BT-Drucksache 15/1696

Die Innovationskraft Deutschlands stärken - Zukunftschancen durch moderne Forschungsförderung eröffnen

Vom 14. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1696
15. Wahlperiode 14. 10. 2003

Antrag
der Abgeordneten Michael Kretschmer, Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria
Böhmer, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Dr. Christoph Bergner, Helge Braun,
Verena Butalikakis, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Volker Kauder,
Helmut Lamp, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Melanie Oßwald,
Dr. Heinz Riesenhuber, Uwe Schummer, Marion Seib und der Fraktion der CDU/CSU

Die Innovationskraft Deutschlands stärken – Zukunftschancen durch moderne
Forschungsförderung eröffnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Forschungsstandort Deutschland lebt von seiner Substanz. Der Bericht zur
Technologischen Leistungsfähigkeit 2002 zeigt, dass Deutschland bei der In-
tensität von Forschung und Entwicklung (FuE) im internationalen Vergleich der
OECD-Länder an Stärke verloren hat. Die Bundesrepublik Deutschland liegt
im prozentualen Vergleich der Gesamtausgaben für FuE am Bruttoinlands-
produkt hinter Schweden, Finnland, Japan, USA, Korea und Schweiz.
In Deutschland wird mehr „Wissen“ importiert als exportiert. Das belegt die
Negativ-Bilanz der technologischen Dienstleistungen. Laut Berechnungen der
Deutschen Bundesbank belief sich der Saldo bei technologischen Dienst-
leistungen in Deutschland 1998 auf –2,5 Mrd. Euro. Darin sind Patente, Lizen-
zen, Forschung und Entwicklung, EDV- und Ingenieurleistungen zusammen-
gefasst. Im Jahr 1999 belief sich der Saldo schon auf –4 Mrd. Euro, 2000
bereits auf –5 Mrd. Euro und im Jahr 2001 sogar auf –7,5 Mrd. Euro.
Dramatisch hat sich auch der Bereich der Spitzentechnologien entwickelt. Hier
verliert Deutschland zunehmend an Boden. Die Welthandelsanteile bei for-
schungs- und entwicklungsintensiven Waren liegen mittlerweile, nach einem
absoluten Tief von rund 13 Prozent im Jahr 2000, bei einem Tief von geschätz-
ten 14,8 Prozent. Jährlich verlassen etwa 100 000 Wissenschaftler Europa, rund
ein Viertel davon stammt aus Deutschland, weil sie im Ausland bessere Auf-
stiegschancen vorfinden.
Die Bedeutung von Forschung und Entwicklung hat die Bundesregierung bis-
her nicht genügend beachtet. Während es in Deutschland zwischen 2000 und
2002 einen Aufwuchs von 6 Prozent bei den FuE-Haushaltsansätzen gab, lagen
die Mehrausgaben für Forschung und Entwicklung im gleichen Zeitraum in
Schweden jedoch bei knapp 30 Prozent, in den USA bei 25 Prozent und selbst
im rezessionsgeplagten Japan bei 15 Prozent.
Zudem bedroht die schwache Konjunktur nach einer Studie des Mannheimer
Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Innovationskraft
der deutschen Industrie. Die Innovationstätigkeit der Technologieunternehmen

