BT-Drucksache 14/9934

a) GE SPD und B90 -14/9894- eines GE zur Änd steuerrechtl. Vorschr. u z Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Flutopfersol..) b) GE PDS -14/9895- GE zum Ausgleich von der Hochw. im Aug. 02 verurs. Eigentsch. c) A CDU/CSU -14/9905- Schnelle Hilfe für die Flutopfer d) A PDS -14/9899- Stärk Beteil. von Kapitalges. ... f) A PDS -14/9901- ... Vermögensabgabe erheben g) EA der FDP -14/9908- zu der Abg. Regierungserkl. durch den Bundesk.

Vom 10. September 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9934
14. Wahlperiode 10. 09. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

– Drucksache 14/9894 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und
zur Errichtung eines Fonds „Aufbauhilfe“ (Flutopfersolidaritätsgesetz)

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/9895 –
Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der von der Hochwasserkatastrophe
im August 2002 verursachten Eigentumsschäden
(Hochwasserschaden-Ausgleichsgesetz)

c) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/9905 –
Schnelle Hilfe für die Flutopfer

d) zu dem Antrag der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/9899 –
Stärkere Beteiligung von Großunternehmen an der Bewältigung von
Hochwasserschäden durch Körperschaftsteuer auf Veräußerungsgewinne

e) zu dem Antrag der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/9900 –
Stärkere Beteiligung von Kapitalgesellschaften an der Bewältigung von
Hochwasserschäden durch Erhöhung der Körperschaftsteuersätze

f) zu dem Antrag der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/9901 –
Bewältigung der Flutkatastrophe gerecht finanzieren – Vermögensabgabe
erheben

g) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt,
Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/9908 –
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler
Den Opfern helfen – Gemeinsinn stärken:
Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe

Drucksache 14/9934 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Problem
Die Flutkatastrophe in den Einzugsgebieten von Elbe, Donau und den Neben-
flüssen hat bei Privathaushalten, Unternehmen und an der öffentlichen Infra-
struktur erhebliche Zerstörungen hinterlassen. Zur Beseitigung der durch die
Naturkatastrophe entstandenen Schäden sind die Betroffenen aus eigener finan-
zieller Kraft nicht in der Lage. Es ist erforderlich, den von den Überschwem-
mungen Betroffenen rasch Hilfen zum Wiederaufbau zu leisten.

B. Lösung
Zu a) Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (Drucksache 14/

9894).
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Frak-
tion der PDS bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU und Abwe-
senheit der Fraktion der FDP

Zu b) Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der PDS (Drucksache 14/
9895).
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP

Zu c) Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 14/
9905).
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP

Zu d) Ablehnung des Antrags der Fraktion der PDS (Drucksache 14/9899).
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP

Zu e) Ablehnung des Antrags der Fraktion der PDS (Drucksache 14/9900).
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP

Zu f) Ablehnung des Antrags der Fraktion der PDS (Drucksache 14/9901).
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP

Zu g) Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP (Druck-
sache 14/9908).
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der PDS und
Abwesenheit der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der PDS auf Drucksache 14/9895,
des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/9905, der Anträge
der Fraktion der PDS auf den Drucksachen 14/9899, 14/9900, 14/9901 und des
Entschließungsantrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 14/9908.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9934

D. Kosten
Die steuerrechtlichen Änderungen durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfrak-
tionen auf Drucksache 14/9894 ergeben Mehreinnahmen im Haushaltsjahr
2003 von
– 3 036 Mio. Euro für den Bund,
– 2 696 Mio. Euro für die Länder,
– 826 Mio. Euro für die Gemeinden.
Auf das Finanztableau des Gesetzentwurfs wird wegen der Einzelheiten Bezug
genommen.
Der entstehende Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand ist nicht bezifferbar.
Die Ausgaben des Fonds „Aufbauhilfe“ belaufen sich auf 7,1 Mrd. Euro. Der
Bund leistet einen Beitrag in Höhe von 3,507 Mrd. Euro, die Länder einschließ-
lich Gemeinden leisten einen Beitrag in Höhe von 3,593 Mrd. Euro.
Die aus der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen entstehenden finanziel-
len Auswirkungen sind nicht bezifferbar.
Die Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes führt für die Haushalte der
Länder zu Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 761 Mio. Euro
sowie für die Haushalte der Kommunen zu Mindereinnahmen in gleicher Höhe.
Dies entspricht dem Anteil der Gemeinden an dem Beitrag der Länder zu den
Ausgaben für die Finanzierung des Fonds „Aufbauhilfe“ nach Artikel 5 § 4
Abs. 3 dieses Gesetzes.

