BT-Drucksache 15/1171

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/105- Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) 2) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Renate Gradistanac, Sabine Bätzing, Ute Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/599 3) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/601- 4) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Roedel, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/740- Benachteiligung von Frauen wirksam bekämpfen - Konsequenzen ziehen aus dem CEDAW-Bericht der Bundesregierung

Vom 16. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1171
15. Wahlperiode 16. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (12. Ausschuss)

1. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/105 –
Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Renate Gradistanac, Sabine
Bätzing, Ute Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/599 –
zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/105 –
Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

3. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke,
Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/601 –
zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/105 –
Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Roedel,
Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/740 –
Benachteiligung von Frauen wirksam bekämpfen –
Konsequenzen ziehen aus dem CEDAW-Bericht der Bundesregierung

Drucksache 15/1171 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A. Problem
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat imApril 1985 das Übereinkommen zur

Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember
1979 ratifiziert und seit 1988 Berichte über die Durchführung dieses VN-
Übereinkommens gemäß Artikel 18 zur Prüfung durch den VN-Ausschuss
für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau vorgelegt. Der vorliegende
fünfte Staatenbericht ist eine aktualisierte Form des 4. Berichts und befasst
sich mit den Lebensbedingungen von Frauen in der Bundesrepublik
Deutschland und der Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens.
Hierbeiwird auf die gesetzgeberischenMaßnahmen zur Beseitigung derDis-
kriminierung eingegangen, auf die Beteiligung von Frauen am politischen
und öffentlichen Leben, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Be-
rufsleben, im Gesundheitswesen sowie im wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Leben.

2. Viele Punkte, die der CEDAW-Ausschuss bei der Prüfung des 4. Staaten-
berichts 1998 noch kritisiert habe, hat die Bundesregierung nach Meinung
der Antragsteller seit 1998 umgesetzt. Die Weiterentwicklung der Gleich-
stellung in allen gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland, die imMittel-
punkt des 5. Berichts stehe, konnte in den vergangenen vier Jahren mit viel-
fältigen Maßnahmen vorangebracht werden, unter anderem durch das
Programm „Frau und Beruf“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im
Laufe dieser Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Gleichstellung
von Frauen undMännern undDeutschland vorzulegen, die Implementierung
des Gender-Mainstreaming-Ansatzes sicherzustellen und die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt weiterhin ins Zentrum der
Gesellschaftspolitik zu stellen.

3. NachAuffassung der Antragssteller sind die imCEDAW-Bericht festgestell-
ten Nachteile für Frauen in Deutschland zahlreich und schwerwiegend. Die
Bundesregierung bleibe aufgefordert, wirksame Strategien zur Beseitigung
der verschiedenen Formen derDiskriminierung der Frau vorzulegen und um-
zusetzen. Sie soll kurzfristige Maßnahmen ergreifen, insbesondere im Hin-
blick auf die nachhaltige, existenzsichernde Integration von Frauen in den
Arbeitsmarkt, den Abbau der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den
Geschlechtern sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Familienarbeit, unter anderem durch Kinderbetreuungsangebote. Der vor-
gelegte Bericht lasse vertiefte und kritische Analysen vermissen und
verschleiere damit die tatsächliche Dimension der Diskriminierung von
Frauen in Deutschland und die Defizite bei deren Bekämpfung.

4. Die Antragsteller fordern, Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe müsse in
Deutschland wieder einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Situation am
Arbeitsmarkt benachteilige insbesondere Frauen; Frauen seien auch in
Wissenschaft und Forschung erheblich unterrepräsentiert. Das Prinzip des
Gender Mainstreaming werde in vielen Bereichen unzureichend umgesetzt.
Bedarfsgerechte Angebote zur Kinderbetreuung fehlten und führten zur
Benachteiligung von Frauen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Bundesregierung solle entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe treffen.
Außerdem sei der Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung von Frauen
zu unterstützen und eine konkrete Gesundheitspolitik für Frauen umzu-
setzen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1171

B. Lösung
1. Einstimmige Kenntnisnahme der Unterrichtung
2. Annahme des Entschließungsantrags auf Drucksache 15/599

mit den Stimmen der Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

3. Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 15/601
mit den Stimmen der Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU

4. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/740
mit den Stimmen der Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Eine Kostenschätzung wurde nicht vorgenommen.

