BT-Drucksache 15/1343

zu der Verordnung der Bundesregierung -15/1179, 15/1272 Nr. 2. 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Vom 2. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1343
15. Wahlperiode 02. 07. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1179, 15/1272 Nr. 2.1 –

Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A. Problem
Mit der Änderungsverordnung soll die geltende Verpackungsverordnung an
neue Erkenntnisse aus Ökobilanz-Untersuchungen angepasst werden. Ferner
soll die bestehende Regelung, die das Eintreten der Pfandpflicht von Quoten
abhängig macht und zwischen Getränkebereichen unterscheidet, durch eine für
die betroffenen Wirtschaftskreise und die Verbraucher praktikablere Neurege-
lung ersetzt werden.
Die Verordnung bedarf nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(KrW-/AbfG) der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung
Zustimmung zur Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Ablehnung der Verordnung und Aufforderung an die Bundesregierung, die Ver-
ordnung gemäß einer Reihe von Maßgaben zu überarbeiten (siehe Bericht).

D. Kosten
Die durch die Verordnung bei der Wirtschaft entstehenden Kosten sind Gegen-
stand der politischen Diskussion (siehe Bericht).

Drucksache 15/1343 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung – Drucksache 15/1179 – zuzustimmen.

Berlin, den 2. Juli 2003

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Gerd Friedrich Bollmann
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Dr. Antje Vogel-Sperl
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1343

Bericht der Abgeordneten Gerd Friedrich Bollmann, Werner Wittlich,
Dr. Antje Vogel-Sperl und Birgit Homburger

I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 15/
1179 wurde mit Überweisungsdrucksache 15/1272 Nr. 2.1
vom 26. Juni 2003 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit und den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft überwiesen.
Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen, der Verordnung zuzustimmen.

II.
Mit der Änderungsverordnung soll die geltende Verpa-
ckungsverordnung an neue Erkenntnisse aus Ökobilanz-Un-
tersuchungen angepasst werden. Ferner soll die bestehende
Regelung, die das Eintreten der Pfandpflicht von Quoten ab-
hängig macht und zwischen Getränkebereichen unterschei-
det, durch eine für die betroffenen Wirtschaftskreise und die
Verbraucher praktikablere Neuregelung ersetzt werden.
Ausgenommen von der Pfandpflicht sollen zukünftig Ein-
weg-Getränkeverpackungen sein, die als ähnlich umwelt-
schonend eingestuft sind wie Mehrwegverpackungen. Dies
gilt für Getränkekartons, Polyäthylen-Schlauchbeutel und
sog. Standbodenbeutel. Für den Bereich Milch ist eine Re-
gelung vorgesehen, die im Ergebnis dazu führt, dass Frisch-
milch vollständig und auch fast alle Mischgetränke mit
einem Milchanteil unbepfandet bleiben. Inhaltsbezogene
Ausnahmen von der allgemeinen Pfandpflicht soll es wie
bisher für Sekt, Spirituosen und sog. diätetische Lebensmit-
tel wie Babynahrung geben. Neu in diesen Katalog soll
Wein aufgenommen werden, für den der ökologische Nut-
zen einer Pfandregelung nach Auffassung der Bundesregie-
rung den wirtschaftlichen Aufwand nicht rechtfertigt.
Die Verordnung bedarf nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG) der Zustimmung des Deutschen
Bundestages.

III.
Entsprechend einem einstimmigen Beschluss des Ausschus-
ses in seiner Sitzung am 25. Juni 2003 führte der Ausschuss
am 2. Juli 2003 eine öffentliche Anhörung zu dieser Verord-
nung durch. Folgende Sachverständige sowie Vertreterinnen
und Vertreter von folgenden Behörden, Gremien, Instituten,
Unternehmen und Verbänden nahmen dort Stellung:
– Andreas Bauer, Roland Berger & Partner GmbH, Stra-

tegy Consultance, München;
– Professor Dr.-Ing. Bernhard Gallenkemper, Wissen-

schaftlicher Leiter des Labors LASU- und Umwelt-
chemie, FH Münster, FB Bauingenieurwesen, Münster;

