BT-Drucksache 14/9686

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/9579, 14/9637 Nr. 2.2- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Abfallverzeichnis

Vom 3. Juli 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9686
14. Wahlperiode 03. 07. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/9579, 14/9637 Nr. 2.2 –

Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von
Vorschriften zum Abfallverzeichnis

A. Problem
Mit der Verordnung auf Drucksache 14/9579 sollen u. a. bundeseinheitliche,
rechtsverbindliche Anforderungen an den umweltgerechten Einsatz von Abfällen
als Versatzmaterial unter Tage festgelegt werden, um den dauerhaften Ab-
schluss der Abfälle und der darin enthaltenen Schadstoffe von der Biosphäre in
Bergwerken zu gewährleisten.
Der Deutsche Bundestag hatte der Erstfassung der Verordnung auf Drucksache
14/8197 am 14. März 2002 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 21. Juni 2002
eine Reihe von Maßgaben zu dieser Verordnung beschlossen. Sie betreffen u. a.
die Begrenzung des organischen Gehalts von Versatzmaterialien sowie die Aus-
dehnung des Vorrangs für das Recycling metallhaltiger Abfälle auf stark eisen-
haltige Abfälle. Die Bundesregierung ist diesen Maßgaben mit Beschluss vom
26. Juni 2002 gefolgt.
Nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) bedarf auch
die geänderte Verordnung der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung
Zustimmung zur Verordnung.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9686 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/9579 zuzustimmen.

Berlin, den 3. Juli 2002

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie
Vorsitzender

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9686

Bericht der Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold), Werner Wittlich,
Winfried Hermann, Birgit Homburger und Eva Bulling-Schröter

I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/
9579 wurde mit Überweisungsdrucksache 14/9637 Nr. 2.2
vom 28. Juni 2002 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie überwiesen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP empfohlen, der Verordnung zu-
zustimmen.

II.
Mit der Verordnung auf Drucksache 14/9579 sollen u. a.
bundeseinheitliche, rechtsverbindliche Anforderungen an
den umweltgerechten Einsatz von Abfällen als Versatzmate-
rial unter Tage festgelegt werden, um den dauerhaften Ab-
schluss der Abfälle und der darin enthaltenen Schadstoffe
von der Biosphäre in Bergwerken zu gewährleisten. Es gilt
dabei der Grundsatz, dass an diese Form der Verwertung
schadstoffhaltiger Materialien die gleichen Anforderungen
zu stellen sind wie an die Beseitigung solcher Stoffe in
Untertagedeponien. Ferner wird durch die Verordnung ein
Vorrang für das Recycling von metallhaltigen Abfällen vor
deren Einsatz als Versatzmaterial eingeführt.
Der Deutsche Bundestag hatte der Erstfassung der Verord-
nung auf Drucksache 14/8197 am 14. März 2002 zuge-
stimmt. Der Bundesrat hat am 21. Juni 2002 eine Reihe von
Maßgaben beschlossen, mit denen u. a. der organische
Gehalt von Versatzmaterialien begrenzt und der Vorrang für
das Recycling metallhaltiger Abfälle auf stark eisenhaltige
Abfälle ausgedehnt wurden. Ferner wurde der Stichtag
1. März 2001 für die Übergangsregelung für Altverträge
und -genehmigungen auf das Datum des Inkrafttretens der
Verordnung hinausgeschoben.

Die Bundesregierung ist diesen Maßgaben mit Beschluss
vom 26. Juni 2002 gefolgt.
Nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/
AbfG) bedarf auch die geänderte Verordnung der Zustim-
mung des Deutschen Bundestages.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 14/9579 in seiner
Sitzung am 3. Juli 2002 beraten.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde vorgetragen, der
Bundesrat habe im Wesentlichen Maßgaben klarstellender
Art beschlossen. Insofern bleibe man bei seiner Zustim-
mung zu dieser Verordnung.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde festgestellt,
man stimme der Verordnung nach den vom Bundesrat vor-
genommenen Änderungen zu.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde ausgeführt, man schließe sich dem Votum der Frak-
tion der SPD an.
Von Seiten der Fraktion der FDP wurde dargelegt, man
bleibe bei seiner ablehnenden Haltung und verweise dazu
auf die Argumentation bei der Erstbehandlung der Verord-
nung im Ausschuss.
Von Seiten der Fraktion der PDS wurde festgestellt, der
Bundesrat habe eine Reihe positiver Änderungen an der
Verordnung vorgenommen. So sei beispielsweise der Vor-
rang für das Recycling metallhaltiger Abfälle auf stark ei-
senhaltige Abfälle ausgedehnt worden. Von daher stimme
man der Verordnung zu.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache
14/9579 zuzustimmen.

Berlin, den 3. Juli 2002
Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

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