BT-Drucksache 15/1156

Gefährdung der freien Religionsausübung in Georgien

Vom 3. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1156
15. Wahlperiode 03. 06. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Eppelmann, Hermann Gröhe, Holger Haibach, Dr. Egon
Jüttner, Irmgard Karwatzki, Melanie Oßwald, Daniela Raab, Karl-Theodor Freiherr
von und zu Guttenberg, Hubert Hüppe, Julia Klöckner, Werner Lensing, Albert
Rupprecht (Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der Fraktion
der CDU/CSU

Gefährdung der freien Religionsausübung in Georgien

In Georgien ist das Recht auf das freie Glaubensbekenntnis nach den gewalt-
samen Kampagnen organisierter Gruppen militanter Zivilisten – zumeist unter
der Führung eines aus dem Priesteramt verstoßenen orthodoxen Priesters –
gegen mehrere nichtorthodoxe religiöse Glaubensrichtungen im Jahr 2001
nicht gewährleistet. Auch im Jahr 2002 wurden in Georgien erneut mehr als
300 Überfälle auf religiöse Minderheiten verzeichnet. Im Januar 2003 wurde
ein ökumenisches Gebet in Tiflis von den Anhängern des exkommunizierten
Priesters unter Anwendung von Gewalt gesprengt. Die Polizei verhielt sich da-
bei zurückhaltend. Vertreter des Liberty Institute Tiflis sind der Ansicht, dass
die Anhänger des exkommunizierten Priesters von der Regierung unterstützt
und gegen Menschenrechtsgruppen instrumentalisiert werden. Nach den An-
gaben des Instituts würden die dafür sprechenden Beweise vor Gericht zurück-
gewiesen. Kritische Journalisten seien von Strafverfolgung bedroht.
Der exkommunizierte Priester unterliegt keinen Beschränkungen bei seiner
Propaganda gegen andere Glaubensrichtungen, z. B. in den Gefängnissen.
Bibeln, von evangelischer Seite herausgegeben, wurden im Gefängnis von
Kutaissi auf dem Hof verbrannt. Das georgische Bildungsministerium reagiert
nicht auf religiöse Spannungen in den Schulen. Nichtorthodoxe Lehrer wurden
wegen „Gefährdung“ der orthodoxen Schüler entlassen.
Auch ein demonstrativer Besuch des Staatspräsidenten Eduard Schewardnaze
unter starken polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen bei einem folgenden ökume-
nischen Gebet in Tiflis dürfte allein nicht ausreichen, um die unerträgliche Situ-
ation für nichtorthodoxe Christen in Georgien deutlich zu verbessern.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Situation der nichtor-

thodoxen Christen in Georgien vor, und welche Folgerungen können daraus
gezogen werden?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die konkreten Maß-
nahmen von Seiten der georgischen Staatsführung und des Parlaments zur
Lösung der religiösen Konflikte vor?

Drucksache 15/1156 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Thema der religiösen
Toleranz in ihren Kontakten mit der georgischen Regierung auf bi- und
multilateraler Ebene verstärkt zur Sprache zu bringen?

4. Inwieweit thematisiert die Bundesregierung die Situation der Pressefreiheit
in Georgien mit der georgischen Staatsführung und dem Parlament auf
bi- und multilateraler Ebene gerade im Hinblick auf die religiösen Kon-
flikte?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die georgisch-orthodoxe
Kirche zu bewegen, eine aktivere Rolle in der Bekämpfung des religiösen
Extremismus einzunehmen?

Berlin, den 26. Mai 2003
Rainer Eppelmann
Hermann Gröhe
Holger Haibach
Dr. Egon Jüttner
Irmgard Karwatzki
Melanie Oßwald
Daniela Raab
Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Hubert Hüppe
Julia Klöckner
Werner Lensing
Albert Rupprecht (Weiden)
Dr. Wolfgang Schäuble
Arnold Vaatz
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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