BT-Drucksache 15/1724

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1309- Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1521, 15/1661- Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1724
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1309 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1521, 15/1661 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Walter Schöler, Antje Hermenau und Otto Fricke

Die inhaltsgleichen Gesetzentwürfe sollen dazu beitragen,
durch eine attraktive Regelung für die Vergangenheit einen
Anreiz zu bieten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren
und damit einen Beitrag zum Rechtsfrieden zu leisten.
Gleichzeitig sollen die Überprüfungsmöglichkeiten der
Finanzverwaltung maßvoll verbessert werden, um Steuer-
hinterziehung in der Zukunft zu erschweren.
Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich in
den Rechnungsjahren 2004 bis 2008 die nachfolgenden
Auswirkungen:

Drucksache 15/1724 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

(Steuermehr-/-mindereinnahmen (–) in Mio. Euro)
lfd.Nr. Maßnahme Steuerart/Gebiets-körper-schaft

Entste-hungsjahr Rechnungsjahr

2004 2005 2006 2007 2008
Artikel 1 und Artikel 2
1 Straf- und Bußgeldbefreiung durchAbgabe einer strafbefreiendenErklärung und Entrichtung einesBetrages in Höhe von 25 v. H. dererklärten Einnahmen unterBrücksichtigung der §§ 93 und93 b AO

Insg.ESt
BundESt
LänderESt
Gem.ESt

+ 5 000

+ 2 125

+ 2 125

+ 750

+ 5 000

+ 2 125

+ 2 125

+ 750
































2 Finanzielle Auswirkungen desGesetzes zur Förderung derSteuerehrlichkeit insgesamt

Insg.ESt
BundESt
LänderESt
Gem.ESt

+ 5 000+ 5 000
+ 2 125+ 2 125
+ 2 125+ 2 125
+ 750+ 750

+ 5 000+ 5 000
+ 2 125+ 2 125
+ 2 125+ 2 125
+ 750+ 750

––
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––

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Finanzausschuss keine Änderungen mit
wesentlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 24. September 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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