BT-Drucksache 15/112

Auswirkungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform

Vom 27. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/112
15. Wahlperiode 27. 11. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Dr. Christian Eberl,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Auswirkungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch – prozentual und in absoluten Zahlen – ist der Anteil des

Bundeshaushaltes, der für die Zuschüsse zur Rentenversicherung verwen-
det wird?

2. Wie hoch ist das Aufkommen aus der Ökosteuer in den Jahren 1999, 2000,
2001, 2002 und voraussichtlich 2003?

3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Gegenwert für einen Beitrags-
punkt in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)?

4. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Beitragssatz in der GRV,
wenn die Einnahmen aus der Ökosteuer seit 1999 nicht vom Bundeshaus-
halt in die GRV geleistet werden würden?

5. Welche nominale Reduzierung des Beitragssatzes erwartet die Bundes-
regierung aufgrund der Stufe der Ökosteuer im Jahre 2003?

6. Wie hoch sind die Belastungen der Ökosteuer für die Agrarwirtschaft, auf-
geschlüsselt nach Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und den vor- und
nachgelagerten Agrarbereichen?

7. In welcher Höhe – prozentual und in absoluten Zahlen – wird die Agrar-
wirtschaft (aufgeschlüsselt wie in Frage 6) über die Zuschüsse zur Renten-
versicherung entlastet?

8. Wie viele agrarwirtschaftliche Betriebe (aufgeschlüsselt wie in Frage 6)
unterliegen dem vollen Ökosteuerregelsatz – prozentual und in absoluten
Zahlen –, da sie den Sockelbetrag nicht überschreiten?

9. In welcher Höhe – prozentual und in absoluten Zahlen – werden Garten-
baubetriebe, insbesondere solche des Unterglasgartenbaus, durch die
Anhebung der Steuersätze auf Erdgas und Flüssiggas bis Ende 2004 sowie
danach durch die aktuelle Novelle der Ökosteuer unter Berücksichtigung
von Ausnahmeregelungen zusätzlich belastet?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Gartenbaubetriebe, die in
der Vergangenheit auf eine umweltfreundliche Energieversorgung auf Erd-
gasbasis umgestellt haben, durch die Erhöhung der Steuer auf Erdgas eine
nachträgliche Benachteiligung erfahren, auch wenn diese teilweise und be-
schränkt auf zwei Jahre wieder ausgeglichen werden soll?

Drucksache 15/112 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
11. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Erhöhung der
Steuer auf Erdgas bei gleichzeitiger Erhöhung der Rückerstattung für erd-
gasbetriebene Energieanlagen eine Verkomplizierung und Bürokratisie-
rung des Gesetzes bedeutet, und wenn nein, warum nicht?

12. Warum hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des weltweiten
Wettbewerbs – auch die besonders energieintensiven Betriebe zusätzlich
belastet, bei denen Strom als Rohstoff eingesetzt wird, z. B. für die Elek-
trolyse bei der Aluminiumherstellung?

13. Sind Ausnahmeregelungen in der aktuellen Ökosteuernovelle unter Be-
rücksichtigung des Beschlusses der EU-Kommission vom Februar 2002
nach Auffassung der Bundesregierung zusätzlich notifizierungspflichtig,
und wenn ja, welche sind dies?

Berlin, den 27. November 2002
Birgit Homburger
Hans-Michael Goldmann
Dr. Hermann Otto Solms
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Dr. Christian Eberl
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Heinrich L. Kolb
Sibylle Laurischk
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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