BT-Drucksache 15/1282

Nationale Umsetzung des Emmissionshandels

Vom 24. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1282
15. Wahlperiode 24. 06. 2003

Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach), Dr. Rolf Bietmann, Kurt-Dieter Grill, Dr. Maria Böhmer, Cajus Caesar,
Albert Deß, Albrecht Feibel, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Tanja Gönner,
Josef Göppel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Doris Meyer (Tapfheim), Franz
Obermeier, Ulrich Petzold, Werner Wittlich, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
Dr. Reinhard Göhner, Robert Hochbaum, Ernst Hinsken, Dr. Martina Krogmann,
Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim
Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut
Schauerte, JohannesSinghammer,MaxStraubinger undder FraktionderCDU/CSU

Nationale Umsetzung des Emissionshandels

Die Europäische Union hat sich nach dem Kyoto-Protokoll dazu verpflichtet,
ihre Treibhausgasemissionen bezogen auf das Basisjahr 1990 um 8 % bis 2012
zu senken. Deutschland allein hat sich dazu verpflichtet, eine Reduzierung von
21 % zwischen 1990 und 2012 vorzunehmen. Die Reduktionsverpflichtung be-
zieht sich dabei auf alle 6 Kyoto-Treibhausgase. Damit trägt Deutschland 3/4 der
gesamten EU-Last. Darüber hinaus hat sich Deutschland das nationale Ziel ge-
setzt, die CO2-Emissionen bis 2005 um 25 % bezogen auf das Basisjahr 1990zu senken. Obgleich Deutschland, aber auch Länder wie Großbritannien und
Luxemburg, bei der Reduzierung von CO2-Emissionen in den 90er Jahren er-hebliche Erfolge erzielt haben, ist Europa insgesamt noch weit davon entfernt,
die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Auch das ambitio-
nierte deutsche Ziel, bis 2005 25 % CO2-Emissionen zu reduzieren, erscheintnicht mehr erreichbar.
Vor diesem Hintergrund ist ein Umsteuern in der Klimaschutzpolitik dringend
geboten. Neben sektoralen Anstrengungen auf den Gebieten des Verkehrs und
des Gebäudebestandes, wird es darauf ankommen, in Zukunft flexible Instru-
mente des Kyoto-Protokolls wirksam einzusetzen. Der Ministerrat der Europä-
ischen Union hat am 9. Dezember 2002 dem Richtlinien-Entwurf über ein
System für den Handel mit Treibhausgasemissions-Berechtigung in der Ge-
meinschaft einstimmig zugestimmt. Obgleich die Beteiligung des Europäischen
Parlaments im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens am Richtlinienentwurf
noch nicht abgeschlossen ist, ist die Bundesrepublik Deutschland gehalten, zur
Umsetzung der Richtlinie bis spätestens 31. März 2004 bei der Europäischen
Kommission einen nationalen Allokationsplan vorzulegen. Das Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat zwei For-
schungsprojekte eingerichtet, von denen sich das eine mit dem Allokationsplan
und das andere mit rechtlichen institutionalen Fragen befasst.

Drucksache 15/1282 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wird für die deutsche Wirt-
schaft erhebliche Auswirkungen haben. Zu prüfen sind insbesondere die wett-
bewerbspolitischen Auswirkungen auf den Standort Deutschland. Sichergestellt
werden muss auch, dass die Richtlinienumsetzung nicht zu Wettbewerbsnach-
teilen für die deutsche Wirtschaft führt. Aufgabe des Gesetzgebers wird es sein,
bei den unter den Emissionshandel fallenden Branchen durch eine bedachte und
angepasste Vorgabenumsetzung eine Schwächung des Standortes zu vermei-
den. Noch sind aber zahlreiche Fragen offen oder bedürfen einer raschen Beant-
wortung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie gedenkt die Bundesregierung, die im Rahmen der Selbstverpflich-

tungserklärung der deutschen Wirtschaft zur CO2-Reduktion erbrachtenVorleistungen im nationalen Allokationsplan zu berücksichtigen?
2. Wie definiert die Bundesregierung „early actions“?
3. Welche Maßnahmen bzw. welche Minderungspotentiale bezieht die Bun-

desregierung in den Ansatz „early actions“ ein?
4. Wie sollen frühzeitige Vermeidungsanstrengungen von Anlagebetreibern

berücksichtigt werden (Bonusberechtigungen, freie Wahl des Basisjahres
etc.)?

