BT-Drucksache 15/1127

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/743- Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (Förderbankenneustrukturierungsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/902, 15/949- Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (Förderbankenneustrukturierungsgesetz)

Vom 4. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1127
15. Wahlperiode 04. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/743 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes
(Förderbankenneustrukturierungsgesetz)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/902, 15/949 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes
(Förderbankenneustrukturierungsgesetz)

A. Problem
Die vorliegenden Gesetzentwürfe sollen die Mittelstandsförderung in Deutsch-
land durch die Zusammenlegung von Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) transparenter und effizienter gestal-
ten. Gleichzeitig soll eine Entscheidung der Europäischen Kommission umge-
setzt werden, die eine Präzisierung der im staatlichen Auftrag durchgeführten
Förderaufgaben der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank verlangt.
Für diese Förderaufgaben bleiben Anstaltslast, Gewährträgerhaftung oder Re-
finanzierungsgarantien erhalten. Geschäftsfelder außerhalb dieser Förderberei-
che sind auszugliedern.

B. Lösung
Annahme der Gesetzentwürfe, die insbesondere folgende Einzelmaßnahmen
vorsehen:
– Verschmelzung der DtA auf die KfW und Übertragung des Vermögens der

DtA auf die KfW rückwirkend zum 1. Januar 2003.
– Präzisierung der Förderaufgaben der KfW und der Landwirtschaftlichen

Rentenbank.
– Wahrnehmung insbesondere der Finanzierung des Mittelstands, der freien

Berufe und von Existenzgründungen sowie der Bereitstellung von Risiko-

Drucksache 15/1127 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

kapital durch einen Förderbereich der KfW mit der Bezeichnung „Die
Mittelstandsbank“.

– Erweiterung des Verwaltungsrates der KfW um drei Mitglieder, die vom
Deutschen Bundestag bestellt werden.

– Bildung eines Mittelstandsrates.
– Ausgliederung der nicht unter den Förderbereich fallenden Aktivitäten der

KfW in ein rechtlich selbstständiges Unternehmen.
Der Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe in folgenden Punkten geändert:
– Ersetzung der Bezeichnung „Die Mittelstandsbank“ durch „KfW-Mittel-

standsbank“.
– Erweiterung des Verwaltungsrats um sieben Mitglieder, die vom Deutschen

Bundestag bestellt werden.
Einstimmige Annahme der Gesetzentwürfe

C. Alternativen
Folgende Anträge der Fraktion der CDU/CSU fanden im Ausschuss keine
Mehrheit:
– Erweiterung des Verwaltungsrats um vier vom Deutschen Bundestag zu

bestellende Mitglieder.
– Verzicht auf den Mittelstandsrat und Wahrnehmung der Aufgaben durch das

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Folgende Änderungsanträge der Fraktion der FDP sind ebenfalls abgelehnt
worden:
– Festschreibung des Standortes Bonn als Niederlassung der KfW.
– Erweiterung des Verwaltungsrats um vier vom Deutschen Bundestag zu

bestellende Mitglieder.
– Verzicht auf den Mittelstandsrat.

D. Kosten
Die Kosten der Umstrukturierungsmaßnahmen bei den Kreditinstituten KfW
und DtA können derzeit nicht geschätzt werden. Mittel- bis langfristig ist je-
doch mit deutlichen Einsparungen bei Personal- und Sachkosten bei der KfW
sowie einer Effizienzsteigerung der Mittelstandsförderung durch Bündelung
der Förderprogramme von KfW und DtA zu rechnen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1127

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. den Gesetzentwurf – Drucksachen 15/743, 15/902, 15/949 – mit folgenden

Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:
a) In Artikel 2 Nr. 2 werden in § 2Abs. 2 Satz 1 dieWörter „DieMittelstands-

bank“ durch die Wörter „KfW-Mittelstandsbank“ ersetzt.
b) Artikel 2 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:

‚bb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
„sieben Mitgliedern, die vom Bundestag bestellt werden,“.‘