Drucksache 15/1696 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

und die Gründungsneigung haben nachgelassen. Der Gründungsboom ist
vorüber, und auch die Zahl der Gründungen in den forschungs- und wissens-
intensiven Wirtschaftszweigen ist seit 2000 rückläufig. Besonders die Biotech-
nologie- und IuK-Sektoren sind betroffen.
Besorgniserregend ist das Nachlassen der Forschungs- und Entwicklungsaktivi-
täten des Mittelstandes. Der „Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit
Deutschlands 2002“ stellt fest: „Viele kleine und mittelständische Betriebe
haben sich aus FuE zurückgezogen.“
In den neuen Ländern hat sich in den vergangenen zwölf Jahren eine Wissen-
schafts- und Forschungslandschaft etabliert, die in vielen Bereichen bereits
Weltspitze erreicht hat oder sich auf den Weg dahin befindet. Doch bedrohen
die Finanzschwäche der Länder und der schleichende Rückzug des Bundes aus
der „Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau“ die bisher erreichten Erfolge. In-
vestitionen in die Wissenschaft müssen im Interesse einer zukünftigen wirt-
schaftlichen Entwicklung stärker Priorität vor konsumtiven Ausgaben haben.
Weiterhin von Bedeutung ist die Industrieforschung. Das Exportverhalten der
ostdeutschen Betriebe ist zu einer Stütze der industriellen Entwicklung in den
neuen Bundesländern geworden. Alle forschungsintensiven Branchen konnten
in den vergangenen Jahren zweistellige Zuwachsraten im Export verzeichnen,
wenngleich das Niveau im Vergleich zu den alten Bundesländern gering ist.
Derzeit kommen gerade einmal 4 Prozent des deutschen Exports an FuE-inten-
siven Waren aus den neuen Ländern.
Vor allem die Kleinteiligkeit der ostdeutschen Wirtschaft behindert das FuE-
Verhalten der Betriebe. Reserven gibt es auch bei der Effizienz der Innova-
tionstätigkeit ostdeutscher Unternehmen. Mit speziellen Programmen hat die
Bundesregierung den Versuch unternommen, dieser Situation gerecht zu wer-
den. Doch auch hier fehlt es an einer Gesamtstrategie. Viele Initiativen, mit
hohem finanziellen Aufwand angeschoben, laufen ins Leere, zudem behindert
die Teilnehmer oft ein hoher bürokratischer Aufwand.
Laut Koalitionsvertrag ist es der Wille der Bundesregierung, die ostdeutsche
Forschungslandschaft besonders zu fördern. Von den 1,6 Mrd. Euro, die in den
nächsten zehn Jahren bundesweit in Großforschungsgeräte fließen, werden von
der Bundesregierung allerdings nur 12,25 Mio. Euro in die neuen Bundesländer
investiert. Mit der Absage der Bundesregierung an einen deutschen Standort für
die Kernfusionsanlage ITER hat sie ihr fehlendes Engagement für eine Groß-
forschungsanlage dokumentiert und auch die Chance für eine Ansiedlung in
den neuen Bundesländern verspielt. Die Studien der OECD zeigen zudem den
weltweiten Bedarf für den Aufbau von Neutronen-Spallationsquellen. Während
es die Bundesregierung bisher versäumt hat, europäische Partner für die ESS zu
werben, bauen Japan und die USA derzeit an entsprechenden Anlagen. Sollte
es in Europa in absehbarer Zeit nicht zum Bau einer Neutronen-Spallations-
quelle kommen, droht auch dem deutschen Forschungsstandort großer Scha-
den.
Internationaler Wettbewerb ist heute ganz wesentlich Innovationswettbewerb.
Technische Innovationen zu fördern heißt dabei, die technologische Leistungs-
fähigkeit zu stärken und damit Zukunftsinvestitionen zu betreiben. Diese För-
derung verlangt in einem marktwirtschaftlichen System weniger eine direkte,
als eine indirekte und breitenwirksame Förderung durch den Staat.
Nötig ist ein Dreiklang, der eine Anhebung der staatlichen Forschungsausga-
ben, die Erhöhung der Anreize für die Wissenschaft zur Kooperation mit der
Wirtschaft und schließlich eine Verbesserung der Fähigkeit der Unternehmen
für Innovationen einschließt. Nur so kann Deutschland seinen Beitrag dazu
leisten, die europäische Vision zu erfüllen, Europa bis zum Jahr 2010
zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Erde zu

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1696

machen. Mindestens 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU sollen dann
in Forschung und Entwicklung fließen. Der deutsche Anteil beläuft sich derzeit
auf 2,5 Prozent. Auf Grund ihrer Größe trägt die Bundesrepublik Deutschland
große Verantwortung, dass Europa seine forschungspolitischen Ziele erreichen
kann.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
durch folgende Maßnahmen die technologische Leistungsfähigkeit Deutsch-
lands zu erhöhen:
1. Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen
1.1 Umorientierung der Haushaltspolitik hin zu einer stärkeren Innovations-

freundlichkeit. Konsumtive Ausgaben müssen zugunsten der Forschungs-
förderung abgebaut werden.

1.2 Verbesserung der Bedingungen für Beteiligungskapital, wie bereits im
Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 8. April 2003 auf Bun-
destagsdrucksache 15/815 „Für eine neue Beteiligungskultur …“ gefor-
dert. Zur Sicherung der Frühphasen- und Anschlussfinanzierung junger
Technologieunternehmen brauchen wir so bald wie möglich die Auflage
eines neuen Beteiligungskapitalfonds, eine verbindliche und international
wettbewerbsfähige Besteuerung deutscher VC-Fonds, sowie bessere steu-
erliche Anreize für Business Angels (ggf. durch Wiederanhebung der
Wesentlichkeitsgrenze bei Beteiligungen an nicht börsennotierten Unter-
nehmen auf mindestens 10 Prozent) und für Mitarbeiterbeteiligungen/
Stock options.

