BT-Drucksache 14/9855

Umsetzung der sogenannten Altfallregelungen für Flüchtlinge 1999 und 2001 in den Bundesländern

Vom 12. August 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9855
14. Wahlperiode 12. 08. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Umsetzung der so genannten Altfallregelungen für Flüchtlinge 1999 und 2001
in den Bundesländern

Frühere Anfragen zur Umsetzung der Altfallregelung 1999 hat die Bundes-
regierung im Laufe des Jahres 2000 beantwortet (zuletzt am 6. November 2000 –
Bundestagsdrucksache 14/4484). Die Durchführung der von der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern (IMK) am
18./19. November 1999 beschlossenen „Altfallregelung“ wird nach Ziffer 3.7
des Beschlusses durch den Bund zentral statistisch erfasst. Die Länder übermit-
teln dem Bund unverzüglich und laufend die erforderlichen Angaben über ihre
Entscheidungen nach dieser Regelung. Von den Ländern sollte sichergestellt
werden, „dass unverzüglich, spätestens bis zum 31. Dezember 2000, über alle
in Betracht kommenden Altfälle abschließend entschieden worden ist“. Aller-
dings sind auch in diesem Jahr noch Fälle anhängig, die vor allem die Recht-
sprechung der Verwaltungsgerichte beschäftigen.
Zu der Altfallregelung 1999 tritt in den Fällen von Menschen aus Bosnien-Her-
zegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich des Kosovo die
am 10. Mai 2001 von der IMK beschlossene Altfallregelung mit Stichtag
15. Februar 2001. Nach Ziffer 6 des Beschlusses entscheiden die Länder
abschließend bis zum 31. Dezember 2001 über Anträge von Personen aus
Bosnien-Herzegowina bzw. bis zum 31. März 2002 über Anträge von Personen
aus der Bundesrepublik Jugoslawien und übermitteln dem Bund eine Statistik.
Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, eine weitere Zwischenbilanz zu
ziehen. Dabei ist auch danach zu fragen, wie viele Menschen „durch den Rost
gefallen“ sind, also von den verschiedenen Regelungen trotz eines langjährigen
Aufenthalts nicht erfasst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unter der Altfall-

regelung 1999 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundes-
ländern bis zum 31. Juli 2002
a) gestellt worden (bitte Zahl der jeweils betroffenen Personen nennen),
b) von der zuständigen Behörde abgelehnt worden,
c) nach Ablehnung durch die zuständige Behörde noch im Widerspruchs-

verfahren anhängig,
d) nach Ablehnung des Widerspruchs auf Grund eines Rechtsmittels vor

Gericht anhängig,
e) von der zuständigen Behörde (noch) nicht bearbeitet worden,
f) mit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis positiv beschieden worden,

Drucksache 14/9855 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
g) zurückgezogen worden,
h) anderweitig erledigt worden
(bitte jeweils nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unter der Altfall-
regelung 2001 für Personen aus Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepu-
blik Jugoslawien sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundes-
ländern bis zum 31. Juli 2002
a) gestellt worden (bitte Zahl der jeweils betroffenen Personen nennen),
b) von der zuständigen Behörde abgelehnt worden,
c) nach Ablehnung durch die zuständige Behörde noch im Widerspruchs-

verfahren anhängig,
d) nach Ablehnung des Widerspruchs auf Grund eines Rechtsmittels vor

Gericht anhängig,
e) von der zuständigen Behörde (noch) nicht bearbeitet worden,
f) mit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis positiv beschieden worden,
g) zurückgezogen worden,
h) anderweitig erledigt worden
(bitte jeweils nach den einzelnen Bundesländern sowie nach den Herkunfts-
staaten aufschlüsseln)?

3. Warum sind gegebenenfalls zu den in den Fragen 1 und 2 genannten Sach-
verhalten keine Erhebungen durchgeführt worden?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des OVG Bremen (Beschluss vom
11. Juni 2002 – 1 B 228/02), dass auch inzwischen volljährig gewordene
Kinder von der Altfallregelung 1999 erfasst sein können, das Verhalten ihrer
Eltern, auch wenn dieses den Tatbestand der Täuschung erfüllt, ihnen nicht
unbedingt zuzurechnen ist und somit nicht zwingend auch den Ausschluss
der volljährig gewordenen Kinder aus der Altfallregelung begründet?
Wenn nein, warum nicht?

5. Wie viele Personen halten sich derzeit mit einer Duldung in den einzelnen
Bundesländern auf,
a) die bereits am 1. Januar 1990 in Deutschland lebten,
b) die bereits am 1. Juli 1993 in Deutschland lebten,
c) die bereits am 1. Januar 1995 in Deutschland lebten,
d) die bereits am 1. Januar 1998 in Deutschland lebten,
e) die bereits am 1. Januar 2000 in Deutschland lebten
(bitte nach den einzelnen Bundesländern und den Herkunftsstaaten auf-
schlüsseln)?

6. Wie viele Personen halten sich derzeit mit einer Duldung in den einzelnen
Bundesländern auf, die zuvor ein Asylverfahren durchlaufen haben (bitte
nach den einzelnen Bundesländern und den Herkunftsstaaten aufschlüs-
seln)?

Berlin, den 12. August 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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