5. Welche Anforderungen werden an den Nachweis von Vorleistungen er-
hoben?

6. Wie wird die Bundesregierung Emissionsminderungen, die in der Vergan-
genheit dadurch erzielt wurden, dass eine Anlage durch eine geringer emit-
tierende Anlage ersetzt wurde, als „early actions“ berücksichtigen?

7. Wie sieht im Falle des Anlagenersatzes die Abgrenzung zur Anlagenneu-
zulassung aus?

8. Wie sollen Stilllegungen von Anlagen bzw. Anlagenteilen und Emissions-
minderungen durch Brennstoffwechsel (fuel switch) behandelt werden?

9. Denkt die Bundesregierung darüber nach, die Reduktionsleistungen der
ostdeutschen Wirtschaft gesondert zu berücksichtigen?

10. Wenn ja, wie soll eine solche Sonderregelung für Ostdeutschland aussehen?
11. Wie stellt sich die Bundesregierung die Berücksichtigung von Reduktions-

leistungen abgewickelter oder untergegangener ostdeutscher Betriebe vor?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei der Einführung

des Emissionshandels Mehrfachbelastungen der Energiewirtschaft und der
Energieverbraucher durch Regulierungen wie die Ökosteuer, Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) und Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) zu vermeiden?

13. Plant die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie beste-
hende Sonderregelungen bei der Ökosteuer für solche Unternehmen, die
sich um die Treibhausgasminderung verdient gemacht haben, aufrechtzu-
erhalten?

14. Besteht die Gefahr einer Doppeltprivilegierung von bereits durch das
KWK-Gesetz privilegierten Anlagen durch die Umsetzung?

15. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, damit der Emissions-
handel kein Strukturbruch im nationalen Energiemix auslöst?

16. Wie kann gewährleistet werden, dass die Anwendung von clean-coal-Tech-
nologien in Deutschland und international gefördert wird?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1282

17. Wie sollen die durch die Kernenergie jährlich vermiedenen 150 Mio. t CO2(entspricht der jährlichen Emission im deutschen Verkehrssektor) aufgrund
des vorgesehenen Auslaufens der Nutzung deutscher Kernkraftwerke zu-
künftig kompensiert werden?

18. Welches Emissions-Budget bzw. welche Emissions-Verursachergruppe soll
mit den durch den Kernausstieg zusätzlich verursachten CO2-Emissionenbelastet werden?

19. Soll der Staat Emissions-Berichtigungen zukaufen können, sofern eine
Unterdeckung des nationalen Gesamtbudgets erkennbar ist?

20. Welche weltweite Entwicklung der Emissionen erwartet die Bundesregie-
rung bis zum Jahr 2012 und darüber hinaus?

21. Welche quantitative Bedeutung hat ein europäischer Emissionshandel für
die globale Emissionsentwicklung?

22. Welche absoluten Emissionsminderungen sollen in Deutschland zu den
einzelnen Sektoren, die von der Emissionshandels-Richtlinie erfasst wer-
den, erreicht werden?

23. Welche Emissionsminderung strebt die Bundesregierung in den Sektoren
an, die nicht von Emissionshandels-Richtlinien erfasst werden?

24. Beabsichtigt die Bundesregierung sich für eine frühzeitige Einbeziehung
anderer Kyoto-Gase außer, CO2 (z. B. Methan), einzusetzen?

25. Welche Behörde bzw. welche Institution soll das Emissionshandels-System
organisieren?

26. Sollen die Zuteilung und Bewertung von Emissionshandels-Zertifikaten
sowie die Umsetzung von Sanktionsmechanismen in einer Hand liegen?

27. Soll es eine Zentralbehörde geben, oder sollen Zuteilung und Vollzug vor
Ort durchgeführt werden?

28. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der bürokratische Auf-
wand und die Kosten des Emissionshandels für die Unternehmen nicht ins
unermessliche wachsen?

29. Wer ist zurzeit mit der Ausarbeitung des ersten nationalen Allokations-
plans beauftragt?

30. Wie ist der derzeitige Verfahrensstand?
31. Wird es ein eigenständiges Emissionshandels-Gesetz mit nachgeordneten

Verordnungen geben?
32. Plant die Bundesregierung die Umsetzung der Emissionshandels-Richtlinie

im Rahmen einer Novellierung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes
(BImSchG), oder ist ein Gesetz außerhalb des BImSchG geplant?

