BT-Drucksache 14/995

zur zweiten Beratung des GE - Drsn. 14/533, 14/867 (SPD, F.D.P.) - Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Vom 6. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/995 vom 06.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des
Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
der Fraktion der F.D.P. 14/533 14/867 Entwurf eines Gesetzes zur Reform
des Staatsangehörigkeitsrechts =

06.05.1999 - 995

14/995

Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Dr. Peter
Struck, Otto Schily, Wilhelm Schmidt (Salzgitter) und weiterer
Abgeordneter der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Kerstin Müller
(Köln), Rezzo Schlauch, Kristin Heyne und weiterer Abgeordneter der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Wolfgang
Gerhardt, Dr. Guido Westerwelle, Jörg van Essen und weiterer
Abgeordneter der Fraktion der F.D.P.
- Drucksachen 14/533, 14/867 -
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 2 Nr. 1 werden in § 87 Abs. 2 die Wörter "der Ausländer die
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen
Union besitzt und" ersatzlos gestrichen.
Bonn, den 29. April 1999
Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. hat in einer Erklärung vom
12. April 1999 zum Gesetzentwurf zur Reform des
Staatsangehörigkeitsrecht zum § 87 Abs. 2 ausgeführt: ,§ 87 (2) sieht
die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit für Ausländer mit
längerem Aufenthalt vor, wenn der Ausländer "die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
Gegenseitigkeit besteht." Hier werden ganz offensichtlich vor allem
Türken benachteiligt. Dieser Paragraph ist weder rechtlich, noch
moralisch und noch weniger gesellschaftspolitisch vertretbar. Daher muß
dieses Recht für alle Antragsteller gelten, wenn Gegenseitigkeit
gegeben ist.'
Auch der Hamburger Ausländerbeauftragte empfiehlt hierzu: "Die
Passagen, die auf die EU-Staaten bezogen seien, sollten gestrichen
werden. Eine Verpflichtung zur gegenseitigen Hinnahme doppelter
Staatsangehörigkeiten sei voll ausreichend, auch wenn es sich um
Partner handele, deren Heimatstaaten nicht der EU angehören"
(Stellungnahme vom 8. April 1999, S. 18).

06.05.1999 nnnn

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