BT-Drucksache 14/9728

Scheitern der Verhandlungen zur Vereinbarung eines Opositionsmodells für den Einstieg in die Fallpauschalen-Abrechnung ab 1. Januar 2003

Vom 2. Juli 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9728
14. Wahlperiode 02. 07. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hans-Georg Faust, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid),
Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Ulf Fink, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl,
Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf,
Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Scheitern der Verhandlungen zur Vereinbarung eines Optionsmodells
für den Einstieg in die Fallpauschalen-Abrechnung ab 1. Januar 2003

Die Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG),
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenver-
sicherung (PKV) zur Vereinbarung eines Optionsmodells für den Einstieg in
die Fallpauschalen-Abrechnung ab 1. Januar 2003 sind am 24. Juni gescheitert.
Die DKG hat förmlich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) das Scheitern der Verhandlungen erklärt und einen Lösungsvorschlag
zum Erlass einer Rechtsverordnung durch das BMG unterbreitet. Die Ausge-
staltung des neuen Abrechnungssystems liegt nun in den Händen des BMG.
Anlässlich einer Veranstaltung des Bundesverbandes Deutscher Privatkranken-
anstalten e. V. hat die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministe-
rin für Gesundheit, Gudrun Schaich-Walch, am 28. Juni 2002 signalisiert, dass
eine 1:1-Übernahme des australischen Systems wohl nicht in Betracht komme.
Andererseits räumte die Parlamentarische Staatssekretärin auch ein, dass ein
vernünftiges, auch deutschen Verhältnissen angepasstes und fachlich fundiertes
Fallpauschalensystem zeitlich nicht zu machen sei. Im Übrigen ist darauf hin-
zuweisen, dass die Krankenhäuser, die dieses Optionsmodell mitmachen wol-
len, spätestens Mitte September die entsprechenden „Tools“ kennen müssen.
Nach dem Gesetz hat das BMG nun Gelegenheit, die Einführungsmodalitäten
für das Jahr 2003 im Zuge einer Rechtsverordnung zu regeln. Die Krankenhäu-
ser müssen bis zum 31. Oktober 2002 mitteilen, ob sie im kommenden Jahr im
Rahmen des Optionsmodells an dem neuen Fallpauschalensystem teilnehmen
wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird das BMG mittels einer Ersatzvornahme durch Rechtsverordnung kurz-

fristig ein australisches System in Deutschland einführen?
2. Wenn nein, inwieweit werden die Vorarbeiten der Selbstverwaltung für ein

deutsches Fallpauschalensystem und die Arbeiten des DRG-Instituts (Insti-
tut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH/InEK) in die Ersatzvor-
nahme einbezogen?

3. Welche Teile des von der DKG für ein Optionsmodell entwickelten Lö-
sungsvorschlags hält das BMG für geeignet, und inwieweit wird es diese in
eine Rechtsverordnung übernehmen?

Drucksache 14/9728 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

4. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Rechtsversordnung einen Mix aus
australischem und deutschem System vorzunehmen?

5. Warum folgt die Bundesregierung nicht dem Appell der Spitzenverbände
der Krankenkassen vom 25. Juni 2002 (ausgenommen AOK-Bundesver-
band), den Krankenkassen und den Krankenhäusern Zeit zu lassen, ein auf
deutsche Verhältnisse angepasstes und fachlich fundiertes Fallpauschalen-
system in Deutschland zu entwickeln?

6. Von wem stammt das Konzept für das von der Bundesregierung gewählte
Procedere für die Ersatzvornahme?

7. Welchen Krankenhausträgern kommt die Einführung des Optionsmodells
zum 1. Januar 2003 zugute?

8. Wer will sich von den deutschen zugelassenen Kliniken an dem Options-
modell im Jahre 2003 beteiligen?

9. Wie hoch ist der Anteil der zugelassenen Krankenhäuser, die von dem
Optionsmodell Gebrauch machen wollen, gemessen an der Gesamtzahl der
deutschen zugelassenen Krankenhäuser?

10. Welche Umfragen und Auswertungen liegen der von der Bundesregierung
gemachten Aussage zugrunde, 60 % aller deutschen Krankenhäuser woll-
ten 2003 mit der Erprobung eines neuen Vergütungssystems beginnen (vgl.
Presseinformation des BMG Nr. 79 vom 24. Juni 2002)?

11. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es durch die Einführung
des Optionsmodells nicht zu einer Abkoppelung der großen privaten Klini-
ken von den kleinen sowie den Krankenhäusern in frei gemeinnütziger und
kommunaler Trägerschaft kommt?

12. Wie bewertet die Bundesregierung eine Spezialisierung und Konzentrie-
rung stationärer Leistungen infolge des neuen Vergütungssystems bei Be-
treibern von privaten Kliniken und Klinikketten?

13. Wie will die Bundesregierung bundesweit in Zukunft eine stationäre Ver-
sorgung in der Fläche sicherstellen, wenn das neue Vergütungssystem zu
Spezialisierung und Konzentrierung stationärer medizinischer Leistungen
führt?

14. Wie ist das BMG personell und fachlich ausgerüstet, um die Ersatzvor-
nahme vorzunehmen?

15. Welche Personen, welche Institute, Verbände und/oder private Unterneh-
men sollen das BMG bei der Erarbeitung einer Rechtsverordnung unter-
stützen?

16. Welche Leistungen/Hilfestellungen werden von diesen Dritten konkret er-
bracht?

17. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen, die das BMG für die Inan-
spruchnahme von Leistungen/Hilfestellungen Dritter hat?

18. Wo und wie sind diese Ausgaben im Haushalt 2002 und/oder Haushalt
2003 veranschlagt worden?

19. Wird das BMG eine öffentliche Ausschreibung vornehmen, um die erfor-
derlichen Leistungen/Hilfestellungen von Dritten zu erhalten?
Wenn nein, warum nicht?

20. Ist beabsichtigt, Aufträge an Dritte (sog. Fremdaufträge) mit Auftragssum-
men unterhalb der in den EU-Vergaberichtlinien gesetzten Mindestgrenzen
zu vergeben?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9728

21. Bestehen zwischen dem/den beauftragten Dritten und großen privaten Kli-
niken/und Klinikketten geschäftliche oder wirtschaftliche Beziehungen?
Wenn ja, welcher Art sind diese?

22. In welcher Art und Weise profitieren die Auftragnehmer von der Einfüh-
rung des neuen Fallpauschalensystems?

23. Mit welchen Arbeiten waren oder sind die Auftragnehmer im Kliniksektor
tätig?

24. Wie wird das BMG sicherstellen, dass bei der Umsetzung des DRG-Über-
gangsmodells 2003 keine monopolähnlichen Strukturen auf der Seite der
Auftragnehmer/Subunternehmer entstehen?

25. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt das BMG sicherzustellen, dass die
Daten zur Kalkulation deutscher Relativgewichte für das Übergangsmodell
2003 auf der Basis der deutschen Kodierrichtlinien ermittelt werden?

26. Aufgrund welcher Maßgaben kann bzw. wird das BMG sicherstellen, dass
die vom „Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH“ (InEK)
beauftragte Entwicklung einer Mappingtabelle (Handbuch) auf ausreichend
validierten Daten basiert?

27. Wie und durch welches Verfahren ist – angesichts des engen Zeitplans –
sichergestellt, dass Länder, Verbände und Ressorts ausreichend Zeit und
Gelegenheit erhalten, sowohl zu Teilaspekten als auch zu dem gesamten
Referentenentwurf Stellung zu nehmen?

28. Wie begründet die Bundesregierung unter dem Aspekt der Rechtssicherheit
und Rechtsstaatlichkeit ihre Auffassung, ein bis Ende September 2002 zu
erstellender Referentenentwurf biete für die Krankenhäuser ausreichend
Sicherheit für ihre bis zum 31. Oktober 2002 zu treffende Entscheidung
einer Teilnahme an dem Optionsmodell (vgl. Gesundheitspolitischer Infor-
mationsdienst/Gid Nr. 23 vom 28. Juni 2002)?

Berlin, den 2. Juli 2002
Dr. Hans-Georg Faust
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Ulf Fink
Hubert Hüppe
Dr. Harald Kahl
Eva-Maria Kors
Hans-Peter Repnik
Annette Widmann-Mauz
Aribert Wolf
Wolfgang Zöller
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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