BT-Drucksache 15/1036

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/882- Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Vom 22. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1036
15. Wahlperiode 22. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/882 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Internationalen Vertrag vom 3. November 2001
über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

A. Problem
Im Rahmen der Agenda 21, dem bei der Konferenz der Vereinten Nationen für
Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro angenom-
menen Aktionsprogramm für den Übergang in das 21. Jahrhundert, wurde das
Mandat erteilt, das weltweite System für die Erhaltung und nachhaltige Nut-
zung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft entsprechend
dem Ausgang der Verhandlungen über das Übereinkommen über die biologi-
sche Vielfalt (CBD) anzupassen. Mit Inkrafttreten des bei der 31. Sitzung der
Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Na-
tionen (FAO) angenommenen Internationalen Vertrages über pflanzengeneti-
sche Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sind die Vertragsparteien
verpflichtet, diese Ressourcen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen sowie die
sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen
Landwirtschaft und Ernährungssicherheit im Einklang mit dem Übereinkom-
men über die biologische Vielfalt ausgewogen und gerecht aufzuteilen.

B. Lösung
Mit dem geplanten Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des oben bezeichneten
Vertrages geschaffen werden.
Einstimmige Annahme

C. Alternativen
Keine

Drucksache 15/1036 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Nach Artikel 18 des Vertrages sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine

Finanzierungsstrategie für die Vertragsdurchführung festzulegen. Nach dem
Inkrafttreten des Vertrages werden auf den Bund Kosten im Zusammenhang
mit der finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern und Ländern
mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen zukommen, da in Ar-
tikel 18 anerkannt wird, dass das Ausmaß, in dem solche Länder ihre
Vertragspflichten erfüllen werden, von der Zuweisung der in dem Artikel
genannten finanziellen Mittel, insbesondere von entwickelten Ländern, ab-
hängt. Artikel 18 des Vertrages verpflichtet die entwickelten Länder dazu,
finanzielle Mittel zur Vertragsdurchführung auf bilateralem, regionalem und
multilateralem Weg zur Verfügung zu stellen und finanzielle Mittel auch für
innerstaatliche Tätigkeiten zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung ihrer
pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft bereit-
zustellen. Darüber hinaus können auch weitere freiwillige Beiträge geleistet
werden. Die Mittelbereitstellung unterliegt den haushaltsrechtlichen Voraus-
setzungen und finanziellen Möglichkeiten. Die administrative und operative
Umsetzung des Vertrages muss noch im Detail verhandelt werden. Eine
Kostenabschätzung ist derzeit noch nicht möglich, so dass sich über die Hö-
he der Mittel noch keine Angaben machen lassen. Es ist seit Beginn der Ver-
handlungen die vom Bundesministerium der Finanzen vorgegebene Linie
verfolgt worden, die auch im Vertrag ihren Niederschlag gefunden hat, dass
die Finanzierung der Vertragsdurchführung über die Nutzung vorhandener
Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel GEF (Global Environment Facili-
ty), für die Unterstützung von Projekten und Programmen zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen, insbesondere in den
Entwicklungsländern, erfolgen soll. Die Finanzierungsstrategie soll aber
auch die Mittel aus der Aufteilung der wirtschaftlichen Vorteile und aus
freiwilligen Beiträgen der Wirtschaft, anderer internationaler Organisationen
oder der Vertragsparteien umfassen.

2. Nach Artikel 19 Abs. 1 des Vertrages wird ein Lenkungsorgan für den Ver-
trag eingesetzt, das sich aus Vertretern aller Vertragsparteien zusammensetzt.
Bis zum Inkrafttreten des Vertrages wird die Kommission zu genetischen
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der FAO als Interimskomitee
die erste Sitzung des Lenkungsorgans vorbereiten. Die Kosten für die Teil-
nahme an den Sitzungen des Lenkungsorgans und des Interimskomitees las-
sen sich derzeit noch nicht abschätzen. Sie werden bei der Aufstellung der
Haushaltspläne im Rahmen der Ansätze für Dienstreisen – einschließlich der
Kosten für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der Bundesverwal-
tung für den internationalen Erfahrungsaustausch – berücksichtigt werden.