2. folgende Entschließung anzunehmen:
„Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die KfW leistet in allen Geschäftsfeldern wesentliche Beiträge zumUmwelt-
schutz und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung. Sie hat die UNEP-Er-
klärung der Banken zu Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung unter-
zeichnet und ein umfassendes Umweltmanagementsystemmit Richtlinien für
alle Geschäftsbereiche geschaffen. Auf dieser Grundlage fördert die KfW
Umweltinvestitionen, überprüft die Umweltrelevanz ihrer Finanzierungen
und stellt einen umweltfreundlichen Betrieb in ihren Standorten sicher. In
ihrem Umweltbericht stellt die KfW ihre Aktivitäten im Umweltbereich für
den Verwaltungsrat und die interessierte Öffentlichkeit dar.
Mit demGesetz gebenwir der KfW eine neue zukunftsweisende und EU-kon-
forme Struktur. In Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommis-
sion vom 27. März 2002 werden die Förderaufgaben der KfW präzisiert und
die nicht in den Förderbereich fallenden Aktivitäten in ein Tochterunterneh-
men ausgegliedert. Außerdem wird als Bestandteil der Mittelstands- und
Gründeroffensive der Bundesregierung die DtA auf die KfW verschmolzen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt daher,
dass die neu strukturierteKfW ihr Engagement für dieUmwelt in einer Selbst-
verpflichtung bekräftigt und zusammenfassend und ergänzend den folgenden
Grundsätzen unterstellt:
Die KfW bekräftigt ihre bereits bestehenden Selbstverpflichtungen aus der
UNEP-Erklärung und den Leitsätzen ihres Umweltberichtes, den Umwelt-
schutz mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern.
Damit unterstützt die KfW die Umweltpolitik der Bundesregierung und der
Europäischen Union. Maßstab dieses Engagements ist das Umweltrecht
Deutschlands, der Europäischen Union und der Völkergemeinschaft. Die
KfW berücksichtigt diese Ziele und Maßgaben bei der Planung ihrer Ge-
schäftstätigkeit, ihren Finanzierungsentscheidungen und ihrem technischen
Betrieb.
Bei ihren umweltrelevanten Entscheidungen orientiert sich die KfW am Ziel
einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeits-Strategie der
Bundesregierung.

Drucksache 15/1127 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Diese Grundsätze gelten für die gesamte KfW-Bankengruppe.
Die KfWwird dem Verwaltungsrat – über die bisherige Vorlage des Umwelt-
berichts hinaus – regelmäßig über ihr Umweltmanagement und ihre Leistun-
gen im Umweltschutz berichten.“

Berlin, den 4. Juni 2003

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Stephan Hilsberg
Berichterstatter

Otto Bernhardt
Berichterstatter

Hubert Ulrich
Berichterstatter

Dr. Andreas Pinkwart
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1127

Bericht der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Otto Bernhardt, Hubert Ulrich und
Dr. Andreas Pinkwart

1. Verfahrensablauf
a) – Drucksache 15/743 –
Der Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN – Drucksache 15/743 – ist dem Finanzaus-
schuss in der 38. Sitzung des Deutschen Bundestages am
4. April 2003 zur federführenden Beratung sowie dem In-
nenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, dem Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung, dem Ausschuss für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen, dem Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union und dem
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am
21. Mai 2003 mit dem Gesetzentwurf abschließend befasst.
Die übrigen mitberatenden Ausschüsse haben in ihren Sit-
zungen am 4. Juni 2003 zu dem Gesetzentwurf Stellung
genommen. Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seinen
Sitzungen am 9. April 2003, am 21. Mai 2003 und am
4. Juni 2003 beraten. Am 7. Mai 2003 hat er eine öffent-
liche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
b) – Drucksache 15/902, 15/949 –
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Deutsche
Bundestag in seiner 43. Sitzung am 8. Mai 2003 dem Fi-
nanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, dem Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung, dem Ausschuss für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen, dem Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union und dem
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Haus-
haltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. Mai 2003
mit dem Gesetzentwurf abschließend befasst. Die übrigen
mitberatenden Ausschüsse haben in ihren Sitzungen am
4. Juni 2003 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seinen Sitzungen
am 21. Mai 2003 und am 4. Juni 2003 beraten.

2. Inhalt der Vorlagen
Am 1. März 2002 haben die Bundesregierung und die EU-
Kommission eine Einigung über die Ausrichtung rechtlich
selbständiger Förderinstitute in Deutschland erzielt, die mit
den EU-Beihilferichtlinien vereinbar ist. Die Verständigung
sieht u. a. vor, dass den deutschen Förderinstituten die Haf-
tungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung oder Re-
finanzierungsgarantien erhalten bleiben. Dazu müssen die
öffentlichen Aufgaben der Förderinstitute in den einschlägi-
gen Gesetzen konkret beschrieben sein. Aufgaben außer-
halb der beschriebenen Förderbereiche dürfen zukünftig
nicht mehr unter der Nutzung der Vorteile der Haftungsins-
titute betrieben werden.