33. Wenn ja, wie sollen dann die Schnittstellen zur Genehmigung nach dem
BImSchG geregelt werden?

34. Welche rechtliche Gestalt wird der nationale Allokationsplan haben?
35. Wird er rechtlich anfechtbar sein, und wenn ja, wie will die Bundesregie-

rung eine fristgerechte Rechtskraft bis zur Vorlage an die Europäische
Kommission sicherstellen?

36. Sind etwa erforderliche Änderungen im BImSchG bei Einführung des
Emissionshandels schon in die Wege geleitet, bzw. werden sie schon vor
Beginn des Emissionshandels im Jahr 2005 in Kraft treten?

Drucksache 15/1282 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

37. Wie muss der Allokationsmechanismus aussehen, damit die Wettbewerbs-
position der deutschen Wirtschaft nicht geschwächt, bzw. möglichst ge-
stärkt wird?

38. Wie kann der Allokationsplan zur Schaffung investitionsfördernder Be-
dingungen beitragen, damit Klimavorsorge, Wirtschaftsleistung und die
Sicherung von Arbeitsplätzen in Einklang gebracht werden können?

39. Wird für die kostenlose Anfangszuteilung das Basisjahr 1990 herangezo-
gen?

40. Wenn ja, wie wird die dann erfolgende Über-Allokation der Emissions-
rechte allmählich reduziert, um die erforderliche Gesamtreduzierung zu
erreichen?

41. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Emissionsberechtigungen
zwischen den im Anhang 1 der EU-Richtlinie aufgeführten Tätigkeits-
bereichen?

42. Wie viele Anlagen werden bundesweit der Richtlinie unterworfen?
43. Auf welcher Basis soll die Anlagen bezogene Zuteilung erfolgen?
44. Wie können verschiedene Jahreslaufzeiten und Auslastungsgrade berück-

sichtigt werden?
45. Wie wird mit Kuppel-Emission und Prozess-Emission der Anlagen umge-

gangen?
46. Bevorzugt die Bundesregierung das grandfathering, Options- oder Hybrid-

verfahren?
47. Soll grandfathering immer oder nur in der ersten Phase angewandt wer-

den?
48. Wenn das Hybridverfahren zum Einsatz kommt, welches Verhältnis von

Versteigerung/grandfathering ist dann sinnvoll?
49. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beihilfeproblematik, vor allem im

Hinblick auf die Einbeziehung von „early actions“?
50. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die vom CO2-Emissions-Handel erfassten Anlagen der deutschen Wirtschaft bei der Erstausstattung

im Jahr 2005 bedarfsgerecht mit Zertifikaten ausgestattet werden?
51. Wie kann eine friktionsarme Einführung des Systems gewährleistet werden?
52. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Energieträger bezoge-

nes europaweites Benchmarking ein geeignetes Instrument ist, um Investi-
tionen in Deutschland u. a. in moderne Kohlekraftwerke nach dem Stand
der Technik zu ermöglichen?

53. Welche Nachteile bzw. welche Vorteile ergeben sich aus der Zuteilung auf
der Basis technischer Benchmarks (input/output)?

54. Hat die Bundesregierung die Absicht, von der Möglichkeit des zeitlich
befristeten opt outs gemäß Artikel 25a des Richtlinien-Entwurfs Gebrauch
zu machen?

55. Wie soll das Pooling gemäß Artikel 25b des Richtlinien-Entwurfs aus-
gestaltet werden?

56. Soll ein Pooling zwischen den verschiedenen unter die Anwendungsberei-
che der Richtlinie fallenden Tätigkeiten ermöglicht werden?

57. Was müssen die Anlagenbetreiber vorlegen, um die Zulassung ihres Pools
zu erreichen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1282

58. Haften die einzelnen Pool-Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Über-
schreitungen der zulässigen Gesamt-Emission des Pools, wenn nicht ge-
nügend Berechtigungen nachgewiesen werden können?

59. Wie gedenkt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission
geforderte Transparenz auch im Pool und somit den Bezug der Einzelnen
im Pool zusammengeschlossenen Anlagebetreibern in deren Einzelemis-
sionen herzustellen bzw. zu verfolgen?

60. Können der Haushalts- und der Verkehrssektor in ein Emissionshandels-
System einbezogen werden?

61. Wie sollen Marktneuzugänge berücksichtigt werden?
62. Erhalten Neuzugänge Berechtigung am Markt oder gibt es eine staatliche

Reserve?
63. Wenn ja, wie soll diese Reserve geschaffen werden, ohne dass dies zu

Lasten der ET-Anlagen geht?
64. Wie und auch wann sollen Emissions-Gutschriften aus flexiblen Kyoto-

Instrumenten in das EU-Handelssystem integriert werden?
65. Welche Auswirkungen hätte die Einbeziehung von Joint Implementation

und Clean Development Mechanismen in den Gesetzentwurf auf die Erst-
Allokation?

