BT-Drucksache 15/1352

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1181- Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwicklungsgesetz - BvSAbwG)

Vom 2. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1352
15. Wahlperiode 02. 07. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1181 –

Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwicklungsgesetz – BvSAbwG)

A. Problem
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat ihren
Privatisierungsauftrag erfüllt. Zum 31. Dezember 2000 schloss sie ihre letzte
Dienststelle und stellte ihre operative Tätigkeit ein. Die verbliebenen Restauf-
gaben werden seit diesem Zeitpunkt unter Wahrung der Verantwortung der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Rechts- und
Vermögensträgerin vollständig von verschiedenen Geschäftsbesorgern wahr-
genommen. Die Privatisierung der Unternehmen ist abgeschlossen, die Über-
wachung der Rechte und Pflichten aus den entsprechenden Verträgen wird im
Wesentlichen bis 2005 abgeschlossen sein. Lediglich die von Entscheidungen
der zuständigen Ämter abhängige Rückgabe/Erlösauskehr an Alteigentümer
und die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke nach dem
Ausgleichsleistungsgesetz wird sich bis ins nächste Jahrzehnt erstrecken. Mit
Beendigung der (operativen) Privatitisierungstätigkeit und der zunehmenden
Abarbeitung der verbliebenen Restaufgaben ist eine erneute Strukturanpassung
der Bundesanstalt durch die Reduzierung auf ein Organ (Abwickler) angezeigt.
Die bisherigen Organe der Bundesanstalt, Präsident und Verwaltungsrat, wer-
den abgeschafft. An die Stelle des Präsidenten treten ein oder mehrere Abwick-
ler. Außerdem werden die Regelungen zur Übertragung von Aufgaben und Ver-
mögenswerten und zur Auflösung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben modifiziert (Artikel 1). Die Änderungen der weiteren Vor-
schriften (Artikel 2 bis 4) dienen der Bereinigung von bestehenden Regelungen
im Interesse einer zügigen Erledigung der Abwicklungsaufgaben.
Der Bundesrat trägt die Kernregelung in Artikel 1 des Gesetzentwurfes zur
Umstrukturierung der BvS mit. Er fordert lediglich die Streichung von zwei der
Bereinigungsvorschriften in Artikel 2. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegen-
äußerung zunächst an den streitigen Vorschriften festgehalten. Diese inhaltliche
Position ist unverändert. Im Interesse eines zeitgerechten Inkrafttretens der
Kernregelung des Artikels 1 des Gesetzentwurfs hat die Bundesregierung
jedoch nunmehr zugestimmt, die streitigen Bereinigungsvorschriften zu strei-
chen.

Drucksache 15/1352 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1181 mit der Maßgabe der
Streichung von zwei nach der Stellungnahme des Bundesrates streitigen Berei-
nigungsvorschriften.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1181 oder Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/1181.

D. Kosten
Die Restaufgaben werden wie bisher von verschiedenen Geschäftsbesorgern
wahrgenommen, so dass hierfür keine zusätzlichen Kosten anfallen. Sofern das
Bundesministerium der Finanzen nicht sich selbst, sondern ein oder mehrere
andere Abwickler bestellt, erhalten diese eine Vergütung. Im Gegenzug werden
die Vergütungen des Präsidenten und die Kosten für den Verwaltungsrat einge-
spart, so dass insgesamt geringere Kosten entstehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1352

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1181 – mit der Maßgabe anzunehmen,
dass die Vorschriften in Artikel 2 Nr. 1 (§ 6 Abs. 5c Satz 2 VermG) und Artikel 2
Nr. 2 Buchstabe a (§ 6 Abs. 6a Satz 2 VermG) gestrichen werden.

Berlin, den 2. Juli 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Klaas Hübner
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Drucksache 15/1352 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme, Klaas Hübner,
Antje Hermenau und Jürgen Koppelin

1. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 53. Sitzung am
26. Juni 2003 den o. g. Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 15/1181 – Entwurf eines Gesetzes zur Ab-
wicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Son-
deraufgaben – zur federführenden Beratung an den Haus-
haltsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss
sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen überwiesen.
2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nachdem die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Son-
deraufgaben ihren Privatisierungsauftrag erledigt hat, wird
sie auf ein Abwicklungsvermögen reduziert. Die bisherigen
Organe der Bundesanstalt, Präsident und Verwaltungsrat,
werden abgeschafft. An die Stelle des Präsidenten treten ein
oder mehrere Abwickler. Außerdem werden die Regelungen
zur Übertragung von Aufgaben und Vermögenswerten und
zur Auflösung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben modifiziert. Die Änderungen der weiteren
Vorschriften dienen der Bereinigung von bestehenden Rege-
lungen im Interesse einer zügigen Erledigung der Abwick-
lungsaufgaben.
3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 2. Juli
2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten und
die Annahme des Gesetzentwurfs einstimmig empfohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat in seiner 15. Sitzung am 2. Juli 2003 den Gesetzentwurf
der Bundesregierung beraten und die Annahme des Gesetz-
entwurfs einstimmig empfohlen.
4. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im

federführenden Ausschuss
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
24. Sitzung am 2. Juli 2003 beraten.
In der Beratung machten die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP deutlich, dass sie noch Fragen zu der Bilanz und
den zu erwartenden Haushaltsrisiken hätten. Insbesondere
sei nicht geklärt, welche Risiken auf die Geschäftsbesorger
– besonders die Kreditanstalt für Wiederaufbau – zukämen.
Deshalb könnten sie derzeit nicht zustimmen.
Die Streichung der Vorschriften in Artikel 2 Nr. 1 (§ 6
Abs. 5c Satz 2 VermG) und Artikel 2 Nr. 2 Buchst. a (§ 6
Abs. 6a Satz 2 VermG) wurde einvernehmlich beschlossen.
Dem Gesetzentwurf in der so geänderten Fassung hat der
Haushaltsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen zugestimmt.

Berlin, den 2. Juli 2003
Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Klaas Hübner
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

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