Mit den vorliegenden inhaltsgleichen Gesetzentwürfen wird
diese Einigung im Gesetz über die Kreditanstalt für Wieder-
aufbau (KfW-Gesetz) umgesetzt. In § 2 KfW-Gesetz wird
eine Differenzierung der Aufgabenbeschreibung vorgenom-
men. Zugleich werden die Voraussetzungen für die Ausglie-
derung von Nichtförderaktivitäten (v. a. Export- und Pro-
jektfinanzierungen) auf ein Tochterunternehmen der KfW
ohne öffentliche Unterstützung geschaffen.
Auch die Aufgaben der Landwirtschaftlichen Rentenbank
sollen gemäß der Vereinbarung mit der EU-Kommission
durch die Gesetzesänderungen zukünftig präzise beschrie-
ben werden.
Weiterhin vollziehen die Gesetzentwürfe die Zusammenle-
gung von KfW und DtA, wie sie im Koalitionsvertrag vom
16. Oktober 2002 vorgesehen war. Ziel der Zusammenle-
gung ist die Schaffung eines Förderinstituts zur Unterstüt-
zung der mittelständischen Wirtschaft durch kostengüns-
tige, einfach zu handhabende und transparente Förderinstru-
mente. Die Gesetzentwürfe sehen zur Erreichung dieses
Ziels u. a. folgende Änderungen vor:
– Einbringung der DtA als Sacheinlage in die KfW ohne

Zahlung eines Kaufpreises.
– Neuregelung der Rechtsverhältnisse und der betriebli-

chen Altersversorgung der Beschäftigten der Deutschen
Ausgleichsbank.

– Möglichkeit der Errichtung einer Niederlassung in
Bonn.

– Wahrnehmung insbesondere der Finanzierung des Mit-
telstands, der freien Berufe und Existenzgründungen so-
wie der Bereitstellung von Risikokapital durch einen
Förderbereich der KfW mit der Bezeichnung „Die Mit-
telstandsbank“.

– Erweiterung des Verwaltungsrates der KfW um drei vom
Deutschen Bundestag zu bestellende Mitglieder.

– Wechsel im Vorsitz des Verwaltungsrats zwischen dem
Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit.

– Bildung eines Mittelstandsrates zur Konkretisierung des
staatlichen Auftrags der Mittelstandsbank und zur Bera-
tung und zum Beschluss über Vorschläge zur Förderung
des Mittelstandes. Dem Mittelstandsrat sollen angehö-
ren:
– der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit als

Vorsitzender,
– der Bundesminister der Finanzen als Stellvertreter

des Vorsitzenden,
– der Beauftragte der Bundesregierung für den Aufbau

Ost,
– vier weitere vom Bundesministerium für Wirtschaft

und Arbeit bestellte Mitglieder,

Drucksache 15/1127 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– jeweils ein vom Bundesministerium der Finanzen
und vom Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit bestelltes Mitglied.

– Ausgliederung der nicht unter den Förderbereich fallen-
den Aktivitäten der KfW in ein rechtlich selbstständiges
Unternehmen bis spätestens 31. Dezember 2007.

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des
Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandte Schuldver-
schreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vor, die
sicherstellen soll, dass Gläubiger bereits emittierter Pfand-
briefe und verwandter Schuldverschreibungen öffentlich-
rechtlicher Kreditanstalten auch im Fall der Überführung
solcher Einrichtungen in eine privatrechtliche Rechtsform
Insolvenzvorrecht behalten.
3. Anhörung
Der Finanzausschuss hat am 7. Mai 2003 eine öffentliche
Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
durchgeführt. Folgende Verbände und Institutionen hatten
Gelegenheit zur Stellungnahme:
– Bundesverband der Deutschen Industrie
– Bundesverband der Selbständigen
– Bundesverband Deutscher Investment- und Vermögens-

