BT-Drucksache 15/1267

Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den Tourismus und die deutsche Tourismuswirtschaft

Vom 24. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1267
15. Wahlperiode 24. 06. 2003

Große Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Klimke, Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraud
Töpfer, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Caesar, Anke Eymer (Lübeck),
Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Georg Girisch, Gerda Hasselfeldt, Uda
Carmen Freia Heller, Klaus Hofbauer, Michael Kretschmer, Werner Kuhn (Zingst),
Maria Michalk, Bernward Müller (Gera), Albert Rupprecht (Weiden), Anita Schäfer
(Saalstadt), Bernhard Schulte-Drüggelte, Wilhelm Josef Sebastian, Kurt Segner,
Johannes Singhammer, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den Tourismus und die deutsche
Tourismuswirtschaft

Im Dezember 2002 hat die EU die Erweiterung der Gemeinschaft um zunächst
zehn neue Mitgliedstaaten, bestehend aus den mittel- und osteuropäischen Staa-
ten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien,
Tschechische Republik und Ungarn sowie den Mittelmeerinseln Malta und
Zypern festgelegt. Vorbehaltlich des Ausganges der anstehenden Volksabstim-
mungen in den Beitrittsstaaten könnte die EU ab Mai 2004 ingesamt 25 Mit-
gliedstaaten umfassen. Indem die Beitrittsländer in den freien Waren-, Perso-
nen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr des Europäischen Binnenmarktes
einbezogen werden, wird die Bevölkerung der EU von heute etwa 380 Millio-
nen auf über 450 Millionen Menschen anwachsen. Daraus ergibt sich ein gro-
ßes touristisches Potenzial, andererseits entstehen auch Risiken für die deutsche
Tourismuswirtschaft, die es zu minimieren gilt.
Im Tourismus entsteht etwa durch die polnische und baltische Ostseeküste,
durch Gebirgslandschaften wie der Tatra und den Karpaten sowie attraktiven
Städtetourismuszielen wie Prag und Budapest zusätzliche Konkurrenz für die
deutschen Reiseziele. Das gilt auch für den Heilbäder- und Kurbetrieb sowie
den Wellness- und Fitnessbereich. Insbesondere der grenzüberschreitende
Tages-/Wochenendtourismus in die Beitrittsstaaten dürfte – bei zunehmend
durchlässigeren Grenzen und begünstigt durch Niedrigpreise im Hotel- und
Gaststättengewerbe – weiter zunehmen. Im Gegenzug kann die Tourismusbran-
che in Deutschland und den anderen bisherigen EU-Mitgliedstaaten voraus-
sichtlich von einer zusätzlichen touristischen Nachfrage profitieren. Viele
osteuropäische Beitrittsstaaten sind bereits heute wichtige touristische Wachs-
tumsmärkte, auch als Herkunftsland für das Reiseziel Deutschland. Perspekti-
ven für deutsche Tourismusgebiete dürften sich auch durch gemeinsame
Erschließung, Verwaltung und Vermarktung von grenzüberschreitenden Natur-
und Kulturregionen ergeben.
Der Tourismus ist auch ein wichtiger Faktor bei der Integration der Beitritts-
staaten in die EU, indem er die verschiedenen Regionen und Länder mit ihren
unterschiedlichen Kulturen, Sprachen, Traditionen, Wertesystemen und ge-

Drucksache 15/1267 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

schichtlichen Hintergründen einander näher bringt. Tourismus dient in hervor-
ragender Weise der Völkerverständigung und dem Abbau von Vorurteilen. Mit
Reisen und dem gegenseitigen persönlichen kennenlernen der Menschen,
Städte und Landschaften kann ein entscheidender Beitrag dafür geleistet
werden, dass das Zusammenwachsen innerhalb der erweiterten EU langfristig
erfolgreich ist.
Die deutsche Tourismuswirtschaft steht zunehmend in einem Wettbewerb mit
Leistungsanbietern in anderen europäischen Ländern. Für die Beurteilung der
Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den Tourismusstandort Deutschland
ist von großer Bedeutung, welche Rahmenbedingungen für die Tourismusunter-
nehmen der Beitrittsländer gelten und inwieweit es hier zu Wettbewerbsverzer-
rungen gegenüber deutschen Unternehmen kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den Tourismusstandort Deutsch-

land
1. Welche grundsätzlichen Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung für

die deutsche Tourismuswirtschaft durch die EU-Osterweiterung?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Auswirkungen in den