Drucksache 15/1171 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 15/105
1. den Entschließungsantrag auf Drucksache 15/599 anzunehmen,
2. den Entschließungsantrag auf Drucksache 15/601 abzulehnen,
3. den Antrag auf Drucksache 15/740 abzulehnen.

Berlin, den 9. April 2003

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kerstin Griese
Vorsitzende

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Hannelore Roedel
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1171

Bericht der Abgeordneten Renate Gradistanac, Irmingard Schewe-Gerigk,
Hannelore Roedel und Ina Lenke

I. Überweisung
1. Unterrichtung durch die Bundesregierung auf

Drucksache 15/105
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache
15/105 – wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 13. März 2003 an den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung sowie den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung über-
wiesen.
2. Entschließungsantrag auf Drucksache 15/599
Der Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der selben Sitzung
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung und dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung sowie dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mit-
beratung überwiesen.
3. Entschließungsantrag auf Drucksache 15/601
Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP wurde in
der selben Sitzung dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem
Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.
4. Antrag auf Drucksache 15/740
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde in der
37. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. April 2003
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung und dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung sowie dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Unterrichtung durch die Bundesregierung auf

Drucksache 15/105
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung ist der fünfte
von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegte Staaten-
bericht, der aufgrund des Übereinkommens jeder Form
von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979

(CEDAW) zu erstatten ist und vom CEDAW-Ausschuss der
VN geprüft wird. Der Bericht befasst sich mit den Lebens-
bedingungen von Frauen in der Bundesrepublik Deutsch-
land und geht dabei auf rechtliche, politische, wirtschaft-
liche und soziale Rahmenbedingungen ein. Außerdem
werden Einrichtungen und Behörden zur Förderung der
Gleichstellung von Frau und Mann sowie Mittel zur Durch-
setzung der Gleichstellung dargestellt. Im zweiten Teil des
Berichts wird auf gesetzgeberische Maßnahmen zur Beseiti-
gung der Diskriminierung der Frau sowie Maßnahmen zur
Förderung und Sicherung der vollen Entfaltung der Frau
eingegangen sowie auf die Beseitigung von Rollenstereo-
typen und Förderung der gemeinsamen Verantwortung von
Frau und Mann für die Erziehung und Entwicklung der
Kinder. Themenkomplexe sind weiterhin Abschaffung des
Frauenhandels und der Zwangsprostitution, Beteiligung von
Frauen am politischen und öffentlichen Leben, Gleich-
berechtigung von Frauen und Männern im Berufsleben,
Gesundheitswesen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturel-
len Leben.

2. Entschließungsantrag auf Drucksache 15/599
Der Schutz der Menschenrechte von Frauen weltweit und
national müsse einen prominenten Platz auf der politischen
Tagesordnung einnehmen. Der Deutsche Bundestag be-
grüße den Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und die in
ihm enthaltenen Maßnahmen wie das Gewaltschutzgesetz
zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Man begrüße die ge-
starteten Initiativen zum Ausbau von Kinderbetreuungsplät-
zen. Die vom CEDAW-Ausschuss kritisierten, immer noch
bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern
und Frauen gelte es aufzuheben. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, einen Bericht zur Lage der Gleichstellung von
Frauen und Männern vorzulegen und die Umsetzung des
Gender-Mainstreaming-Ansatzes zu gewährleisten. Die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeits-
markt soll weiter im Zentrum der Gesellschaftspolitik ste-
hen. Neben der Fortschreibung des Aktionsplans gegen Ge-
walt an Frauen werden Maßnahmen zur Verbesserung der
sozialen Integration von Migrantinnen gefordert.

3. Entschließungsantrag auf Drucksache 15/601
Nach Auffassung der Antragsteller stellt die Unterrichtung
der Bundesregierung bedeutende Defizite unzureichend dar.
Fehlende kritische Analysen in dem Bericht führten zu einer
Verschleierung des tatsächlichen Ausmaßes der Diskrimi-
nierung von Frauen in Deutschland und der Defizite bei ih-
rer Bekämpfung. Besonders die Darstellung der Situation
von Frauen im Erwerbsleben werde der Problematik nicht
gerecht. Die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt
bleibe unbefriedigend und einseitige Teilzeitförderung trage
zur Verfestigung der traditionellen Arbeitsteilung zwischen
den Geschlechtern bei. Die unverändert unzulängliche
Kinderbetreuungssituation behindere entscheidend die Er-
werbsarbeit von Frauen, die auch von einer verfehlten Ar-
beitsmarktpolitik besonders betroffen seien.

