BT-Drucksache 15/1725

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Hubert Hüppe, Christa Nickels, René Röspel, Thomas Rachel, Dr. Wolfgang Wodarg und weitere Abgeordnete -15/1310- Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer und verfassungsmäßiger Prinzipien der Mitgliedstaaten 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Christoph Hartmann (Homburg), Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth) und weitere Abgeordnete -15/1346- Kein Ausstieg aus der gemeinsamen Verantwortung für die europäische Stammzellforschung

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1725
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(17. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Hubert Hüppe, Christa Nickels, René Röspel,
Thomas Rachel, Dr. Wolfgang Wodarg, Wolfgang Thierse, Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker, Ulrich Adam, Ilse Aigner, Dietrich Austermann, Eckhardt Barthel
(Berlin), Norbert Barthle, Dr. Wolf Bauer, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen),
Cornelia Behm, Veronika Bellmann, Birgitt Bender, Dr. Axel Berg, Ute Berg,
Dr. Rolf Biemann, Lothar Binding (Heidelberg), Peter Bleser, Dr. Maria Böhmer,
Gerd Friedrich Bollmann, Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Klaus
Brähmig, Willi Brase, Dr. Ralf Brauksiepe, Hans-Günter Bruckmann, Georg
Brunnhuber, Marco Bülow, Dr. Michael Bürsch, Ulla Burchardt, Hubert Deittert,
Ekin Deligöz, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Vera Dominke, Detlef
Dzembritzki, Maria Eichorn, Franziska Eichstädt-Bohlig, Marga Elser, Petra
Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Annette Faße, Albrecht Feibel, Hans-Josef
Fell, Elke Ferner, Ingrid Fischbach, Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Maria
Flachsbarth, Klaus-Peter Flosbach, Lilo Friedrich (Mettmann), Erich G. Fritz,
Norbert Geis, Günter Gloser, Ralf Göbel, Uwe Göllner, Tanja Gönner, Josef
Göppel, Katrin Göring-Eckardt, Ute Granold, Dieter Grasedieck, Reinhard
Grindel, Hermann Gröhe, Wolfgang Grotthaus, Markus Grübel, Karl-Theodor
Freiherr von und zu Guttenberg, Anke Hartnagel, Klaus-Jürgen Hedrich,
Reinhold Hemker, Michael Hennrich, Winfried Hermann, Jürgen Herrmann,
Peter Hettlich, Gabriele Hiller-Ohm, Ulrike Höfken, Jelena Hoffmann
(Chemnitz), Walter Hoffmann (Darmstadt), Martin Hohmann, Thilo Hoppe,
Susanne Jaffke, Irmgard Karwatzki, Ulrich Kasparick, Volker Kauder, Ulrich
Kelber, Julia Klöckner, Karin Kortmann, Hartmut Koschyk, Rolf Kramer, Ernst
Kranz, Nicolette Kressl, Gunther Krichbaum, Dr. Günter Krings, Dr. Hans-
Ulrich Krüger, Ernst Küchler, Dr. Hermann Kues, Werner Kuhn (Zingst),
Ute Kumpf, Markus Kurth, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Norbert Lammert,
Barbara Lanzinger, Karl-Josef Laumann, Werner Lensing, Eckhart Lewering,
Ursula Lietz, Eduard Lintner, Gabriele Lösekrug-Möller, Götz-Peter Lohmann,
Dr. Reinhard Loske, Dr. Michael Luther, Hilde Mattheis, Dr. Michael Meister,
Ulrike Merten, Maria Michalk, Ursula Mogg, Dr. Gerd Müller, Hildegard Müller,
Gesine Multhaupt, Dietmar Nietan, Friedrich Ostendorff, Sibylle Pfeiffer,
Johannes Pflug, Beatrix Philipp, Ruprecht Polenz, Christa Reichard (Dresden),
Gerold Reichenbach, Dr. Carola Reimann, Klaus Riegert, Christel Riemann-
Hanewinckel, Franz Romer, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Michael Roth
(Heringen), Dr. Christian Ruck, Albrecht Rupprecht (Weiden), Thomas Sauer,
Anita Schäfer (Saalstadt), Christine Scheel, Dr. Hermann Scheer, Irmgard
Schewe-Gerigk, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Silvia Schmidt (Eisleben),

Drucksache 15/1725 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Heinz Schmitt (Landau), Dr. Andreas Schockenhoff, Walter Schöler, Ottmar
Schreiner, Bernhard Schulte-Drüggelte, Reinhard Schultz (Everswinkel), Swen
Schulz (Spandau), Uwe Schummer, Dr. Angelica Schwall-Düren, Kurt Segner,
Thomas Silberhorn, Johannes Singhammer, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Ursula
Sowa, Wolfgang Spanier, Rainder Steenblock, Christian Freiherr von Stetten,
Matthäus Strebl, Jörg Tauss, Marianne Tritz, Hans-Jürgen Uhl, Dr. Hans-Peter
Uhl, Rüdiger Veit, Simone Violka, Dr. Antje Vogel-Sperl, Dr. Antje Vollmer,
Dr. Ludger Volmer, Andrea Voßhoff, Gerhard Wächter, Andreas Weigel, Peter
Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau), Dr. Margrit Wetzel, Andrea
Wicklein, Annette Widmann-Mauz, Josef Philip Winkler, Werner Wittlich,
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Heidi Wright, Elke Wülfing, Wolfgang Zöller,
Dr. Christoph Zöpel
– Drucksache 15/1310 –

Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer
und verfassungsmäßiger Prinzipien der Mitgliedstaaten

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Christoph
Hartmann (Homburg), Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Dr. Wolfgang
Gerhardt, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Helmut Lamp, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein
– Drucksache 15/1346 –

Kein Ausstieg aus der gemeinsamen Verantwortung für die europäische
Stammzellforschung

A. Problem
Die Europäische Kommission plant, die Forschung an humanen Embryonen
und humanen embryonalen Stammzellen aus Mitteln des 6. Forschungsrahmen-
programms zu fördern.

B. Lösung
1. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, von ihrer Planung hinsicht-

lich der Förderung von Forschungsvorhaben, bei denen humane Embryonen
und humane embryonale Stammzellen verwendet werden, Abstand zu neh-
men. Die Bundesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf
europäischer Ebene eine Regelung beschlossen wird, welche die Förderfä-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1725

higkeit von Projekten der Stammzellforschung auf bestehende Stammzellli-
nien beschränkt.
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Mehrheit
der Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP und einige Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und Ent-
haltung einer Stimme der Fraktion der CDU/CSU

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zunächst den Kommissionsvor-
schlag abzuwarten und unter bestimmten Bedingungen einer Förderung der
Forschung an embryonalen Stammzellen mit Mitteln des 6. Forschungsrah-
menprogramms nicht zu widersprechen.
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Mehr-
heit der Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP und einige Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und
Enthaltung einer Stimme der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 15/1346 und Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 15/1310.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/1725 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag – Drucksache 15/1310 – mit folgenden Maßgaben, im Übrigen

unverändert anzunehmen:
a) In Nummer I werden die Absätze 2 und 3 gestrichen.
b) Folgender neue Absatz 2 wird eingefügt:

„Die gemeinsame Forschungsförderung der Europäischen Union trifft
bioethische Richtungsentscheidungen. Im Interesse der Chancengleich-
heit aller Mitgliedstaaten sollten solche Forschungsarbeiten im Bereich
der Biomedizin nicht von der EU gefördert werden, an denen sich einzel-
ne Mitgliedstaaten nicht beteiligen können, weil (und soweit) solche For-
schungsvorhaben nach der Rechtsordnung ihres Landes unter Strafe ste-
hen. Dabei bleibt es Mitgliedstaaten, die einen solchen Forschungs-
bereich unterstützen wollen, unbenommen, ihn mit eigenen Förderinstru-
menten auf nationaler Ebene zu finanzieren.“;

2. den Antrag – Drucksache 15/1346 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Oktober 2003

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ulrike Flach
Vorsitzende

René Röspel
Berichterstatter

Katherina Reiche
Berichterstatterin

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1725

Bericht der Abgeordneten René Röspel, Katherina Reiche, Hans-Josef Fell
und Ulrike Flach

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Drucksachen
15/1310 und 15/1346 in seiner 56. Sitzung am 3. Juli 2003
beraten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
und an den Rechtsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Ausschuss für Gesundheit und soziale Siche-
rung, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
und auch an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Eu-
ropäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1
Einer der sieben vorrangigen Themenbereiche im 6. For-
schungsrahmenprogramm lautet „Biowissenschaften, Geno-
mik und Biotechnologie im Dienst der Gesundheit“. Im
Rahmen dieses Themenbereichs könnte ab 2004 die ver-
brauchende Embryonenforschung durch die Europäische
Kommission gefördert werden. Die Antragsteller verweisen
darauf, dass in Deutschland die Vernichtung menschlicher
Embryonen zu Forschungszwecken verboten ist. Sie fordern
die Europäische Kommission auf, bei der Forschungsförde-
rung die ethischen und verfassungsmäßigen Prinzipien der
Mitgliedstaaten zu respektieren. Die Kommission wird wei-
terhin aufgefordert, keine Forschungsvorhaben, bei denen
menschliche Embryonen getötet werden, zu fördern. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dieses Anliegen des
Bundestages in der Europäischen Union zu vertreten.
Zu Nummer 2
Den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll
es unbenommen bleiben, nach eigenen mehrheitlichen Wert-
vorstellungen die Forschung an überzähligen Embryonen in
ihrem Staate zuzulassen oder zu verbieten. Ein einseitiger
Ausstieg Deutschlands aus der Finanzierung eines Teils des
6. Forschungsrahmenprogramms könne ein negatives Bei-
spiel bieten und letztendlich das gesamte 6. Forschungsrah-
menprogramm der Europäischen Union zu Fall bringen. Die
Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen aus
Mitteln des 6. Forschungsrahmenprogramms im Ausland
solle von Deutschland nicht widersprochen werden, sofern
bedeutende Forschungsziele zur Entwicklung von Therapien
gegen schwere Krankheiten die Forschung rechtfertigen,
alternative Forschungsmethoden nicht angewandt werden
können, der Datenschutz gewahrt wird und die nationalen
Gesetze davon unberührt bleiben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung
am 24. September 2003 beraten und mit 19 Stimmen bei

