BT-Drucksache 15/1640

Zukunft der Forstwirtschaft

Vom 23. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1640
15. Wahlperiode 23. 09. 2003

Große Anfrage
der Abgeordneten Georg Schirmbeck, Peter H. Carstensen (Nordstrand),
Albert Deß, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Gerda Hasselfeldt,
Peter Bleser, Gitta Connemann, Helmut Heiderich, Uda Carmen Freia Heller,
Ursula Heinen, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Marlene Mortler, Bernhard Schulte-
Drüggelte, Kurt Segner, Jochen Borchert, Cajus Caesar, Hubert Deittert, Thomas
Dörflinger, Dr. Maria Flachsbarth, Susanne Jaffke, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr,
Dr. Klaus Rose, Anita Schäfer (Saalstadt), Norbert Schindler, Max Straubinger,
Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Zukunft der Forstwirtschaft

Die über Generationen nachhaltig bewirtschafteten Wälder in Deutschland sind
ein wichtiger Teil der europäischen Kulturlandschaft, schaffen und sichern Ar-
beitsplätze und sind dadurch Existenzgrundlage vieler Menschen, vor allem in
strukturschwachen Gebieten. Insgesamt beruhen etwa 800 000 Arbeitsplätze in
der Forst- und Holzwirtschaft direkt auf der Produktion und Verarbeitung des
nachwachsenden Rohstoffes Holz.
Die Forstwirtschaft in Deutschland, die bereits vor mehr als 200 Jahren das
Prinzip der „Nachhaltigkeit“ entwickelt hat, ist ein Musterbeispiel für eine er-
folgreiche Harmonisierung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange.
Das Bundeswaldgesetz gibt den Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaf-
tung vor, die auf Landesebene als „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ den
standörtlichen und klimatischen Verhältnissen entsprechend in den Landes-
waldgesetzen konkretisiert wird.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehend haben sich auf mehr als
70 % der Waldfläche Waldbesitzer aller Eigentumsarten freiwillig für eine Zer-
tifizierung ihrer Wälder entschieden, mit der sie eine vorbildlich nachhaltige
Wirtschaftsweise dokumentieren. Das für und in Europa entwickelte PEFC-
Zertifizierungsverfahren (PEFC: Pan European Forest Certification) setzt auf
hohe Standards für eine nachhaltige Forstwirtschaft. Es basiert auf der Eigen-
verantwortung der Waldbesitzer und respektiert die breite Streuung des Wald-
eigentums in Europa.
Die Bewahrung der Schöpfung und der menschlichen Lebensgrundlagen stellen
für CDU/CSU – national und international – eine zentrale Aufgabe dar. Der
ordnungsgemäßen und nachhaltigen Forstwirtschaft kommt dabei eine zentrale
Bedeutung zu. Die CDU/CSU kann aus Zeiten ihrer Regierungsverantwortung
auf gute Fortschritte durch verantwortliches Handeln verweisen. Die jetzige
Bundesregierung lässt viele Fragen offen und wird den Ansprüchen an eine zu-
kunftsweisende Forstpolitik in keinster Weise gerecht.
Trotz der allgemein anerkannten Vorteile und Leistungen der nachhaltigen
Forstwirtschaft für Wirtschaft, Arbeitsplätze, Klima, Umwelt und Gesellschaft

Drucksache 15/1640 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

sehen sich die Forstbetriebe und die mehr als 1,3 Millionen Waldbesitzer in
Deutschland mit einer Vielzahl von politischen Prozessen konfrontiert, die in
eine falsche Richtung führen, indem sie die Rahmenbedingungen für die Forst-
wirtschaft weiter verschlechtern oder aber zu kurz greifen.
In ihrer Koalitionsvereinbarung kündigen die Regierungsparteien Vorhaben an,
die sich nachteilig auf die heimische Forstwirtschaft und auf die sie betreffen-
den Rahmenbedingungen auswirken. So hat sich die Bundesregierung u. a. für
eine Bewirtschaftung der Bundeswälder unter dem FSC-Label (FSC: Forest
Stewardship Council) ausgesprochen. Sie hat wiederholt einseitig eine FSC-
Zertifizierung empfohlen und sogar den Umzug des FSC-Büros nach Bonn un-
terstützt, obwohl dieses Zertifikat in Deutschland nur auf etwa 5 % der Fläche
vergeben ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt sich die Bundesregierung zum Votum der deutschen Forstwirt-

schaft, die Forstwirtschaft in einer europäischen Verfassung im Artikel be-
treffend „Unterstützung-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen“ zu
verankern?

2. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Unterstützung dieser Position der
heimischen Forstwirtschaft?
Wenn ja, wie?

3. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die mit
NATURA 2000-Gebieten (Flora Fauna Habitat/FFH- und Vogelschutz-
gebiete) verbundenen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteile für Wald-
besitzer zu entschädigen oder auszugleichen und wie steht sie zur Einfüh-
rung einer Flächenprämie für Wälder in NATURA 2000-Gebieten?

4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der „Wiener Erklä-
rung“ vom April 2003, die bei der Ministerkonferenz zum Schutz der Wäl-
der (MCPFE) unterzeichnet wurde, und in der sich die Bundesministerin für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, eindeu-
tig zu der ökonomischen Relevanz der Forstwirtschaft bekennt?

5. Bevorzugt die Bundesregierung eine „ökologisch-soziale“ oder eine „nach-
haltige“ Waldzertifizierung vor dem Hintergrund, dass in dem Entschlie-
ßungsantrag der Regierungsparteien zumWaldschadensbericht (Bundestags-
drucksache 15/745) von einer „ökologisch-sozialen“ Waldzertifizierung
gesprochen wird?

6. Wie sollen die MCPFE-Kriterien einer nachhaltigen Forstwirtschaft in
Deutschland angewendet werden?

7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Eigenständigkeit
und die Funktionsfähigkeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu
stärken und zu verbessern?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die GAK-Mittel (Gemein-
schaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) zur Förderung der Struktur-
verbesserung in der Forstwirtschaft in der bisherigen Höhe erhalten werden
sollten?
Wenn nein, warum nicht?

9. Wann gedenkt die Bundesregierung die als Ergebnis des im November 2001
in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) durchgeführten Bundeskongresses
für Führungskräfte forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse erhobene Forde-
rung nach der erweiterten Förderung der Zusammenschlüsse umzusetzen?

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10. Beabsichtigt die Bundesregierung angesicht der erheblichen Einschnitte im
Etat-Entwurf des Bundesministers der Finanzen die im Bereich der Forst-
wirtschaft bestehenden Fördermittel zu erhalten?
Wenn nein, in welchen Bereichen plant die Regierung Änderungen?

11. Ist von Seiten der Regierungsparteien, die im Koalitionsvertrag eine
„Charta für einen stärkeren Holzabsatz/Holzverwendung“ angekündigt
haben, ein entsprechender Auftrag an die Bundesregierung ergangen, und
wenn ja, in welchem Zeitraum soll dieses Vorhaben realisiert werden?

12. Sind Selbstverpflichtungen des Bundes in der „Charta für Holz“ vorgese-
hen, damit der Bund seiner Signal- und Vorbildfunktion gerecht wird?
Wenn ja, welche?

13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Absatz des öko-
logischen Rohstoffes Holz direkt zu fördern?

14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei dem minimalen Anteil
FSC-zertifizierten Holzes am heimischen Markt und der in der Koalitions-
Vereinbarung vorgesehenen Umstellung der gesamten Holzbeschaffung
des Bundes auf diesen Standard der überwiegende Teil des Holzes mit
hohen Transportkosten importiert werden müsste, und dass das lokal
produzierte, heimische Holz zu großen Teilen diskriminiert wird?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die FSC-Zertifizierung außerhalb
Deutschlands zum Teil erheblich geringere Anforderungen als die gesetz-
lichen deutschen Mindeststandards der Waldgesetze vorsieht?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung eine mit ihrer einseitigen Festlegung
und daraus folgendem Holzimport einhergehende mögliche Wettbewerbs-
verzerrung für die deutschen Forstbetriebe?

17. Wie ist eine derartige Einordnung von heimischem Holz „der kurzen
Wege“ mit der geplanten „Charta für Holzabsatz“ vereinbar?

18. In welcher Höhe wurde der Umzug des FSC International nach Bonn
finanziert?

19. Welche direkten und indirekten Zuschüsse wurden dem FSC für die nächs-
ten Jahre zugesagt?

20. Wie kann die Bundesregierung bei einem sparsamen Umgang mit Steuer-
geldern bzw. defizitärem Betriebsergebnis der Bundesforsten für eine kos-
tenintensive Zertifizierung nach FSC votieren, wie dies im Koalitionsver-
trag erfolgt ist?

21. Ist die Bundesregierung in Zukunft bereit, die beiden Zertifizierungssys-
teme FSC und PEFC gleichermaßen zu akzeptieren?

