BT-Drucksache 15/1754

Antragslage bei der Altschuldenentlastung nach § 6a Altschulden-Hilfegesetz

Vom 14. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1754
15. Wahlperiode 14. 10. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Georg Brunnhuber,
Henry Nitzsche, Renate Blank, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs,
Peter Götz, Klaus Hofbauer, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner,
Dr. KlausW. Lippold (Offenbach), KlausMinkel, Gero Storjohann, Lena Strothmann,
Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Antragslage bei der Altschuldenentlastung nach § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz

Zum Jahresende läuft die Frist für die Antragstellung auf eine zusätzliche Teil-
entlastung gemäß § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) aus. Für den laufenden
Haushalt sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 300Mio. Euro vorgesehen.
Aus der Wohnungswirtschaft werden Befürchtungen darüber laut, dass das noch
freie Bewilligungsvolumen nicht ausreichend ist, um allen berechtigten Anträ-
gen entsprechen zu können. Inzwischen haben sich auch die Bauminister der
neuen Länder diesbezüglich an die wohnungsbaupolitischen Sprecher der Frak-
tionen im Deutschen Bundestag gewandt.
Im Haushaltsentwurf 2004 ist ein Haushaltsvermerk im Einzelplan 12 (Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) bei der Sozialen Wohn-
raumförderung für die neuen Länder vorgesehen, der einen Einsatz des Ver-
pflichtungsrahmens für das Förderprogramm 2004 auch für die Altschuldenhilfe
ermöglichen soll. Problematisch ist neben dem eventuell unzureichenden Ver-
pflichtungsrahmen auch die bei der Sozialen Wohnraumförderung übliche
Länderbeteiligung an der Finanzierung. Vertreter der Wohnungswirtschaft be-
zeichnen diesen Vorschlag weder prinzipiell noch der Höhe nach als problem-
lösend. Nach ihrer Ansicht droht dadurch die Umsetzung der Stadtentwick-
lungskonzepte zu scheitern. Auch die ostdeutschen Bauminister üben Kritik und
halten den Vorschlag des Bundes auf Grund verfassungsrechtlicher, wettbe-
werbsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Probleme für nicht durchführbar.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt sich die Antragssituation aus Sicht der Bundesregierung derzeit

dar?
2. Welche Antragssituation wird bis Jahresende erwartet?
3. Wie viel Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel sind bereits gebunden?
4. Wie viel Mittel müssten zusätzlich bereitgestellt werden, um alle berechtig-

ten Anträge bedienen zu können?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Anwendung des vorgeschlagenen

Haushaltsvermerks die betroffenen Länder unmittelbar in die Finanzierung
der Altschuldenhilfe einzubeziehen?

Drucksache 15/1754 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

6. Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit der dazu ablehnenden
Haltung der betroffenen Länder umzugehen?

7. Wie wird die Bundesregierung im Fall der Einigung mit den Ländern bei An-
wendung des Haushaltsvermerks die erforderlichenMittel für die im Rahmen
der sozialen Wohnraumförderung zu unterstützenden Maßnahmen für die
neuen Bundesländer im Jahr 2004 sicherstellen?

Berlin, den 19. September 2003
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Georg Brunnhuber
Henry Nitzsche
Renate Blank
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Dr. Michael Fuchs
Peter Götz
Klaus Hofbauer
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Klaus Minkel
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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