BT-Drucksache 14/966

zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 - Drsn. 14/300 Anlage, 14/760, 14/601 bis 14&621, 14/622, 14/623, 14/624 - hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Vom 5. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/966 vom 05.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/609 14/622 14/623
14/624 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie =

05.05.1999 - 966

14/966

Änderungsantrag
der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Ruth Fuchs, Dr.
Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/609, 14/622, 14/623, 14/624 -
hier: Einzelplan 09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Der Bundestag wolle beschließen:
Der folgende Titel des Einzelplanes 09 wird wie folgt verändert:
In Kapitel 09 02 Titelgruppe 14 ist bei Titel 893 92 ("Zuwendungen an
die Wismut GmbH-Betrieb") folgender Haushaltsvermerk aufzunehmen:
"3. Bis zu 3 000 TDM können als Betreuungskosten den AföG Wismut
Sachsen und Ostthüringen GmbH i. L. bereitgestellt werden."
Bonn, den 3. Mai 1999
Rolf Kutzmutz
Dr. Christa Luft
Dr. Ruth Fuchs
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Durch Übernahme der Personal- und Sachkosten der beiden
Arbeitsförderungsgesellschaften durch die Wismut GmbH in genannter Höhe
könnten insgesamt 1 547 Arbeitslose an 104 Projekten im Gebiet der
Arbeitsämter Altenburg, Gera, Zwickau und Annaberg für ein Jahr
beschäftigt werden. Der Aufsichtsrat der Wismut GmbH hat durch Beschluß
vom 9. Oktober 1998 festgestellt, daß Gesellschafter und
Geschäftsführung sich um die Voraussetzungen zur Durchführung dieser
ABM bemühen, sofern die Finanzmittel für den Verwaltungsaufwand der
Arbeitsfördergesellschaften bereitstehen. Die Geschäftsführung ist nach
wie vor bereit, diese Mittel aus den Betriebszuwendungen der Wismut
GmbH aufzubringen, wenn ihr dazu die haushaltsrechtliche Möglichkeit
eingeräumt wird. Diese soll mit dem Haushaltsvermerk geschaffen werden.

05.05.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.