Drucksache 14/9934 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/9894 – mit folgenden Maßgaben, im

Übrigen unverändert anzunehmen:
1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe ,Gesetz zur Errichtung

eines Fonds „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfefondsgesetz – AufhFG) 5‘ die
Angaben „Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen 5a“ und „Ände-
rung des Gemeindefinanzreformgesetzes 5b“ eingefügt und die Angabe
zu Artikel 8 wie folgt gefasst: „Inkrafttreten, Außerkrafttreten 8“.

2. In Artikel 5 § 4 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt: „Die Erstattungen
können mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2002 gebucht werden.“

3. Nach Artikel 5 werden folgende Artikel 5a und 5b eingefügt:
,Artikel 5a

Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen
(1) Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

auf den Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe im August 2002, so
sind die gesetzlichen Fristen zur Beantragung der Eröffnung eines Insol-
venzverfahrens bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personenge-
sellschaften unterbrochen (§ 249 Abs. 1 der Zivilprozessordnung), solan-
ge die Antragspflichtigen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsver-
handlungen führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung be-
stehen, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002.
(2) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechts-

verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Unterbrechung der
Antragsfristen bis höchstens 30. Juni 2003 zu verlängern, wenn dies auf-
grund andauernder Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen oder
sonstiger zwingender Umstände geboten erscheint.

Artikel 5b
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Nach § 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482), das zuletzt durch Ar-
tikel … des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …) geändert worden ist, wird
folgender § 1a – neu – eingefügt:

㤠1a
Ausnahmeregelung für das Jahr 2003

Zur Aufbringung des Beitrags der Gemeinden nach Artikel 5 § 4 Abs. 3
des Gesetzes vom [Einsetzen: Ausfertigungsdatum] (BGBl. I S. …) erhält
jedes Land für das Jahr 2003 aus dem Anteil seiner Gemeinden an der
Einkommensteuer den Betrag, der dem Anteil der Gemeinden des Landes
an den der Berechnung der Beträge in Artikel 5 § 4 Abs. 3 des Gesetzes
vom [Einsetzen: Ausfertigungsdatum] (BGBl. I S. …) zugrunde gelegten
Mehreinnahmen aus den Maßnahmen nach Artikel 1 bis 3 des Gesetzes
vom [Einsetzen: Ausfertigungsdatum] (BGBl. I S. …) entspricht:
Baden-Württemberg 128 000 000 Euro,
Bayern 148 000 000 Euro,
Brandenburg 14 000 000 Euro,
Bremen 7 000 000 Euro,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9934

Hessen 82 000 000 Euro,
Mecklenburg-Vorpommern 10 000 000 Euro,
Niedersachsen 63 000 000 Euro,
Nordrhein-Westfalen 190 000 000 Euro,
Rheinland-Pfalz 34 000 000 Euro,
Saarland 7 000 000 Euro,
Sachsen 24 000 000 Euro,
Sachsen-Anhalt 14 000 000 Euro,
Schleswig-Holstein 27 000 000 Euro,
Thüringen 13 000 000 Euro.“‘

4. Artikel 8 erhält folgende Fassung:
„Artikel 8

Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der

Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 5 tritt mit Ausnahme des § 2 Abs. 6 AufbhFG am 1. Januar

2003 in Kraft. Artikel 5a tritt mit Wirkung vom 12. August 2002 in Kraft.
Artikel 5b tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
(3) Artikel 5a tritt am 1. Juli 2003 außer Kraft.“,

b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/9895 – abzulehnen,
c) den Antrag – Drucksache 14/9905 – abzulehnen,
d) den Antrag – Drucksache 14/9899 – abzulehnen,
e) den Antrag – Drucksache 14/9900 – abzulehnen,
f) den Antrag – Drucksache 14/9901 – abzulehnen,
g) den Entschließungsantrag – Drucksache 14/9908 – abzulehnen.

Berlin, den 9. September 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Jörg-Otto Spiller
Berichterstatter

Heinz Seiffert
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Drucksache 14/9934 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jörg-Otto Spiller, Heinz Seiffert und Oswald Metzger

A. Allgemeines

1. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf den
Drucksachen 14/9894 und 14/9895, die Anträge auf den
Drucksachen 14/9899, 14/9900, 14/9901 und 14/9905 so-
wie den Entschließungsantrag auf Drucksache 14/9908 in
seiner 251. Sitzung am 29. August 2002 dem Finanzaus-
schuss zur federführenden Beratung überwiesen. Ferner
sind die Vorlagen dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft und dem Ausschuss für Angelegenhei-
ten der neuen Länder zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss ist mitberatend und zu den Gesetz-
entwürfen darüber hinaus nach § 96 der Geschäftsordnung
beteiligt worden.
Der Finanzausschuss hat die Beratung der Vorlagen in sei-
ner 139. Sitzung am 29. August 2002 aufgenommen und in
seiner 140. Sitzung am 9. September 2002 abgeschlossen.

