BT-Drucksache 15/1035

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/226- EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren in nationales Recht umsetzen

Vom 22. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1035
15. Wahlperiode 22. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-
Kasan, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/226 –

EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren in nationales Recht umsetzen

A. Problem
Die Antragsteller fordern in ihrem Antrag, die EU-Richtlinie zur Haltung von
Nutztieren in Form einer Nutztierhaltungsverordnung im Bereich Schweine
eins zu eins in nationales Recht umzusetzen. Auf nationale Alleingänge, die
über die EU-Richtlinie hinausgehen, soll dabei verzichtet werden, um die Wett-
bewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft nicht zu verschlechtern.

B. Lösung
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 15/226.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/1035 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/226 – abzulehnen.

Berlin, den 21. Mai 2003

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Peter Bleser
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1035

Bericht der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Peter Bleser, Friedrich
Ostendorff und Hans-Michael Goldmann

I. Verfahrensverlauf
Der Antrag auf Drucksache 15/226 wurde in der 22. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2003 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie zur Mitbera-
tung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen überwiesen.
Der mitberatende Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen hat den Antrag in seiner 7. Sitzung am 19. Fe-
bruar 2003 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP abge-
lehnt.
Der federführende Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft hat die Vorlage in seiner
10. Sitzung am 2. April 2003 anberaten und in seiner
14. Sitzung am 21. Mai 2003 abschließend behandelt.

II. Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller fordern eine 1:1-Umsetzung der EG-
Richtlinien 91/630/EWG, 2001/88/EG und 2001/93/EG zur
Haltung von Nutztieren über Mindestanforderungen zum
Schutz von Schweinen in Form einer Nutztierhaltungsver-
ordnung im Bereich Schweine, um die Wettbewerbsfähig-
keit deutscher Agrarunternehmen nicht weiter zu verrin-
gern.
Da die heimische Agrarwirtschaft bereits durch Maßnah-
men der so genannten Agrarwende und die aktuelle Steuer-
politik eine erhebliche Belastung zu verkraften habe, führ-
ten Kosten treibende bau- und immissionsschutzrechtliche
Standards, die über die EU-Vorlage hinausgehen, zum Ver-
lust weiterer Marktanteile der Schweineproduktion in
Deutschland.
Von einer Orientierung der Nutztierhaltungsverordnung am
Schweinehaltungserlass von Nordrhein-Westfalen soll nach
Meinung der Antragsteller abgesehen werden.

III. Beratung im 10. Ausschuss
Die Koalitionsfraktionen betonen, dass die in dem Antrag
auf Drucksache 15/226 geforderte 1:1-Umsetzung der EU-

Richtlinie weder fachlich noch politisch gewollt sei, da die
Verordnung aus dem Jahre 1991 hinter der Praxis zurück-
bleibe, nicht mehr zeitgemäß und auch in anderen Ländern
längst nicht mehr Standard sei. Auch unter tierschutzrechtli-
chen Gesichtspunkten sei sie gänzlich überholt. Es sei vorge-
sehen, die Schweinehaltung durch eine Änderung der Tier-
schutz-Nutztierhaltungsverordnung umfassend zu regeln
und dabei die EU-Richtlinie umzusetzen. Dabei seien auch
aus Tierschutzgründen Abweichungen vom EG-Recht, ins-
besondere bei den Mindest- und Liegeflächen für Ferkel und
Mastschweine, geplant. Damit werde auch dem geänderten
Bewusstsein im Umgang mit Tieren Rechnung getragen.
Dieser Ansatz werde in anderen EU-Mitgliedstaaten längst
mit sehr guten ökonomischen Erfolgen praktiziert und werde
auch die Wettbewerbsbedingungen deutscher Schweine-
züchter verbessern.
Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt den Antrag auf
Drucksache 15/226 und spricht sich dafür aus, keine Rege-
lung vorzusehen, die über die EU-Richtlinie hinausgehe, die
bereits bürokratische Exzesse und Hemmnisse ausweise. Es
sei zu erwarten, dass die Abwanderung der Schweine-
produktion ins benachbarte Ausland erfolge, falls die Bun-
desregierung Regelungen treffe, die über die EU-Richtlinie
hinausgingen.
Im Übrigen zeige die Entwicklung in der Milchtierhaltung,
dass sich sehr gute Haltungsstandards aus der Praxis ent-
wickelten, ohne dass man dies im Einzelnen vorschreibe.
Die Fraktion der FDP bekräftigt die in ihrem Antrag ge-
forderte 1:1-Umsetzung der Richtlinie und verweist auf
weitere einseitige Erschwernisse der heimischen Wirtschaft,
falls Regelungen getroffen würden, die über die Forderun-
gen der EU-Richtlinie hinausgingen. Auf nationale Allein-
gänge sei deshalb zu verzichten, um die Wettbewerbsfähig-
keit der hiesigen Unternehmen nicht zu verschlechtern und
eine Verlagerung der Produktion in andere EU-Länder we-
gen der Verschärfung der Haltungsbedingungen in Deutsch-
land auszuschließen.
Der Antrag auf Drucksache 15/226 wurde mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der antragstel-
lenden Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU/CSU
abgelehnt.

Berlin, den 21. Mai 2003
Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Peter Bleser
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

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