verwaltungs-Gesellschaften (BVI)
– Bundesverband mittelständische Wirtschaft
– Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände
– Deutsche Ausgleichsbank
– Deutsche Bundesbank
– Deutscher Gewerkschaftsbund
– Deutscher Industrie- und Handelskammertag
– Landesbank Nordrhein-Westfalen
– Kreditanstalt für Wiederaufbau
– Landwirtschaftliche Rentenbank
– Unternehmensgrün
– Urgewald
– Verband der Bürgschaftsbanken
– Zentraler Kreditausschuss
– Zentralverband des Deutschen Handwerks
Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.
4. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme der Gesetzent-
würfe mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der
FDP.
Der Rechtsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetz-
entwurfs (15/743) mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP in der Fassung des
Änderungsantrags der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN. Er empfiehlt des Weiteren mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen anzu-
nehmen. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzent-
wurf in Drucksache 15/902 für erledigt zu erklären sowie
die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellung-
nahme des Bundesrates (15/949) zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt
die Annahme der Gesetzentwürfe in der Fassung des
Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 15(9)469 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und des überwiegenden Teils der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und
einigen Mitgliedern der Fraktion der CDU/CSU. Er emp-
fiehlt des Weiteren den Entschließungsantrag der Koali-
tionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 15(9)470 mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP anzunehmen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft empfiehlt die Annahme des Gesetzent-
wurfs der Bundesregierung unter Berücksichtigung des
Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschuss-
drucksache 15(10)138 mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP.
Er beschließt die Annahme des Entschließungsantrags auf
Ausschussdrucksache 15(10)137 mit den Stimmen der Koa-
litionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/743 für erledigt zu erklären sowie die Gegen-
äußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des
Bundesrates (15/949) zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
empfiehlt die Annahme der Gesetzentwürfe mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs
(15/743) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung.
Er beschließt die Annahme des Entschließungsantrags der
Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 15(14)231
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/902 für erledigt zu erklären sowie die Gegen-
äußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des
Bundesrates (15/949) zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit empfiehlt die einstimmige Annahme der Gesetz-
entwürfe in der Fassung des Änderungsantrags Nummer 5
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er
beschließt die Annahme des Entschließungsantrags der
Koalitionsfraktionen mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP. Die Gegenäußerung
der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
in Drucksache 15/949 empfiehlt der Ausschuss zur Kennt-
nis zu nehmen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1127

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union empfiehlt die Annahme der Gesetzentwürfe in
der vom Finanzausschuss geänderten Fassung mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme der Ge-
setzentwürfe mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei
Abwesenheit der Fraktion der FDP. Die Fraktion der CDU/
CSU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
5. Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf

der Bundesregierung – Drucksache 15/902 –
Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11. April 2003
beschlossen, u. a. wie folgt zu dem Gesetzentwurf Stellung
zu nehmen:
– Festschreibung des Standortes Bonn als Niederlassung

der KfW.
– Vollständiger Verzicht auf Direktvergabe von Krediten

durch die KfW.
– Aufstockung der Anzahl der Bundesratsmitglieder im

Verwaltungsrat der KfW von fünf auf sieben.
– Entsendung von Vertretern des Bundesrates in den Mit-

telstandsrat.
– Einbindung externen Sachverstands wie Vertretern von

Banken, Kammern oder Verbänden in den Mittelstands-
rat.

– Klarstellung, dass sich die vorgesehenen Änderungen des
Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuld-
verschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten
auch die auf landesgesetzlicher Regelung basierenden
Umwandlungsfälle einbezieht.

6. Ausschussempfehlung
A. Allgemeiner Teil

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt einstimmig,
den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 15/743 – sowie
den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundestags-
drucksache 15/902, 15/949 – mit den vom Ausschuss be-
schlossenen Änderungen anzunehmen.
Bei der Beratung der Gesetzentwürfe und der Änderungsan-
träge herrschte im Finanzausschuss breiter Konsens. Alle
Fraktionen haben die Zusammenlegung der KfW und der
DtA ausdrücklich begrüßt.
Die Fraktion der SPD hat zudem darauf hingewiesen, dass
mit der Neustrukturierung der KfW auf Grundlage des mit
der EU-Kommission erzielten Kompromisses eine Neuaus-
richtung der Förderpolitik erfolge. Dieses sei im Rahmen
der europäischen Integration erfreulich. Die Folgen dieser
Neuausrichtung auf die Mittelstandsfinanzierung seien, ins-
besondere in den Ländern, in der Zukunft zu beobachten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat betont,
dass die Zusammenlegung ein wichtiger Schritt in Richtung
einer besseren Mittelstandsfinanzierung sei. Dies gelte vor
allem auch vor dem Hintergrund der Diskussion über
die Neufassung der Eigenkapitalvorschriften der Banken
(Basel II). Die Fraktion hat außerdem hervorgehoben, dass