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Die Flutkatastrophe in den Einzugsbereichen von Donau,
Elbe und ihren Nebenflüssen hat bei Privathaushalten und
Unternehmen erhebliche Zerstörungen hinterlassen. Ferner
sind durch die Überschwemmungen beträchtliche Schäden
an öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur entstanden. Die
Hochwasserkatastrophe hat im Schwerpunkt die neuen Bun-
desländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern betroffen und den in den ver-
gangenen Jahren geleisteten Aufbau zurückgeworfen. Da-
rüber hinaus haben die Überschwemmungen erhebliche
Zerstörungen in Bayern und Niedersachsen verursacht. Die
Betroffenen sind nicht in der Lage, die durch die Natur-
katastrophe entstandenen Schäden aus eigener finanzieller
Kraft zu beseitigen und sollen rasch Hilfen zum Wiederauf-
bau erhalten.
a) Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN – Änderung steuerlicher Vorschriften
und Errichtung eines Fonds „Aufbauhilfe“ (Drucksache
14/9894)

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, einen Fonds „Auf-
bauhilfe“ einzurichten, aus dem der Wiederaufbau der durch
das Hochwasser betroffenen Regionen durch Bund, Länder
und Gemeinden finanziell gestützt wird. Der Fonds soll aus
den Mitteln finanziert werden, die durch die Verschiebung
der Steuerentlastungsstufe 2003 auf das Jahr 2004 anfallen.
Damit träten die Senkung des Eingangssteuersatzes von bis-
her 19,9 v. H. auf 17 v. H., des Höchststeuersatzes von 48,5
v. H. auf 47 v. H. sowie die Anhebung des Grundfreibetra-
ges von 7 235 Euro auf 7 426 Euro zum Veranlagungszeit-
raum 2004 in Kraft. Darüber hinaus sollen die Mehreinnah-
men aus der auf das Jahr 2003 beschränkten Anhebung des
Körperschaftsteuersatzes um 1,5 Prozentpunkte auf 26,5
v. H. in den Fonds eingestellt werden. Das Volumen, mit
dem Bund, Länder und Gemeinden den Fonds ausstatten,

wird sich auf bis zu 7,1 Mrd. Euro belaufen. Es ist vorgese-
hen, den Aufbauhilfefonds als Sondervermögen des Bundes
vom Bundesminister der Finanzen zu verwalten. Geschä-
digte Privathaushalte und Unternehmen sollen Leistungen
erhalten, soweit keine anderweitigen Entschädigungen ge-
leistet werden. Ferner ist vorgesehen, den Wiederaufbau der
Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden aus dem
Fonds zu finanzieren. Mit weiteren 1,2 Mrd. Euro aus dem
EU-Strukturfonds, bis zu einer weiteren Mrd. Euro durch
Umschichtungen im Verkehrshaushalt sowie den bewillig-
ten Soforthilfen sollen rd. 10 Mrd. Euro für den Wiederauf-
bau zur Verfügung gestellt werden.
b) Entwurf einesHochwasserschaden-Ausgleichsgesetzes

der Fraktion der PDS (Drucksache 14/9895)
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ermittlung und der Aus-
gleich von Schäden für die von der Hochwasserkatastrophe
Betroffenen geregelt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor,
einen Hochwasserschaden-Ausgleichsfonds einzurichten,
aus dem der Wertverlust als Differenz zwischen Zeitwert
vor und Restwert nach dem Schaden ersetzt wird. Die Versi-
cherungsunternehmen werden zur Schadensabwicklung her-
angezogen und sollen die Schäden der Höhe nach feststellen
und ausgleichen. Der Hochwasserschaden-Ausgleichsfonds
erstattet den Versicherungen die für die Entschädigung auf-
gewandten Mittel. Die Versicherungsunternehmen werden
von Leistungen für bestehende Verträge freigestellt. Der
Fonds soll bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingerich-
tet und durch den Bund finanziert werden. Die zu leistende
Hilfe wird vorläufig auf das Volumen des mit dem Gesetz-
entwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehenen Fonds
„Aufbauhilfe“ mit 7,1 Mrd. Euro geschätzt.
c) Antrag der Fraktion der CDU/CSU – Schnelle Hilfe für

