkl. Brennstoffzellen) eine
jährliche CO2-Reduktion im Jahr 2005 (gegenüber 1998) in Höhe von 10 Mio.Tonnen und im Jahr 2010 in Höhe von insgesamt mindestens 20 Mio. Tonnen an.
Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Deutschen Bundestag, Dr. Reinhard Loske, erklärt das Kraft-Wärme-Kopplungs-
gesetz nach gerade einmal etwas mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten für

Drucksache 15/1755 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

gescheitert. Nach seinen Informationen gäbe es bei der KWK-Leistung in
Deutschland „Stagnation, teilweise sogar einen Rückgang“ (tageszeitung/taz
vom 14. Mai 2003). Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet unter Bezug auf eine
bisherige Bilanz des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) am 22. Juli
2003 unter dem Titel „Stadtwerke verfehlen Klimaziel. Ausbau der Kraft-
Wärme-Kopplung bleibt hinter den Erwartungen zurück (…)“ in ähnlicher
Weise und wirft gleichzeitig die Frage auf, ob der Mitteleinsatz bei der KWK-
Förderung gemessen am Gesetzeszweck des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
effizient erfolgt. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der SPD im
Deutschen Bundestag, Michael Müller, erwartet, dass Deutschland das nationale
Klimaschutzziel einer CO2-Reduktion um 25 % bis zum Jahr 2005 nicht errei-chen wird und fordert insofern weitere Maßnahmen von der Bundesregierung
(vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 10. August 2003).
Die Kritik aus den Reihen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz scheint darauf ausgerichtet, die Kompetenz des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Rahmen der KWK in Frage zu
stellen. Die Tatsache, dass dieser Kritik seitens der Bundesregierung bzw. des
BMWA bis heute öffentlich nicht widersprochen wurde, nährt Befürchtungen,
dass zu Lasten des Energie- und Wirtschaftsstandortes Deutschland mittelfristig
eine weitere der wenigen verbliebenen energiepolitischen Zuständigkeiten des
BMWA unter Beschränkung auf vermeintlich rein ökologische Fragen aus die-
sem Ressort herausgelöst werden könnte.
Die Bundesregierung ist insofern gefordert zu erklären, welche EU-rechtlichen
Vorgaben welche Auswirkungen auf die nationalen Rahmenbedingungen hätten
und welche dieser derzeit in Brüssel diskutierten Vorgaben sie warum unterstützt
bzw. nicht mittragen will. Zu diesem Zweck ist darüber hinaus eine umfassende
Auskunft der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand der wirtschaftli-
chen und klimapolitischen Auswirkungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
in Deutschland unerlässlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des europäischen Ge-

setzgebungsprozesses hinsichtlich einer KWK-Richtlinie?
2. Welche strittigen Punkte sieht die Bundesregierung bezüglich des Entwurfes

für eine KWK-Richtlinie zwischenMinisterrat, Europäischem Parlament und
Europäischer Kommission und welche Nationalstaaten (inklusive Deutsch-
land) verfolgen bei diesen strittigen Punkten, in welchen Gremien, welche
Positionen?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die EU einerseits mit
den so genannten Richtlinien zur Beschleunigung des Binnenmarktes im
Bereich der Energieträger Strom und Gas hinsichtlich des Energievertriebes
einen möglichst großen Wettbewerb anstrebt, sie andererseits mit Blick auf
die Energieerzeugung jedoch u. a. durch die EU-Richtlinie zu den Erneuer-
baren Energien (Richtlinie 2001/77/EG) – danach müssen die Erneuerbaren
Energien in Deutschland bis zum Jahr 2010 einen Anteil von 12,5 % an der
Stromerzeugung aufweisen – und durch das diskutierte Anteilsziel für KWK-
Anlagen an der nationalen Stromerzeugung in Höhe von 18 % erhebliche
Marktanteile festschreibt bzw. festschreiben will?

4. Welchen Anteil an der Stromerzeugung hätte die KWK in Deutschland,
wenn, wie durch das Europäische Parlament gefordert, der Anteil der KWK
an der nationalen Energieerzeugung im Jahr 2012 jeweils 18 % beträgt?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Absichten des Europäischen Parla-
mentes, das einen durchschnittlichen Effizienzgrad für KWK-Anlagen von
80 % anstrebt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1755

6. Welchen durchschnittlichen Effizienzgrad (in %) und welche durchschnitt-
liche Altersstruktur (in Jahren) weisen die KWK-Anlagen in Deutschland
auf, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen?