Drucksache 15/1171 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Antrag auf Drucksache 15/740
Nach Auffassung der Antragsteller muss Frauenpolitik als
Querschnittsaufgabe in Deutschland wieder einen hohen
Stellenwert einnehmen. Die Situation am Arbeitsmarkt be-
nachteilige insbesondere Frauen; Frauen seien in Wissen-
schaft und Forschung erheblich unterrepräsentiert. Das
Prinzip des Gender Mainstreaming werde vielfach unzurei-
chend umgesetzt. Bedarfsgerechte Angebote zur Kinderbe-
treuung fehlten. Die Bundesregierung solle entsprechende
Maßnahmen zur Abhilfe schaffen. Außerdem sei der Auf-
bau einer eigenständigen Alterssicherung von Frauen zu un-
terstützen und eine konkrete Gesundheitspolitik für Frauen
solle umgesetzt werden. Auch Menschenrechtsverletzungen
an Frauen wie Genitalverstümmelung sollen thematisiert
werden.

III. Stellungnahmen der
mitberatenden Ausschüsse

1. Unterrichtung der Bundesregierung auf Drucksache
15/105

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 11. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und einstimmig empfohlen, die
Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 15. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und einstimmig die Kenntnis-
nahme der Unterrichtung empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am 9. April 2003
beraten und einstimmig die Kenntnisnahme der Unterrich-
tung empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am
9. April 2003 beraten und einstimmig die Kenntnisnahme
der Unterrichtung empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am
9. April 2003 beraten und einstimmig die Kenntnisnahme
der Unterrichtung empfohlen.

2. Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/599

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 11. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag anzu-
nehmen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 15. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und empfohlen, den Entschlie-
ßungsantrag anzunehmen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am 9. April 2003
beraten und empfohlen, den Antrag anzunehmen.

Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am
9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag anzuneh-
men.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am
9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag anzuneh-
men.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.

3. Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 15/601

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 11. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU gefasst.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 15. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und die Ablehnung des Antrags
empfohlen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU gefasst.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am 9. April 2003
beraten und empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU gefasst.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am
9. April 2003 beraten und die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/
CSU gefasst.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am
9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP gefasst.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1171

4. Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache
15/740

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 11. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP gefasst.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 15. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP gefasst.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am 9. April 2003
beraten und empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Be-
schluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP gefasst.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am
9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung am
9. April 2003 beraten und empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gefasst.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend

1. Beratungsergebnis
1. Unterrichtung durch die Bundesregierung auf

Drucksache 15/105
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am 9. April 2003 bera-
ten und einstimmig die Kenntnisnahme der Unterrichtung
beschlossen.

2. Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/599

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am 9. April 2003 bera-
ten und beschlossen, den Entschließungsantrag anzuneh-
men.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.

3. Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 15/601

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am 9. April 2003 bera-
ten und beschlossen, den Entschließungsantrag abzulehnen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU gefasst.

4. Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache
15/740

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 10. Sitzung am 9. April 2003
beraten und beschlossen, den Antrag abzulehnen. Der Be-
schluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP gefasst.