die Flutopfer (Drucksache 14/9905)
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, zur Regulierung der Unwetter- und Flutschäden Teile
des Bundesbankgewinns aus dem Jahre 2001 einzusetzen.
Die Zuführung des Bundesbankgewinns zum Erblastentil-
gungsfonds solle einmalig ausgesetzt werden. Darüber hi-
naus seien in einen nationalen Fluthilfefonds EU-Mittel und
Umschichtungen aus dem Bundeshaushalt einzubringen.
Das Gesamtvolumen der bereitzustellenden Mittel erreiche
rd. 10 Mrd. Euro, die kurzfristig bis spätestens 1. Oktober
2002 verfügbar zu machen seien. Ferner wird mit dem An-
trag gefordert, den betroffenen Ländern und Kommunen ein
angemessenes Mitwirkungsrecht bei der Verwaltung und
Verteilung der Fondsmittel sicherzustellen.
d) Antrag der Fraktion der PDS zur stärkeren Beteiligung

von Großunternehmen an der Bewältigung von Hoch-
wasserschäden durch Körperschaftsteuer auf Veräuße-
rungsgewinne (Drucksache 14/9899)

Mit dem Antrag wird angestrebt, Gewinne der Kapitalge-
sellschaften, die aus der Veräußerung von Unternehmensan-
teilen entstehen, der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Die
derzeitige Freistellung der Veräußerungsgewinne stelle eine
nicht zu rechtfertigende Subvention von Großunternehmen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/9934

dar. Erzielte Steuermehreinnahmen sollen dem Wiederauf-
bau nach der Flutkatastrophe zur Verfügung gestellt werden.
e) Antrag der Fraktion der PDS zur stärkeren Beteili-

gung von Kapitalgesellschaften durch Erhöhung der
Körperschaftsteuersätze (Drucksache 14/9900)

Mit dem Antrag wird gefordert, die bestehenden Körper-
schaftsteuersätze mit der Höhe des zu versteuernden Ein-
kommens ansteigen zu lassen. Im Einzelnen ist vorgesehen,
die ersten 100 000 Euro mit 25 v. H., weitere 100 000 Euro
mit 28 v. H. sowie das darüber hinausgehende zu versteu-
ernde Einkommen mit 30 v. H. zu belasten. Auf diese Weise
sollen zum einen Kapitalgesellschaften stärker an den Kos-
ten zur Beseitigung der Überschwemmungsschäden betei-
ligt werden. Zum anderen seien die nach dem Flutopfersoli-
daritätsgesetz (Drucksache 14/9894) zu erwartenden Mehr-
einnahmen zur Bewältigung der Schäden nicht ausreichend.
Zudem sei angesichts des derzeitigen Wirtschaftswachs-
tums zweifelhaft, ob die erwarteten Einnahmen erzielbar
sind.
f) Antrag der Fraktion der PDS zur Bewältigung der Flut-

katastrophe durch Erhebung einer Vermögensabgabe
(Drucksache 14/9901)

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, einen Gesetzentwurf zur Erhebung einer einmaligen
Abgabe auf Vermögen von mehr als 500 000 Euro vorzule-
gen. Die nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz auf Drucksa-
che 14/9894 zu erwartenden Mehreinnahmen reichten zur
Beseitigung der durch die Überschwemmungen verursach-
ten Schäden nicht aus. Mit der Vermögensabgabe sollen zu-
sätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden, die im
Sinne einer sozial gerechten Lastenverteilung große Vermö-
gen zur Finanzierung des Wiederaufbaus heranziehen.
g) Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur

Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundes-
kanzler (Drucksache 14/9908)

Mit dem Entschließungsantrag wird angestrebt, einen Son-
derfonds zur Bewältigung der Hochwasserschäden einzu-
richten. Eine höhere Neuverschuldung sowie Steuererhö-
hungen werden zur Finanzierung der Flutschäden abge-
lehnt. Bundesregierung und Bundesbank sollen vielmehr
prüfen, ob zur finanziellen Ausstattung des Fonds Devisen-
reserven der Bundesbank, die zur Stabilisierung der Wech-
selkurse nicht mehr benötigt werden, teilweise herangezo-
gen werden können. Ferner wird die Bundesregierung auf-
gefordert, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, in dem die
erforderlichen Umschichtungen vorgenommen werden.
Staatliche Subventionen und Zuwendungen seien linear um
10 v. H. zu kürzen. Darüber hinaus sei die EU aufzufordern,
zusätzliche Mittel bereitzustellen.