7. Welchen Anteil (in %) an der deutschen Stromerzeugung hatten und haben
die KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung ein-
speisen, in den Jahren 1998, 2000, 2002, 2003 und welchen Anteil erwartet
die Bundesregierung für die Jahre 2005, 2010 und 2012?

8. Welchen durchschnittlichen Effizienzgrad (in %) und welche durchschnitt-
liche Altersstruktur (in Jahren) weisen die KWK-Anlagen in Deutschland
auf, die nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen?

9. Warum legt die Bundesregierung hinsichtlich der Effizienz von KWK-An-
lagen in der gegenwärtigen Gesetzeslage unterschiedliche Maßstäbe an, vor
dem Hintergrund der Tatsache, dass KWK-Anlagen ab einem generellen
Nutzungsgrad von 70 % von der Ökosteuer befreit werden, die Effizienzan-
forderung hinsichtlich des Gesamtwirkungsgrades für die Errichtung bzw.
Erweiterung einer KWK-Anlage nach dem Entwurf der Bundesregierung
für die Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (13. BImSchV – Bundestagsdrucksache 15/1074) jedoch
mindestens 75 % im Jahresdurchschnitt beträgt?

10. Sieht die Bundesregierung angesichts der in ihrem Entwurf für eine
13. BImSchV vorgesehenen Effizienzanforderungen Probleme für KWK-
Anlagen, die zumindestens teilweise bzw. vollständig in das Netz zur öffent-
lichen Stromversorgung einspeisen, diese Mindeststandards zu erreichen,
und wenn ja, führen solche Probleme zur Verhinderung von Investitionen in
den Kraftwerkspark und damit in den Wirtschaftsstandort Deutschland?
Wenn nein, warum nicht?

11. Laufen die Mindeststandards für die Effizienz von KWK-Anlagen im Ent-
wurf der Bundesregierung für eine 13. BImSchV, bei dem das federführende
Ressort das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit (BMU) ist, dem Gesetzeszweck der Förderung von KWK-
Anlagen in Deutschland nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für das
das BMWA federführend verantwortlich zeichnet, zuwider?
Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Rolle können bzw. werden KWK-Anlagen auf Basis welcher Pri-
märenergieträger im Rahmen der ab etwa 2010 anstehenden Erneuerung des
so genannten konventionellen Kraftwerksparkes in Deutschland imUmfang
von ca. 40 000 MW aus Sicht der Bundesregierung spielen?
Zu welchen Schlüssen kommt hier bis dato das so genannte Green Cabinet
der Bundesregierung?

13. Welchen Anteil (in %) an der deutschen Stromerzeugung hatten und haben
die KWK-Anlagen, die nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung
einspeisen, in den Jahren 1998, 2000, 2002, 2003 und welchen Anteil erwar-
tet die Bundesregierung für die Jahre 2005, 2010 und 2012?

14. Wäre es vor dem Hintergrund des Gesetzeszweckes des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes, nämlich der Minderung der jährlichen CO2-Emissio-nen, sinnvoll, KWK-Anlagen, die nicht in das öffentliche Netz zur Strom-
versorgung einspeisen, aufgrund ihrer im Vergleich zu KWK-Anlagen, die
in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, prinzipiell höheren
Wirkungsgrade in ein effizientes Fördersystem einzubeziehen?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 15/1755 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

15. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der unterschied-
lichen Effizienzgrade von KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur
Stromversorgung einspeisen, und KWK-Anlagen, die nicht in das öffent-
liche Netz zur Stromversorgung einspeisen, Artikel 7 Abs. 4 im Entwurf der
EU-Kommission vom 23. Juli 2003 (KOM (2003) 416 endgültig), wonach
die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Förderung von KWK auf
nichtdiskriminierende Weise erfolgt, d. h. unabhängig vom Betreiber und
von der Verwendung des Stroms, der mechanischen Energie oder der
Wärme, die in der KWK-Anlage erzeugt werden, und welche Konsequen-
zen hätte eine solche Vorschrift in der derzeitigen Ausgestaltung konkret für
das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?

16. Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung die CO2-Vermeidungskos-ten (in Euro/t CO2) infolge des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes?
17. Wie viel Primärenergie (in Steinkohleeinheiten/SKE) wurde in konventio-

nellen, ausschließlich Strom erzeugenden Kraftwerken seit Inkrafttreten des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes durch infolge der KWK-Förderung
modernisierte bzw. neugebaute KWK-Anlagen eingespart?

18. Wie viel Tonnen CO2 wurden durch die seit Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes modernisierten und neugebauten KWK-Anlagen unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Effizienzgrade in den Kraftwerken,
in den Primärenergie eingespart wurde, vermieden?
Stimmt die Bundesregierung hier mit der bisherigen Bilanz des VKU
überein?
Wenn nein, warum nicht?

19. Wird die Bundesregierung insofern ihr im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
unter § 1 formuliertes Ziel, wonach die jährlichen CO2-Emissionen im Jahr2005 (gegenüber 1998) durch die Nutzung der KWK um 10 Mio. Tonnen
und im Jahr 2010 um insgesamt mindestens 20 Mio. Tonnen reduziert
werden sollen, nach gegenwärtigem Stand und gegenwärtiger Gesetzeslage
erreichen?
Wenn nein, was wird sie an der gegenwärtigen Gesetzeslage ändern, um die-
ses Ziel zu erreichen, oder wird sie von diesem Ziel Abstand nehmen?

20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es bei der KWK-Leis-
tung in Deutschland Stagnation oder gar einen Rückgang gibt, und wie be-
wertet die Bundesregierung die Darstellung in der „Süddeutschen Zeitung“
vom 22. Juli 2003 und teilt sie die geäußerte Kritik am Kraft-Wärme-Kopp-
lungsgesetz?
Wenn nein, warum nicht?

21. Bestünde beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ein Potenzial zur Senkung
der CO2-Vermeidungskosten (in Euro/t CO2) durch Einbeziehung der meisteffizienteren, nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen-
den KWK-Anlagen?

22. Welche CO2-Vermeidungskosten (in Euro/t CO2) entstünden im Vergleichzum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bei einer Effizienzsteigerung der be-
stehenden fossilen, rein auf Stromerzeugung ausgerichteten Kraftwerke um
durchschnittlich einen Prozentpunkt (in Deutschland, in der EU mit bzw.
ohne Ost-Erweiterung und weltweit), und welches CO2-Volumen (in t CO2/a)könnte dadurch eingespart werden (in Deutschland, in der EUmit bzw. ohne
Ost-Erweiterung und weltweit)?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1755

23. Welche CO2-Vermeidungskosten (in Euro/t CO2) entstünden im Vergleichzum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bei einer Eindämmung der weltweiten
Kohlebrände, und welches CO2-Volumen (in t CO2/a) könnte dadurch ein-gespart werden?

24. Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung im Vergleich zum Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz die CO2-Einsparpotentiale (in Euro/t CO2, unter-schieden nach technologischen und ökonomischen Potenzialen) jeweils im
Gebäudebereich (Bestand und Neubau) bzw. im Verkehrssektor in Deutsch-
land, bis wann wären diese Potenziale zu realisieren und wie bewertet die
Bundesregierung diese im Vergleich zu den entsprechenden Potenzialen in
der Energieerzeugung und der energieintensiven Industrie?

25. Welche Maßnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen führen im Ver-gleich zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Gebäudebereich bzw. Ver-
kehrssektor in Deutschland jeweils zu welchen CO2-Vermeidungskosten(Euro/t CO2)?

26. Welche nationalen Konzepte wird die Bundesregierung wann auf den Weg
bringen, um die ökonomisch erschließbaren – gemessen an den CO2-Ver-meidungskosten nach demKraft-Wärme-Kopplungsgesetz bzw. dem Erneu-
erbare Energien Gesetz (EEG) – CO2-Einsparpotenziale imGebäudebereichbzw. im Verkehrssektor in Deutschland zu erschließen?

27. Hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Jürgen Trittin, die „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepu-
blik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung
der Klimavereinbarung vom 9. September 2000“ unterschrieben?
Wenn ja, wann und warum zu diesem Zeitpunkt?
Wenn nein, warum nicht?

