BT-Drucksache 15/1141

Aktuelle Menschenrechtssituation in den kaukasischen Staaten

Vom 3. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1141
15. Wahlperiode 03. 06. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Egon Jüttner, Hermann Gröhe, Rainer Eppelmann,
Holger Haibach, Irmgard Karwatzki, Melanie Oßwald, Daniela Raab, Karl-Theodor
Freiherr von und zu Guttenberg, Hubert Hüppe, Julia Klöckner, Werner Lensing,
Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Wolfgang Schäuble, Arnold Vaatz und der
Fraktion der CDU/CSU

Aktuelle Menschenrechtssituation in den kaukasischen Staaten

Auch nach mehr als zehn Jahren seit dem Ende der Sowjetunion berichten deut-
sche und internationale Menschenrechtsorganisationen immer wieder über zum
Teil schwere Verletzungen von Menschen- und Minderheitenrechten in den
kaukasischen Republiken Armenien, Georgien und Aserbaidschan.
Für den wirtschaftlichen und politischen Aufbau sind demokratische Prinzipien
und rechtsstaatliche Strukturen unabdingbar. Der Schutz der in internationalen
Menschenrechtsabkommen festgeschriebenen Freiheitsrechte, wie Meinungs-
und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit sowie Vereinigungs- und Demonstrations-
freiheit gehört damit auch zu den Pflichten eines jeden Unterzeichnerstaates, zu
denen auch Armenien, Georgien und Aserbaidschan zählen. Voraussetzung
hierfür ist aber auch die Schaffung einer unabhängigen Justiz.
Vor allem ethnische und religiöse Minderheiten und die sie unterstützenden
Gruppierungen müssen immer noch um ihre Rechte kämpfen. Dies gilt insbe-
sondere für die unter Stalin aus Georgien deportierten Mescheten und deren
Nachkommen sowie für geflohene oder vertriebene Menschen aus Südossetien,
Abchasien und Nagorni Karabach.
Insbesondere in ehemaligen kommunistischen Staaten sind zur Förderung trag-
fähiger zivilgesellschaftlicher Strukturen besondere Anstrengungen erforder-
lich. Bedrohte Menschenrechtsaktivisten und Nichtregierungsorganisationen
bedürfen dringend der Solidarität und der Unterstützung aus dem Ausland.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über staatliche und nichtstaatliche

Übergriffe auf die Presse-, Meinungs-, Organisations- und Demonstrations-
freiheit in Armenien, Georgien und Aserbaidschan, und wenn ja, welche?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Repressalien gegen
Vertreter von Menschenrechts- und anderen Nichtregierungsorganisationen
in Armenien, Georgien und Aserbaidschan?

3. Liegen der Bundesregierung Informationen über Folterungen und Miss-
handlungen in Haft in Armenien, Georgien und Aserbaidschan sowie über
unmenschliche Haftbedingungen vor, und wenn ja, welche?

Drucksache 15/1141 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen periodischen Berichte Ar-
meniens, Georgiens und Aserbaidschans über die Umsetzung des Überein-
kommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedri-
gende Behandlung oder Strafe sowie die Einhaltung der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten?

5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass in Armenien, Georgien und
Aserbaidschan staatliche Stellen gegen das Rahmenübereinkommen zum
Schutz nationaler Minderheiten verstoßen, und wenn ja, welche?

6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Sicherheitskräfte Ar-
meniens, Georgiens und Aserbaidschans Angehörigen nationaler oder reli-
giöser Minderheiten in Bedrohungssituationen Schutz versagt haben, und
wenn ja, welche?

7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Strafverfolgungsbe-
hörden Armeniens, Georgiens und Aserbaidschans bei von staatlichen Stel-
len, Organisationen und Privatpersonen begangenen Menschenrechtsver-
letzungen an Angehörigen nationaler und religiöser Minderheiten nicht
konsequent, unabhängig und unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze
tätig werden, und wenn ja, welche?

8. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass auf nationale oder
religiöse Minderheiten in Armenien, Georgien und Aserbaidschan seitens
staatlicher Stellen Assimilationsdruck ausgeübt wird, und wenn ja, welche?

9. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die aktuelle Lage
der 1944 durch die Sowjetunion aus Georgien deportierten Mescheten und
deren Nachkommen, die bereits nach Georgien zurückgekehrt sind?

10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage von aus
Abchasien und Südossetien geflohenen oder vertriebenen Menschen, und
wenn ja, welche?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in Nagorni
Karabach?

12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine nicht rechts-
konforme Behandlung der deutschen Minderheiten in Georgien und Arme-
nien vor?

13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Menschenrechtssitu-
ation in Armenien, Georgien und Aserbaidschan in ihren bi- und multilate-
ralen Kontakten zu thematisieren und sich für ihre Verbesserung einzuset-
zen?

Berlin, den 28. Mai 2003
Dr. Egon Jüttner Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Hermann Gröhe Hubert Hüppe
Rainer Eppelmann Julia Klöckner
Holger Haibach Werner Lensing
Irmgard Karwatzki Albert Rupprecht (Weiden)
Melanie Oßwald Dr. Wolfgang Schäuble
Daniela Raab Arnold Vaatz

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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