Bereichen
a) Hotel- und Gaststättengewerbe,
b) Bustouristik,
c) Reisebüros und Reiseveranstalter,
d) Kurorte und Heilbäder?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung das Potenzial für zusätzliche Reisen aus
den Beitrittsstaaten nach Deutschland?

4. Plant die Bundesregierung, die Zuwendungen an die Deutsche Zentrale für
Tourismus (DZT) für eine gezielte intensivere Vermarktung des Reiseziels
Deutschland speziell in den EU-Beitrittsländern zu erhöhen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung beim Reiseverkehr aus
Deutschland in die Beitrittsstaaten sowie aus den Beitrittsstaaten nach
Deutschland nach deren EU-Beitritt?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Studien zum Thema gegenseitiger
Reiseverkehr zwischen Deutschland und den Beitrittsländern nach dem EU-
Beitritt?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?

7. Ist bei der statistischen Erfassung von Ankünften und Übernachtungen aus-
ländischer Gäste in Deutschland künftig eine detaillierte Ausweisung der
Daten aller Beitrittsstaaten geplant, insbesondere eine Aufgliederung der
bisher nur unter „Baltische Staaten“ zusammengefassten Zahlen für Estland,
Lettland und Litauen sowie z. B. für Slowenien, um der deutschen Touris-
muswirtschaft wichtige grundlegende Daten zur Entwicklung des Reisever-
kehrs nach Deutschland zur Verfügung zu stellen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1267

II. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
8. Arbeitet die DZT gegenwärtig mit nationalen Tourismusorganisationen der

Beitrittsländer zusammen?
Wenn ja, mit welchen Ländern auf welchen Gebieten?
Wenn nein, warum nicht?

9. Welche Pläne gibt es bezüglich der Zusammenarbeit der DZT mit nationa-
len Tourismusorganisationen in den Beitrittsländern nach der EU-Ost-
erweiterung?

10. Unterstützt die EU gegenwärtig die nationalen Tourismusorganisationen
der Beitrittsländer – z. B. durch Beratungsangebote oder Koordinierungs-
gremien – oder ist eine solche Unterstützung geplant, und wenn ja, in
welcher Form und in welchem Umfang?

11. Gibt es auf den Tourismusbereich bezogene bilaterale Gesprächskreise der
Bundesregierung mit den Regierungen der Beitrittsländer oder sind ent-
sprechende Einrichtungen geplant?
Wenn ja, welche?

12. Gibt es auf den Tourismusbereich bezogene bilaterale Gesprächskreise an-
derer EU-Mitgliedstaaten mit den Beitrittsstaaten auf Regierungs- oder
Parlamentsebene?
Wenn ja, welche?

13. Bestehen grenzüberschreitende Kultur- oder Naturregionen bzw. Groß-
schutzgebiete zwischen EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsstaaten?
Wenn ja, in welchen Regionen?
Wenn nein, welche diesbezüglichen Planungen gibt es?

14. Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung an den Grenzen der bisheri-
gen EU-Länder zu den Beitrittsstaaten im Rahmen der EU-Osterweiterung
Möglichkeiten zur gemeinsamen Infrastrukturplanung, zur Verwaltung
sowie zur Vermarktung grenzüberschreitender Großschutzgebiete auf
Bundes-, Landes-, Gemeinde-, Verbands- und Kammerebene?
Wenn ja, welche?