3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss sowie
der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder haben
die Vorlagen am 29. August 2002 beraten. Der Ausschuss
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat
die Gesetzentwürfe und Anträge am 9. September 2002

erörtert. Die mitberatenden Ausschüsse haben folgende
Stellungnahmen abgegeben:
a) Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN (Drucksache 14/9894)
Haushaltsausschuss
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU.
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU.
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Annahme mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der
Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU und Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP.
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU und Abwesenheit der Fraktion der FDP.
b) Gesetzentwurf der Fraktion der PDS (Drucksache 14/

9895)
Haushaltsausschuss
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS.
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS.
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei
Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP.
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS bei Abwesenheit der Fraktion der FDP.
c) Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 14/

9905)
Haushaltsausschuss
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der PDS.
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Drucksache 14/9934 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der PDS und Abwesenheit der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Abwesenheit der Fraktion der FDP.
d) Anträge der Fraktion der PDS (Drucksachen 14/9899,

14/9900 und 14/9901)
Die mitberatenden Ausschüsse haben die verschiedenen
Anträge der Fraktion der PDS jeweils mit demselben Ab-
stimmungsergebnis beraten. Die Empfehlungen der mitbe-
ratenden Ausschüsse werden zusammengefasst wiedergege-
ben:
Haushaltsausschuss
Ablehnung der Anträge mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS.
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ablehnung der Anträge mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS.
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ablehnung der Anträge mit den Stimmen der Fraktionen der
SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP.
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ablehnung der Anträge mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen und der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS bei Abwesenheit der Fraktion der
FDP.
e) Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Druck-

sache 14/9908)
Haushaltsausschuss
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der PDS.
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der PDS.
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
CDU/CSU sowie der Fraktion der PDS bei Abwesenheit der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU und Abwesenheit der Fraktion der FDP.

4. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss hat die Beratung der Vorlagen am
29. August 2002 in unmittelbarem Anschluss an die erste
Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages aufgenom-
men. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Aus-
schuss die Erörterungen in einer Sondersitzung am 9. Sep-
tember 2002 fortgesetzt und in dieser Sitzung abgeschlos-
sen.
Im Finanzausschuss bestand Einvernehmen darüber, dass
den Opfern der Flutkatastrophe, die großes persönliches
Leid und beträchtliche materielle Einbußen hinzunehmen
hätten, rasch finanzielle Hilfe geleistet werden müsse. Zu-
dem seien die nicht übersehbaren Schäden im Bereich der
Infrastruktur dringend zu beseitigen. Die im Ausschuss ver-
tretenen Fraktionen waren sich darüber einig, dass die in ho-
hem Maße bestehende freiwillige Hilfsbereitschaft der Be-
völkerung allein die verursachten Schäden nicht ausglei-
chen könne und Unterstützungen aus dem öffentlichen
Haushalt bereitzustellen seien.
Die Koalitionsfraktionen hoben unter Hinweis auf den von
ihnen vorgelegten Gesetzentwurf in Drucksache 14/9894
hervor, dass zur Beseitigung der Hochwasserschäden und
zumWiederaufbau der Infrastruktur finanzielle Anstrengun-
gen erforderlich seien, die trotz interner Umschichtungen
aus den verfügbaren Haushaltsmitteln nicht aufgebracht
werden könnten. Darüber hinaus sei die Solidarität aller
Steuerzahler nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit im
Sinne eines Zusammenstehens zur Bewältigung einer natio-
nalen Katastrophe notwendig, um die Schäden schnell und
unbürokratisch zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund seien
die Verschiebung der Steuerentlastungsstufe 2003 um ein
Jahr sowie die auf den Veranlagungszeitraum 2003 be-
schränkte Anhebung des Körperschaftsteuersatzes um 1,5
Prozentpunkte gerechtfertigt. Die Koalitionsfraktionen be-
tonten, dass die Steuerentlastungen, die im Jahre 2003 in
Kraft treten sollten, nicht aufgehoben seien. Sie träten ledig-
lich 12 Monate später in Kraft und entlasteten die Bürger zu
diesem Zeitpunkt. Neue Belastungen entstünden den Bür-
gern nicht. Die Verschiebung der Steuerentlastung sei zu-
dem sozial gerecht, da höhere Einkommen deutlich stärker
betroffen seien als geringere. Es seien keine nachteiligen
Wirkungen für die konjunkturelle Entwicklung zu erwarten,
da die Flutopferhilfe durch Investitionen der privaten und
öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Nachfrage schaffe.
Die Finanzierung der Hilfen sei damit vernünftig, angemes-
sen und solide.
Dagegen lehnten die Koalitionsfraktionen die Finanzierung
der Flutopferhilfe über die Verwendung des Bundesbankge-
winns – wie von der Fraktion der CDU/CSU beantragt – aus
dem Jahre 2001 ab. Die gesetzlichen Regelungen zum Bun-
deshaushalt und zum Erblastentilgungsfonds sähen vor, die
über 3,5 Mrd. Euro hinausgehenden Bundesbankgewinne in
den Erblastentilgungsfonds einzustellen und zum Schul-
denabbau zu verwenden. Mit dem Aussetzen des Schul-
denabbaus und der Verwendung des Bundesbankgewinns