einer Gegenstimme und 6 Enthaltungen die Annahme emp-
fohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 32. Sitzung am 24. September 2003 beraten und
empfiehlt die Annahme.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlage in seiner 19. Sitzung am
24. September 2003 beraten und empfiehlt die Annahme.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat die Vorlage in seiner 17. Sitzung am 24. Septem-
ber 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der FDP die Annahme.
Der Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung hat
die Vorlage am 15. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Mehrheit der Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Enthaltung einer Stimme der Fraktion der CDU/CSU die
Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 22. Sitzung am
24. September 2003 beraten und empfiehlt bei einer Gegen-
stimme aus der Fraktion der SPD die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlage am 15. Oktober 2003 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sowie einigen Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP und einiger Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die
Annahme.
Zu Nummer 2
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung
am 24. September 2003 beraten und empfiehlt mit 20 Stim-
men bei einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen die Ableh-
nung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 32. Sitzung am 24. September 2003 beraten und
empfiehlt die Ablehnung.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlage in seiner 19. Sitzung am
24. September 2003 beraten und empfiehlt die Ablehnung.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Vorlage in seiner 17. Sitzung am
24. September 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung.
Der Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung hat
die Vorlage am 15. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und BÜNDNIS90/
DIE GRÜNEN sowie einige Stimmen der Fraktion der SPD

Drucksache 15/1725 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und einige Stim-
men der Fraktion der SPD die Ablehnung.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 22. Sitzung am
24. September 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlage am 15. Oktober 2003 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sowie einigen Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP und einige Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die
Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Die Beratung der Anträge – Drucksachen 15/1310 und 15/
1346 – erfolgte bei Vorlage eines Berichts des Bundesminis-
teriums für Bildung und Forschung zum Stand der For-
schung mit adulten Stammzellen (Ausschussdrucksache
15(17)83) und eines Gutachtens der Deutschen Forschungs-
gemeinschaft zu den strafrechtlichen Grundlagen und Gren-
zen der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen.
Zu Beginn der Beratung wurde ein Änderungsantrag der
Abgeordneten Hubert Hüppe, Christa Nickels, René Röspel,
Thomas Rachel, Dr. Wolfgang Wodarg, Wolfgang Thierse,
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker zum Antrag auf Drucksa-
che 15/1310 eingebracht, der der vorgenannten Beschluss-
empfehlung des federführenden Ausschusses entspricht.
Zur Begründung wurde erklärt:
„Die Änderung dient der Präzisierung. Insbesondere soll
das möglicherweise auftretende Mißverständnis ausgeräumt
werden, durch den Antrag werde das Prinzip der Mehrheits-
entscheidung bei forschungspolitischen Entscheidungen der
EU infrage gestellt. Der Antrag auf Drucksache 15/1310

wendet sich dagegen, mit gemeinsamen Mitteln der Europä-
ischen Union Forschungstätigkeiten zu finanzieren, die in
einzelnen Mitgliedstaaten nach der Rechtsordnung ihres
Landes strafbar sind. Dadurch würde ein Präzedenzfall ge-
schaffen, der mit keiner bisherigen Kontroverse darüber,
welche Forschungsgebiete durch die EU gefördert werden
sollen und welche nicht, vergleichbar ist. Um diesen Punkt
klarzustellen, wird die Formulierung „aus Rechtsgründen“
durch „weil (und soweit) solche Forschungsvorhaben nach
der Rechtsordnung ihres Landes unter Strafe stehen“ er-
setzt. Zudem werden missverständliche Aussagen gestri-
chen. Die Reichweite des Antrags auf Drucksache 15/1310
wird auf den ethisch und rechtlich sensiblen Bereich der
Biomedizin eingeschränkt.“
Der Verlauf der Beratung im Ausschuss und die Stellung-
nahme einzelner Ausschussmitglieder zu den vorliegenden
beiden Anträgen kann dem Protokoll des Ausschusses vom
15. Oktober 2003 entnommen werden.
Der Änderungsantrag zur Drucksache 15/1310 wurde mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Mehrheit der Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
und einige Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthal-
tung einer Stimme der Fraktion der CDU/CSU angenom-
men.
Der geänderte Antrag – Drucksache 15/1310 – wurde mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Mehrheit der Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
und einige Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthal-
tung einer Stimme der Fraktion der CDU/CSU angenom-
men.
Der Antrag – Drucksache 15/1346 – wurde mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Mehrheit der Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und einige
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung einer
Stimme der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.

Berlin, den 15. Oktober 2003
René Röspel
Berichterstatter

Katherina Reiche
Berichterstatterin

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Drucksache 15/1725 – 7 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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