BT-Drucksache 14/9682

Das Klonen menschlicher Embryonen international ächten

Vom 3. Juli 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9682
14. Wahlperiode 03. 07. 2002

Antrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, René Röspel, Klaus Barthel (Starnberg),
Hans-Werner Bertl, Willi Brase, Ulla Burchardt, Dr. Peter Eckardt, Lothar Fischer
(Homburg), Monika Griefahn, Ulrich Kasparick, Siegrun Klemmer, Horst
Kubatschka, Ernst Küchler, Markus Meckel, Dietmar Nietan, Dr. Edelbert Richter,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Siegfried Scheffler, Heinz Schmitt (Berg), Dr. Angelica
Schwall-Düren, Bodo Seidenthal, Jörg Tauss, Brigitte Wimmer (Karlsruhe),
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Andrea Fischer (Berlin), Dr. Reinhard
Loske, Christian Simmert, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Klonen menschlicher Embryonen international ächten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 21. Juni 2001 gaben der damalige französische Außenminister Hubert
Védrine und der deutsche Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer,
bekannt, sich mit einer gemeinsamen Initiative in den Vereinten Nationen für
ein international verbindliches Rechtsinstrument zum weltweiten Verbot des
reproduktiven Klonens von Menschen einzusetzen. Eine von Frankreich und
Deutschland im sechsten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten
Nationen eingebrachte Resolution zur „Internationalen Konvention zum Verbot
des reproduktiven Klonens von Menschen“ wurde am 19. November 2002
angenommen.
Im Verlauf der ersten Sitzung des zuständigen Sonderausschusses vom 25. Feb-
ruar bis 1. März 2002 in New York haben sich mehrere Staaten, darunter die
USA dafür ausgesprochen, nicht nur das „reproduktive“, sondern alle Formen
das Klonens von Menschen, gleichgültig zu welchem Zweck, international zu
verbieten. Dieser Ansatz entspricht der Position, die in der Bundesrepublik
Deutschland im Embryonenschutzgesetz verankert ist. Im Verlauf des bisheri-
gen Beratungsprozesses der deutsch-französischen Initiative wurde deutlich,
dass eine Mehrheit der Staaten in den Vereinten Nationen für eine Konvention
zum Verbot des reproduktiven Klonens zu gewinnen ist.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt es, dass aufgrund einer Initiative der deut-
schen und der französischen Regierung auf der Ebene der Vereinten Nationen
Verhandlungen über eine internationale Konvention zur Ächtung des reproduk-
tiven Klonens von Menschen aufgenommen wurden. Der Deutsche Bundestag
betont anläßlich dieser Verhandlungen seine Ablehnung jeglicher Formen des
Klonens menschlicher Embryonen, gleichgültig mit welcher Zielsetzung es er-
folgt.

Drucksache 14/9682 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
l bei den im Rahmen der Vereinten Nationen stattfindenden Verhandlungen

ihre Ablehnung jeglicher Form des Klonens menschlicher Embryonen zum
Ausdruck zu bringen;

l im Zuge der Verhandlungen klarzustellen, dass die internationale Ächtung
des reproduktiven Klonens aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland keine
Legitimation für andere Formen oder Zielsetzungen des Klonens mensch-
licher Embryonen darstellt;

l sich dafür einzusetzen, den Prozess der Beratungen möglichst bald in einen
Beschluss über die Konvention über das Verbot reproduktiven Klonens
münden zu lassen;

l sich auf internationaler Ebene weiterhin für ein weltweit gültiges Rechtsinst-
rument zum Verbot jeglicher Form des Klonens menschlicher Embryonen,
einschließlich des „therapeutischen Klonens“ einzusetzen.

Berlin, den 3. Juli 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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