BT-Drucksache 14/968

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 - Drsn. 14/300 Anlage, 14/760, 14/601 bis 14/621, 14/622, 14/623, 14/624 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

Vom 5. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/968 vom 05.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/611 14/622 14/623 14/624
hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Sozialordnung =

05.05.1999 - 968

14/968

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Klaus Grehn, Petra Bläss,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/611, 14/622, 14/623, 14/624 -
hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Kapitel 11 12 Titel 681 06-251 ("Arbeitnehmerhilfe") wird der
Haushaltsansatz von 25 000 TDM um 18 000 TDM auf 7 000 TDM gesenkt.
2. In Kapitel 11 12 Titel 685 03-253 ("Zuschüsse zur Vermittlung von
Beziehern von Arbeitslosenhilfe") wird der Haushaltsansatz von 37 000
TDM um 29 000 TDM auf 8 000 TDM gesenkt.
3. In Kapitel 11 12 wird der Titel 685 01-253 "Förderung von
Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik"
um 47 000 TDM erhöht bei Hinzufügung folgender erläuternder
Haushaltsvermerke und Verpflichtungsermächtigungen.
a) Bis zu 7 000 TDM werden zur Verfügung gestellt zur Erprobung eines
Modellprojektes "Integrierte Berufsausbildung von jungen Rußland- und
Kasachstan-Deutschen, ausländischen Jugendlichen und hier geborenen
Jugendlichen" in Berlin.
Findet im Rahmen des Modellprojektes Wertschöpfung statt, kann der
Zuschuß entsprechend niedriger ausfallen.
Für die Jahre 2000 und 2001 wird eine Verpflichtungsermächtigung von 5
000 TDM, für das Jahr 2002 von 2 500 DM vorgesehen.
b) Bis zu 40 000 TDM werden zur Verfügung gestellt für
Bundeszuschüsse an Modellprojekte im "Öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor".
Ein Bundeszuschuß wird in der Höhe des jeweiligen Landeszuschusses
gewährt.
Für die Jahre 2000 bis 2002 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von jeweils 30 000 TDM vorgesehen.
Bonn, den 28. April 1999
Dr. Heidi Knake-Werner
Dr. Klaus Grehn
Petra Bläss
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Zu Nummer 1
Die IST-Ausgaben für 1998 belaufen sich auf 4 800 TDM. Da Anzeichen für
eine außerordentliche Ausweitung der Inanspruchnahme der
Arbeitnehmerhilfe nicht vorliegen und von diesem Instrument zugleich
keine positiven arbeitsmarktpolitischen Impulse zu erwarten sind, ist
die Einstellung von 6 000 TDM für das laufende Haushaltsjahr
ausreichend, um auch noch eine steigende Inanspruchnahme abzudecken.
Zu Nummer 2
Dieser Titel wurde 1998 neu geschaffen. Die IST-Ausgaben 1998
bezifferten sich auf 1 900 TDM. Auch wenn davon auszugehen ist, daß die
Vermittlungszahlen von unter 2 000 Personen in 1998 im laufenden
Haushaltsjahr infolge der besseren Implementierung dieses neuen
Instruments steigen werden, liegen keine Hinweise vor, die eine
Steigerung des Ansatzes um den Faktor 19 gegenüber dem IST 1998
rechtfertigen. Ein Ansatz von 8 000 TDM ist dagegen gerechtfertigt, um
die Wirksamkeit solcher Zuschüsse feststellen und beurteilen zu können.
Zu Nummer 3
Die Mittel zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik
sollten aufgestockt werden, um beispielhafte Modellprojekte
unterstützen zu können.
Zu Nummer 3 a
Die Ausbreitung von Vorurteilen, fremdenfeindlichen Haltungen und
rassistischen Einstellungen unter Jugendlichen schreitet fort. Es ist
auch Aufgabe des Bundes, dieser Entwicklung durch geeignete Maßnahmen
entgegenzutreten. Tatsächlich nehmen die besagten Einstellungen in dem
Maße ab, wie Jugendliche konkrete Alltagserfahrungen miteinander machen
können. Zu den wichtigsten Erfahrungen zählt hierbei, daß alle
Jugendlichen unbeschadet ihrer Herkunft wichtig sind und eine
Ausbildung benötigen. Im Rahmen eines Modellprojektes mit etwa 100
Teilnehmern sollte der Bund erproben, ob auf diesem Wege nicht nur neue
Wege in der Ausbildung Jugendlicher beschritten werden können, sondern
zugleich durch die integrative Anlage arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Vorurteilen, fremdenfeindlichen und
rassistischen Haltungen und damit zur Integration zugewanderter
Jugendlicher geleistet werden kann.
Sofern im Rahmen des Modellprojektes eine Wertschöpfung stattfindet,
kann der Zuschuß niedriger ausfallen. Die Höhe der
Verpflichtungsermächtigungen stellt die Finanzierung einer dreijährigen
Ausbildung unter Berücksichtigung des Wegfalls einmaliger
Sachinvestitionen sicher.
Zu Nummer 3 b
Der Aufbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors aus
gemeinwohlorientierten Betrieben und Einrichtungen bleibt für die
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wie für den Umbau der
Arbeitsgesellschaft unverzichtbar. Von verschiedenen Landesregierungen
wird direkt oder indirekt ein Einstieg in diesen Sektor versucht. Durch
die Bereitstellung von Bundeszuschüssen soll interessierten Ländern der
experimentelle Einstieg durch Förderung von Modellprojekten erleichtert
werden.
Die Bundeszuschüsse sind von einer finanziellen Beteiligung der Länder
abhängig zu machen, wobei der Grundsatz gelten soll, daß der
Bundeszuschuß in Höhe des Landeszuschusses gewährt werden soll.
Mit den Verpflichtungsermächtigungen wird sichergestellt, daß die
Förderung für die Dauer eines Projektes erfolgt und gleichzeitig
berücksichtigt, daß die geförderten Betriebe und Einrichtungen einen
eigenen Wertschöpfungsbeitrag erwirtschaften können.

05.05.1999 nnnn

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