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/9934

für den neuen Fonds „Aufbauhilfe“ würde die Schuldenpo-
litik der neunziger Jahre fortgesetzt. Die Koalitionsfraktio-
nen sprachen sich gegen die Verschiebung der Wiederauf-
baulasten auf künftige Generationen aus.
Darüber hinaus stellten die Koalitionsfraktionen klar, dass
der in § 2 Abs. 1 des Entwurfs eines Aufbauhilfefondsgeset-
zes beschriebene Zweck im Hinblick auf § 2 Abs. 4 auch
Mittel umfassen solle, mit denen Maßnahmen zur unmittel-
baren Schadensprävention finanziert worden seien. Dazu
gehörten insbesondere auch kurzfristig vorgenommene
Deichverstärkungen. Zudem wiesen die Koalitionsfraktio-
nen zur Konkretisierung des Unternehmensbegriffs nach § 2
Abs. 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes darauf hin, dass dieser
die Landwirtschaft und – entsprechend den in den Verwal-
tungsvereinbarungen getroffenen Regelungen – die Ange-
hörigen der freien Berufe einschließe.
Die Fraktion der CDU/CSU hat ausgeführt, sie unterstütze
grundsätzlich die Sofortprogramme des Bundes und der be-
troffenen Länder und die Höhe der Ausstattung des Aufbau-
hilfefonds. Indes kritisierte die Fraktion der CDU/CSU den
mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gewählten
Finanzierungsweg. Die Verschiebung der Steuerentlastun-
gen sei der falsche Weg und werde zu negativen Auswir-
kungen auf mittelständische Investitionen und die Konsum-
ausgaben der privaten Haushalte führen und die Rezession
weiter verschärfen. Es sei damit zu rechnen, dass die Folgen
des Minus-Wachstums zu höheren Einnahmeverlusten des
Staates führten, als die durch die Aussetzung der Steuer-
senkung veranschlagten Mehreinnahmen von 7,1 Mrd. Euro
ausmachten. Durch diese faktische Steuererhöhung leide die
Glaubwürdigkeit, die Planungssicherheit und das Vertrauen
in die Steuergesetzgebung. Darüber hinaus vertrat die
Fraktion der CDU/CSU die Auffassung, dass die Defizit-
quote von 3 v. H. des Bruttoinlandsprodukts voraussichtlich
im Jahre 2003 erreicht oder in enge Nähe rücken werde und
vor diesem Hintergrund neue Gründe liefere, die ausge-
setzte Steuersenkung abermals zu verschieben. Damit
würde die seit dem Jahre 2001 bestehende steuerliche
Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und ein-
kommensteuerpflichtigen Unternehmen fortgeschrieben.
Dies sei ein unerträglicher Zustand zumal die seinerzeitige
Gegenfinanzierung alle Unternehmen sofort und gleicher-
maßen getroffen habe.
Vor diesem Hintergrund bekräftigte die Fraktion der CDU/
CSU ihren Vorschlag, den Bundesbankgewinn aus dem
Jahre 2001 zur Schadensbehebung in den Hochwassergebie-
ten einzusetzen. Die Zuführung des Bundesbankgewinns
zum Erblastentilgungsfonds solle einmalig ausgesetzt wer-
den. Dies sei angesichts der nationalen Hochwasserkatastro-
phe eine vertretbare Lösung. Zwar werde die Verschuldung
erhöht, jedoch sei die höhere Zinsbelastung des öffentlichen
Haushalts im Vergleich zu höheren Steuern das geringere
Übel, da Steueranhebungen die Konjunktur lähmten, das
Wirtschaftswachstum hemmten und Arbeitsplätze vernich-
teten. Zudem verwies die Fraktion der CDU/CSU auf die
Vorgehensweise bei der Neuregelung des Länderfinanz-
ausgleichs, durch die der Fonds Deutsche Einheit ebenso in
höherem Maße habe herangezogen werden können.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte klar, sie wolle zugunsten
der Hochwasseropfer die von der Bundesregierung vorge-