15. Plant die Bundesregierung, die EU-Osterweiterung durch die Unterstüt-
zung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte im Tourismusbereich in
Bayern, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu för-
dern?
Wenn ja, welche Projekte sind dies im Einzelnen?

16. Erwartet die Bundesregierung durch die EU-Osterweiterung eine steigende
Verkehrsnachfrage?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kapazitäten der Verkehrsträger in
Deutschland und plant sie, in die Erhöhung der Kapazitäten der einzelnen
Verkehrsträger zu investieren?

17. Welche Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind im Hin-
blick auf Veränderungen beim tourismusbedingten Reiseverkehr im Rah-
men der EU-Osterweiterung in Deutschland bereits erfolgt, befinden sich
in der Fertigstellung oder sind geplant?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die erfolgten, in der Fertigstellung
befindlichen oder geplanten Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsinfra-
struktur der einzelnen Beitrittsländer im Hinblick auf den tourismusbe-
dingten Reiseverkehr?

Drucksache 15/1267 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

19. Inwieweit sind die Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im
Hinblick auf die EU-Osterweiterung in Deutschland mit den Anrainer-
staaten abgestimmt und koordiniert?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, nach dem Vorbild der
Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ jetzt Verkehrsprojekte „Europäische
Einigung“ aufzulegen und die Regelungen des Verkehrswegeplanungsbe-
schleunigungsgesetzes und des Planungsvereinfachungsgesetzes auf diese
zu erstrecken?

21. Setzt sich die Bundesregierung für die stärkere Vernetzung der deutschen
Bahnverbindungen mit den Verbindungen in der Tschechischen Republik
und in Polen ein?
Wenn ja, mit welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?

22. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Diskrepanzen zwischen
den Eisenbahnsystemen der EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsstaaten
beschleunigt ausgeglichen und harmonisiert werden?
Wenn ja, mit welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?

III. Struktur des Tourismusmarktes und Rahmenbedingungen in den EU-Bei-
trittsstaaten

23. Wie hoch ist in den einzelnen Beitrittsstaaten der Jahresumsatz der Touris-
muswirtschaft und welche gesamtwirtschaftliche Bedeutung hat dort
jeweils der Tourismus?

24. Wie hoch ist in den Beitrittsstaaten jeweils der Anteil des Tourismus am
Bruttoinlandsprodukt?

25. Wie hoch sind in den Beitrittsstaaten jeweils die Reiseausgaben der eige-
nen Bevölkerung im Ausland und wie hoch jeweils die Einnahmen aus
dem internationalen Reiseverkehr in diese Länder in Mio. Euro?
Wo gibt es wie in Deutschland ein Defizit in der Reiseverkehrsbilanz und
wo gibt es dagegen einen Überschuss?

26. Wie hoch ist in den Beitrittsländern bei Ankünften und Übernachtungen
jeweils der Anteil von Gästen aus dem Ausland?

27. Wie hoch ist in den Beitrittsstaaten der Anteil der Bevölkerung, der jeweils
im eigenen Land Urlaub macht?

28. Wie hoch ist jeweils die Fremdenverkehrsintensität (Übernachtungen je
1 000 Einwohner) in den Beitrittsländern und den EU-Mitgliedstaaten?

29. Wie hoch ist jeweils die Reiseintensität (Anteil der Wohnbevölkerung, die
mindestens eine Urlaubsreise pro Jahr unternimmt) in den Beitrittsländern
und den EU-Mitgliedstaaten?

30. Wie hat sich in den einzelnen Beitrittsstaaten der Umsatz im Gastgewerbe,
aufgegliedert nach Beherbergungsbetrieben und Gaststätten, in den letzen
beiden Jahren entwickelt?

31. Welche Struktur hat der Markt der Tourismusunternehmen in den Beitritts-
staaten, insbesondere bei der Verteilung des Umsatzes der Tourismusbran-
che auf große, mittlere und kleine Unternehmen?

32. Unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen arbeiten Tourismus-
dienstleister in den einzelnen Beitrittsstaaten?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1267

33. Gibt es in den Beitrittsländern gesetzliche Regelungen, die der einhei-
mischen Tourismuswirtschaft Wettbewerbsvorteile gegenüber deutschen
Tourismusdienstleistern verschaffen, und wenn ja, welche sind dies im
Einzelnen?

34. Wie werden die verschiedenen Tourismusdienstleister in den einzelnen
Beitrittsstaaten besteuert?

35. In welcher Höhe liegt in den einzelnen Beitrittsländern der Mehrwert-
steuersatz für Beherbergungsbetriebe?
Welche Länder gewähren dabei einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz?

36. In welcher Höhe liegt in den Beitrittsstaaten jeweils der Mehrwertsteuer-
satz für Gaststättenbetriebe?
Welche Länder gewähren dabei einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz?

37. In welcher Höhe liegt in den einzelnen Beitrittsstaaten der Mehrwertsteuer-
satz für Freizeit- und Erlebnisparks?
Welche Länder gewähren dabei einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz?

38. Wie werden die Verkehrsträger Bus, Bahn, Ausflugs- und Kreuzfahrt-
schifffahrt in den Bereichen Kraftstoff, Kfz-Steuer und Mehrwertsteuer in
den einzelnen EU-Beitrittsstaaten besteuert?

39. Wie hoch ist in den Beitrittsstaaten jeweils der Steueranteil am Kraftstoff-
preis?

40. Gibt es in den Beitrittsstaaten eine Ökosteuer ähnlich wie in Deutschland,
und wenn ja, wie ist diese ausgestattet?

41. Werden in den Beitrittsstaaten sämtliche Gästeübernachtungen in Beher-
bergungsbetrieben statistisch erfasst oder gibt es Einschränkungen wie in
Deutschland mit der Folge, dass Übernachtungen in kleineren Betrieben
nicht berücksichtigt werden?

42. Gibt es in den Beitrittsstaaten bei der statistischen Erfassung der Beförde-
rungsleistungen (z. B. bei Busunternehmen) Abschneidegrenzen?

43. Wie ist in den Beitrittsstaaten der Marktzugang für Reiseveranstalter, Rei-
sebüros, Hotel- und Gastronomiebetriebe, touristische Verkehrsträger
sowie für andere Dienstleistungen in der Tourismusbranche geregelt?

44. Inwieweit gibt es in den Beitrittsstaaten Zwangsmitgliedschaften in den
Branchenverbänden?
Sind den Branchenverbänden hoheitliche Aufgaben übertragen, und wenn
ja, welche?

45. Welche Fördermöglichkeiten für Tourismusdienstleister und Tourismus-
gebiete bestehen in den einzelnen EU-Beitrittsländern?

46. Welche Fördermittel der EU in welchem Volumen sind den Beitrittsstaaten
im Einzelnen zur Förderung ihrer nationalen Tourismusbranche bereits bis-
her bewilligt worden und welche sind nach dem EU-Beitritt geplant?
Für welche Tourismusbereiche oder touristische Verkehrsprojekte in den
Beitrittsländern, wie z. B. die Entwicklung und den Bau von Radwegen
oder den Ausbau der Infrastruktur für den Wassertourismus, wird die EU
nach dem Beitritt Fördermittel bereitstellen?

Drucksache 15/1267 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

47. Durch welche einzelnen EU-Programme bestehen unter welchen Voraus-
setzungen Fördermöglichkeiten für den Ausbau der Infrastruktur in den
Beitrittsländern und welche konkreten Projekte in den Bereichen Straßen-,
Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sind förderungsfähig?
Wie werden die zuständigen Stellen in den Beitrittsländern über diese kon-
kreten Fördermöglichkeiten informiert und sind diese Informationen aus
Sicht der Bundesregierung ausreichend?
Welche dieser Fördermaßnahmen zielen speziell auf eine bessere Anbin-
dung der Beitrittsländer an die EU-Mitgliedstaaten und eine intensivere
Vernetzung der Verkehrsträger?