1.3 Kritische Überprüfung der BMBF-Patentverwertungsoffensive. Bereits
im Jahr 2001 stand fest, der jetzt auslaufende Förderzeitraum von zwei
Jahren für die Patentverwertungsagenturen ist unangemessen. In aller
Regel dauert es drei bis fünf Jahre, bis aus einem Forschungsthema ein
Patentverkauf realisiert wird, erst dann ist eine Eigenfinanzierung der
Agenturen überhaupt vorstellbar.

1.4 Stärkung der Unabhängigkeit des Wissenschaftsrates. Deutschland
braucht den Abbau ideologischer Schranken in der Forschung wie zum
Beispiel in der grünen Gentechnik oder der Kernfusionstechnik. Die rück-
wärtsgewandte Politik der Bundesregierung in diesem Bereich verhindert
Zukunftsforschung und führt zur Abwanderung exzellenter Wissenschaft-
ler aus Deutschland.

1.5 Verbesserung der Kooperation, insbesondere der Personalmobilität,
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Bestehende Hemmnisse müssen
analysiert und behoben werden. Gerade um Existenzgründungen von
Wissenschaftern zu fördern, soll deren Rückkehr an die bisherige For-
schungseinrichtung erleichtert werden.

2. Reform der staatlichen Förderpolitik
2.1 Abschluss einer Allianz zwischen Staat, Wirtschaft und Wissenschaft mit

dem Ziel, die Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Forschung
und Entwicklung zu erhöhen und so die Vereinbarungen auf europäischer
Ebene zu erfüllen. Deutschland soll seine Motorfunktion zur Erreichung
des hochgesteckten Ziels, Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbs-
fähigsten, leistungsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum zu ent-
wickeln, ausfüllen.

Drucksache 15/1696 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2.2 Ausrichtung und Neustrukturierung der Maßnahmen zur Förderung von
Forschung und Technologie auf mehr Nachhaltigkeit, Transparenz und
Konsistenz. Die Programmvielfalt muss verringert und Förderinstrumente
auch durch den Aufbau von Programmbudgets zusammengefasst werden.

2.3 Planungssicherheit für die deutschen Wissenschaftsorganisationen. Für
die internationale Konkurrenzfähigkeit und Leistungsfähigkeit der deut-
schen Forschungslandschaft ist es unerlässlich, dass die Bundesregierung
die mit den Ländern getroffenen Vereinbarungen über die Höhe des Auf-
wuchses der staatlichen Forschungsförderung einhält und nicht wie im
Jahr 2003 einseitig reduziert.

2.4 Deutliche Ausweitung der Programm- und Projektförderung bei gleich-
zeitiger Sicherung der Grundfinanzierung.

2.5 Stärkung der Autonomie der Institute bei ihrer Personal- und Investitions-
politik als Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Forschungseinrichtungen. An die Stelle von Beamtenstatus und des
starren BAT-Gerüstes sollen verstärkt flexible, frei aushandelbare Arbeits-
verträge treten. Das Treueprinzip muss durch das Leistungsprinzip
abgelöst werden. Globalhaushalte und die grundsätzliche Zulässigkeit,
finanzielle Mittel in Folgejahre zu übertragen, müssen zügig eingeführt
werden.

2.6 Die Kapazitäten der Fachhochschulen im Bereich Forschung müssen ent-
sprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Orientierung ausgebaut werden.
Die Abminderungsstunden des Lehrdeputats für Professoren sind nicht
ausreichend. Zukünftig muss es möglich sein, das Teile der Professoren-
stellen aus den eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden.

2.7 Schaffung eines stärkeren Anreizes für Forschungsaktivitäten von Uni-
versitäten und Hochschulen. Für eingeworbene Drittmittel sollen die Ein-
richtungen künftig eine feste Prämie erhalten, über deren Verwendung sie
eigenverantwortlich entscheiden.

2.8 Abbau von Defiziten bei der industriellen Gemeinschaftsforschung. Auf-
grund ihres themenoffenen Charakters und der branchenübergreifenden
Nutzung ist die industrielle Gemeinschaftsforschung eine der breitenwirk-
samsten Fördermaßnahmen im Bereich der Industrieforschung. Sie er-
möglicht vielen kleinen und mittleren Unternehmen erst die eigene For-
schung und hilft so, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

2.9 Öffnung der bestehenden Programme zur Forschungsförderung in den
Grenzregionen für Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen in den
Nachbarstaaten. Das Ziel einer stärkeren Integration durch die Herausbil-
dung grenzüberschreitender Innovations- und Wirtschaftsräume bedarf
mehr als der bisherigen Lippenbekenntnisse durch die Bundesregierung.

2.10 Einbeziehung der Ressortforschung des Bundes in den Wettbewerb. Die
Einrichtungen mit ihren rund 12 000 Wissenschaftlern und weiteren 9 000
Mitarbeitern sollen sich zudem einer systematischen Evaluierung unter-
ziehen.