28. Wie verläuft die Praxis bei der Bestimmung der förderungswürdigen KWK-
Strommengen aus nicht ausschließlich in das öffentliche Netz zur Stromver-
sorgung einspeisenden KWK-Anlagen sowie die entsprechende Vergütung
bzw. bei der so genannten Härtefallregelung, und gibt es hier Probleme?
Wenn ja, welche?

29. Gibt es derzeit Klagen infolge der Ungleichbehandlung von KWK-Anlagen,
die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, und KWK-An-
lagen, die dies nur teilweise oder gar nicht tun?
Erwartet die Bundesregierung dies in der Zukunft?
Wenn ja, beeinträchtigen solcheKlagen die Investitionssicherheit in Deutsch-
land?
Wenn nein, warum nicht?

30. Wie viele KWK-Anlagen exakt sind seit Inkrafttreten des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes modernisiert bzw. neugebaut worden (unterschieden
nach Leistungsgröße), welche Effizienzgrade werden bei modernisierten
und neugebauten KWK-Anlagen erreicht und zu welcher durchschnittlichen
Effizienzsteigerung hat dies im KWK-Anlagen-Bestand (insgesamt bzw.
bei KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung ein-
speisen) geführt?

31. Welche Fördersummen wurden bis heute seit in Kraft treten des Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetzes für wie viele KWK-Anlagen (unterschieden
nach den im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz unter § 5 genannten Anlagen-
kategorien) aufgewendet, auf welchen Betrag beziffert die Bundesregierung
die entsprechenden durchschnittlichen Mehrkosten für Stromverbraucher in

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Deutschland (in Euro je kWh), die unter die Härtefallregelung fallen bzw. die
nicht unter die Härtefallregelung fallen, und rechnet die Bundesregierungmit
einer Ausschöpfung des mit der Wirtschaft verabredeten maximalen, kumu-
lierten Fördervolumens in Höhe von ca. 4 Mrd. Euro bis zum Jahr 2012?

32. Welche jährliche Strommenge (in TWh) fällt in Deutschland unter die so ge-
nannte Härtefallregelung zumKraft-Wärme-Kopplungsgesetz und welchem
Anteil (in %) am jährlichen Gesamtstromverbrauch in Deutschland ent-
spricht diese Menge?

33. Auf welche Höhe (in Euro) beziffert die Bundesregierung die Verwaltungs-
kosten (beim Bund bzw. bei den Netzbetreibern) infolge der Ermittlung und
Vergütung der förderberechtigten Strommengen (inkl. Umsetzung der so
genannten Härtefallregelung) bzw. infolge von juristischen Auseinanderset-
zungen im Zusammenhang mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?

34. Wie bewertet die Bundesregierung speziell den Zuwachs an Brennstoffzel-
len seit Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor dem Hinter-
grund des Gesetzeszweckes, wonach die Markteinführung der Brennstoff-
zelle im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der
Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgen soll, und
wann rechnet sie mit einer flächendeckenden Markteinführung (unterteilt
nach Anlagengröße bzw. Marktsegmenten)?

35. Nach welchen Fördersystemen und zu welchen durchschnittlichen Mehr-
kosten (in Euro je kWh) werden welche KWK-Anlagen in den übrigen Mit-
gliedstaaten (unterschieden nach einzelnen Staaten) der EU unterstützt?

36. Wie wird die Bundesregierung KWK-Anlagen (sowohl solche, die ins
öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, als auch solche, die dies
nicht tun) im Rahmen des Nationalen Allokationsplans für den Emissions-
handel behandeln, und wie wird sie das gegenwärtige bzw. ein künftig
novelliertes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz auf den Emissionshandel ab-
stimmen?

37. Könnte eine Berücksichtigung der nicht ausschließlich in das Netz zur öf-
fentlichen Stromversorgung einspeisenden KWK-Anlagen bei der Erstallo-
kation der Zertifikate für den Emissionshandel eine Kompensation für die
bisherige Ungleichbehandlung darstellen?
Wenn nein, warum nicht?

38. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, in ein novelliertes Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz eine Regelung für eine gesonderte bzw. zusätzli-
che Vergütung für den Einsatz erneuerbarer Energieträger in KWK-Anlagen
aufzunehmen, und plant sie dies?

Berlin, den 14. Oktober 2003
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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