48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsstandards im Flugver-
kehr in den Beitrittsländern?

49. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kapazitäten der Flughäfen in den
Beitrittsländern, auch im Hinblick auf einen möglichen Anstieg des Ferien-
flug- und Geschäftsreiseverkehrs?

50. Gibt es nationale Gütesiegel für die Tourismusbranche in den einzelnen
Beitrittsländern für Qualitätsstandards sowie umweltfreundliche Ange-
bote?
Wenn ja, welche sind dies und wie erfolgt die Zertifizierung und Kon-
trolle?

51. Inwieweit gibt es in den einzelnen Beitrittsländern Interesse an der von der
Bundesregierung geförderten deutschen Umweltdachmarke Viabono, die
langfristig eine Verbreitung in ganz Europa anstrebt, und was unternimmt
die Bundesregierung, um möglichst frühzeitig für Viabono und die damit
verbundenen hohen Umweltschutzstandards zu werben, bevor dort andere
Umweltdachmarkenkonzepte umgesetzt werden?

52. Durch welche einzelnen EU-Programme bestehen unter welchen Voraus-
setzungen Fördermöglichkeiten für nachhaltige Tourismusprojekte in den
Beitrittsländern, um die dort vorhandenen reichhaltigen Naturpotenziale
bei der Entwicklung des Tourismus zu bewahren und zu nutzen?
Wie werden die zuständigen Stellen in den Beitrittsländern über diese kon-
kreten Fördermöglichkeiten informiert und sind diese Informationen aus
Sicht der Bundesregierung ausreichend?
Welche Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung, einen entsprechenden
Kenntnis-Transfer für einen umweltverträglichen Tourismus in die Bei-
trittsländer anzubieten?

53. Sind der Bundesregierung Beschränkungen für Reiseleiter anderer Länder
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in einzelnen Beitrittsstaaten bekannt, und
wenn ja, in welchen?

54. Wird in allen Beitrittsstaaten die mit der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen vorgeschriebene Absicherung von
Pauschalreisenden gegen die Insolvenz oder den Konkurs von Reiseveran-
staltern in ausreichender Form umgesetzt sein?
Ist dabei insbesondere eine effiziente Aufsicht über die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt?

55. Wird in allen Beitrittsstaaten der Erwerb von Ferienwohnungen und Ferien-
wohnrechten bei Teilzeitimmobilien dem geltenden EU-Recht angepasst
sein?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1267

56. Werden in allen Beitrittsstaaten ab Beginn des Beitritts unbeschränkt In-
vestitionen im Tourismusbereich möglich sein oder sind Übergangsrege-
lungen vorgesehen, z. B. bei Flughäfen oder dem Erwerb von Immobilien
für Hotels und Ferienanlagen?

57. Wie sind in den Beitrittsstaaten die Beschilderungsmöglichkeiten für tou-
ristische Hinweise entlang von Autobahnen sowie von überregionalen
Fernstraßen geregelt?

58. Wie sind in den Beitrittsstaaten die Sperrzeiten in der Außengastronomie
geregelt?

59. Zu welchem Zeitpunkt planen die einzelnen Beitrittsstaaten die Einführung
des Euros als alleiniges Zahlungsmittel?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser jeweiligen Einfüh-
rung auf den gegenseitigen Reiseverkehr zwischen Deutschland und den
Beitrittsstaaten zu?