2.11 Stärkere Koordinierung sowohl der finanziellen Mittel als auch der Ver-
wertung von Forschungsergebnissen zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Innerhalb des Haushaltes der Europäischen Union müssen Umschichtun-
gen für Zukunftsausgaben, wie der Forschungsförderung, erfolgen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1696

3. Stärkung der Forschungslandschaft Ost
3.1 Stärkung der Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm

Leibniz (WGL) in der Kooperation mit der Wirtschaft. Hierzu soll für ein-
geworbene industrielle Drittmittel im Folgejahr ein zuvor festgelegter
Aufwuchs der Grundfinanzierung erfolgen. Da die WGL rund die Hälfte
aller Institute in den neuen Ländern betreibt, kommt gerade ihr eine große
Bedeutung zu.

3.2 Ausschreibung eines Programms „InnoRegio II“, das im Jahr 2005 startet.
Zuvor muss das laufende Programm InnoRegio einer Evaluierung unter-
zogen werden. Insbesondere sollten Möglichkeiten für eine bürokratie-
arme Abwicklung, eine bessere Kooperation mit Herstellern von Final-
produkten und die Betreuung in der Phase der Markteinführung erschlos-
sen werden.

3.3 Ausbau des bestehenden Wissenschaftspotentials mit dem Ziel, vor-
handene Kompetenzen zu erweitern und so weltweite Leuchttürme zu ent-
wickeln. Die Gründung von so genannten „Zentren für Innovationskom-
petenz“ (ZIK) geht dabei in die richtige Richtung, reicht jedoch nicht aus.
Nötig ist ein Maßnahmenplan in Abstimmung mit den Ländern zum Aus-
bau der vorhandenen wissenschaftlichen Kompetenzzentren.

3.4 Sicherung der Existenz und des Ausbaus der Industrieforschung in den
neuen Bundesländern auf der Grundlage der 2001 zwischen dem Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit und Wirtschaftsministern der
neuen Länder getroffenen Vereinbarungen.

3.5 Nach Abschluss von öffentlich geförderten Forschungsvorhaben muss zu-
künftig eine Evaluierung erfolgen, die gegebenenfalls Folgemaßnahmen
aufzeigt. Erfahrungen mit dem Projekt „Regionale Wachstumskerne“ zei-
gen die Notwendigkeit für Anschlussförderung und stärkere Unterstüt-
zung in der Produkteinführungsphase. Die Situation in den neuen Ländern
erfordert eine Gesamtstrategie von der Forschungsförderung bis zur
Markteinführung.

3.6 Erarbeitung eines Maßnahmenplans, der die Existenz der im Zuge der
Transformation entstandenen „Forschungs-GmbHs“ sicherstellt. Für die
Institute, die den Status der Gemeinnützigkeit haben, ist die Grundfinan-
zierung seit 10 Jahren nicht geklärt. Dies steht im Widerspruch zur
Grundfinanzierung vergleichbarer Institute in den Altbundesländern.
Auch ein drohender Wettbewerbsnachteil bei der Bewerbung um For-
schungsgelder der EU muss verhindert werden.

3.7 Endlich der dringend notwendigen, und im Koalitionsvertrag angekündig-
ten, Prioritätensetzung zum Aufbau eines Großforschungsgerätes kon-
krete Schritte folgen zu lassen. Die Festlegung der Bundesforschungsmi-
nisterin vom Frühjahr 2003 läuft dem zuwider. Von dem für Großgeräte
veranschlagten Volumen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro werden lediglich
12,3 Mio. Euro Bundesmittel in den neuen Ländern realisiert. Es muss zu
einer gerechteren Aufteilung der Haushaltsmittel kommen.

3.8 Die bestehende Infrastrukturlücke bei der technischen Ausstattung im
Wissenschaftsbereich durch Fortführung der Gemeinschaftsinitiative
Hochschulbau auf hohem Niveau dauerhaft zu schließen.

Drucksache 15/1696 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3.9 Mit den neuen Ländern eine Vereinbarung abzuschließen, die den For-
schungsorganisationen die finanzielle Grundlage gibt, die tariflich festge-
schriebene Lohnangleichung durch Erhöhung der Mittel und nicht durch
Abbau von Forschungskapazitäten zu realisieren.

Berlin, den 14. Oktober 2003
Michael Kretschmer
Katherina Reiche
Thomas Rachel
Dr. Maria Böhmer
Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)
Dr. Christoph Bergner
Helge Braun
Verena Butalikakis
Vera Dominke
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Volker Kauder
Helmut Lamp
Werner Lensing
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Melanie Oßwald
Dr. Heinz Riesenhuber
Uwe Schummer
Marion Seib
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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