2. Inhalt der Ausschussberatungen
Die Bundesregierung erläuterte einführend, der Bericht
zeige die Bilanz der Initiativen seit 1998. Seither seien
27 Gesetze, die mittelbar oder unmittelbar mit Gleichstel-
lung und Nicht-Diskriminierung zu tun haben, novelliert
worden. Hervorgehoben wurden die Punkte: Aktivitäten ge-
gen Gewalt gegenüber Frauen, Frauen und Arbeitsmarkt,
Chancengleichheit in Forschung und Lehre, Umsetzung des
Programms „Frau und Beruf“, Ausbau von Kinderbetreu-
ung und Ganztagsschulen.
Seitens der Fraktion der SPD wurde begrüßt, dass mit der
VN-Konvention auf internationaler Ebene Frauenrechte
durchgesetzt werden können. Die Kritikpunkte, die noch im
letzten Bericht enthalten gewesen seien, habe man überwie-
gend aufgearbeitet. Als wichtige Maßnahme wurde der
Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung genannt, der die
Wahlmöglichkeit für die Eheleute im Hinblick auf die Auf-
teilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit verstärke.
Der öffentliche Dienst bekomme mit dem Gleichstellungs-
gesetz Vorbildfunktion. Weiter wurde auf die Stärkung der
Rechte von Prostituierten und die Möglichkeit der Eintra-
gung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verwiesen.
Eine besondere Errungenschaft sei außerdem das Gewalt-
schutzgesetz, mittels dessen man nunmehr den Täter des
Hauses verweisen könne. Von Bedeutung sei auch das ei-
genständige Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatten nach
bereits zwei Jahren. Unter präventiven Gesichtspunkten sei
die Ächtung der Gewalt in der Erziehung eine besonders
wichtige Regelung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergänzte, dass
zur weiteren Implementierung von Gender-Mainstreaming
Unterstützung durch die Einrichtung eines Gender-Kompe-
tenzzentrums erfolgen werde. Ein wichtiger Punkt sei die
Berücksichtigung der Geschlechterperspektive auch bei Re-
formen des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungs-
systeme. Kritisiert wurde, dass Frauen zur Erreichung der
gleichen Altersvorsorge höhere Beiträge zahlen müssten.
Man müsse auch am Abbau der noch immer vorhandenen
Einkommensungleichheit arbeiten, die parallel zur höheren
Qualifikation der Frauen sogar noch steige.

Drucksache 15/1171 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Fraktion der CDU/CSU bezeichnete als besonders
wichtiges Thema die soziale Sicherung älterer Frauen. Diese
sei in Deutschland unzureichend. Die Erwerbsbiographien
der Frauen seien häufig durch Unterbrechung wegen Kinder-
erziehung, Teilzeitarbeit und schlechtere Bezahlung der
Arbeit geprägt, was geringere Rentenansprüche zur Folge
habe. Diese Zeiten müssten anders berücksichtigt werden.
Die Produkte der Anbieter für die so genannte Riester-Rente
seien für Frauen von schlechterer Qualität, da die Frauen bei
gleichen Voraussetzungen hinterher unter dem Strich gerin-
gere Leistungen erhielten. Dies werde zwar mit der höheren
Lebenserwartung von Frauen begründet, was jedoch nicht
hinzunehmen sei. Der Staat könne diese Ungleichbehand-
lung nicht auch noch fördern. Im Ergebnis werde mit höherer
Kinderanzahl der Rentenanspruch niedriger. Frauen würden
ferner doppelt betroffen durch die Absenkung der eigenen
und der Witwen-Rente. Auf dem 1992 gelegten Grundstein
der Erziehungszeiten müsse weiter aufgebaut werden. Ge-
fordert wurde außerdem, dass eine gute Gleichstellungspoli-

tik Männer und Frauen gleichermaßen berücksichtigen solle
und Gleichstellungspolitik nicht nur als Frauenpolitik zu de-
finieren sei. So fehle die Aufschlüsselung des Anteils von
Männern in so genannten Frauenberufen.
Die Fraktion der FDP betonte, es gebe positive Maßnah-
men seitens der Bundesregierung, allerdings seien die ein-
gesetzten Instrumente oft kontraproduktiv. Genannt wurde
das Teilzeitgesetz, das im Ergebnis zu einem Einstellungs-
hindernis für Frauen werde. Die hohe Arbeitslosigkeit
betreffe gerade Frauen und sei durch die schlechte Wirt-
schafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung ver-
ursacht. Die FDP fordere den Abbau traditioneller Arbeits-
teilung zwischen den Geschlechtern, bedarfsgerechte
Kinderbetreuungsangebote und insgesamt mehr Flexibili-
sierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes zur Erhö-
hung der Chancen der Frauen. Immer mehr Frauen
arbeiteten in Teilzeit, was die traditionelle Arbeitsteilung
zwischen den Geschlechtern verfestige.

Berlin, den 9. April 2003
Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Hannelore Roedel
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

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