Vom 4. Juni 2003
Deutscher Bundestag Drucksache 15/1124
15. Wahlperiode 04. 06. 2003
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/879 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der
Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Bericht der Abgeordneten Susanne Jaffke, Klaus Hagemann, Antje Hermenau
und Otto Fricke
Der Bund hat sich durch den Vertrag verpflichtet, dem Zen-
tralrat der Juden in Deutschland die vereinbarte Staatsleis-
tung zu gewähren. Mit dem Gesetz zu dem Vertrag sollen
nun die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung
dieser Leistung geschaffen werden.
Gemäß Artikel 2 des Vertrages entstehen ab dem Jahr 2003
für den Bund jährlich Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro.
Nach 5 Jahren kann eine Anpassung der Leistung erfolgen.
Im Haushalt 2003 und in der Finanzplanung wurde entspre-
chend Vorsorge getroffen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 4. Juni 2003
Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek) Susanne Jaffke Klaus Hagemann
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter
Antje Hermenau Otto Fricke
Berichterstatterin Berichterstatter