durch die Selbstverpflichtung der KfW insbesondere ökolo-
gische Investitionen in stärkerem Maße gefördert würden
und von Seiten der Banken ein größeres Augenmerk auf
diese Kredite gelegt werde. Dieses sei vor dem Hintergrund
der globalen ökologischen Situation außerordentlich wich-
tig.
Die Fraktion der CDU/CSU hat erklärt, dass sie dem
Grundgedanken des Gesetzes, die beiden Förderbanken zu-
sammenzuführen, ohne dass der Wirtschaftsförderung – wie
das in früheren Fusionsvorschlägen der Fall gewesen sei –
Geld entzogen werde, zustimme. Auch die Einzelregelun-
gen der Gesetzentwürfe würden, bis auf wenige Ausnah-
men, von der Fraktion der CDU/CSU unterstützt.
Die Fraktion der FDP hat die konstruktive und konsens-
orientierte Diskussion im Finanzausschuss begrüßt, die
auch durch die umfangreiche Information durch die KfW
begründet sei. Das Gesetz entspreche weitgehend den An-
forderungen der Fusion, auch wenn die Fraktion der FDP
einzelne Regelungen, zum Beispiel die Einrichtung eines
Mittelstandsrates, nicht unterstütze. Sie hat in der Diskus-
sion den Aspekt der Unternehmensgründung, der in der Ver-
gangenheit sehr stark mit der DtA verbunden gewesen sei,
hervorgehoben. In diesem Bereich hätten die KfW und die
DtA in der Vergangenheit in einem positiven Wettbewerb
gestanden, der die Aktivitäten belebt habe. Der Mittel-
standsbegriff sei sehr weit gefasst, darunter fielen 99,6 %
aller Unternehmen in Deutschland. Es sei deshalb in der
Zukunft genau zu beobachten, ob die „KfW-Mittelstands-
bank“ so engagiert, wie dies bisher die DtA getan habe,
technologieorientierte, innovative Gründungen fördere.
Im Einzelnen ist zu der abschließenden Ausschussberatung
Folgendes zu bemerken:
– Die Fraktion der FDP hat im Ausschuss den Antrag ge-

stellt, die Kannvorschrift über die KfW-Niederlassung in
Bonn in eine Sollvorschrift umzuwandeln. Der Sitz der
aufzulösenden DtA in Bonn solle Niederlassung der
KfW bleiben. Dieser Antrag ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU abgelehnt worden.

– Der Finanzausschuss hat einstimmig beschlossen, die in
den Gesetzentwürfen verwendete Bezeichnung „Die
Mittelstandsbank“ in „KfW-Mittelstandsbank“ zu än-
dern. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben
hierauf hin ihre diesbezüglichen Änderungsanträge zu-
rückgezogen. Die Koalitionsfraktionen haben die Ände-
rung damit begründet, dass zum einen den Bedenken der
Banken Rechnung getragen werde. Diese hätten betont,
dass die Mittelstandsförderung ein allgemeiner Bereich
und nicht ein Tätigkeitsfeld ausschließlich der KfW sei
und deshalb der Name „Mittelstandsbank“ nicht mono-
polisiert werden dürfe. Zum anderen sei der nun ge-
wählte Name in der Verwendung einfach und griffig bei
gleichzeitiger Konkretisierung des Anliegens. Nach
Auffassung der Fraktion der CDU/CSU dokumentiert
der Name „KfW-Mittelstandsbank“, dass es sich um
einen Teilbereich der KfW mit der Aufgabe der Mittel-
standsförderung handele.

– Die Fraktion der CDU/CSU hat in die Ausschussbera-
tungen einen Antrag eingebracht, der das Subsidiaritäts-

Drucksache 15/1127 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

prinzip (Hausbankenprinzip) bei der Kreditvergabe
durch die KfW im Gesetz deutlicher zum Ausdruck brin-
gen sollte. Bei der öffentlichen Anhörung sei deutlich
geworden, dass den Banken ein entsprechendes Signal
der KfW wichtig sei. Die Koalitionsfraktionen haben zu
bedenken gegeben, Unternehmen hätten beklagt, dass
das Durchleitungsprinzip oft nicht funktioniere. Eine
Selbstverpflichtung der KfW müsse auch zu einer ent-
sprechenden Verpflichtung der Hausbanken führen. Die
Fraktion der CDU/CSU hat erwidert, dass dieser Vor-
wurf bekannt sei, dass aber die KfW bei der Vergabe von
Direktkrediten deutlich mehr Mitarbeiter und beispiels-
weise auch Filialen benötigen würde. Eine solche Verän-
derung sei von keiner Seite gewünscht.
Die Fraktion der CDU/CSU hat schließlich den Antrag
zurückgezogen, nachdem von Seiten der Bundesregie-
rung die Erklärung abgegeben wurde, durch das Förder-
bankenneustrukturierungsgesetz werde das Hausbanken-
prinzip materiell nicht geändert oder aufgehoben. Es
werde auch künftig nicht Geschäftspolitik der KfW sein,
ihre Produkte selbst in der Fläche anzubieten. Direktkre-
dite blieben auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes
die Ausnahme, zum Beispiel bei zwingenden Gründen in
den Bereichen Infrastrukturinvestition oder Exportfinan-
zierung. Die Bundesregierung werde bei der KfW befür-
worten, dass diese eine Erklärung zur Subsidiarität ana-
log derjenigen zur Nachhaltigkeit abgebe.

