BT-Drucksache 15/1366

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1054- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Juni 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1055- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. August 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1057- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vom 2. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1366
15. Wahlperiode 02. 07. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1054 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 24. Juni 2002
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1055 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 17. August 2002
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Islamischen Republik Iran
über die gegenseitige Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1057 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 30. März 1998
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam
über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

A. Problem
Die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen sollen durch Förderung und gegen-
seitigen Schutz von Kapitalanlagen verstärkt werden. Dazu sollen die Direkt-
investitionen völkerrechtlich abgesichert werden, insbesondere durch die Ge-

Drucksache 15/1366 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

währleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, die Vereinbarung
von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, den Eigentumsschutz und die
Entschädigungspflicht im Falle von Enteignungen sowie die Rechtsweggaran-
tie und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

B. Lösung
Einstimmige Annahme der Gesetzentwürfe

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Kein Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten
Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.
Ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1366

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1054 – unverändert anzunehmen;
2. den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1055 – unverändert anzunehmen;
3. den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1057 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 2. Juli 2003

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rainer Wend
Vorsitzender

Erich G. Fritz
Berichterstatter

Drucksache 15/1366 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Erich G. Fritz

I.
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf den Druck-
sachen 15/1054, 15/1055 und 15/1057 wurden in der
53. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2003
an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur federfüh-
renden Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss zur
Mitberatung überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 21. Sitzung am
2. Juli 2003 einstimmig die Annahme der Gesetzentwürfe
empfohlen.

II.
Private Kapitalanlagen sind in besonderem Maße geeignet,
die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder zu fördern
und ihre außenwirtschaftlichen Beziehungen mit der Bun-
desrepublik Deutschland zu verstärken. Investitionen der
privaten Wirtschaft vermitteln neben Risikokapital vor al-
lem auch technisches Wissen und unternehmerische Erfah-
rung. Ein Mittel zur Förderung von Direktinvestitionen ist
der Abschluss von Investitionsförderungsverträgen. Sie die-
nen der Förderung und dem Schutz privater Kapitalanlagen
in Entwicklungsländern, indem sie bestimmte Rahmenbe-
dingungen in völkerrechtlich verbindlicher Form festlegen.
Die Verträge sind ferner eine wichtige Voraussetzung für die
Übernahme von Bundesgarantien gegen politische Risiken.
Nach den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes kann der
Bund derartige Garantien grundsätzlich nur dann überneh-
men, wenn mit dem betreffenden Land ein Investitionsför-
derungs- und -schutzvertrag besteht.
Die neuen Verträge entsprechen im Wesentlichen dem aktu-
ellen deutschen Mustervertrag, der auch Grundlage zahlrei-
cher entsprechender Verträge mit anderen Staaten in Asien
ist.

III.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Gesetz-
entwürfe der Bundesregierung in seiner 26. Sitzung am
2. Juli 2003 abschließend beraten. Der Ausschuss beschloss
einstimmig, dem Plenum zu empfehlen, die Gesetzentwürfe
– Drucksachen 15/1054, 15/1055 und 15/1057 – anzuneh-
men.

Berlin, den 2. April 2003
Erich G. Fritz
Berichterstatter

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