schlagenen Hilfsmaßnahmen nicht blockieren und werde
sich deshalb bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Die Fraktion der FDP lehnte gleichfalls die Finanzierung
der Hochwasserhilfe durch den Aufschub der Steuerentlas-
tung ab. Die Koalitionsfraktionen beschritten hiermit den
falschen Weg. Die Verschiebung der Steuersenkungen
werde die konjunkturelle Entwicklung schwer belasten. Zu-
dem sei das Aussetzen der Steuersenkungsstufe eine ver-
kappte Steuererhöhung, die zu Konkursen vor allem bei
mittelständischen Unternehmen und zu vermehrter Arbeits-
losigkeit führen werde.
Die Fraktion der PDS hob hervor, die mit dem Entwurf des
Flutopfersolidaritätsgesetzes auf Drucksache 14/9894 vor-
gesehenen Hilfen fänden ihre grundsätzliche Zustimmung.
Indes seien im Sinne einer ausgewogenen Belastung auch
Kapitalgesellschaften und hohe Privatvermögen im Wege
der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von
Unternehmensanteilen durch eine gestaffelte Anhebung der
Körperschaftsteuersätze sowie durch eine einmalige Vermö-
gensabgabe in die Finanzierung der Flutopferhilfe einzube-
ziehen. Die Schadensermittlung und die Regulierung der
Schäden solle durch die Versicherungswirtschaft erfolgen,
deren Fachwissen und Infrastruktur genutzt werden
könnten. Den Geschädigten solle der Wertverlust als Diffe-
renz zwischen Zeitwert vor und Restwert nach dem Scha-
den ersetzt werden. Die Versicherungsunternehmen seien
von Leistungen für bestehende Verträge freizustellen. Über
entsprechende Regelungen sei Mißbrauch zu verhindern.
Darüber hinaus sprach sich die Fraktion der PDS dafür aus,
gemeinnützige Einrichtungen angemessen bei der Vertei-
lung der Hilfsmittel zu berücksichtigen.

B. Einzelbegründung
Die vom Finanzausschuss empfohlenen Änderungen des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/9894 werden im Einzel-
nen wie folgt begründet:
Zur Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird an den erweiterten Regelungsin-
halt des Artikelgesetzes angepasst.
Zu Artikel 5 § 4 Abs. 4 (Aufbauhilfefondsgesetz)
Bund und Länder sollen die bereits in 2002 im Vorgriff auf
den Fonds geleisteten Hilfen erstattet bekommen. Da diese
Leistungen in 2002 verbucht werden, ist die Möglichkeit zu
schaffen, die entsprechenden Erstattungen mit Wirkung für
2002 buchen zu können.
Zu Artikel 5a – neu – (Unterbrechung von Insol-

venzantragsfristen)
Durch das Hochwasser vom August 2002 sind sehr viele
Betriebe betroffen. Vielfach sind Betriebsmittel oder vor-
finanzierte Warenbestände vernichtet worden. Dies kann zu
Zahlungsstockungen und zur Frage nach einer Überschul-
dung führen, auch wenn diese durch Zins- und Tilgungs-
moratorien, Schuldennachlass, Flutopfer-Entschädigungs-
leistungen des Bundes und der Länder, Versicherungsleis-
tungen oder Spenden und andere karitative Hilfeleistungen
abgewendet werden können. Vielfach wird eine Insolvenz-

Drucksache 14/9934 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

antragspflicht nach geltendem Recht dann gar nicht entste-
hen. Allerdings benötigen die betroffenen Unternehmen und
ihre organschaftlichen Vertreter Zeit, um die nötigen Finan-
zierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen. In dieser
Sondersituation erweisen sich die gesetzlichen Insolvenz-
antragspflichten (insbesondere § 64 Abs. 1 GmbHG) als
hinderlich, da die Organe häufig im Ungewissen sein wer-
den, ob und wann die entsprechenden Antragsfristen zu lau-
fen beginnen. Die Fristen sollen daher zur Klarstellung und
Erleichterung der Verhandlungen und Schadensabwicklung
längstens bis zum Ende des Jahres 2002 in klar umrissenen
Fällen ausdrücklich unterbrochen werden. Danach läuft die
Antragsfrist neu an (vergleiche § 249 Abs. 1 ZPO). Damit
haben die betroffenen organschaftlichen Vertreter die nötige
Rechtssicherheit.