66. Wird eine Standort unabhängige Übertragbarkeit von Emissions-Berech-
tigungen für Ersatzkapazitäten der Unternehmen EU-weit gewährleistet?

67. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass sich an der Bildung einer
notwendigen nationalen Reserve alle Emitenten-Gruppen angemessen be-
teiligen?

68. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Zukauf von Emissions-
Berechtigungen in Staaten außerhalb der EU, den hierfür notwendigen
Spielraum zu schaffen?

69. Mit welchen Erhöhungen des Strompreises rechnet die Bundesregierung in
Folge des Emissions-Handels?

70. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass der
CO2-Handel nicht zu Produktionsverlagerung von energieintensiven Indus-trien in Nicht-EU-Länder führt?

71. Besteht ein Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten über deren Vorge-
hensweise zur Erstellung nationaler Allokationspläne?

72. Wie können frühzeitig Wettbewerbsverzerrungen und gemeinschaftswid-
rige Subventionen der heimischen Branchen durch großzügige kostenlose
Anfangszuteilung und Berechtigung verhindert werden?

73. Wie soll verhindert werden, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten Sektoren,
die außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie liegen, stärker als
die dort erfassten Sektoren belasten, um für die eigene Volkswirtschaft
Wettbewerbsvorteile innerhalb der EU zu erzielen?

74. Mit welchen Auswirkungen auf den im internationalen Wettbewerb stehen-
den Standort Deutschland/Europa rechnet die Bundesregierung?

75. Wie wird die Bundesregierung den Anlagenbetreibern klare Investitions-
sicherheit gewährleisten?

76. Ist eine Zuteilung für fünf Jahre mit jährlicher Ausgabe, wie im Richtlinien-
vorschlag vorgesehen, beabsichtigt?

Drucksache 15/1282 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

77. Wie kann die Investitionssicherheit zumindest über die Abschreibungszeit
von Anlagen geschaffen werden?

78. Welche Chancen bzw. Risiken bestehen für den Emissionshandel nach dem
Jahr 2012, falls es eine 2. Kyoto-Verpflichtungsbehörde gibt?

79. Wie wird sichergestellt, dass absolute Emissions-Obergrenzen nicht zu einer
Blockade von Investitionen, also von Anlagenmodernisierungen, -erweite-
rungen oder Neubauten führen?

80. Ist die Übertragung von nicht genutzten CO2-Berechtigungen auch auf dieKyoto-Handelsphase von 2008 bis 2012 möglich?
81. Wie soll die Abwertung der Emissions-Berechtigung durchgeführt werden?
82. Bis wann will die Bundesregierung ein erstes Konzept für einen Alloka-

tionsplan vorlegen?
83. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der anspruchsvolle Zeit-

plan, wie ihn der Richtlinien-Entwurf vorsieht, eingehalten werden kann?
84. Wird das Emissions-Handelssystem auch umgesetzt, wenn die Ziele des

Kyoto-Protokolls nicht völkerrechtlich verbindlich werden?
85. Will die Bundesregierung die im Entwurf vorgesehene Option, für die

zweite Handelsperioden bis zu 10 % der Zertifikate gegen Zahlungen zu
vergeben, nutzen, oder sollen die Zertifikate auch in der zweiten Periode
kostenlos verteilt werden?

86. Wird sich die Bundesregierung bei der Europäischen Union für eine
baldige Einbeziehung des Gebäudebereiches und/oder des Verkehrssektors
in den Emissionshandel einsetzen?

Berlin den, 24. Juni 2003
Dr. Peter Paziorek
Marie-Luise Dött
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Dr. Rolf Bietmann
Kurt-Dieter Grill
Dr. Maria Böhmer
Cajus Caesar
Albert Deß
Albrecht Feibel
Dr. Maria Flachsbarth
Georg Girisch
Tanja Gönner
Josef Göppel
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Doris Meyer (Tapfheim)
Franz Obermeier
Ulrich Petzold
Werner Wittlich
Karl-Josef Laumann

Dagmar Wöhrl
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Alexander Dobrindt
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Dr. Reinhard Göhner
Robert Hochbaum
Ernst Hinsken
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Wolfgang Meckelburg
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
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