– RA Dr. Claus-Peter Martens, Kanzlei Clifford, Chance,
Pünder, Berlin;

– Ball Packaging Europe Holding GmbH & Co. KG
(Schmalbach-Lubeca AG), Ratingen;

– Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e. V.,
Limburg;

– Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie
e. V., Bonn;

– Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND, Berlin;
– Institut für Energie und Umweltforschung (IFEU),

Heidelberg;
– Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU);
– Umweltbundesamt (UBA), Berlin;
– Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin.
Das Ergebnis dieser Anhörung ist in die Beratungen des
Ausschusses eingeflossen. Das Wortprotokoll sowie die
abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen (Ausschuss-
drucksachen 15(15)127, 15(15)128 und 15(15)130) sind der
Öffentlichkeit auch über das Internet zugänglich.
In der abschließenden Beratung der Verordnung – Druck-
sache 15/1179 – am 2. Juli 2003 wurden von allen Frak-
tionen Kritik an dem Zeitdruck geübt, unter den die Be-
ratungen im Deutschen Bundestag durch die späte Zuleitung
der Verordnung gestellt worden seien.
Von Seiten der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde festgestellt, die vorliegende Novelle der
Verpackungsverordnung schaffe ökologisch und ökono-
misch sinnvolle Regelungen. Sie sei verbraucherfreundlich,
decke sich mit Vorstellungen der Koalitionsfraktionen,
beruhe auf den Vereinbarungen des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit den Bun-
desländern und sorge für die notwendige Rechtssicherheit.
Die geforderte Innovationsklausel lehne man ab, da die par-
lamentarische Zuständigkeit nicht ausgehöhlt werden dürfe.
Ergebnisse von Ökobilanzen, insbesondere die Prioritäten
der dort verwendeten Kriterien, müssten politisch und nicht
nur von der Administration bewertet werden.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde vorgetra-
gen, nach Berücksichtigung der Freistellung von Milch von
der Pfandpflicht habe man, abgestimmt mit den Bundeslän-
dern, noch folgende Forderungen an die vorliegende Ver-
ordnung:
1. Einheitliches Pfand in Höhe von 25 Cent für alle der

Pfandpflicht unterliegenden Getränkeverpackungen,
2. Freistellung von der Pfandpflicht für alle Einwegge-

tränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von mehr
als 3 l,

3. Einfügung einer Innovationsklausel in die Verpackungs-
verordnung, die es erlaube, ökologisch vorteilhafte Ver-
packungen in einem zügigen Prüfverfahren von der
Pfandpflicht freizustellen.

Die vorliegende Novelle greife viel zu kurz und werde in
ihren Zielen dem Drei-Säulen-Ansatz der Nachhaltigkeit

Drucksache 15/1343 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

nicht gerecht. Von daher lehne man die Verordnung – Druck-
sache 15/1179 – ab.
Von Seiten der Fraktion der FDP wurde ausgeführt, schon
der Zeitplan der Verordnungsgebung lasse deutlich werden,
dass Investitionssicherheit mit diesem Verfahren nicht
erreicht werde. Der Bundesrat werde erst am 26. September
2003, also vier Tage vor dem vorgesehenen Termin für die
Installation des bundesweiten Pfand-Rücknahmesystems, zu
dieser Novelle Stellung nehmen können. Die Sachverstän-
digenanhörung habe in ökologischer, ökonomischer (z. B.
Kosten für Rücknahmesysteme) sowie speziell in recht-

licher Hinsicht mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Insbesondere stellten die sich abzeichnenden Insellösungen
für die Pfandrückgabe ein europarechtliches Problem dar.
Von daher lehne man die vorliegende Verordnung – Druck-
sache 15/1179 – ab.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache
15/1179 zuzustimmen.

Berlin, den 2. Juli 2003
Gerd Friedrich Bollmann
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Dr. Antje Vogel-Sperl
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

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