IV. Arbeitsmarkt und Ausbildung
60. Wie viele im Tourismus Beschäftigte gibt es jeweils in den Beitrittsstaaten?
61. Welche Bedeutung hat die Tourismusbranche für den jeweiligen Arbeits-

markt der EU-Beitrittsländer?
62. Wie hoch ist jeweils der Anteil der im Tourismus Beschäftigten an der

Gesamtzahl der Beschäftigten?
63. Wie hoch ist in den Beitrittsländern jeweils die Zahl der Auszubildenden in

der Tourismuswirtschaft?
64. Welche Ausbildungsberufe im Tourismusbereich gibt es in den einzelnen

Beitrittsstaaten?
65. Wie ist in den einzelnen Beitrittsstaaten die Möglichkeit geregelt, Jugend-

liche als Mitarbeiter und im Rahmen der Ausbildung im Hotel- und Gast-
stättenbereich zu beschäftigen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeits-
zeiten?
Sieht die Bundesregierung in diesem Bereich eine Wettbewerbsverzerrung
zu Lasten deutscher Betriebe?

66. Sind in den Beitrittsstaaten den Branchenverbänden Prüfungskompetenzen
bei Ausbildungsgängen übertragen, und wenn ja, welche?

67. Über welches Ausbildungsniveau verfügen die Beschäftigten der Touris-
musbranche in den Beitrittsländern im Vergleich zu Deutschland?

68. Gibt es in den Beitrittsstaaten tourismusorientierte Studiengänge bzw. uni-
versitäre Weiterbildungsangebote?
Plant die Bundesregierung, einen Erfahrungsaustausch solcher Studien-
gänge mit deutschen Hochschulen zu unterstützen, und wenn ja, mit
welchen Ländern und in welcher Form?

69. Wie beurteilt die Bundesregierung grenzübergreifende Ausbildungspro-
jekte, wie z. B. das der Hotelfachschule Pirna?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung solche Aktivitäten?

V. Lohnniveau und soziale Standards
70. Welche Höhe hat das durchschnittliche Lohnniveau der im Tourismus

Beschäftigten in absoluten Zahlen in den einzelnen EU-Beitrittsstaaten in
den einzelnen Bereichen (z. B. Reisebüros, Reiseveranstalter, Hotels, Gast-
stätten) sowie im Vergleich zum jeweiligen Bereich in Deutschland?

Drucksache 15/1267 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

71. Welche Höhe haben die Löhne in der Tourismusbranche der einzelnen Bei-
trittsländer im Vergleich zu anderen Branchen innerhalb des jeweiligen
Landes?

72. In welcher Größenordnung erwartet die Bundesregierung nach der EU-
Osterweiterung insgesamt und wie verteilt auf welche Tourismusbereiche
einen Zustrom touristischer Arbeitnehmer aus den einzelnen EU-Beitritts-
staaten nach Deutschland?

73. Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in den einzelnen Beitrittsstaaten im
Vergleich zu Deutschland?

VI. Tourismusförderung
74. Wie wird in den Beitrittsstaaten der Tourismus auf der Regierungsebene

betreut und in welchen Ländern gibt es Minister oder Staatssekretäre, die
ausschließlich für den Tourismus zuständig sind?

75. Wie viele ausschließlich für die Tourismuspolitik zuständige Mitarbeiter
gibt es in den jeweiligen für die Tourismusförderung zuständigen Ministe-
rien der Beitrittsstaaten?

76. In welchen Beitrittsstaaten gibt es wie in Deutschland im nationalen Parla-
ment einen Tourismus-Ausschuss?

77. Wie hoch sind in den Beitrittsstaaten die Budgets der nationalen Touris-
musorganisationen zur Auslandsvermarktung für das Jahr 2003 in Mio.
Euro?

78. Wie hoch waren diese Budgets der nationalen Tourismusorganisationen in
den Jahren 1993 bis 2002 in Mio. Euro?

79. Wie hoch ist gegenwärtig jeweils der Anteil des staatlichen Zuschusses an
diesen Gesamtbudgets?

80. Wie hoch ist gegenwärtig in diesen Budgets jeweils der Anteil an operati-
ven Mitteln, die für Werbekampagnen eingesetzt werden können?

81. Gibt es in den Beitrittsstaaten spezielle „Tourismusgesetze“, und wenn ja,
mit welchen darin enthaltenen Schwerpunktmaßnahmen wird eine Förde-
rung der Branche angestrebt?

