BT-Drucksache 14/996

zur zweiten Beratung des GE - Drsn. 14/533, 14/867 (SPD, F.D.P.) - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Vom 6. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/996 vom 06.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des
Gesetzentwurfs der Fraktion der F.D.P. 14/533 14/867 Entwurf eines
Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts =

06.05.1999 - 996

14/996

Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Dr. Peter
Struck,
Otto Schily, Wilhelm Schmidt (Salzgitter) und weiterer Abgeordneter der
Fraktion der SPD, der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo
Schlauch, Kristin Heyne und weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Guido
Westerwelle, Jörg van Essen
und weiterer Abgeordneter der Fraktion der F.D.P.
- Drucksachen 14/533, 14/867 -
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 2 Nr. 2 werden in § 90 die Worte "500 Deutsche Mark" durch
die Worte "100 Deutsche Mark" ersetzt.
Bonn, den 29. April 1999
Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Der Deutsche Bundestag berücksichtigt hiermit ausdrücklich das Anliegen
von Migrantenverbänden
-- wie der "Türkischen Gemeinde in Deutschland e. V.", die eine
Notwendigkeit für eine Anhebung der Gebühren nicht erkennen können,
-- oder der Arbeitsgemeinschaft der Saarländischen Ausländerbeiräte,
die zum § 90 schreibt: "Mit der Anhebung der Einbürgerungsgebühr wird
das durch das Gesetz angestrebte Ziel, die Einbürgerung zu erleichtern,
erschwert. Insbesondere für größere Familien stellt dies eine enorme
Belastung dar. Unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten bei einer
Einbürgerung (z. B. Fahrt zum Konsulat des Herkunftslandes, Kosten für
Übersetzungen von Urkunden aus und ins Deutsche usw.) sollten die
Einbürgerungsgebühren weiterhin niedrig gehalten werden.",
-- oder der Hamburger Ausländerbeauftragte, der in einer
Stellungnahme vom 8. April 1999 die Erhöhung der Gebühren "ablehnte".
Eine Verfünffachung der Gebühren für Erwachsene, wie im Gesetzentwurf
vorgesehen, ist unsozial und völlig unangemessen.

06.05.1999 nnnn

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