3. Nach Artikel 20 Abs. 1 des Vertrages wird ein Sekretär des Lenkungsorgans
ernannt und durch das erforderliche Personal unterstützt. Den Haushaltsplan
für den Vertrag, der auch die Ausgaben für das Sekretariat enthalten wird,
wird das Lenkungsorgan beschließen. Die Finanzierung sollte weitgehend
über den ordentlichen FAO-Haushalt sichergestellt werden. Für den Bund
könnten sich nach Inkrafttreten des Vertrages jedoch Kosten aus der Mit-
finanzierung des Sekretariats aus außerordentlichen Mittelzuweisungen er-
geben. Kostenangaben lassen sich hierzu noch nicht machen, da Zeitpunkt
und Größe der Einrichtung noch nicht feststehen. Über entsprechende Beträ-
ge wird zu gegebener Zeit im normalen Haushaltsverfahren entschieden.

E. Sonstige Kosten
Länder und Gemeinden werden durch die Ausführung des Gesetzes nicht mit
Kosten belastet. Für die inländische Wirtschaft entstehen keine zusätzlichen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1036

Belastungen. Auswirkungen auf Einzelpreise, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind daher nicht zu erwarten. Mittelbare Kosten- und Preiswir-
kungen können sich u. U. aus zusätzlichen deutschen Finanzierungslasten zur
Deckung der Verpflichtungen des Vertrages ergeben, insbesondere zugunsten
der Entwicklungsländer. Die daraus resultierenden Kosten- und Preiswirkungen
sind noch nicht abschätzbar.

Drucksache 15/1036 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/882 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 21. Mai 2003

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Matthias Weisheit
Berichterstatter

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1036

Bericht der Abgeordneten Matthias Weisheit, Helmut Heiderich, Ulrike Höfken
und Dr. Christel Happach-Kasan

I. Verfahrensverlauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 8. Mai
2003 den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/882 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschusses für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie zur Mitbera-
tung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Inhalt der Vorlage
Im Rahmen der Agenda 21, dem bei der Konferenz der Ver-
einten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im
Juni 1992 in Rio de Janeiro angenommenen Aktionspro-
gramm für den Übergang in das 21. Jahrhundert, wurde das
Mandat erteilt, das weltweite System für die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen
für die Landwirtschaft entsprechend dem Ausgang der Ver-
handlungen über das Übereinkommen über die biologische
Vielfalt (CBD) anzupassen. Daraufhin wurde bei der 27. Sit-
zung der Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsor-
ganisation der Vereinten Nationen (FAO) 1993 beschlossen,
die seit 1983 in der FAO bestehende (rechtlich nicht bin-
dende) Verpflichtung über pflanzengenetische Ressourcen
an dieses Übereinkommen anzupassen und darin ungelöste
Fragen, wie den Zugang zu genetischen Ressourcen in Ex-
situ-Sammlungen, die vor Inkrafttreten des Abkommens er-

worben wurden, und die „Rechte der Bauern“, zu regeln. Mit
Inkrafttreten des bei der 31. Sitzung der FAO angenomme-
nen Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Res-
sourcen für Ernährung und Landwirtschaft sind die Vertrags-
parteien verpflichtet, pflanzengenetische Ressourcen für die
Ernährung und Landwirtschaft zu erhalten und nachhaltig zu
nutzen sowie die sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile
zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Er-
nährungssicherheit im Einklang mit dem Übereinkommen
über die biologische Vielfalt ausgewogen und gerecht aufzu-
teilen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 14. Sitzung am 21. Mai 2003 ein-
stimmig empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

IV. Verfahrensablauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlage in seiner 14. Sitzung am
21. Mai 2003 abschließend beraten.
Der Ausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen,
dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Berlin, den 21. Mai 2003
Matthias Weisheit
Berichterstatter

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

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