Es muss sich um Fälle handeln, in denen Zahlungsunfähig-
keit oder Überschuldung aufgrund der Hochwasserkatastro-
phe 2002 verursacht wurde. Unschädlich ist es, wenn das be-
treffende Unternehmen schon vorher in Schwierigkeiten
war, die für sich genommen die Antragspflicht aber noch
nicht begründeten. Es müssen ernsthafte Verhandlungen mit
Banken, Entschädigungsfonds, Versicherungen, der öffentli-
chen Hand etc. geführt werden. Diese dürfen nicht endgültig
gescheitert sein. Sind die Verhandlungen vor dem 31. De-
zember 2002 beendet, so endet auch die Unterbrechung der
Antragsfrist. Es muss ferner aus Sicht eines vernünftigen
Organs eine begründete Aussicht bestehen, dass nach Errei-
chen eines Entschuldungskonzepts, nach Feststellung von
Versicherungsleistungen und Zusage von staatlichen oder
karitativen Entschädigungsleistungen das Unternehmen
überlebensfähig ist.

Sollte es sich wider Erwarten herausstellen, dass die Scha-
densschätzungen, individuellen Entschuldungskonzepte und
Sanierungsverhandlungen oder die Auszahlung der Leistun-
gen sich in vielen Fällen über das Jahresende hinziehen, so
kann die Unterbrechung der Frist ein weiteres Mal durch
Rechtsverordnung verlängert werden. Auch in diesem Fall
gelten die Voraussetzungen des Absatzes 1 weiter, es müs-
sen also insbesondere ernsthafte Verhandlungen laufen und
berechtigte Aussichten auf Sanierung bestehen. Sind die Sa-
nierungsverhandlungen erfolgreich beendet und fehlt es nun
nur noch an der Umsetzung (Auszahlung der Leistung), so
ist das ausreichend.

Zu Artikel 5b – neu – (Gemeindefinanzreformge-
setz)

Um die Gemeinden anteilmäßig und entsprechend ihremAuf-
kommen an den Mehreinnahmen an der Lohnsteuer und der
veranlagten Einkommensteuer aufgrund der Verschiebung der
Steuerentlastungsstufe 2003 an der Finanzierung des Fonds
„Aufbauhilfe“ beteiligen zu können, ist eine gesonderte ge-
setzliche Regelung erforderlich. Dem trägt der Artikel 5b
Rechnung, indem er für den singulären Fall der Flutkatastro-
phe die erforderliche Anordnung trifft. Die Formulierung als
§ 1a – neu – unterstreicht den Ausnahmecharakter dieser Re-
gelung. Aus den Maßnahmen nach den Artikeln 1 bis 3 des
Gesetzes fließen den Kommunen Steuermehreinnahmen in
der Höhe der in § 1a – neu – genannten Beträge zu. Die geson-
derte gesetzliche Regelung erleichtert die angemessene Ver-
teilung der Beiträge zwischen den Ländern und den Kommu-
nen insbesondere im Hinblick auf die Verteilungswirkung der
Schlüsselzuweisungen und der Lohn- bzw. veranlagten Ein-
kommensteuer, welche die Gemeinden unterschiedlich be-
bzw. entlastet. Im Zusammenwirken mit einer Korrektur der
Bemessungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich
der Länder um die aus den Artikeln 1 bis 4 des Gesetzes resul-
tierendenMehreinnahmen der Länder wird damit eine zweck-
gerechte Verteilung der Solidaritätslasten sichergestellt. Die
Feinsteuerung und die Regelung weiterer Auswirkungen blei-
ben der Landesgesetzgebung vorbehalten.
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 2 Satz 1
Die Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 6 Aufbauhilfefondsge-
setz soll bereits im Jahre 2002 erlassen werden können. Des-
halb tritt die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung
bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Zu Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3
Die Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen tritt mit
Wirkung vom Beginn des Hochwassers in Kraft. Sie kann
längstens bis zum 30. Juni 2003 verlängert werden. Artikel
5a kann daher am 1. Juli 2003 außer Kraft treten.
Zu Absatz 2 Satz 3
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der gesetzlichen Än-
derung des Gemeindefinanzreformgesetzes.

Berlin, den 9. September 2002

Jörg-Otto Spiller Heinz Seiffert Oswald Metzger
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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