22. Wie hoch war das flächenbezogene Betriebsergebnis der Bundesforstver-
waltung in den vergangenen fünf Jahren?

23. Hat die Bundesregierung eine mögliche Änderung der Rechtsform für die
Bundesforsten (AG, GmbH etc.) unter dem Aspekt von Einsparpotenzialen
geprüft, und wenn ja, wie bewertet sie solch eine Alternative?

24. In welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, das Bundeswaldgesetz
zu novellieren?

25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Bundeswaldgesetz sich
in seiner rahmenrechtlichen Ordnung und in seinen unmittelbar geltenden
Vorschriften bewährt hat?

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26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Bundeswaldgesetz im
Ganzen unverändert bleiben und eine Anpassung bzw. Ergänzung sich auf
wenige Bestimmungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der
Forstbetriebe beschränken sollte?

27. Plant die Bundesregierung unter dem Begriff „Reformierung“ eine kom-
plette Novellierung des bestehenden Gesetzes?

28. Welche Schwerpunkte sollen bei der geplanten Novellierung gesetzt wer-
den?

29. WelcheNotwendigkeit gibt es für eineNovellierung zum jetzigenZeitpunkt,
wenn gleichzeitig in der Koalitionsvereinbarung die Erarbeitung eines
„Umweltgesetzbuches“ geplant ist, das auch den Bereich Wald/Forsten
berühren würde?

30. In welcher Form sollen in einem neuen Waldgesetz die in der Koalitions-
vereinbarung selbst formulierten hohen Ansprüche der Regierungsparteien
– Deregulierung und Entbürokratisierung – zum Tragen kommen?

31. Welche Regelungen sind in einem novellierten Waldgesetz vorgesehen, um
vor allem die klein- und mittelständischen Forstbetriebe zu entlasten und
damit zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen
Raum beizutragen?

32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aktivitäten des Bundesamtes für
Naturschutz im Zusammenhang mit der Novellierung des Bundeswald-
gesetzes?

33. Ist die Bundesregierung angesicht der Tatsache, dass neue und auch von
staatlicher Seite geforderte Bewirtschaftungsmethoden im Wald zu verän-
derten Gefährdungspotenzialen und Problemen bei der Verkehrssiche-
rungspflicht im Wald führen, bereit, geeignete Haftungsausschlüsse für die
Waldbesitzer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Bundeswald-
gesetz zu verankern?

34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die noch immer in Staats-
hand befindlichen und durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs
GmbH (BVVG) verwalteten Waldflächen im gesetzlichen Rahmen so
rasch wie möglich den Alteigentümern zurückübertragen und die übrigen
Flächen vollständig privatisiert werden sollten?

35. Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Hinweisen der Naturschutz-
verbände, dass auf den ihnen kostenlos durch die Bodenverwertungs- und
-verwaltungs GmbH (BVVG) übertragenen Flächen die Verkehrssiche-
rungspflicht nicht durch die neuen Eigentümer gewährleistet werden kann?

36. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Auffassung, dass bei den
aus BVVG-Vermögen den Naturschutzverbänden übereigneten Flächen
eine zusätzliche Zuschussgewährung unterbleibt, da die Verbände sich ver-
pflichtet haben, diese im Zuge von Umweltpatenschaften zu pflegen?

37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CDU/CSU, besser auf
Kooperation statt auf Konfrontation zu setzen und deshalb in das Eigentum
eingreifende Beschränkungen und Festsetzungen durch vertragliche Ver-
einbarungen im Miteinander zu regeln?

38. Ist auch die Bundesregierung der Meinung, dass das Bündel an unter-
schiedlichen Schutzgebietskategorien nahezu nicht mehr durchschaubar
ist, entflochten werden muss und auf wenige klar definierte Kategorien zu
reduzieren ist?

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39. Sieht die Bundesregierung die dringende Notwendigkeit der Stärkung der
Eigentumsrechte und des deutlichen Abbaus von Bürokratie und Regulie-
rung?

40. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um für den nahezu
50 %igen Anteil des Privatwaldes in Deutschland mit einer Durchschnitts-
größe von nur 3,6 Hektar die politischen Rahmenbedingungen so zu gestal-
ten, dass keine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen eintritt?

41. Warum schließt die Bundesregierung die waldbesitzenden Kommunen und
Kirchen vom kostengünstigen Erwerb von Treuhandwald zur Strukturver-
besserung aus, während eine großzügige kostenlose Übertragung an Natur-
schutz-Institutionen ermöglicht wird?

42. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den ostdeutschen Bundesländern
die Forstbetriebe zu unverhältnismäßig hohen Beiträgen für die Wasser-
und Bodenverbände herangezogen werden, obwohl kein entsprechender
Vorteil (vgl. auch § 30 Wasserverbandsgesetz) daraus resultiert, und ist sie
bereit, im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes durch eine entsprechende
Regelung klarzustellen, dass eine Kostenverteilung ausschließlich nach
dem Vorteilsprinzip zu erfolgen hat?

43. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Forstbetriebe zu verbessern?

44. Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Streichung der
Vereinfachungsregelung zur Waldwertminderung (ESt-Richtlinien, R 212)
zum 1. Januar 1999 in der Praxis und insbesondere in den ostdeutschen
Ländern zu erheblichen Anwendungsproblemen und nicht tragbarem Ver-
waltungsaufwand geführt hat, bereit, durch Wiedereinführung der bewähr-
ten Regelung ihre Ankündigung des Koalitionsvertrages zur Entbürokrati-
sierung und zum Abbau des Verwaltungsaufwandes konkret in die Tat
umzusetzen?

45. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die erforderlichen Kom-
pensationskalkungen gegen die Versauerung der Waldböden in vollem
Umfang durch den Staat (bzw. durch die Gesellschaft als Verursacher)
getragen werden sollten?

46. Wie wird die Bundesregierung bei der Einführung eines Emissionshandels-
systems die Waldbesitzer als Bewirtschafter von CO2-Senken und diedamit verbundene Kohlenstoffbindung der Holzprodukte in angemessener
Weise in diese Systeme einbeziehen?

47. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die steuerliche
Belastung der Forstbetriebe und ihre Belastung aus gesetzlichen Abgaben
zu senken?

48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei der Besteuerung der
Forstbetriebe der forstliche Ertragswert die Bemessungsgrundlage bildet
und diese Bemessungsgrundlage unverändert erhalten bleiben sollte?

49. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine zusätzliche Belastung
durch neue Vermögensteuer bzw. höhere Erbschaftsteuer die Existenz-
fähigkeit der klein- und mittelständischen Forstbetriebe und damit eine
große Zahl von Arbeitsplätzen in Frage stellen kann?

50. Plant die Bundesregierung angesichts der Feststellung des Erfahrungs-
berichts des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo-
gie zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 28. Juni 2002, dass die
Verwendung von naturbelassenem Waldholz zur Energieerzeugung weit-
gehend ungenutzt bleibt und dass unter den gegenwärtigen Rahmenbedin-

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gungen ein wirtschaftlicher Betrieb mit diesem Brennstoff nicht möglich
ist, bei der angekündigten Novellierung des EEG die Vergütungssätze für
naturbelassenes Holz deutlich zu erhöhen?

51. Hält die Bundesregierung die von Seiten der Fachverbände in die Diskus-
sion gebrachten gestaffelten Einspeisesätze von 14 bis 18 Cent pro einge-
speister kWh für ausreichend?

52. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach Einführung des EEG
für den Strombereich nun auch zügig ein entsprechendes Instrument für
den Wärmemarkt aus erneuerbaren Energien geschaffen werden sollte?

53. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung
vor dem Hintergrund der geplanten Charta für Holzverwendung?

54. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Forschung und Ent-
wicklung des Rohstoffes Holz zu fördern?

55. Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der Deutsche Bahn AG (DB Cargo)
für den Erhalt bzw. die Reaktivierung von Holzverladebahnhöfen einzu-
setzen und so ihrer mehrfach in der Koalitionsvereinbarung angekündigten
Förderung des Schienenverkehrs und der „Reaktivierung von Gleis-
anschlüssen“ gerecht zu werden?
Wenn ja, welche Holzverladebahnhöfe (einschließlich der stillgelegten)
werden hiervon betroffen sein?

56. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine Erhöhung des
zulässigen Gesamtgewichts für Holztransporte, wie es in der Vergangen-
heit bereits nach Windwurfkatastrophen zulässig war, die Anzahl der
LKW-Kilometer auf bundesdeutschen Straßen deutlich reduziert werden
könnte und hiermit Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsziele gefördert werden
könnten?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. September 2003
Georg Schirmbeck
Peter H. Carstensen (Nordstrand)
Albert Deß
Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Gerda Hasselfeldt
Peter Bleser
Gitta Connemann
Helmut Heiderich
Uda Carmen Freia Heller
Ursula Heinen
Dr. Peter Jahr
Julia Klöckner
Marlene Mortler
Bernhard Schulte-Drüggelte

Kurt Segner
Jochen Borchert
Cajus Caesar
Hubert Deittert
Thomas Dörflinger
Dr. Maria Flachsbarth
Susanne Jaffke
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Anita Schäfer (Saalstadt)
Norbert Schindler
Max Straubinger
Volkmar Uwe Vogel

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