– Die Koalitionsfraktionen haben in die Ausschussbera-
tung einen Änderungsantrag eingebracht, der die Anzahl
der vom Deutschen Bundestag in den Verwaltungsrat der
KfW zu bestellenden Mitglieder auf sieben erhöht. Da-
mit seien die Fraktionen des Deutschen Bundestages an-
gemessen vertreten. Der Änderungsantrag ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP angenommen
worden. Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der
FDP, die jeweils eine Erhöhung der vom Deutschen
Bundestag zu bestellenden Verwaltungsratsmitglieder
um vier vorgeschlagen hatten, fanden im Ausschuss
keine Mehrheit. Die Fraktion der CDU/CSU hat dazu er-
klärt, dass sie die Erhöhung um vier Mitglieder für opti-
mal halte, sich aber der von den Koalitionsfraktionen
vorgeschlagenen Anhebung um sieben Mitglieder nicht
entgegenstelle.

– Der Finanzausschuss hat außerdem einen Entschlie-
ßungsantrag der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-

men der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP ange-
nommen. In dem Antrag wird begrüßt, dass die KfW die
UNEP-Erklärung der Banken zu Umweltschutz und
nachhaltiger Entwicklung unterzeichnet und die neu
strukturierte KfW ihr Engagement für die Umwelt in
einer Selbstverpflichtung für die gesamte KfW-Banken-
gruppe bekräftigt hat. Die Ziele und Maßnahmen wür-
den bei der Planung der Geschäftstätigkeit, ihrer Finan-
zierungsentscheidungen und dem technischen Betrieb
berücksichtigt. Damit orientiere sich die KfW am Ziel
einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nachhal-
tigkeits-Strategie der Bundesregierung. Die Fraktion der
CDU/CSU hat den Entschließungsantrag wegen der
nach ihrer Auffassung zu positiven Beurteilung der Bun-
desregierung in diesem Antrag abgelehnt.

Die Fraktion der CDU/CSU hat in der Ausschussberatung
abschließend Bedenken von Seiten der Länder, insbeson-
dere von Thüringen und Hessen, angeführt. Danach würden
– eventuell als Folge der Zusammenlegung von DtA und
KfW – bestimmte Programme, die die DtA bisher von Lan-
desförderinstituten habe ausführen lassen, nicht mehr vor
Ort durchgeführt. Die Programme seien gekündigt worden
und würden zentral von Berlin aus betreut. Die Bundes-
regierung hat dazu erklärt, dass die KfW die Förderpro-
gramme fortsetzen wolle. Unabhängig von der Fusion der
beiden Banken gebe es eine Überprüfung der Kooperation
mit den Landesförderinstituten. Die Bundesregierung werde
dazu eine detaillierte Aufzeichnung erstellen.

B. Einzelbegründung
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die

Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Zu Nummer 5 (§ 7)
Zu Buchstabe a (Abs. 1)
Zu Doppelbuchstabe bb (Nummer 4)
Die Erhöhung der Mitglieder im Verwaltungsrat der KfW,
die von dem Deutschen Bundestag bestellt werden, trägt
dem Einfluss und den Interessen des Deutschen Bundes-
tages insbesondere in Bezug auf die Förderpolitik Rech-
nung. Die gewählte Anzahl der Vertreter stellt sicher, dass
jede Fraktion des Deutschen Bundestages im Verwaltungs-
rat angemessen vertreten sein wird. Somit werden künftig
Deutscher Bundestag und Bundesrat im Verwaltungsrat ver-
treten sein.

Berlin, den 4. Juni 2003
Stephan Hilsberg
Berichterstatter

Otto Bernhardt
Berichterstatter

Hubert Ulrich
Berichterstatter

Dr. Andreas Pinkwart
Berichterstatter

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