82. Gibt es in den Beitrittsstaaten spezielle staatlich geförderte oder getragene
Kreditinstitute für die Tourismuswirtschaft („Tourismusbanken“), die sich
vor allem der besonderen Situation mittelständischer Betriebe annehmen?
Wenn ja, wie sind diese speziellen Kreditinstitute aufgebaut und haben sie
ähnliche Konditionen und Zinssätze wie die halbstaatlichen Banken in
Deutschland?

VII. Zielgruppenspezifische Angebote
83. Welche Angebote im Bereich Familientourismus (z. B. Urlaub auf dem

Bauernhof, familienfreundliche Ferienanlagen) bestehen in den einzelnen
Beitrittsländern und welchen Anteil am gesamttouristischen Angebot
machen diese jeweils aus?

84. Welche Angebote im Bereich Jugendtourismus (z. B. Jugendherbergen,
Ferienlager) bestehen in den einzelnen Beitrittsstaaten und welchen Anteil
am gesamttouristischen Angebot machen diese jeweils aus?

85. Welche Konkurrenz besteht für deutsche Anbieter von Familien- und
Jugendtourismus durch entsprechende Angebote in den Beitrittsstaaten und
welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung nach dem EU-Bei-
tritt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/1267

86. Welche Jugendaustauschprogramme mit den Beitrittsländern werden von
der EU und der Bundesregierung mit welchen finanziellen Mitteln geför-
dert?

87. Wie groß ist das Angebot im Kur- und Heilbäderbereich in den einzelnen
Beitrittsländern?

88. Welche Konkurrenz besteht für deutsche Kurorte und Heilbäder durch ent-
sprechende Angebote in den einzelnen Beitrittsstaaten und welche Ver-
änderungen erwartet die Bundesregierung nach dem EU-Beitritt?

89. Gibt es EU-weite oder internationale einheitliche technische und medizini-
sche Standards im Kur- und Heilbäderbereich?
Inwieweit erfüllen die Beitrittsstaaten diese Standards?

90. Inwieweit werden Kuren der deutschen Bevölkerung in den einzelnen Bei-
trittsstaaten von den deutschen Krankenkassen und Rentenversicherungs-
trägern mitfinanziert und welche Veränderungen erwartet die Bundesregie-
rung hier nach dem EU-Beitritt?

91. Inwieweit werden Kuren von Bürgern der einzelnen Beitrittsländer in
Deutschland von den jeweiligen Sozialkassen mitfinanziert und welche
Veränderungen erwartet die Bundesregierung hier nach dem EU-Beitritt?

92. Ist es vorgesehen, dass deutsche Kranken- und Rentenversicherungsträger
künftig vertragliche Bindungen mit Anbietern im Ausland für stationäre
Heilverfahren abschließen können?
Wenn ja, auf welche Weise soll gewährleistet werden, dass die in Deutsch-
land übliche Qualitätssicherung überprüft werden kann?

93. Sollen ambulante und stationäre Leistungen im Kur- und Rehabilitations-
bereich auch dann im Ausland erbracht werden können, wenn der Leis-
tungskatalog der ausländischen Sozialversicherung solche Maßnahmen
nicht vorsieht?

94. Welche Angebote im Bereich „Nachhaltiger Tourismus/Naturtourismus“
gibt es in den einzelnen Beitrittsstaaten?

95. Welche Angebote im Bereich Erlebnisurlaub/Abenteuerurlaub (z. B. Was-
sersport, Mountainbike usw.) gibt es in den einzelnen Beitrittsländern?

VIII. Auswirkungen auf die Region Kaliningrad
96. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für den Tourismus in

der Region Kaliningrad durch die EU-Osterweiterung?
97. Gibt es Planungen für konkrete Unterstützungsmaßnahmen der Bundes-

regierung oder der Europäischen Union für die Region Kaliningrad, um
dortigen möglichen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken?

Berlin, den 24. Juni 2003
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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