BT-Drucksache 14/991

zur zweiten Beratung des GE - Drsn. 14/533, 14/867 (SPD, F.D.P.) Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Vom 6. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/991 vom 06.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des
Gesetzentwurfs der Fraktion der F.D.P. 14/533 14/867 Entwurf eines
Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts =

06.05.1999 - 991

14/991

Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Dr. Peter
Struck, Otto Schily, Wilhelm Schmidt (Salzgitter) und weiterer
Abgeordneter der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Kerstin Müller
(Köln), Rezzo Schlauch, Kristin Heyne und weiterer Abgeordneter der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Dr. Wolfgang
Gerhardt, Dr. Guido Westerwelle, Jörg van Essen und weiterer
Abgeordneter der Fraktion der F.D.P.
- Drucksachen 14/533, 14/867 -
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 2 wird folgende neue Ziffer 1 eingefügt:
,1. a) In § 19 Abs. 1 Nr. 1 wird das Wort "vier" durch das Wort
"zwei" ersetzt;
b) in § 19 Abs. 1 wird nach Nummer 1 folgende neue Nummer 2
eingefügt:
"2. die Ehefrauen körperlicher und psychischer Gewalt von ihren
Ehemännern ausgesetzt sind. Sie können unabhängig davon, wie lange sie
sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht erwerben. Die Regelungen der Absätze 2 bis 4 gelten
entsprechend."
c) in § 19 Abs. 1 werden die bisherigen Nummern 2 bis 4 die Nummern 3
bis 5.'
2. In Artikel 2 werden die bisherigen Ziffern 1 bis 3 die Ziffern 2
bis 4.
Bonn, den 29. April 1999
Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Die Frauen müssen durch einen eigenen Aufenthaltstitel besser rechtlich
geschützt werden. Der Hamburger Ausländerbeauftragte schreibt in einer
Stellungnahme vom 8. April 1999: "In einer früheren Fassung war
vorgesehen, daß ausländische Ehegatten Deutscher einen eigenen Anspruch
auf Einbürgerung erhalten, wenn sie sich drei Jahre rechtmäßig in
Deutschland aufgehalten haben und wenn die eheliche Gemeinschaft seit
mindestens zwei Jahren Bestand hat (aus dem Arbeitsentwurf § 87). Das
ist entfallen, sollte aber in dieser Fassung wiederhergestellt werden"
(Stellungnahme des Hamburger Ausländerbeauftragten vom 8. April 1999,
S. 15).

06.05.1999 nnnn

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